FrauenTechnikZentrum im Insolvenzantragsverfahren

Wie der öffentlichen Berichterstattung zu entnehmen war, befinden sich das 1985 gegründete FrauenTechnikZentrum im Insolvenzantragsverfahren. Das FrauenTechnikZentrum bietet eine breite Palette von Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für Frauen im Bereich Neue Medien und Informationstechnologien an. Dabei kooperiert das FrauenTechnikZentrum mit einer Vielzahl von Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene.

Ich frage den Senat:

1. a) Welche Umschulungen, Fortbildungen und Projekte im FrauenTechnikZentrum werden mit Mitteln der Stadt Hamburg zur Zeit gefördert? (Bitte exakte Angabe der einzelnen Maßnahmen mit der Höhe der Förderung.)

b) Wieviel Teilnehmerinnen nehmen zur Zeit an den einzelnen Maßnahmen teil? Bitte die Angaben nach den einzelnen Kursen usw. und nach Teilzeit/Vollzeit spezifizieren.

c) Welche Hamburger Behörden fördern das FrauenTechnikZentrum mit welchen Beträgen?

d) Welche Förderprogramme werden dafür genutzt?

(Bitte die einzelnen Angaben so in einer Tabelle zusammenfassen, dass sich die Daten aufeinander beziehen lassen.)

Im Jahr 2000 hatte das FrauenTechnikZentrum e.V. (FTZ) einen Gesamtumsatz von etwa 2,2 Millionen DM, der sich aus Zuwendungen des Arbeitsamtes Hamburg und der zuständigen Behörden der FHH speiste. Für das Jahr 2001 hat die FHH in Zuwendungsbescheiden an das FTZ insgesamt 463616,07 DM als Fördermittel festgelegt; davon entfallen auf die Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung 272746 DM, und zwar

­ Personalkosten in Höhe von 89000 DM (Dreiviertel-Stelle BAT Ib) zur Entwicklung von Konzepten für neue Verbundprojekte zur Qualifizierung im Multimediabereich,

­ ein Festbetrag von 61 000 DM als finanzielle Aufstockung von 13 laufenden Maßnahmen des Arbeitsamtes Hamburg zur Umschulung und Fortbildung

­ und 122 746 DM als Kofinanzierungsmittel für das ESF-Projekt ­ Frauennetzwerk Hamburg ­ „cybille", das gemeinsam mit der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dem Senatsamt für die Gleichstellung und dem Arbeitsamt Hamburg finanziert wird und im Jahr 2001 voraussichtlich 144 Teilnehmerinnen (acht jeweils dreitägige Kurse mit je 18 Teilnehmerinnen) haben wird.

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales fördert folgende Projekte:

­ Frauennetzwerk Hamburg ­ „cybille" mit 180674,07 DM an ESF-Mitteln,

­ „Transferarbeitsplätze für Frauen" mit 5196 DM für eine Stelle.

Das Senatsamt für die Gleichstellung beteiligt sich mit 5000 DM am genannten Projekt „cybille".

2. Wie bewertet der Senat den Stellenwert des FrauenTechnikZentrums im Hinblick auf:

a) die Möglichkeiten von Frauen, in Hamburg einen Einstieg in den Bereich IT/Neue Medien zu finden,

b) Gleichstellungsförderung,

c) Hamburg als Standort für Unternehmen aus dem Bereich IT/Neue Medien?

Das FTZ entwickelt Projekte, die Frauen den Zugang zum Arbeitsfeld „neue Medien" erleichtern und sie für die neuen Dienstleistungsbranchen qualifizieren. Zu dem anwendungsbezogenen Unterrichtskonzept zählen ein modulares Kurssystem, flexible Lernzeiten, frauenfreundliche Rahmenbedingungen und sozialpädagogische Kursbegleitung. Rhetorik, Kommunikation und Bewerbungstraining ergänzen die technisch orientierten Fächer. Die Teilnehmerinnen werden beim Übergang in den Ersten Arbeitsmarkt unterstützt. Projektbegleitende Evaluation und Verbleibsanalysen dienen der kontinuierlichen Qualitätssicherung. Das FTZ leistet damit einen Beitrag zur Eröffnung von Zukunftsperspektiven für Frauen besonders im Bereich der innovativen Dienstleistungen, in denen Informations- und Kommunikationstechniken in großem Umfang Anwendung finden.

3. Für die finanzielle Krise des FrauenTechnikZentrums werden auch strukturelle Probleme angeführt, die zum Teil mit den besonderen Angeboten des FrauenTechnikZentrums zusammenhängen, um der Lebenssituation der teilnehmenden Frauen besser gerecht zu werden. Hier entstehen zusätzliche Aufwände, die durch die normalen Kursgebühren (z.B. des Arbeitsamtes) nicht abgedeckt werden können.

a) Welche Möglichkeiten sieht der Senat, diese strukturellen Stärken des FrauenTechnik Zentrums zu erhalten?

b) Mit welcher Handlungskonzeption gedenkt der Senat das Insolvenzverfahren vom FrauenTechnikZentrum abzuwenden?

Die zuständigen Behörden unterstützen die Bemühungen des Trägers, das Kursangebot vor allem auf innovative Projekte auszurichten und diese kostengünstig anzubieten. Das FTZ wird dazu in der zweiten Märzhälfte 2001 ein Planungskonzept vorlegen, das dann mit den Zuwendungsgebern (Behörden und Arbeitsamt) erörtert wird. Ohne strukturelle und inhaltliche Anpassungen besteht keine Möglichkeit, den Fortbestand des FTZ zu sichern.