Einsatzkräfte für die Deichverteidigung

Wir fragen den Senat:

1. Wie viele Einsatzkräfte welcher Organisationen (z.B. Freiwillige Feuerwehr, THW, Bundeswehr) stehen im Falle einer Sturmflut für unmittelbare Zwecke der Deichverteidigung in Hamburg gegenwärtig maximal zur Verfügung?

Die technischen, baulichen und organisatorischen Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Hamburg wurden in den vergangenen Jahren weiter verbessert. Die Hamburger Stadtteile im Tidegebiet der Elbe sind weitestgehend bis zu einem Wasserstand von 7,30 m über Normal Null geschützt ­ zum Vergleich: die bisher höchste Sturmflut in Hamburg 1976 erreichte 6,45 m über Normal Null.

Hinsichtlich der notwendigen vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen für den Schutz vor Sturmfluten liegt ein koordiniertes Handlungskonzept ­ Sturmflutrichtlinie ­ vor.

Die Bevölkerung im Tidegebiet der Elbe wird jeweils zu Beginn der Sturmflutsaison über die Gefahren des Hochwassers sowie über das richtige Verhalten im Sturmflutfall umfassend informiert.

Die Alarmierungs- und Einsatzmaßnahmen aller Behörden, Ämter und Institutionen zur Bekämpfung von Gefahren, die Warnung, der Schutz und die Versorgung der Bevölkerung werden lageabhängig bereits bis zu zwölf Stunden vor dem erwarteten Hochwasser eingeleitet. Hamburg ist somit erheblich besser auf Sturmfluten vorbereitet als 1962.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

Im Deichverteidigungsplan ist ­ je nach Wasserstandsstufe ­ die Anzahl der erforderlichen Deichverteidigungskräfte und ihre Verteilung auf die Deichverteidigungsgebiete festgelegt. Danach ist der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Deichwacht Hamburg sowie Deichwarte der Baubehörde mit bis zu 1332 Kräften für unmittelbare Zwecke der Deichverteidigung vorgesehen.

2. Wie lang ist die Vorwarnzeit, die diese Einsatzkräfte jeweils benötigen, um ihre Bereitstellungsräume zu erreichen?

Die Vorhersage für ein Hochwasser erfolgt zwölf bis acht Stunden vor dem Eintritt des astronomischen Hochwassers. Ca. zwei Stunden nach Alarmierung sind die Einsatzkräfte in den Bereitstellungsräumen einsatzbereit.

3. Welche Planungen hat der Senat für den Fall, dass die in der Röttiger-Kaserne in Fischbek stationierten Bundeswehrkräfte abgezogen werden und somit nicht mehr für die Deichverteidigung zur Verfügung stehen?

4. Wie lang ist die Vorwarnzeit, die die in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/3359 genannten Bundeswehreinheiten aus

a) Bad Segeberg,

b) Boostedt bzw. c) Eutin jeweils benötigen würden, um ihre jeweiligen Bereitstellungsräume in Hamburg zu erreichen, und inwiefern sind diese Einheiten von Schließungs- bzw. Verlegungsplänen ebenfalls betroffen?

5. Welche außer den unter 4. genannten Bundeswehreinheiten in Norddeutschland kommen zukünftig in welcher Stärke für Deichverteidigungseinsätze in Hamburg in Frage, wo werden diese Einheiten stationiert sein, und welche Vorwarnzeit werden diese Einheiten benötigen, um ihre jeweiligen Bereitstellungsräume in Hamburg zu erreichen?

Da die Bundeswehr zum Katastrophenschutz nur subsidiär zu den zuständigen Landesbehörden Hilfe leistet, ist für den Einsatz von Soldaten bei der Deichverteidigung Voraussetzung, dass alle Hamburger Einsatzkräfte bereits über einen längeren Zeitraum im Einsatz sind und dringend abgelöst werden müssen. Die Bundeswehr hat sich verpflichtet, die dann erforderliche Hilfe in personeller und materieller Hinsicht sicherzustellen.

Das neue Stationierungskonzept, die internationalen Einsätze wie auch die regelmäßigen Ausbildungs- und Übungszeiten der Truppe lassen eine Verplanung bestimmter Einheiten für den Hamburger Katastrophenschutz nicht zu. Die mit der Bundeswehr abgestimmten Planungen sehen vor, bei einer Anforderung durch Hamburg die unter Berücksichtigung der Gesamtlage jeweils verfügbaren Bundeswehr-Einheiten einzusetzen. Der damit verbundene Zeitbedarf von mehreren Stunden ist hinnehmbar, da die Kräfteplanung einen Einsatz der Bundeswehr nicht beim ersten Sturmflutereignis, sondern erst bei Folgesturmfluten vorsieht. Im übrigen siehe Vorbemerkung.

6. Wie viele Einsatzkräfte welcher Organisationen sind im Falle einer Sturmflut für andere als unmittelbare Zwecke der Deichverteidigung in Hamburg eingeplant?

Im Falle einer sehr schweren Sturmflut mit Evakuierungsmaßnahmen sind für die Betreuung und Versorgung der Bevölkerung ca. 200 Helferinnen und Helfer des Deutschen Roten Kreuzes, des ArbeiterSamariter-Bundes, des Malteser Hilfsdienstes und der Johanniter-Unfall-Hilfe eingeplant.

Für die Durchführung der verkehrs- und allgemeinpolizeilichen Maßnahmen ­ insbesondere für die Sperrung des Hafens ­ hat die Polizei planmäßig bis zu 600 Polizeikräfte vorgesehen. Neben den unmittelbaren Einsatzkräften arbeiten in den Stäben der verschiedenen Behörden bis zu 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

7. Welche mobilisierbaren Reserven welcher Organisationen können in welcher Stärke in Hamburg zusätzlich zur Deichverteidigung herangezogen werden, ohne dass andere Einsatzpläne für diese Organisationen geändert werden müssen?

Ohne Änderung anderer Einsatzpläne können von der Polizei ca. 200 Einsatzkräfte der Alarmabteilung Hamburg mobilisiert werden.

Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. ­ Landesgruppe Hamburg ­ stellt als zusätzliches Kräftepotential zwei Züge (derzeit insgesamt 57 Personen) der Katastrophenabwehr dauerhaft zur Verfügung.

8. Welche mobilisierbaren Reserven welcher Organisationen können in welcher Stärke in Hamburg zusätzlich zur Deichverteidigung herangezogen werden, wenn die Einsatzpläne für diese Organisationen entsprechend geändert werden, und wie gravierend ist die Umstellung dieser Einsatzpläne hinsichtlich anderer Sicherheitsaspekte?

Unter Zurückstellung sämtlicher anderer Sicherheitsaspekte und Einsatzpläne kann auf das gesamte Potential der Polizei, Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehren), der Hilfsorganisationen und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk mit insgesamt ca. 13500 Hamburger Einsatzkräften zurückgegriffen werden.

Die Frage nach den Auswirkungen auf andere Sicherheitsaspekte ist hypothetischer Natur, da sie von der jeweiligen Lage abhängig sind. Der Senat äußert sich in ständiger Praxis nicht zu hypothetischen Fragestellungen.