Ausbildungsplätze für Rehabilitanden

Auch in Hamburg dürfte die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze für Rehabilitanden und Rehabilitandinnen im Vergleichszeitraum gesunken sein.8) Als Gründe für die rückläufige Entwicklung nennt die Arbeitsverwaltung u. a. die Konkurrenz mit leistungsfähigeren Bewerberinnen und Bewerbern um einen Ausbildungsplatz und die gestiegenen Anforderungen der Ausbildungsberufe. Zudem hätten neben anderen Gründen Informationsdefizite und der u.U. hohe Investitionsbedarf für die behindertengerechte Ausstattung eines Ausbildungsplatzes eine dämpfende Wirkung auf die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe.

Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche mit Behinderungen Ebenso wie Jugendliche, die aufgrund von persönlichen oder sozialen Defiziten ein geringeres Qualifikationspotenzial aufweisen, ist auch für Jugendliche mit Behinderungen sehr sorgfältig zu prüfen, über welche individuellen Fähigkeiten sie für einen ihnen entsprechenden Ausbildungsweg verfügen. Auf diese Weise werden voreilige Ausgrenzungen am ehesten vermieden.

Der erste Schritt auf dem Wege zu einer zielführenden Qualifizierung ist die professionelle Beratung. Die Berufsberatung oder das Reha-Team des Arbeitsamts bieten zahlreiche Hilfen für den Übergang von der Schule in den Beruf. Die Hilfen bestehen aus den Bausteinen Orientierung, Beratung, Vermittlung und finanzielle Förderung (allgemeine Hilfen). Darüber hinaus können behinderungsbedingt spezielle Hilfen, z. B. die Förderung in einer Einrichtung, in Anspruch genommen werden.

Bereits in der Vorabgangsklasse der allgemeinbildenden Schule nimmt die Berufsberatung Kontakt zu den Jugendlichen auf und informiert über Möglichkeiten und Angebote der beruflichen Eingliederung. Zur Vorbereitung eines auf die Fähigkeiten des behinderten Menschen abgestimmten Eingliederungsprozesses wird im Rahmen einer beruflichen Einzelberatung ­ ggf. unter Hinzuziehung des ärztlichen und/oder psychologischen Dienstes des Arbeitsamtes ­ gemeinsam mit dem oder der Jugendlichen und den Eltern der individuelle Förderbedarf festgestellt und eine so genannte Berufswegeplanung erstellt. Sollte die oder der Jugendliche in der Lage sein, eine duale Ausbildung aufzunehmen, vermittelt die Berufsberatung sie oder ihn in eine betriebliche Ausbildungsstelle. Die betriebliche Ausbildung von Menschen mit Behinderungen in dafür geeigneten Betrieben ist jeder anderen Form der beruflichen Qualifizierung vorzuziehen, da sie erhebliche Vorteile aufweist:

­ die Ausbildung vollzieht sich weitgehend im bisherigen sozialen Umfeld,

­ die Qualifizierung erfolgt unter realistischen (betriebsnahen) Bedingungen,

­ gemeinsame Ausbildung mit Nichtbehinderten und Besuch der Regel-Berufsschule und damit Umsetzung des bereits genannten „Normalitäts-Prinzips",

­ Chance der Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb nach bestandener Abschlussprüfung,

­ durchgehende Betreuung durch das Wohnort-Arbeitsamt.

Für Jugendliche, die wegen Art und Schwere der Behinderung für eine betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach §§ 25 BBiG bzw. Handwerksordnung (HwO) nicht in Betracht kommen, besteht die Möglichkeit einer Ausbildung in einer speziellen Einrichtung oder einer (betrieblichen) Ausbildung in Berufen, die nach § 48 BBiG bzw. § 42 b HwO speziell für junge Menschen mit Lernbehinderungen entwickelt wurden. Mit Blick auf den Vorrang der Integration dürfen Jugendliche mit Behinderungen nur nach einer differenzierten Eignungsuntersuchung in besonderen Ausbildungsgängen ausgebildet werden. Diese Untersuchungen nehmen die zuständigen Dienststellen der Arbeitsverwaltung im Rahmen ihrer allgemeinen Zuständigkeit für die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt vor. Soweit sich dabei herausstellt, dass ein behinderter Jugendlicher oder eine behinderte Jugendliche noch keine ausreichende Entscheidungsfähigkeit über den weiteren beruflichen Weg entwickelt hat, kommen ergänzende berufsorientierende Angebote in Betracht. Noch nicht betriebs- bzw. ausbildungsreife Jugendliche können ihre Startchancen für Ausbildung oder Arbeit durch den Besuch einer berufsvorbereitenden Maßnahme verbessern. Lässt die Behinderung eine unmittelbare Qualifizierung und Arbeit auf dem allgemeinen Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt nicht zu, stehen weitere zielgruppenspezifische Angebote zur Verfügung: Die Werkstätten für Behinderte (WfB) bieten Arbeitstraining an, das auch in Betrieben durchgeführt wird. Darüber hinaus können junge Menschen mit psychischer Behinderung im Beruflichen Trainingszentrum ein einjähriges Training absolvieren oder im Berufsförderungswerk an Ausbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen teilnehmen.

Ein großer Teil der Jugendlichen mit Behinderungen wird von den Berufsbildungswerken (BBW) aufgenommen.

BBW dienen der beruflichen Ersteingliederung vornehmlich solcher Jugendlicher mit Behinderungen, die nur in einer auf ihre Behinderungsart und den sich daraus ergebenden individuellen Förderbedarf eingestellten Ausbildungsorganisation und mit einer entsprechend ausgerichteten kontinuierlichen ausbildungsbegleitenden Betreuung zu einem Ausbildungsabschluss nach dem BBiG (oder der Handwerksordnung) befähigt werden können. In Deutschland sind zurzeit 47 BBW eingerichtet, davon fünf im Bezirk des Landesarbeitsamtes Nord, und zwar in Greifswald, Husum, Neumünster, Timmendorfer Strand und Hamburg.

Das Arbeitsamt als Rehabilitationsträger finanziert den hauptsächlichen Teil des Angebots eines BBW. Der überwiegende Teil der im BBW geförderten Jugendlichen wird daher vom Arbeitsamt vermittelt. Seit Sommer 1999 regelt ein neuer Rahmenvertrag die Kooperation zwischen den Berufsbildungswerken und der Bundesanstalt für Arbeit.

Diese Vereinbarung verpflichtet jedes einzelne BBW, eine spezifische Leistungsbeschreibung unter Beachtung bestimmter Qualitätskriterien aufzustellen. Die Rahmenvereinbarung räumt den BBW zwar eine größere unternehmerische Entscheidungsfreiheit ein. Damit ist jedoch ein höheres wirtschaftliches Risiko verbunden. Daher müssen sich die BBW künftig zusätzliche Geschäftsfelder erschließen, z. B. kurzzeitige Qualifizierungsangebote in modernen Techniken.

Wegen der vielfältigen Anforderungen der beruflichen Bildung Behinderter und den damit verbundenen besonderen pädagogischen Aufgaben schreibt der bereits zitierte Rahmenvertrag zwischen der Arbeitsverwaltung und den

7) Zitiert nach „Reha-Transparenz-Papier", a.a.O., S. 3875.

8) Dem Arbeitsamt Hamburg liegen zwar keine Zahlen vor, es bestätigt jedoch diese Tendenzaussage.

BBW ausdrücklich vor, dass jedes BBW über eine entsprechende zugeordnete Berufsschule verfügt. Für die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden des BBW Hamburg findet daher der Berufsschulunterricht in der räumlich integrierten Staatlichen Berufsschule Eidelstedt (G 12) statt.

Bereits seit 1988 hält die Staatliche Handelsschule für Blinde und Sehbehinderte in der Carl-Cohn-Straße mit dem Beratungs- und Unterstützungszentrum „BUZ" ein spezielles Beratungsangebot für Jugendliche mit Sinnesoder Körperbehinderungen vor. Das BUZ-Team nimmt schon heute Aufgaben wahr, die künftig so genannten Integrationsfachdiensten zugewiesen werden sollen (vgl. Abschnitt 3.1.4): Neben der Einzelberatung von Jugendlichen mit Behinderung kooperiert das BUZ eng mit Ausbildungsbetrieben, der Berufsberatung des Arbeitsamtes Hamburg und Hamburger Berufsschulen. Es informiert dabei nicht nur über die Möglichkeiten der Ausbildung vor allem Jugendlicher mit Sinnes- und Körperbehinderungen, sondern berät und unterstützt auch bei der behindertenspezifischen Durchführung der betrieblichen Ausbildung und des Berufsschulunterrichts.

Qualifizierungswege und Maßnahmen für Jugendliche mit Behinderung in Hamburg Hamburg verfügt mit seinen nach Behinderungsformen und Anforderungsniveaus differenzierten Bildungsstätten über ein breitgefächertes Qualifizierungssystem für Jugendliche mit Behinderung. Nachstehend werden die unterschiedlichen Qualifizierungsebenen mit den wichtigsten Bildungsträgern zur beruflichen Qualifizierung von Jugendlichen mit Behinderung vorgestellt.

Berufsvorbereitende Maßnahmen

Zu den wichtigsten berufsvorbereitenden Maßnahmen für Jugendliche mit Behinderungen zählen das schulische Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) in seinen unterschiedlichen Ausprägungen und die vom Arbeitsamt finanzierten Förderlehrgänge, BBE-Lehrgänge und die kombinierten QuAS/BBE-Maßnahmen9), deren Teilnehmende für die Dauer der Maßnahme einen Teilzeitkurs der Berufsvorbereitungsschule (BVS) grundsätzlich an der fachlich zuständigen beruflichen Schule besuchen. In Hamburg werden zurzeit bei vier Trägern 213 Förderlehrgangsplätze zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt und 45 Förderlehrgangsplätze zur Vorbereitung auf eine Ausbildung vor (vgl. nachstehende Tabelle 5). Das in der Regel auf zwei Jahre ausgelegte Arbeitstraining soll nicht nur auf die (stationäre) Qualifizierung in der so genannten Produktionsstufe innerhalb der WfB, sondern auch auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten. Die Teilnehmenden erhalten einen Tag pro Woche Berufsschulunterricht am Berufsschulzentrum Wilhelmsburg (Jugendliche aus den Elbe-Werkstätten am Nymphenweg in Harburg) bzw. in der Staatlichen Schule Ernährung und Hauswirtschaft Uferstraße ­ W 2 ­ (Jugendliche aus den Werkstätten nördlich der Elbe). Eine entsprechende Berufsschulregelung gilt auch für Jugendliche, die im Rahmen des von der „Hamburger Arbeitsassistenz" durchgeführten „Ambulanten Arbeitstrainings" in Betrieben des 1. Arbeitsmarkts qualifiziert werden. Sie werden an der W 2 und an der Staatlichen Berufsschule Eidelstedt Berufsbildungswerk(G 12) unterrichtet.

Das BVJ für sehgeschädigte Jugendliche ist eine produktions- und dienstleistungsorientierte Schulform von maximal zweijähriger Dauer. Es findet an der Staatlichen Handelsschule für Blinde und Sehbehinderte statt und richtet sich an sehgeschädigte Jugendliche, die nach der allgemeinbildenden Schule keinen Ausbildungsberuf gefunden haben und auch an keiner anderen Bildungsmaßnahme teilnehmen.

Das ebenfalls auf eine Höchstdauer von zwei Jahren ausgelegte Berufsvorbereitungsjahr für schwer- und mehrfachbehinderte Jugendliche ohne oder mit schwachem Hauptschulabschluss ist an der Staatliche Gewerbeschule Ernährung und Hauswirtschaft (G 3) eingerichtet. In den Projekten werden vor allem allgemeine Bürotätigkeiten eingeübt und grundlegende Kenntnisse für die Daten- und Textverarbeitung erworben.

Jugendliche mit geistiger Behinderung aus Integrationsklassen der Sekundarstufe I können zur Berufsvorbereitung zusammen mit Jugendlichen ohne Behinderung das integrativen Berufsvorbereitungsjahr (BVJ-i) an der Staatlichen Gewerbeschule Chemie, Pharmazie, Agrarwirtschaft (G 13) in den Arbeitsbereichen Zierpflanzengärtner, Garten- und Landschaftsbau, Floristik/Verkauf sowie an der Staatlichen Handelsschule Kellinghusenstraße (H 13) in den Arbeitsbereichen Laden/Verkauf, Cafeteria, Verwaltung eines Schullandheims bis zu zwei Jahre besuchen.

Das Berufsvorbereitungsjahr mit Teilqualifizierung (BVTQ) an der W 2 und an der Staatlichen Gewerbeschule Metalltechnik mit Wirtschaftsgymnasium (G 17) ist eine Schulform, die jungen Menschen mit geistigen Behinderungen die Möglichkeit bietet, berufliche Teilqualifikationen im Bereich der Nahrungszubereitung oder wahlweise auch in der Haustechnik/Dienstleistung zu erwerben. Die Teilqualifikationen sind an Ausbildungen und beruflichen Tätigkeiten aus diesen Bereichen orientiert. Sie sollen die Jugendlichen befähigen, vornehmlich in Zweck- oder Integrationsbetrieben eine qualifizierte Tätigkeit auszuüben.

Das BV-TQ ist 1991 erstmalig an der W 2 als zweijährige schulische Berufsvorbereitung eingerichtet worden, um eine Gruppe von Jugendlichen mit Behinderungen für die gemeinsame Arbeit im Hotelprojekt „Stadt-Haus-Hotel" in Altona zu qualifizieren. In der Folge sind weitere Lern9) BBE-Lehrgänge dienen der Verbesserung der beruflichen Bildungs- und Eingliederungschancen von Jugendlichen. gruppen für Jugendliche mit Behinderung und gleicher Zielsetzung an dieser Schule mit den Schwerpunkten Hauswirtschaft/Nahrungszubereitung und Haustechnik/Dienstleistung eingerichtet worden. Das zielgruppenspezifische Angebot wird durch die im August 2000 in der G 17 mit ähnlicher Konzeption und den Schwerpunkten Haustechnik, Hausmeisterei und Gartenpflege aufgenommene Berufsvorbereitung abgerundet.

Förderung der betrieblichen Ausbildung für Jugendliche mit Behinderung Ebenso wie allen benachteiligten Jugendlichen, die hilfsbedürftig sind, stehen auch für Jugendliche mit Behinderung zahlreiche Leistungen zur Verfügung. Diese erhalten die Jugendlichen in der Regel selbst, teilweise aber auch Arbeitgeber. So können auch behinderte Jugendliche die vom Arbeitsamt finanzierten ausbildungsbegleitenden Hilfen (ABH) in Anspruch nehmen, wenn dies zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Das Arbeitsamt gewährt diesen Jugendlichen ein so genanntes Ausbildungsgeld, das ­ anders als die reguläre Berufsausbildungsbeihilfe ­ auch behinderte Auszubildende erhalten können, die noch im Elternhaus leben.

Einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Zahl betrieblicher Auszubildender mit Behinderung leistet das bereits erwähnte BUZ (vgl. Abschnitt 3.1.2), da es die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine wohnortnahe Ausbildung in Hamburg für behinderte Jugendliche gewährleistet, die sonst auf spezielle Reha-Einrichtungen angewiesen wären. Mit Hilfe der Beratungs- und Unterstützungsleistungen des BUZ ist es gelungen, die Zusammenarbeit zwischen Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben so zu festigen, dass eine in diesem Maße früher nicht für durchführbar gehaltene betriebliche Ausbildung von behinderten Jugendlichen realisiert werden kann. Folgende Erfolge können für die seit 1988 durchgeführte „Beratung und Unterstützung Blinder und Sehbehinderter" festgestellt werden:

­ Nach Abschluss der Berufsausbildung konnten über 90 Prozent der Absolventen dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden.

­ Durch eine wohnortnahe Ausbildung wurden Berufe erschlossen, die bisher von den etablierten Reha-Einrichtungen nicht angeboten wurden.

­ Öffentliche und private Betriebe haben sich verstärkt für sehgeschädigte Jugendliche geöffnet.

­ Schulische und außerschulische Beratungs- und Unterstützungsangebote konnten vernetzt und für den beruflichen Eingliederungsprozess nutzbar gemacht werden.

­ Berufsschulen haben Rahmenbedingungen und Kooperationsformen für einen gemeinsamen Unterricht von sehgeschädigten und nicht behinderten Schülern entwickelt.

Diese positiven Erfahrungen und Ergebnisse mit sehgeschädigten Jugendlichen haben dazu geführt, dass das Konzept der Beratung und Unterstützung im August 1996 auf den Personenkreis körperbehinderter und hörgeschädigter Jugendlicher ausgeweitet wurde.

Zur Stärkung der Bereitschaft von Betrieben, auch Jugendliche mit Behinderung auszubilden, gibt das Arbeitsamt eine Reihe von Förderanreizen. So können Arbeitgeber als so genannte Vermittlungshilfe einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten, wenn die Ausbildung „sonst nicht zu erreichen ist" (§ 236 Absatz 1 SGB III); im Regelfall darf der Zuschuss 60 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung nicht übersteigen (für die Ausbildung von Schwerbehinderten im Sinne des § 33 Absatz 1 Nr. 3 e Schwerbehindertengesetz wird seit dem 1. Oktober 2000 ein Höchstsatz von 80 Prozent gewährt); er dient dazu, den Mehraufwand aufzufangen, der dem Betrieb bei der Ausbildung behinderter Jugendlicher entsteht. Übernimmt der Arbeitgeber Schwerbehinderte nach der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis, kann neuerdings für die Dauer eines Jahres ein Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent des (berücksichtigungsfähigen) Arbeitsentgelts gewährt werden. Außerdem können Arbeitgeber Zuschüsse für die behindertengerechte Gestaltung von Ausbildungsplätzen erhalten, soweit dies zur dauerhaften Eingliederung von behinderten Jugendlichen erforderlich ist und eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgebers nach dem Schwerbehindertengesetz nicht besteht. Ein weiterer (finanziell wirksamer) Ausbildungsanreiz ist die Mehrfachanrechnung des betrieblichen Ausbildungsplatzes für einen behinderten Jugendlichen auf die so genannte Erfüllungsquote bei der Beschäftigungspflicht gemäß Schwerbehindertengesetz, wodurch die bei Verfehlen dieser Quote fällige Schwerbehindertenabgabe reduziert wird.

Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderungen in speziellen Einrichtungen am Beispiel des Berufsbildungswerks Hamburg (BBW)

Das Ausbildungsangebot des BBW Hamburg umfasst neun Berufsfelder.10) Es ist am Grundsatz ausgerichtet, Jugendliche mit Behinderungen vorrangig zu einem Ausbildungsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach § 25 BBiG (§ 25 HwO) zu führen, da der reguläre Berufsabschluss nach wie vor die besten Chancen auf eine qualifizierte Beschäftigung bietet; auch aus diesem Grunde haben speziell für Behinderte konzipierte Ausbildungsgänge gemäß §§ 48 BBiG bzw. 42 b HwO im Ausbildungsangebot der BBW nur eine untergeordnete Bedeutung.

Außerdem beteiligt sich das BBW am Regionalen Netzwerk „RegiNe" mit 18 Plätzen in sechs Ausbildungsberufen (Metallbauer/Metallbauerin, Tischler/Tischlerin, Maurer/Maurerin, Gärtner/Gärtnerin, Friseur/Friseurin und Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin). Das BBW ist in diesem Projekt verpflichtet, geeignete betriebliche Ausbildungsplätze für die lernbehinderten Jugendlichen zur Verfügung zu stellen und für eine qualifizierte Ausbildung zu sorgen, indem es die Ausbildung reha-spezifisch koordiniert und begleitet. Zudem wird im BBW Hamburg ein neues integriertes Ausbildungsmodell erprobt, das allen 10) Das Ausbildungsangebot des BBW Hamburg umfasst 16

Ausbildungsberufe in folgenden Berufsfeldern: Farbtechnik und Raumgestaltung, Bautechnik, Metalltechnik, Holztechnik, Agrarwirtschaft, Textiltechnik und Bekleidung, Ernährung und Hauswirtschaft, Wirtschaft und Verwaltung sowie Körperpflege. Daneben wird im Beruf Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer ausgebildet.

11) Dies gilt auch hamburg- und bundesweit. In Hamburg wurden im Jahre 1999 (Stichtag: 30.09.) lediglich 104

Jugendliche mit Behinderungen in folgenden Ausbildungsgängen für Behinderte nach den §§ 48 BBiG / 42b HwO ausgebildet: Bau- und Metallmaler/-malerin, Hauswirtschaftstechnische(r) Betriebshelfer(in), Metallbearbeiter/-bearbeiterin, Verkaufshilfe im Lebensmittel-Einzelhandel, Werker/Werkerin in im Gartenbau.