Die Bezirksämter Altona und Harburg führen zur Zeit noch weitere Maßnahmen zur Prävention von Kinder und Jugendkriminalität durch

Für die Sicherheitskonferenzen sind Geschäftsstellen mit hauptamtlichen Kräften vorgesehen, die organisatorisch der Bezirksamtsleitung direkt unterstellt werden sollen. Sie verfügen über einen eigenen Sachmitteletat. In der Sicherheitskonferenz sollen Fachleute aus verschiedenen Arbeitsbereichen, unter anderem aus der Jugendarbeit, der Schule, der Polizei, sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Initiativkreisen der Stadtteile über einen offenen Beteiligungsprozeß möglichst viele private Akteure gewinnen und eine aktive Bereitschaft zum vernetzten Mitwirken unterschiedlicher Funktionsträger und der Menschen im Quartier erzeugen. Damit soll eine Bündelung der Kräfte vor Ort erreicht werden und sich die Übernahme von örtlicher Verantwortung ausdrücken.

Es wird angestrebt, den Bezirksämtern Altona und Harburg die für den Modellversuch erforderlichen Sach- und Personalkosten im Rahmen verfügbarer Haushaltsansätze durch Umschichtung zur Verfügung zu stellen. Die Ermittlungen zur Höhe des erforderlichen Ressourcenbedarfs sind noch nicht abgeschlossen.

Die Bezirksämter Altona und Harburg führen zur Zeit noch weitere Maßnahmen zur Prävention von Kinder- und Jugendkriminalität durch. Hier sind besondere Maßnahmen im Bereich Altona-Altstadt und Altona-Nord die Verstärkung der beratenden und begleitenden Angebote im Jugendclub der Pauluskirche, die Betreuungsangebote für gewaltbereite Jugendliche aus dem direkten Umfeld des Hauses der Jugend Struenseestraße und das Antiaggressionstraining für Jugendliche und Heranwachsende, die durch Gewalttaten straffällig geworden sind, sowie eine Fortbildungsreihe zum Thema „Umgang mit Gewalt" für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Für das Bezirksamt Harburg sind die Integrationsangebote für jugendliche Aussiedler im Haus der Jugend Neuwiedenthal und die Einrichtung von Jugendkellern für selbstorganisierte Jugendgruppen in Süderelbe zu nennen. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus Mitteln der Bezirke für Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, aus Mitteln der BAGS und des Amtes für Jugend der BSJB sowie durch Finanzierungsbeiträge von Wohnungsbaugesellschaften und Fördervereinen. Siehe im übrigen auch oben die Antworten zu 14. a) und b) sowie zu 15. a).

II. 18. a) Wie ist die genaue Konzeption des im Juni 1998 beginnenden Stuttgarter Modellversuchs „Haus des Jugendrechts"?

b) Bestehen in Hamburg ähnliche Modelle, bzw. wird die Übertragbarkeit des Stuttgarter Versuchs auf Hamburg geprüft?

Nach Auskunft des Ministeriums für Justiz des Landes Baden-Württemberg ist zur Erarbeitung einer Konzeption für einen Modellversuch unter dem Titel „Haus des Jugendrechts" eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Diese Arbeitsgruppe hat noch kein abschließendes Ergebnis vorgelegt, so dass gegenwärtig auch noch keine Aussagen zu ähnlichen Modellen bzw. zu deren Übertragbarkeit getroffen werden können.

19. a) Wie wird in Hamburg die Möglichkeit praktiziert, bei Mehrfachtätern nicht erst auf den Abschluß der Ermittlungen für nachfolgende Delikte zu warten, sondern sofort eine Verurteilung durchzuführen?

Der gerade im Jugendstrafverfahren wichtige Beschleunigungsgrundsatz gebietet es, in einem abschlußreifen Verfahren schnellstmöglich Anklage zu erheben. Dies wird nur ausnahmsweise dann nicht praktiziert, wenn bereits aktenkundig geworden ist, dass weitere Straftaten des Beschuldigten vorliegen und diese ebenfalls anklagereif sind. In diesen Fällen erfolgt regelmäßig eine Verbindung der Verfahren.

19. b) Wie oft kam es 1996, 1997 und im ersten Quartal 1998 zu Verfahrensverbindungen?

c) Wie stellt sich die durchschnittliche Verfahrensdauer der Verbundverfahren im Vergleich zu Nichtverbundverfahren dar?

Siehe Vorbemerkung.

20. a) Welche Einsparpotentiale ergeben sich im Justizbereich durch das Projekt „MESTA"? Zu welchem Zeitpunkt wird die Strafverfolgung von Jugendlichen durch „MESTA" effizienter durchgeführt?

Der Senat verweist zunächst auf seine Mitteilung an die Bürgerschaft, Drucksache 15/1245 vom 24. Mai 1994.

Das Softwareprodukt MESTA wird seit Anfang Februar 1998 erfolgreich in der Zentralkartei der Staatsanwaltschaft pilotiert. Eine Ausdehnung dieses Vorhabens auf die ersten Geschäftsstellen befindet sich in der Umsetzung. Im Anschluß an eine erfolgreiche Pilotierung ist die zügige Flächenausdehnung von MESTA vorgesehen, siehe auch Drucksache 16/651.

Im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt in der Zentralkartei wurden die Anfragen auf unbeschränkte Auskunft und die entsprechenden Auskünfte aus dem Bundeszentralregister in Berlin sowie die Anfragen aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg von der bisherigen Papierform auf einen leitungsgestützten Datenaustausch umgestellt. Diese Maßnahme bewirkt bei einer unverzüglichen Beantwortung durch das Bundeszentralregister, dass Neueingänge in der Regel mit einer aktuellen Auskunft aus dem Bundeszentralregister bearbeitet werden können. Die damit verbundene Effizienzsteigerung wirkt sich nicht nur auf die Strafverfolgung von Jugendlichen, sondern auf alle Ermittlungsverfahren aus.

II. 20. b) Welche finanzielle Einsparungen können durch den sinkenden Bedarf bei der Betreuung für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge erzielt werden?

Rückläufige Zuzugszahlen bei minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen veranlassen den Senat zu einer Anpassung der Platzkapazitäten im Bereich der Erstversorgung (Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII) für diesen Personenkreis. Die getroffenen Maßnahmen führen 1998 zu einem sukzessiven Platzabbau im Umfang von etwa 140 Plätzen. Hierdurch entstehen für das laufende Haushaltsjahr Minderausgaben in Höhe von ca. 2,8 Millionen DM. Dies entspricht einem Ganzjahreswert von ca. 8,5 Millionen DM. 20. c) Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die durch eine Neuordnung des Hamburger Beauftragtenwesens (Drucksache 15/6846) erzielt werden könnten?

Der Senat hat in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 15/6354 ausgeführt, daß verschiedene Rechtsvorschriften die Einrichtung der Funktion sogenannter Beauftragter vorschreiben und dass diese Aufgaben regelmäßig im Hauptamt mit wahrgenommen werden. Diesbezüglich scheidet eine Neuordnung ohne Änderung der gesetzlichen Grundlagen aus.

Die übrigen, aufgrund der Organisationshoheit des Senats aus Artikel 33 Absatz 2 der Hamburgischen Verfassung (HV) bestellten Beauftragten nehmen unverzichtbare Aufgaben wahr, die Schwerpunktbereiche hamburgischer Politik betreffen. Auch hier kann eine Neuordnung, wie sie in der Drucksache 15/6846 angesprochen ist, sowohl von der jeweiligen Funktion als auch vom Arbeitsumfang her nicht in Betracht kommen.

Ergänzend wird darauf aufmerksam gemacht, dass der in der Frage genannte Antrag (Drucksache 15/6846) im Innenausschuß der Bürgerschaft erörtert, von der Mehrheit der Abgeordneten jedoch als zu weitgehend empfunden und daher nicht weiter behandelt wurde (vgl. Zwischenbericht des Innenausschusses Drucksache 15/7112). Statt dessen hat die Bürgerschaft in der 15. Legislaturperiode den Senat ersucht, eine Gesamtdarstellung der Aufgaben aller Beauftragten vorzulegen.

20. d) Inwieweit sind Umschichtungen der offenen Angebote der Jugendarbeit zuungunsten von Zuschüssen im Bereich der Kultur- und Medienarbeit im Jugendbereich vorgesehen?

Kultur- und Medienarbeit im Jugendbereich sind Bestandteil der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

20. e) Wird angestrebt, wie bei den Angeboten der Selbstorganisationen in Jugendverbänden und Gruppen und der außerschulischen Jugendbildung sowie internationalen Jugendarbeit und Jugendbegegnung, eine höhere Eigenbeteiligung der Träger anzustreben? Inwieweit kann bei der internationalen Jugendarbeit und Jugendbewegung eine Förderung nur vorgenommen werden, wenn eine Kofinanzierung durch Dritte (z.B. Deutsch-Polnisches Jugendwerk) vorliegt? Inwieweit ist eine pauschale Kürzung bei den Trägern der freien Jugendhilfe, z. B. SDJ „Die Falken", DGB-Jugend und Jugendkomitee aus Kurdistan „KOMCIWAN", Jugendclub MOVINENTO e.V., vorgesehen?

Nein. Höhere Beteiligungen werden auch nicht bei den Angeboten der Selbstorganisation in Jugendverbänden und Gruppen, der außerschulischen Jugendarbeit oder der internationalen Jugendarbeit angestrebt.

Zuwendungen zur internationalen Jugendarbeit erfolgen jeweils nur aus einem Förderungsprogramm.

Kofinanzierungen durch Dritte erfolgen nicht. Pauschale Kürzungen sind nicht vorgesehen. Kürzungen können sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jeweils im Zusammenhang mit der Überprüfung der in den Zuwendungsanträgen ausgewiesenen Ausgaben und Finanzierungsplanungen ergeben.

20. f) Mit welchen finanziellen Mitteln werden Träger der freien Jugendhilfe 1998 gefördert? (Bitte auch Angabe der Projekte.)

Die Förderung freier Träger der Jugendhilfe erfolgt sowohl einzelfallbezogen z. B. auf der Grundlage von Pflegesätzen oder Fachleistungsstunden oder projektbezogen in der Regel auf der Basis von Zuwendungen.

Offene Kinder- und Jugendarbeit

­ Bis zum Stichtag 28. April 1998 wurden gemäß Position 1 des Landesjugendplans Zuwendungen an freie Träger im Umfang von 3 728 284,37 DM bewilligt oder vorläufig bewilligt. Eine detaillierte Aufstellung enthält die Anlage.

­ Darüber hinaus wurden freie Träger wie in der Anlage dargestellt gefördert.

­ Eine Darstellung der Zuwendungen an bezirkliche Träger enthält die Anlage.

Betreuungsprojekte der Jugendstraffälligenhilfe Zuwendungs- Höhe der empfänger Titel Zuwendung

Art der Zuwendung bzw. Maßnahme Kommunikations- 3340.684.01 460 000 DM Zuwendung zu den Betriebskosten des zentrum e.V. Projektes „betreutes Einzelwohnen von Probanden der Jugendbewährungshilfe und -gerichtshilfe" Zuwendungs- Höhe der empfänger Titel Zuwendung

Art der Zuwendung bzw. Maßnahme Ambulante 3340.684.

Bis dato wurde lediglich ein vorläufiger Bescheid über einen Zuwendungsbetrag von 48 500 DM erteilt.

Bewilligt wurde bis dato eine vorläufige Zuwendung in Höhe von 59 000 DM, die endgültige Zuwendungssumme wird sich jedoch voraussichtlich auf den genannten Betrag erhöhen.

Bewilligt wurde bis dato eine vorläufige Zuwendung in Höhe von 43 600 DM.

Für die Diversionsprojekte der bezirklichen Jugendgerichtshilfen stehen im Haushalt 1998 insgesamt 789 TDM zur Verfügung. Aus diesen Mitteln fördern die Bezirke die unter 22. a) und b) aufgeführten Träger.

Jugendberufshilfe

Die Förderung wird anteilig für Miet- und Verwaltungskosten sowie für Personalkosten der Stammstellen gewährt. Die jugendlichen Mitarbeiter werden über ABM durch das Arbeitsamt und Restkostenfinanzierung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales gefördert.

Die Finanzmittel im Haushaltstitel 3340.671.83 werden einzelfallgebunden für die Durchführung erzieherischer Hilfen bei freien Trägern der Jugendhilfe, dem Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung und bei Hamburger Pflegeeltern bewilligt. Für das laufende Haushaltsjahr kann nicht angegeben werden, zu welchem Anteil Mittel zur Finanzierung von durch freie Träger erbrachten Leistungen aufgewendet werden, da in jedem Einzelfall dem individuellen Bedarf entsprechend entschieden wird, wer die Hilfe durchführt.

An freie Träger der Jugendhilfe sind in 1997 für die vorstehend genannten Hilfen rund 66 Prozent der in den entsprechenden Haushaltstiteln veranschlagten Finanzmittel geflossen. Dies würde ­ bezogen auf den Ansatz 1998, einen in etwa gleichen Ausgabenverlauf unterstellt ­ für die freien Träger einem Anteil von rund 150 Millionen DM entsprechen.

Bei den durch die zuständige Fachbehörde zuwendungsfinanzierten Projekten handelt es sich im einzelnen um: Träger Ansatz Projekt

Das Rauhe Haus 511 920 DM Zuwendung zu den Betriebskosten des Statt-Hauses Johann-Daniel-Lawaetz- 821 227 DM Zuwendung zu den Kosten des Projektes Stadtentwicklungs-GmbH „Jugend und Wohnen"