Kinderbetreuung

Betreuungsarrangements, deren Personalausstattung bezogen auf den tatsächlichen Förderbedarf nicht immer als sachgerecht anzusehen ist.

Mit der Einführung des Kita-Card-Systems werden sich zusätzliche Fragen stellen: Mit der Einbeziehung der Eingliederungshilfen in das Kita-Card-System, d. h. dem Verzicht auf die Bewilligung von Plätzen zu Gunsten der Bewilligung von Leistungen, wird in jedem Einzelfall zu entscheiden sein, wie groß der Förderbedarf des jeweiligen Kindes ist, und zwar in pädagogischer, therapeutischer und zeitlicher Hinsicht. Letzteres ist nicht zuletzt deshalb von Bedeutung, weil eine ­ im Unterschied zur derzeitigen Praxis ­ am Bedarf der Kinder und ihrer Familien orientierte Bewilligung nicht wie bisher durchgängig achtstündige Betreuungszeiten vorsehen wird, so dass insoweit auch in diesem Betreuungssegment kostenreduzierende Effekte erwartet werden können. Inwieweit sie Mehrkosten kompensieren werden, die aus der dem immanenten Aufhebung der Platzzahlkontingente und einer daraus möglicherweise folgenden Fallzahlsteigerung resultieren wird, bedarf noch der weiteren Klärung.

Um so wichtiger ist eine nach Behinderungsarten und individuellem Förderbedarf gestaffelte Bemessung der Hilfen. Die Erarbeitung eines Systems von Hilfeempfängergruppen war Aufgabe einer Arbeitsgruppe, in der neben der zuständigen Behörde, der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Bezirksverwaltung auch die Trägerseite durch die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V., soal und die Vereinigung vertreten war und die von Herrn Prof. Kühl (Fachhochschule Oldenburg-Ostfriesland-Wilhelmshaven) geleitet wurde.

Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Entwicklung von Kriterien, mit Hilfe derer ein behindertes Kind dem Personenkreis nach § 39 BSHG zugeordnet werden kann und die geeignet sind, dem Kind seinem behinderungsspezifischen Förder- und Betreuungsbedarf entsprechende Leistungsmodule zu bewilligen. Ein dafür entwickelter Vorschlag soll im Rahmen eines Expertenkolloquiums hinsichtlich seiner Praktikabilität sowie zur Vorbereitung und Gestaltung einer Testphase diskutiert werden.

Vorgesehen ist, dass diese Testphase, die auf ein Kindergartenjahr angelegt ist und im Sommer 2002 abgeschlossen werden soll, von Prof. Kühl wissenschaftlich begleitet wird. Ziel ist es, die Zuordnung der Leistungsmodule zu den behinderten Kindern zu erproben, die Handhabbarkeit des Kriteriensystems zu testen und ggf. zu verbessern, die finanziellen Auswirkungen des Systems differenzierter Leistungsmodule abzuschätzen und zu prüfen, ob die Einstufungen durch die begutachtenden Stellen den in den Tageseinrichtungen zu erbringenden Förderungs- und Betreuungsleistungen entsprechen.

Schon 1987 wurde im Zusammenhang mit dem damals beschlossenen Konzept zur gemeinsamen Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen die Befürchtung artikuliert, dass die Attraktivität des Integrationskonzepts zu einer ungesteuerten Vermehrung der Zahl der Eingliederungsmaßnahmen auf der Basis des § 39 BSHG führen könne, indem die Maßstäbe für die Zuschreibung einer Behinderung in guter Absicht, aber unzulässig, ausgeweitet werden. Mit der Einführung des Kita-Card-Systems auch für die Förderung behinderter Kinder im Elementarbereich und der damit verbundenen Aufhebung der Platzkontingente ist damit zu rechnen, dass eine zunehmende Zahl von Trägern und Einrichtungen die Bereitschaft entwickelt, Integrationsgruppen anzubieten. Ob die damaligen Befürchtungen im Zuge dieser Entwicklung neue Berechtigung erfahren und welche Steuerungsmaßnahmen ggf. zu ergreifen sind, wird Gegenstand künftiger Überlegungen und Beratungen auch der vorstehend genannten Arbeitsgruppe sein.

Bewilligungskriterien

Bisheriger Kriterienkatalog

Für die außerhalb des Rechtsanspruchsbereichs (Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zum Schuleintritt entsprechend § 24 Satz 1 SGB VIII) zur Verfügung stehenden Plätze für Kindertagesbetreuung werden Kriterien benötigt, in welcher Reihenfolge der Bedarf berücksichtigt werden soll.

Die nicht mehr geltenden Fachlichen Weisungen J 9 / 91 vom 16. August 1991 Förderung von Kindern in Kindertagesheimen (KJHG §§ 22 und 24) und J 6 / 95 vom 1. Oktober 1995 Förderung von Kindern in Tagespflege (§§ 23 und 24 SGB VIII) haben sowohl grundsätzliche Kriterien als auch Prioritätskriterien ­ in dieser Reihenfolge ­ beschrieben: (1) die familiäre Situation des Kindes sowie Verlauf und Stand seiner Entwicklung, (2) die zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendige Berufstätigkeit allein erziehender Eltern, (3) die zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendige Berufstätigkeit beider Eltern, (4) die Berufstätigkeit, den Schulbesuch, die Berufsausbildung und das Studium allein erziehender Eltern sowie (5) die Berufstätigkeit, den Schulbesuch, die Ausbildung und das Studium beider Eltern.

Dieser Kriterienkatalog hat in der Vergangenheit weithin Akzeptanz gefunden. Im Ergebnis führt die Handhabung der Kriterien in der derzeitigen Verwaltungspraxis dazu, dass in besonders dringlichen Fällen zeitnah bewilligt werden kann und grundsätzlich keine Dringlichkeitsgruppe unberücksichtigt bleibt.

Übertragung des Kriterienkatalogs ins Kita-Card-System

Im Kita-Card-System ändern sich die verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen, da einerseits nicht mehr Plätze in Einrichtungen, sondern kindbezogene Leistungen bewilligt werden und andererseits die Wartelistenbearbeitung innerhalb eines Bezirks strikt zentralisiert und nach einheitlichen Maßgaben mit durchgeführt werden soll. Unter diesen Prämissen würde die Anwendung der gültigen Bewilligungskriterien in der Weise wirken, dass Kinder mit nachrangigem Bedarf nur insoweit zum Zuge kommen, wie vorrangiger Bedarf nicht mehr geltend gemacht wird. Ein Bedarf nach den bisherigen Bewilligungskriterien (4) und (5) könnte so weitgehend oder gänzlich ins Leere laufen. Dies widerspräche dem Ziel, den Kriterien Berufstätigkeit bzw. Berufsausbildung oder Studium beider Eltern oder alleinerziehender Elternteile eine höhere Bedeutung zuzumessen, wie es auch in Ziffer 3 des Ersuchens der Bürgerschaft zum Ausdruck kommt, und stieß auch in den bisherigen Gesprächen zum Kita-Card-System auf erhebliche Bedenken.

Stand der Erörterungen

Eine Lösung, die pädagogische wie soziale Aspekte gewichtet, den Ausschluss ganzer Bedarfsträgergruppen aber vermeidet, könnte wie folgt aussehen: Zunächst wird

­ neben der durch ein eigenes Budget zu sichernden Bedienung von bundesgesetzlich geregelten der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 16. Wahlperiode ansprüchen auf ein Halbtagsangebot im Elementarbereich (vgl. Abschnitt 1.8, Absatz 1) ­ im Rahmen von Ermessensentscheidungen einer eng begrenzten, durch dringlichen sozial bedingten und pädagogischen Bedarf gekennzeichneten Gruppe Vorrang eingeräumt. In zweiter Linie wären ­ bei weiterhin bestehendem Bedarf ­ Anschlussbewilligungen auszusprechen, die nach Ablauf der vorangegangenen Bewilligungen im Interesse der Wahrung der Betreuungskontinuität liegen; nachfolgend wäre der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der Bewilligungsentscheidungen ein großes Gewicht einzuräumen.

Dabei wäre auch die Situation von Eltern zu berücksichtigen, die sich in einer Übergangsphase zwischen Ausbildung und Erwerbstätigkeit befinden, sowie von arbeitslosen Eltern, die eine Beschäftigung in Aussicht haben.

Schließlich wären sonstige sozial bedingte und pädagogische Bedarfslagen zu berücksichtigen.

Dieser Stand der Gespräche zwischen der zuständigen Behörde und den Vertretungen der Träger ist jedoch nicht zuletzt deshalb ein vorläufiger, weil zunächst geklärt werden muss, wie groß die Bereiche sind, für die gesetzliche Ansprüche einzulösen sind und Betreuungsgarantien gelten sollen und jene, in denen Bewilligungskriterien eine Rolle spielen, weil Ermessensentscheidungen getroffen werden müssen.

Bezirkliche Budgets

Da die Summe der von den bezirklichen Jugendämtern zu bewilligenden Leistungen künftig nicht mehr durch das Platzangebot im jeweiligen Bezirk begrenzt ist, ist beabsichtigt, mit der Einführung des Kita-Card-Systems die insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Kindertagesbetreuung planerisch auf die Bezirke zu verteilen. Im Rahmen der Bemessung, aber auch zur Sicherstellung einer zuverlässigen unterjährigen (operativen) Steuerung des bezirklichen Gesamtbudgets, wird die Einrichtung von zwei bezirklichen Teilbudgets erforderlich. Das Teilbudget I soll die voraussichtlich im Bezirk erforderlichen Mittel für die Erfüllung des bundesgesetzlichen Rechtsanspruchs auf ein halbtägiges Elementarangebot enthalten. Bei der Bemessung des bezirklichen Teilbudgets I wird daher auf die für das Planjahr und den Bezirk prognostizierte Zahl der Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht eingeschult sein werden, abgestellt.

Das den Bezirken zur Verfügung stehende Teilbudget II (Ermessensbereich) soll über einen auf der Basis von Sozialindikatoren entwickelten Schlüssel auf die Bezirke verteilt werden. Damit soll eine gleichmäßige Befriedigung der in den Bewilligungskriterien genannten Bedarfslagen einschließlich pädagogischer und sozialer Bedarfe erreicht werden. Dies setzt zunächst voraus, dass geeignete Daten zur Verfügung stehen, welche Aufschluss über die Häufigkeit der in den Bewilligungskriterien genannten Bedarfssituationen geben. Grundsätzlich sollte der Verteilungsschlüssel auf der Grundlage regelhaft und regelmäßig erhobener Daten aktualisiert werden können, so dass für seine Aktualisierung keine gesonderten Erhebungen erforderlich werden.

Nach einer im Mai 1999 in den Jugendämtern durchgeführten Auswertung von Bewilligungsakten hatten 17 Prozent der Kinder, die ein mindestens sechsstündiges Betreuungsangebot in einer Tageseinrichtung in Anspruch nahmen, den Platz aus sozialen oder pädagogischen Gründen bewilligt bekommen. Noch offen ist, ob auch künftig ein etwa gleich großer Anteil der für das Teilbudget II zur Verfügung stehenden Finanzmittel über Indikatoren für soziale und pädagogisch begründete Bedarfe verteilt werden soll. Bei der weiteren Klärung ist zu berücksichtigen, dass das Kriterium Berufstätigkeit und Ausbildung von Eltern bei der Vergabe von Betreuungsplätzen wesentlich stärker als bisher gewichtet werden soll (vgl. auch Abschnitt 3).

Im Sommer 2000 wurden von der zuständigen Behörde unter Beteiligung der Bezirksämter und der Verbände zwei Workshops zur Erarbeitung von Grundlagen für die Bemessung von bezirklichen Budgets durchgeführt. Als externe Sachverständige nahmen Frau Dr. Katharina Spieß vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung und Herr Prof. Dr. Lukas von der Fachhochschule Erfurt daran teil.

In den Workshops wurden geeignete Indikatoren sowie Verfahren der Indikatorengewichtung und zur Konstruktion eines Verteilungsschlüssels vorgestellt und diskutiert.

Alle Beteiligten stimmten darin überein, dass ein auf der Basis von Sozialindikatoren entwickelter Verteilungsschlüssel ein sinnvolles Instrument zur Bemessung bezirklicher Budgets sei. Als ein erhebliches Problem wurde festgestellt, dass auf Bezirksebene nur relativ wenige Daten verfügbar sind, die als Indikatoren geeignet erscheinen.

Folgende Indikatoren für die Budgetbildung hielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Grundsatz für geeignet:

­ Berufstätigkeit (alleinerziehende und doppelt arbeitende Elternteile von 0-14 Jahre alten Kindern),

­ Sozialhilfebezug (0-14 Jahre alte Kinder, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen),

­ Ausländische Kinder (0-14 Jahre alte Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit),

­ Arbeitslosigkeit (Anteil der Arbeitslosen bis 55 Jahre),

­ Aussiedlerschulkinder (Anzahl der Aussiedlerkinder in Vorschulklassen und in den Klassen 1-6).

Zu berücksichtigen ist, dass ein unmittelbarer Bezug zwischen den Indikatoren und einem Betreuungs- und Förderbedarf nicht besteht. So hat beispielsweise nicht jedes ausländische oder Sozialhilfe beziehende Kind gewissermaßen automatisch einen Betreuungsbedarf ­ schon gar nicht gleichen Umfangs und gleicher Intensität. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Workshops gehen jedoch von der Annahme aus, dass die Häufigkeit des Auftretens sozial bedingter oder pädagogischer Betreuungsbedarfe relativ groß ist, wenn auch die oben beschriebenen Bevölkerungsgruppen relativ stark in einem Bezirk vertreten sind. Im Weiteren kommt es darauf an, die relevanten Indikatoren zu gewichten und in einem schlüssigen Modell der Mittelverteilung und Budgetbildung zusammenzuführen.

Eine indikatorengesteuerte Verteilung des Teilbudgets II wird zu einer veränderten Verteilung von Ressourcen auf die Bezirke führen. Um die Konsequenzen von Modellrechnungen transparent zu machen, hat die zuständige Behörde ermittelt, wie viele Kinder in den einzelnen Bezirken betreut werden (Wohnortprinzip) und welches Budgetvolumen den Bezirken zurzeit nach Abzug des Budgets I zur Verfügung stünde.

In einem weiteren Workshop sollen auf Basis der oben genannten Indikatoren sowie von Auswertungen der Studie zur Kinderbetreuung und Berufstätigkeit in Hamburg des Instituts für soziale und kulturelle Arbeit (ISKA)1) erste Modellrechnungen durchgeführt werden.

Dabei wird die relative Bedeutung bzw. die Gewichtung der Indikatoren eine wesentliche Rolle spielen. Sollten sich zwischen der gegenwärtigen Mittelverteilung für Ermessensentscheidungen und den Ergebnissen der Modellrechnungen erhebliche Abweichungen ergeben, wird darüber hinaus zu diskutieren sein, inwieweit sich allzu große Verschiebungen der Nachfrage nach Betreuungsangeboten zwischen den Bezirken zeitlich strecken lassen, um den Anpassungsdruck für die Leistungsanbieter zu relativieren. Entscheidungen auf der Grundlage der fachlichen Erörterungen sind im Senat zu treffen.

2 zur Unterstützung der Prozesse der Bewilligung, Abrechnung und des Controllings (Ziffer 2 des Ersuchens)

Verlauf des Entwicklungsprozesses und weiteres Vorgehen

Im Juli 1999 wurde ein Beratungsunternehmen beauftragt, zusammen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zuständigen Behörde ein Grobkonzept für ein neues Finanzierungs- und Steuerungsmodell der Kindertagesbetreuung in Hamburg zu entwickeln. Dieses Grobkonzept wurde im Oktober 1999 fertiggestellt.

Auf dieser Basis entwickelte das Unternehmen ab Oktober 1999 gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zuständigen Behörde und der Bezirksämter ein fachliches und technisches Feinkonzept.

Dabei kam es insbesondere darauf an, Anregungen und Forderungen der Bezirke aufzunehmen sowie einen Entwurf für eine technische Umsetzung der entwickelten Verfahren auf Basis der Standardsoftware SAP R / 3 zu erarbeiten.

Im April 2000 hat die Projektgruppe eine Darstellung der neuen Prozesse und ihrer DV-technischen Unterstützung vorgelegt. Mit der Neuausrichtung der Prozesse ist eine Veränderung in der unterstützenden Datenverarbeitung verbunden. Grund hierfür ist, dass mit der Einführung der nachfrageorientierten Steuerung eine enge Verzahnung der Kernaufgaben Bewilligung, Abrechnung und Controlling einhergehen muss. Von besonderer Bedeutung ist, dass die zuständige Behörde und die bezirklichen Jugendämter auf der Basis eines neu entwickelten integrierten technisch zu vernetzen sind, um die geforderte Zeitnähe und Sicherheit der Abläufe sicherzustellen.

Der im Rahmen des Feinkonzepts entwickelte technische Entwurf auf der Grundlage einer einheitlichen Datenbasis in SAP R / 3 stellt ein solides Fundament für eine Umsetzung der unterstützenden Prozesse in die Datenverarbeitung dar.

Die Umsetzung der neuen Verfahren soll in zwei Phasen erfolgen. In Phase 1 geht es um die Einführung des neuen integrierten auf der Grundlage des bisherigen Bewilligungsverfahrens in den Kindertagesbetreuungs-Sachgebieten (KTB-Sachgebiete) der bezirklichen Jugendämter und um die Vernetzung mit der zentralen Abrechnungsstelle in der zuständigen Behörde bis spätestens Mitte 2001. In einer Phase 2 ­ nach derzeitigem Planungsstand bis zum Beginn des Jahres 2003 ­ sollen die neuen Verfahren für das Kita-Card-System vollständig implementiert werden.

Verfahrenstechnischer Ablauf und im Kita-Card-System

Die nachstehende Tabelle zeigt die Funktionsmodule des integrierten für das Kita-Card-System im Überblick: Systemkomponenten des neuen integrierten Kita 2000

Bezirksverwaltung Amt für Jugend Bewilligungsmodul Zentrales Controlling

Stammdaten der Antragsteller Budgetberichte

Bewilligte Leistungen / Familieneigenanteile Erwartungsrechnung

Wartelistenführung Budgetplanungen

Bezirk-Budgetüberwachung / -prüfung Abrechung Tagespflege Abrechung Kindertagesstätten

Im Folgenden werden die wichtigsten Abläufe von der Antragsstellung bis zur Zahlung und die jeweils vorgesehene bei der Bewilligung, Abrechnung und Controlling der Leistungen der Kindertagesbetreuung im Kita-Card-System dargestellt.

Antragstellung und Bewilligung von Leistungen

Im Kita-Card-System stellen die Eltern ­ wie bisher auch - bei den bezirklichen Jugendämtern einen Antrag auf Kostenerstattung für Kindertagesbetreuung. Die Daten des Antrags werden in einem ersten Schritt in das Bewilligungsmodul des neuen integrierten eingegeben und sind von diesem Zeitpunkt an direkt in allen Systemkomponenten und für alle an den Abläufen beteiligten Verwaltungseinheiten verfügbar. Die bewilligende Stelle hat auf der Grundlage der Angaben der Antragsteller und anhand der in der ­ noch zu entwickelnden ­ Globalrichtlinie Kindertagesbetreuung vorgegebenen Bewilligungskriterien eine individuelle Bedarfsprüfung durchzuführen bzw. festzustellen, ob die Voraussetzungen für den bundesgesetzlichen Rechtsanspruch (§ 24 Satz 1 SGB VIII) auf ein halbtägiges Elementarangebot vorliegen.

Nach dem Ergebnis der Prüfung des Rechtsanspruchs bzw. des Bedarfs erfolgt eine Zuordnung des Antrags zu den eingerichteten zwei bezirklichen Teilbudgets:

­ Bei gegebenen Rechtsansprüchen wird nach Berechnung des Elternbeitrags in jedem Falle, d. h. ohne Bud1) Günter Krauss ­ Sigrid Zauter ISKA ­ Institut für soziale und kulturelle Arbeit Kinderbetreuung und Berufstätigkeit in Hamburg, erschienen in der Grauen Reihe des Amtes für Jugend im November 2000.