Was ist mit der versprochenen Wohnumfeldverbesserung?

Im Zusammenhang mit dem Bau der Umgehung Fuhlsbüttel sollten Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes in Langenhorn und Fuhlsbüttel durchgeführt werden. Ein Ziel war es dabei auch, die Wohngebiete vom Schleich- und Durchgangsverkehr zu entlasten. Nach Berichten von Anwohner/innen der Straße Ohkamp (zwischen Kleekamp und Hummelsbütteler Kirchenweg) ist seit der Schließung der Preetzer Straße der Verkehr in dieser Tempo-30 Straße jedoch enorm gestiegen. Der Grund hierfür sei, dass der Ohkamp als Abkürzung von Autofahrer/innen genommen werde, die vom Ring 3 zum Flughafen wollen.

Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat:

1. Sind dem Senat Beschwerden der Anwohner/innen des Ohkamp (zwischen Kleekamp und Hummelsbütteler Kirchenweg) bekannt? Falls ja: Mit welchen Maßnahmen hat der Senat auf diese Beschwerden reagiert?

Beschwerden von Anwohnern und Anwohnerinnen des Ohkamps zur Verkehrssituation in der Tempo30-Zone zwischen Kleekamp und Hummelsbütteler Kirchenweg sind bei der Straßenverkehrsbehörde seit Juli 2000 bekannt. Siehe auch Bericht des Eingabenausschusses Drucksache 16/5553 vom 20. Februar 2001 zur Eingabe Nummer 9/01.

Die Polizei hat mehrfach Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt (siehe Antwort zu 5.).

2. Hat der Senat nach Schließung der direkten Zufahrt zum Flughafen über die Preetzer Straße Verkehrszählungen auf möglichen Ausweichstrecken für Autofahrer/innen mit dem Ziel Flughafen vorgenommen? Falls ja: In welchen Straßen haben diese Verkehrszählungen stattgefunden? Falls nein: Weshalb hat es keine entsprechenden Untersuchungen gegeben?

Zählungen nach Inbetriebnahme einer neuen Straßenverbindung sind erst nach einer längeren Gewöhnungsphase sinnvoll. Insofern sind seit Eröffnung der Umgehung Fuhlsbüttel entsprechende Zählungen noch nicht durchgeführt worden.

Um Erkenntnisse hinsichtlich der aktuellen Verkehrsbelastungen zu erhalten, ist beabsichtigt, im Frühjahr Verkehrszählungen durchzuführen.

3. Wie soll nach Ansicht des Senats der Verkehr mit dem Ziel Flughafen, der aus östlicher Richtung über den Ring 3 oder aus nördlicher Richtung über die Glashütter Landstraße kommt, gelenkt werden?

a) Mit welchen Maßnahmen wird der Verkehr in die gewünschte Richtung gelenkt (Abbiegeverbote; Einbahnstraßen; Durchfahrtssperren usw.)?

b) An welchen Stellen gibt es Hinweisschilder zum Flughafen?

c) Welche Routen werden durch diese Hinweisschilder empfohlen?

Die Zielverkehre zum Flughafen werden mit einer umfangreichen Wegweisung weiträumig informiert.

In dem in Rede stehenden Bereich wird der Verkehr aus Richtung Norden und Osten mit Wegweisern an den Knoten Glashütter Landstraße/Ring 3, Langenhorner Chaussee/Krohnstieg und Krohnstieg/Niendorfer Straße über den Straßenzug Poppenbütteler Weg­Gehlengraben­Krohnstieg (Ring 3)­Umgehung Fuhlsbüttel zum Flughafen geführt.

Eine Wegweisung über die Hummelsbüttler Hauptstraße besteht nicht. Wegweiser sind Hinweiszeichen der StVO, die keine bestimmte Fahrtroute bindend vorschreiben, sondern lediglich eine Empfehlung geben sollen.

Nach §45 Absatz 9 StVO dürfen Beschränkungen und Verbote für den fließenden Verkehr auch zu Verkehrslenkungszwecken nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage ist hier nicht erkennbar.

4. Ist dem Senat bekannt, dass es insbesondere eine starke Zunahme des Taxiverkehrs gegeben hat und die Taxifahrer/innen angehalten werden, vom Ring 3 aus Richtung Poppenbüttel kommend über den Ohkamp zu fahren, weil dieser Weg 300 m kürzer sei als über die Langenhorner Chaussee? Was wird der Senat tun, um diese Abkürzung zu unterbinden?

Nach Einschätzung des örtlich zuständigen Polizeikommissariats hat der Verkehr im o.g. Teilstück des Ohkamps zu bestimmten Tageszeiten allgemein zugenommen. Über eine Zunahme des Taxiverkehrs oder Weisungen an die Taxifahrer und Taxifahrerinnen, den Ohkamp zu befahren, liegen keine Erkenntnisse vor. Im übrigen siehe Antwort zu 3.

5. Die Anwohner/innen des o.g. Abschnitts des Ohkamp beklagen, dass die maximal erlaubte Geschwindigkeit von 30 km/h von den meisten Autofahrer/innen weit überschritten wird.

Hat es Geschwindigkeitskontrollen in diesem Abschnitt gegeben? Falls ja: An welchen Wochentagen und zu welchen Uhrzeiten? Falls nein: Wird der Senat Geschwindigkeitskontrollen veranlassen?

Ja. Die Polizei hat aufgrund der Beschwerden von Anwohnern und Anwohnerinnen im o.g. Abschnitt des Ohkamps Geschwindigkeitsmessungen an verschiedenen Wochentagen zu unterschiedlichen Tageszeiten durchgeführt. Hat es solche Planungen gegeben? Falls ja, weshalb wurden sie bisher nicht umgesetzt?

Nein, derartige Planungen hat es nicht gegeben. Der südliche Teil der Straße Ohkamp zwischen Kleekamp und Hummelsbütteler Kirchenweg ist als Tempo-30-Bereich bereits zurückgebaut.

6. a) Was waren die Gründe/Ursachen für die vor kurzem durchgeführten Bauarbeiten in diesem Straßenabschnitt?

b) Weshalb wurden bei diesen Arbeiten keine Maßnahmen zur Verengung der Straße respektive zur Verlangsamung des Verkehrs vorgenommen?

Im genannten östlichen Straßenabschnitt des Ohkamps wurde im Juni 2000 die abgängige Deckschicht der ca. 25 bis 30 Jahre alten Fahrbahnbefestigung erneuert.