Nach der öffentlichen Auslegung wurde der Bebauungsplan in Einzelheiten geändert

1. Grundlage und Verfahrensablauf Grundlage des Bebauungsplans ist das Baugesetzbuch in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. 1997 I S. 2142, 1998 I S. 137). Da das Planverfahren bereits vor dem In-Kraft-Treten dieser Gesetzesänderung, d. h. vor dem 1. Januar 1998, förmlich eingeleitet worden ist, wird es gemäß § 233 Absatz 1 des Baugesetzbuchs nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen. In Erweiterung der städtebaulichen Festsetzungen enthält der Bebauungsplan bauordnungs- und naturschutzrechtliche Festsetzungen. Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss W 3 / 95 am 5. Juli 1995 mit der Ergänzung vom 2. Mai 1996 (Amtl. Anz. 1995 S. 1641, 1996 S. 1185) eingeleitet. Im Rahmen dieser Ergänzung wurde das Plangebiet als Ergebnis der zwischenbehördlichen Abstimmung vor der öffentlichen Auslegung um Flächen westlich des Rahlstedter Weges, östlich des Kupferdammes erweitert, um in diesem Bereich die äußere Erschließung sicherzustellen, sowie für den Bereich westlich der Straße Am Lehmberg (Flurstücke 5580, 123, 122, 121 und 3709 der Gemarkung Altrahlstedt) aufgehoben, weil planerisch keine Veränderungen des Bestandes vorgesehen sind. Die Bürgerbeteiligung mit öffentlicher Unterrichtung und Erörterung und die öffentliche Auslegung des Plans haben nach den Bekanntmachungen vom 10. August 1995 und

2. Mai 1996 (Amtl. Anz. 1995 S. 1834, 1996 S. 1129) stattgefunden.

Nach der öffentlichen Auslegung wurde der Bebauungsplan in Einzelheiten geändert. Eine Beteiligung der von der Planänderung Betroffenen konnte auf der Grundlage der bisher geltenden Vorschrift des § 3 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs ohne erneute öffentliche Auslegung vorgenommen werden. Zudem konnten einige Änderungen ohne erneute Beteiligung der Öffentlichkeit vorgenommen werden, da es sich hierbei nur um redaktionelle Änderungen handelt bzw. die entsprechenden Maßnahmen gemäß § 33 des Baugesetzbuchs über Vorweggenehmigungen im Einvernehmen mit den Betroffenen bereits realisiert worden sind.

2. Anlass der Planung

Der Bebauungsplan dient der Erfüllung des Wohnungsbauprogramms des Senats. Im Herbst 1993 wurde die in Rahlstedt zwischen der Scharbeutzer Straße und der Timmendorfer Straße gelegene Boehn-Kaserne von der Bundeswehr geräumt. Dadurch wurde die Konversion der etwa 27 ha großen Fläche von militärischer Nutzung in zivile Wohnnutzung möglich.

Die ehemalige Kaserne stellt mit ihrer zentralen Lage zwischen den Schnellbahnstationen Farmsen (U1) und Rahlstedt (S4) ein bedeutendes Flächenpotential der Hamburger Stadtentwicklung dar. Die an den Schnellbahnhaltestellen bestehenden Dienstleistungs- und Versorgungszentren sowie die nahe gelegenen Grünzüge und Erholungsgebiete der Wandse und Berner Au prädestinieren dieses Gebiet für den Wohnungsbau. Die Senatskommission für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr beschloss am 23. Juni 1994, die Flächen der ehemaligen BoehnKaserne für Wohnungen und wohnungsnahe Arbeitsplätze planerisch vorzubereiten; sie wurden in das Wohnungsbausofortprogramm des Hamburger Senats aufgenommen.

Eine gutachterliche Untersuchung ergab, dass die vorhandenen Kasernengebäude aus den 30-iger Jahren unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien nicht kosten- und funktionsgerecht zum Wohnen umgenutzt werden können. Außerdem soll durch die Neubebauung eine Wertung des Quartiers als Wohnen in Kasernen / Mietskasernen vermieden werden.

Planungsrechtlich wird das Ergebnis eines kooperativen Entwurfsfindungsverfahrens umgesetzt, an dem vier Architekten und zwei Landschaftsplaner beteiligt waren.

Aus den aus diesem Entwurfsfindungsverfahren resultierenden Bebauungsvarianten wurde der Funktionsplan für den Bebauungsplan Rahlstedt 114 / Farmsen-Berne 32 entwickelt.

Insgesamt werden durch den Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von etwa 1650 Wohneinheiten auf ca. 12 ha Bauland geschaffen. An der Scharbeutzer Straße werden etwa 1,3 ha gemischte Nutzungen (Gewerbe und Wohnen) angesiedelt. Fünf ehemalige Kasernengebäude werden erhalten und als Kerngebiet zur Unterbringung einer Polizeistation, tertiärer Arbeitsstätten und sozialer und kultureller Einrichtungen festgesetzt. Über Grünflächen, Grünzüge und städtische Freiräume wird ein Flächenverbund zwischen den Niederungen der Wandse und der Berner Au hergestellt, in den öffentlich zugängliche Wege geführt werden.

3. Planerische Rahmenbedingungen:

Rechtlich beachtliche Tatbestände:

Flächennutzungsplan:

Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung seiner Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen sowie Grünflächen, die mit Grünzügen von überörtlicher Bedeutung in Verbindung stehen, dar. Der Rahlstedter Weg und der Kupferdamm sind als sonstige Hauptverkehrsstraße hervorgehoben.

Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm

Im Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) ist im Landschaftsprogramm die Fläche der ehemaligen Boehn-Kaserne als Milieu „Etagenwohnen", Milieu „Verdichteter Stadtraum", Milieu „Parkanlage", Milieu „Grünanlage eingeschränkt nutzbar", Milieu „Gartenbezogenes Wohnen" sowie der Rahlstedter Weg als auch der Kupferdamm als „Sonstige Hauptverkehrsstraße" dargestellt. Die Niederungen der Wandse und der Berner Au bilden im Freiraumverbundsystem Landschaftsachsen, die über das Milieu „Parkanlage", das Milieu „Grünanlage eingeschränkt nutzbar" und „Grüne Wegeverbindungen" verbunden sind. Als weitere milieuübergreifende Funktion wird der „Schutz oberflächennahen Grundwassers / Stauwassers" dargestellt. Das Artenschutzprogramm stellt entsprechend die Biotopentwicklungsräume „Städtisch geprägte Bereiche" (12), „GeBegründung zum Bebauungsplan Rahlstedt 114 /Farmsen-Berne 32 schlossene und sonstige Bebauung mit sehr geringem Grünanteil" (13 a), „Parkanlage" (10 a), „Sportanlage" (10 d) und den Rahlstedter Weg sowie Kupferdamm als „Hauptverkehrsstraßen" (14 e) dar.

Das „Freiraumverbundsystem / Versorgungsanalyse" weist auf den Flächen nordöstlich der ehemaligen BoehnKaserne zwischen Alter Zollweg und Bargteheider Straße (B 75) für die Freiraumverbesserung und die wohnungsnahe Erholung die hohe Dringlichkeitsstufe aus.

Andere rechtlich beachtliche Tatbestände Bebauungspläne

­ Der Baustufenplan Rahlstedt in der Fassung seiner erneuten Feststellung vom 14. Januar 1955 (Amtl. Anz. S. 61) weist für den überwiegenden Teil des Plangebiets eine für besondere Zwecke vorbehaltene Fläche (Kaserne) sowie nördlich und nordwestlich dieser Fläche Wohngebiet (W 2 o) aus.

­ Der Bebauungsplan Rahlstedt 96 vom 15. Januar 1993 (HmbGVBl. S. 12) weist für den vom Bebauungsplan Rahlstedt 114 / Farmsen-Berne 32 (nordöstliches Plangebiet) überplanten Bereich reines Wohngebiet in eingeschossiger offener Bauweise (höchstens zwei Wohnungen in Wohngebäuden / nur Einzelhäuser zulässig) mit einer Grundflächenzahl von 0,2 und einer Geschossflächenzahl von 0,3 aus.

­ Der Bebauungsplan Rahlstedt 21 vom 2. Februar 1970 (HmbGVBl. S. 46) weist für den vom Bebauungsplan Rahlstedt 114 / Farmsen-Berne 32 (östliches Plangebiet) überplanten Bereich reines Wohngebiet in maximal zweigeschossiger geschlossener Bauweise und nicht überbaubare Flächen sowie Baugrundstücke für den Gemeinbedarf (Bundeswehr) aus.

­ Der Teilbebauungsplan 544 vom 20. September 1957 (HmbGVBl. S. 412) weist nördlich der Scharbeutzer Straße einen schmalen Streifen als neue Straßenfläche sowie nördlich dieser einen Streifen als von jeglicher Bebauung freizuhaltende Fläche aus.

Baumschutz

Im Plangebiet befinden sich erhaltenswerte und dem Baumschutz unterliegende Bäume und Hecken. Für sie gilt die Baumschutzverordnung vom 17. September 1948

(Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 791­i), zuletzt geändert am 2. Juli 1981 (HmbGVBl. S. 167). Altlasten Zwischen den Bebauungsquartieren mit den Ordnungsnummern O10, O11 und O13 wurden im Umfeld von ehemaligen Tankstellen mit insgesamt fünf Dieseltanks und zwei Vergaserkraftstofftanks im Untergrund (Volumen jeweils etwa 20 000 l) und südwestlich des Bebauungsquartiers mit der Ordnungsnummer O2b, südlich von zwei Ölwechselrampen mit zwei Altöltanks im Untergrund (etwa 3000 l Fassungsvermögen) Bodenverunreinigungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen festgestellt. Diese Bereiche sind im Rahmen der Baumaßnahmen zwischenzeitlich saniert worden.

Der Geschossfangsand im östlichen Plangebiet, im Bebauungsquartier mit der Ordnungsnummer O23 wurde untersucht und fachgerecht entsorgt.

Auf eine zeichnerische Darstellung von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastent sind (vgl. § 9 Absatz 5 Nummer 3 Baugesetzbuch), wurde nach der öffentlichen Auslegung verzichtet, da diese Bereiche infolge der Sanierungsmaßnahmen frei von Belastungen sind. Von einer erneuten Bürgerbeteiligung konnte abgesehen werden, da es sich hierbei nur um eine Kennzeichnung handelt, die keine verfahrensmäßigen Konsequenzen nach sich zieht.

Andere planerisch beachtliche Tatbestände

Programmplan Rahlstedt (1974)

Der Programmplan stellt für das ehemalige Kasernengelände Flächen bzw. Standorte für Gemeinbedarfseinrichtungen (Bundeswehreinrichtung) dar. Für die übrigen Flächen innerhalb des Plangebiets wird reines und allgemeines Wohngebiet mit einer Geschossflächenzahl von 0,5 bzw. 0,3 dargestellt.

Vorgesehene Stadtbahn

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die Möglichkeit der Einführung eines modernen Stadtbahnsystems untersucht und in diesem Zusammenhang ein etwa 40 km langes „Kernnetz" entwickelt, das die Grundlage für die gegenwärtig noch ausstehende Entscheidung bzgl. der Realisierung des Vorhabens darstellt. Ein wesentlicher Bestandteil des „Kernnetzes" ist die vom S-Bahnhof Rahlstedt nach Westen, über die Scharbeutzer Straße führende Tangentiallinie in Richtung Farmsen, Steilshoop und City Nord. Ein möglicher Flächenbedarf, der sich auf der Nordseite der Scharbeutzer Straße ergeben könnte, ist im südlichen Bereich der Baugebiete mit den Ordnungsnummern O1 O13 und O27 durch Kennzeichnung eines ca. 10 m breiten Streifens als unverbindliche Vormerkung berücksichtigt.

Lärmtechnische Untersuchung Ende 1995 wurde eine lärmtechnische Untersuchung vorgenommen, um die Lärmbelastungen insbesondere durch den Straßenverkehr sowie den Schienenverkehr (geplante Stadtbahn) für das Plangebiet zu ermitteln.

Bestand

Bebauung, Nutzung

Die meisten baulichen Anlagen auf dem ehemaligen Kasernengelände sind abgerissen worden, nachdem Vorweggenehmigungen nach § 33 Baugesetzbuch für die Errichtung von Wohngebäuden sowie Gemeinbedarfseinrichtungen erteilt worden sind. Die Wohngebäude (Geschosswohnbauten sowie die Reihenhäuser und Stadtvillen) und das Gebäude auf dem Mischgebiet nördlich der Scharbeutzer Straße sind bereits errichtet und bewohnt.

Das Wohngebiet wird jeweils über zwei Zufahrten von der Timmendorfer Straße (östlich Alter Zollweg und westlich Carlssonweg) und der Scharbeutzer Straße erschlossen.

Östlich des Sportplatzes parallel zur Ahrenshooper Straße und im Eckbereich von Scharbeutzer Straße / Rahlstedter Weg stehen insgesamt noch fünf ehemalige und zu erhaltende Kasernengebäude (Flurstücke 6397, 6398, 6166 und 6169), unter anderem ehemals genutzte Mannschaftsunterkünfte und Stabsgebäude in dreigeschossigen, aus den 1930-iger Jahren stammende Backsteingebäude mit hohem Satteldach. In einem zwei- und dreigeschossigem Gebäude waren Einrichtungen zur Versorgung der Mannschaften (Wirtschaftsbereich, Kantine) untergebracht. Ein weiteres Gebäude der Bundeswehr befindet sich am Rahlstedter Weg 89 ­ die sog. Kommandantenvilla ­; zurzeit wird dieses Gebäude durch einen eingetragenen Verein als Kindergarten genutzt.

Der zentrale von großkronigen Linden umrahmte Exerzierplatz bildet das Zentrum des neuen Wohngebiets und war ursprünglich mit einer etwa 60 cm dicken Betonplatte versiegelt (Fläche etwa 2 ha); im Rahmen der baulichen Tätigkeiten ist dieser Platz zwischenzeitlich entsiegelt worden.

Die ehemaligen Bundeswehreinrichtungen, wie z. B. zwei Tankstellen, sieben Auffahrrampen für Reparaturzwecke, diverse Mannschaftsunterkünfte, ein Schießstand sind der neuen Wohnbebauung sowie dem Schulneubau auf der westlichen Gemeinbedarfsfläche gewichen.

Im Westen des Kasernengeländes liegt im Übergang zur angrenzenden zwei- und dreigeschossigen Wohnbebauung am Alten Zollweg ein Bundeswehrsportplatz (Flurstück 6151), der durch den zwischenzeitlich erfolgten Rückbau der Umlaufbahn sowie eines südlichen Teilbereichs in seinen Ausmaßen reduziert worden ist. Südwestlich angrenzend, liegt eine vom Rahlstedter Weg anfahrbare Stellplatzanlage, die teilweise mit einer Asphaltdecke versehen ist und durch den Kindergarten sowie Sportplatzbesucher genutzt wird.

Im östlichen Bereich des Kasernengeländes lag der Sanitätsbereich und eine Sporthalle mit einer etwa 2,6 ha großen Frei- und Übungsfläche, die zu den nördlich und östlich gelegenen Wohngrundstücken an der Timmendorfer Straße und der Straße Am Lehmberg sowie der Sierksdorfer Straße überleitet. Die Sporthalle ist zwischenzeitlich modernisiert worden und wird weiterhin für sportliche Zwecke genutzt.

Unmittelbar südlich an die Timmendorfer Straße angrenzend, befinden sich ein- bis zweigeschossige Einzel- und Doppelhäuser auf relativ großflächig geschnittenen Grundstücken von rund 800 m² bis 1500 m2 Größe.

Am Rahlstedter Weg und am Alten Zollweg sind im Westen des Plangebiets zwei- bis dreigeschossige Mehrfamilienhäuser und zweigeschossige Reihenhäuser, südlich des Kreuzungsbereichs Alter Zollweg / Timmendorfer Straße fünf Grundstücke mit eingeschossigen Gebäuden der ersten Siedlungsgeneration.

Die innerhalb des Plangebiets ausgewiesenen Grünflächen müssen teilweise noch hergerichtet werden. Fertiggestellt ist der Rodelberg im östlichen Plangebiet einschließlich des daran angrenzenden Spielplatzes sowie die im Westen des Plangebiets befindliche Fläche für die Wasserwirtschaft, die als Ruderalbrache angelegt ist.

Das im Eckbereich der Straßen Kupferdamm / Rahlstedter Weg befindliche Mischgebiet weist im Bestand Wohnbebauungen und gewerblich orientierte Nutzungen auf.

Umgebung des Plangebiets Nördlich der Timmendorfer Straße sind in direkter Nachbarschaft zueinander zweigeschossige Reihenhäuser, eine Erwerbsgärtnerei und zwei- bis dreigeschossige Mehrfamilienhäuser angeordnet. Nördlich der Timmendorfer Straße / östlich des Carlssonwegs befinden sich neben viergeschossigen Mehrfamilienhäusern Einzelhausgrundstücke mit ein- und zweigeschossigen Gebäuden. Östlich des Kasernengeländes prägen zwei- bis dreigeschossige Mehrfamilienhäuser das räumliche Erscheinungsbild.

Die südlich an den Geltungsbereich angrenzenden Flächen sind östlich der Birkenallee mit ein- bis zweigeschossigen Einzelhäusern, westlich der Birkenallee mit zweigeschossigen Reihenhäusern und zwei- bis viergeschossigen Mehrfamilienhäusern sowie westlich der Berthold-Schwarz-Straße mit Einfamilienhäusern bebaut.

Flächen von archäologischer Bedeutung

In der direkten Nachbarschaft des Plangebiets auf der nördlichen Seite der Timmendorfer Straße befindet sich eine urgeschichtliche Siedlung, deren Ausdehnung nicht bekannt ist. Sie kann in das Plangebiet hineinreichen.

Weiterhin spricht die Nähe der Wandse für ur- und frühgeschichtliche Besiedlungsreste im Plangebiet. Auf die in einem etwa 100 m breiten Streifen südlich der Timmendorfer Straße sowie auf der bisherigen Grünfläche im Ostteil des ehemaligen Kasernengeländes mit „(c)" ­ Archäologische Vorbehaltsfläche vorgenommene Kennzeichnung, die nach der ersten öffentlichen Auslegung zunächst in die Planzeichnung aufgenommen worden ist, wurde verzichtet, da die Abteilung Bodendenkmalpflege der Kulturbehörde bei den bereits durchgeführten Baumaßnahmen bei allen Erd- und Abbrucharbeiten auf den gekennzeichneten Vorbehaltsflächen nach § 16 des Hamburger Denkmalschutzgesetzes vom 3. Dezember 1973 (HmbGVBl. S. 466), zuletzt geändert am 25. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 267), beteiligt worden ist. Diese Änderung berührt nicht die Grundzüge der Planung.

Geologie, Grundwasserhaushalt, Boden

Der Untergrund besteht aus überwiegend sandigem Geschiebelehm, der mit zunehmender Tiefe in überwiegend sandigen Geschiebemergel übergeht.

In Tiefen zwischen 1,2 m und 2,6 m unter Geländeniveau steht oberflächennahes Grundwasser (Stauwasser) an.

Bezogen auf Normalnull (NN) liegen diese Stauwasserhorizonte bei 26,9 m über NN im Osten und 21,6 m über NN im Westen des Plangebiets.

Vom Stadtklima der Rahlstedter Siedlungsbereiche abweichende lokalklimatische Besonderheiten oder wesentliche klimatische Regenerationsfunktionen des Plangebiets liegen nicht vor.

Das Kasernen-Gelände ist eine nach Westen geneigte Ebene mit einem Höhenunterschied von rund 12 m. Es fällt von 35 m über NN im Nordosten auf 23 m über NN im Westen des Plangebiets ab.

Bestand von Vegetation und Freiflächen

Etwa 51 v. H. (13,8 ha) des ehemaligen Kasernengeländes sind vor den planungsrechtlich zu sichernden Baumaßnahmen durch folgende unversiegelte Grünflächen geprägt:

­ Sportplatz (etwa 1,3 ha) im Westen des Plangebiets,

­ Übungsfläche im Nordosten des Plangebiets, eine etwa 2,6 ha große Wiesenfläche,

­ Grünflächen an den Rändern des Exerzierplatzes.

Die ehemalige Übungsfläche im Nordosten des Plangebiets (ca. 2,6 ha große Wiesenfläche), verschiedene Grünflächen um die bereits abgebrochenen Kasernengebäude und die Fläche des ehemaligen Schießstandes sind bereits der neuen Wohnbebauung einschließlich deren Außenanlagen (u. a. Grünflächen, offene Oberflächenentwässerung) gewichen.