Lärmreduzierung durch „besonders überwachtes Gleis"

Die Deutsche Bahn AG hat ein vergleichsweise kostengünstiges Verfahren zur Reduzierung von Zuglärm entwickelt, das das Bundesverwaltungsgericht als „Segen für die Anlieger" von Bahnstrecken bezeichnet hat. Dieses sogenannte besonders überwachte Gleis basiert auf einer regelmäßigen Überwachung und Pflege der Schienenoberfläche. Diese wird insbesondere durch Bremsvorgänge der Züge aufgerauht und dadurch uneben. Durch die Unebenheiten steigt die Lärmentwicklung der Züge unmittelbar an. Stellt die überwachende Einrichtung die Überschreitung eines bestimmten Grenzwertes fest, so wird die Schiene geschliffen, so dass der Lärmpegel danach wieder sinkt.

Auf der Grundlage von Stellungnahmen der Hamburger Hochbahn AG, der DB Netz AG und der AKN Eisenbahn AG beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wird dieses Verfahren auch vom HVV angewendet?

Das spezielle Verfahren „Besonders überwachtes Gleis" wird als eine mögliche Lärmschutzmaßnahme im Rahmen der jeweiligen Gegebenheiten angewendet, wenn andere wirkungsvolle Maßnahmen nicht realisierbar sind. In Hamburg wird dieses Verfahren derzeit nicht angewendet. Im übrigen überwachen die Schienen-Infrastrukturbetreiber den Zustand der Gleise fortwährend. Beim Entstehen von Unebenheiten auf der Schienenoberfläche (sogenannte Riffel) werden diese ausgeschliffen.

Treten an den Rädern der Schnellbahn-Fahrzeuge sogenannte Flachstellen auf (verursacht durch Brems- oder Beschleunigungsvorgänge bei schlechter Witterung), die zu erhöhter Geräuschentwicklung führen, so werden diese Schäden umgehend behoben.

2. Wie viele Hamburger Haushalte sind unmittelbar von Zuglärm betroffen?

Hierüber liegen keine Angaben vor.

3. Wie hoch ist die Lärmentwicklung der vom HVV eingesetzten Züge?

Die im HVV-Verkehr eingesetzten Schnellbahnzüge sind vergleichsweise leise. Nach Vergleichsmessungen des Umweltbundesamtes ist der heute überwiegend bei der Hamburger Hochbahn eingesetzte Fahrzeug-Typ DT 4 das leiseste U-Bahn-Fahrzeug Deutschlands. Die Emissionswerte liegen weit unter den für U-Bahnen in der Verkehrslärmschutzverordnung angegebenen Grenzwerten, so dass sich hieraus auch für die Immissionen sehr niedrige Beurteilungspegel ergeben.

Auch bei der S-Bahn ist die Geräuschentwicklung als niedrig zu bezeichnen. Selbst auf einer so stark befahrenen Strecke wie der Verbindungsbahn zwischen Hauptbahnhof und Altona liegen nach Auskunft der DB Netz AG die aus der S-Bahn herrührenden Emissionspegel (Tag/Nacht) nicht über 59/54 dB(A) ­ ohne Berücksichtigung der Lärmminderung durch den vermehrten Einsatz neuer Züge.

4. Welche Maßnahmen hat die Stadt in den letzten zehn Jahren getroffen, um die Bürger vor Zuglärm zu schützen?

Im Rahmen der Bauleitplanung werden Nutzungsausweisungen in der Nähe von Bahnstrecken so vorgenommen, dass die davon ausgehende Geräuscheinwirkung möglichst minimiert wird. Fahrzeugseitig wird die Geräuschentwicklung durch den zunehmenden Einsatz neuer, leiserer U- und S-Bahn-Fahrzeuge sowie durch zusätzliche Maßnahmen (z.B. durch Schallabsorber bei U-Bahn-Wagen) weiter reduziert. Der Senat unterstützt die Beschaffung der neuen Fahrzeuge.

5. Wie hoch waren die Kosten für die getroffenen Maßnahmen?

Hierüber liegen keine Angaben vor.