Rundstrecke für Inline-Skaterinnen

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 10. November 1999 (Drucksache 16/3237) beschlossen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. zu prüfen, wo und unter welchen Bedingungen in Hamburg eine Rundstrecke für Inline-Skaterinnen und -Skater errichtet werden kann,

2. zu prüfen, wo in Hamburg (z. B. an Wochenenden) Strecken für Inline-Skate-Tage geeignet sind und unter welchen Bedingungen sie geöffnet werden können,

3. der Bürgerschaft bis zum Sommer über die Ergebnisse zu berichten.

Dazu wird nachstehend berichtet:

1. Allgemeines:

Frühere Befassungen

Die Thematik ist mit sehr ähnlicher Fragestellung bzw. Zielrichtung bereits wiederholt in Senat und Bürgerschaft mit der hauptsächlichen Forderung nach Bereitstellung von innerstädtischen Flächen für Inline-Skaterinnen und -Skater behandelt worden (Drucksachen 15/5970, 15/7786 und 16/2091). Die dazu vom Senat gegebenen Hinweise (Drucksachen 15/7786 und 16/2091) auf zahlreiche bereits vorhandene Skatingmöglichkeiten in Sporthallen und auf geeigneten Freiflächen sowie auf die Bemühungen der Bezirksämter, im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel weitere Flächen auf Dauer nutzbar zu machen, haben im Wesentlichen weiterhin Bestand. Ebenfalls weiterhin gültig ist die vom Senat gegebene Zusage, gelegentliche Sperrungen von (auch citynahen) Straßen auf Initiative von Veranstaltern zu ermöglichen.

Entwicklung von Inline-Skating Inline-Skating hat sich innerhalb kurzer Zeit zu einer beliebten Trendsportart entwickelt. Es ermöglicht Bewegung nach Leistungsvermögen, verspricht Spaß und Fitnesspflege und wird daher von vielen Bürgerinnen und Bürgern als Freizeitsport ausgeübt, und zwar nicht nur von jungen und besonders leistungsfähigen. Auch wenn viele Aktive sich nicht an Vereine und ähnliche Organisationen binden wollen, hat sich der organisierte Sport mehr und mehr für das Inline-Skating geöffnet, so dass auch auf dieser Ebene ein vielfältiges Angebot entstanden ist.

Verkehrsrechtliche Beurteilung

Die Straßenverkehrsordnung enthält derzeit keine besonderen Bestimmungen für Inline-Skater. Inline-Skates sind keine Fahrzeuge i. S. v. § 2 Sie sind nach überwiegender Rechtsauffassung keine Beförderungsmittel, sondern als Sport- und Spielgerät einzuordnen; die Benutzerinnen und Benutzer stehen damit verkehrsrechtlich den Fußgängerinnen und Fußgängern gleich. Dementsprechend dürfen Inline-Skaterinnen und -Skater nur auf den für den Fußgängerverkehr ausgewiesenen Flächen fahren; dort auch nur, solange Fußgänger nicht behindert oder belästigt werden. Die Benutzung von Radwegen oder der Fahrbahn ist grundsätzlich untersagt. Lediglich auf Straßen ohne Gehwege ist eine Mitbenutzung der Fahrbahn zulässig. Zwar hat ein Zivilsenat des OLG Oldenburg in einem Urteil vom 15. August 2000 erstmalig im Sinne des Straßenverkehrsrechts als Fahrzeuge eingestuft, sich dabei aber nicht mit den auch für gültigen Anforderungen hinsichtlich Bremsen (Bremswirkung) und Beleuchtung auseinandergesetzt und auch auf andere allgemein anerkannte Rechtsmeinungen, die eine Gleichbehandlung mit Fahrzeugen ablehnen, hingewiesen. Das Urteil wird deshalb nicht als richtungsweisend angesehen. Insofern ist nach wie vor die bisherige Auffassung bei der Beurteilung zugrunde zu legen.

Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 10. November 1999 (Drucksache 16/3237)

­ Rundstrecke für Inline-Skaterinnen und -Skater -

Unabhängig davon gibt es im politischen Raum vereinzelt Bestrebungen, Inline-Skates als alternatives Verkehrsmittel zu propagieren und straßenverkehrsrechtlich anzuerkennen.

Hinzuweisen ist im Übrigen auf ein 1999 von dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in Auftrag gegebenes, bis zum Jahre 2001 befristetes Forschungsvorhaben, mit dem gesicherte Erkenntnisse erlangt werden sollen, ob und inwieweit eine Änderung der geltenden straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen nötig erscheint und vorgenommen werden sollte. Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Grundsätzliche Möglichkeiten der Flächenreservierung

Die Benutzung des öffentlichen Straßenraumes außerhalb der für den Fußgängerverkehr vorgesehenen Flächen ist nach der Rechtslage nur möglich, wenn diese Flächen vom übrigen Verkehr freigehalten (abgesperrt) werden. Dies setzt entweder eine dauerhafte Sperrung oder eine zeitweilige Sperrung im Rahmen einer Veranstaltung voraus. Die dauerhafte Schließung einer Straße mit der Folge, dass diese beispielsweise dem Kraftfahrzeugverkehr nicht mehr zur Verfügung steht, setzt unter wegerechtlichen Gesichtspunkten eine teilweise oder vollständige Entwidmung voraus, die u. a. nur zulässig ist, wenn die Straße insoweit entbehrlich ist. Bei der Sperrung im Rahmen einer Veranstaltung hat der Veranstalter die Kosten für die Absperrung und evtl. weitere Folgekosten wie z. B. für Hilfsdienste und Abschlussreinigung zu tragen.

Vom Grundsatz abweichender Versuch in Frankfurt Angesichts der gelegentlich erhobenen Forderung, auf der Fahrbahn und auf Radwegen zuzulassen, hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung die Durchführung eines Versuchs in Frankfurt initiiert. Ab dem 15.06.1998 war innerhalb einiger Tempo-30-Zonen auf einzeln ausgewählten Straßen das Inline-Skaten (auch) auf der Fahrbahn sowie auf den dortigen Radwegen während der hellen Tageszeit als Verkehrsversuch durch Zusatzbeschilderung zugelassen. Eine Förderung der Benutzung durch die Freigabe der Straßen in Tempo-30-Zonen und der Radwege konnte jedoch ebenso wenig wie ein nennenswerter Anstieg des Aufkommens an Inline-Skaterinnen und -Skater festgestellt werden. Der Versuch ist zwischenzeitlich wegen mangelnder Akzeptanz durch die Inline-Skaterinnen und -Skater wieder eingestellt worden. Die entsprechenden im Ausnahmewege für den Versuch zugelassenen Verkehrszeichen sind abgebaut worden.

2. Vorgehen bei der Prüfung des Ersuchens

Da das Ersuchen (Drucksache 16/3237) außer einer beispielhaft genannten Rundstrecke in Rothenburgsort keine weiteren Anforderungen an Art, Lage oder Ausgestaltung gewünschter Strecken enthält, ist zum einen mit den Institutionen und Organisationen Kontakt aufgenommen worden, die Inline-Skaterinnen und -Skater vertreten bzw. mit ihnen arbeiten, um so Näheres über Bedürfnisse und Wünsche zu erfahren. Die Vertreterinnen und Vertreter der Verbände und Institutionen berichteten, dass nur vergleichsweise wenige Inline-Skaterinnen und -Skater in Vereinen und Verbänden organisiert sind und man deshalb, ähnlich wie beim Jogging, in erster Linie in Richtung bzw. allgemeine Freizeitbetätigung denken müsse.

Allgemein wurde es aber als wünschenswert angesehen, den heute schon von privater Seite propagierten und in der Praxis bereits genutzten Strecken und Routen noch einige ähnliche hinzuzufügen und das bereits vorhandene Informationsmaterial insoweit zu ergänzen. Die Strecken sollten familienfreundlich sein, keine langen Anmarschwege erfordern oder zumindest guten ÖPNV-Anschluss bzw. Abstellmöglichkeiten für Pkw haben, ausreichend breit nutzbar sein, keinen Gegenverkehr und möglichst keinen weiteren Verkehr aufweisen. Zudem wurde ein Bedarf für Strecken gesehen, auf denen bestimmte Distanzen (z. B. 10 000 m, 5000 m und 3000 m) gelaufen werden können.

Zum anderen wurden die örtlichen Polizeidienststellen, die zuständigen Fachressorts (Bau und Umwelt) sowie die Bezirksämter um Unterstützung bei der Benennung geeigneter Örtlichkeiten und Prüfung bereits genutzter Örtlichkeiten gebeten. Im Ergebnis wurde von der Bauverwaltung eine generelle Mitbenutzung der Radwege durch und -Skater, insbesondere der stark frequentierten Radwege um die Außenalster, ausdrücklich abgelehnt. Ebenso hat die Bezirksversammlung eine Freigabe des Alsterwanderweges für Inline-Skaterinnen und -Skater abgelehnt, gleichzeitig aber genauso wie die Bezirksversammlung die Prüfung eines Kurses Rund um die Alster angeregt. Vom Bezirksamt Bergedorf ist in Bezug auf exklusiv für Inline-Skating vorgehaltene Strecken ausdrücklich auf die Beschlusslage im Ortsausschuss Vierund Marschlande hingewiesen worden. Danach werden Sperrungen von Fahrbahnen ausschließlich zugunsten von Inline-Skaterinnen und -Skatern oder auch die generelle Mitbenutzung von Radwegen im Hinblick auf die Notwendigkeit, Verkehrsräume und Erholungsgebiete für alle Bereiche der Freizeitgestaltung wie z. B. Radfahren, Wandern usw. offen zu halten, als problematisch angesehen. Weitere Hinweise kamen von dem Ortsausschuss Wilhelmsburg, der um Prüfung einer Rundstrecke für den Raum Wilhelmsburg bat, sowie vom Bezirksamt Wandsbek. Von dort wurden die Gewerbegebiete Merkur-Park und Höltigbaum für mögliche Einzelveranstaltungen vorgeschlagen. Von der Polizei wurden einzelne Streckenabschnitte des Naturschutzgebietes Höltigbaum oder die asphaltierten Anmarschwege bzw. Parkplatzzufahrten im Bereich des Volksparkstadions sowie eine bereits heute genutzte ca. 1,5 km lange Skaterstrecke in Steilshoop (nördlicher Wanderweg vom Edwin-Scharff-Ring bis zum Borchertring / Otto-Burmeister-Ring) genannt.

Daneben wurden Informationen über die Situation in anderen Großstädten im Bundesgebiet eingeholt. Die erteilten Auskünfte lassen den Schluss zu, dass sich die dortigen Verhältnisse weitgehend mit der Hamburger Praxis decken. Besonderheiten gibt es in Berlin, Frankfurt und Dresden.

­ Berlin:

Im vergangenen Jahr fand am jeden 1. und 3. Mittwoch der Sommer-Monate ab 21.00 Uhr auf einer mit der Polizei ausgesuchten und durch die Polizei gesicherten Strecke eine sog. Blade-Night, die als Demonstration angemeldet und auch anerkannt wurde, statt. Die Teilnehmerzahl erreichte bis zu 50 000 Läufer.

­ Frankfurt:

Neben dem bereits genannten Modellversuch in Tempo30-Zonen organisierte die Stadtverwaltung in der vergangenen Saison, unterstützt durch die Polizei zusammen mit privaten Veranstaltern, jeweils jeden Dienstagabend einen als Sportveranstaltung genehmigten Lauf auf 4 ausgewählten wechselnden 10-15 km langen

Strecken quer durch die Stadt. Die Teilnehmerzahl betrug bis zu 65 000 Läufer.

­ Dresden:

Im Frühjahr 1998 wurde in Dresden mit dem sog. Nachtskaten (Blade-Night) begonnen. Nachdem Sponsoren gefunden wurden, hat sich das Nachtskaten zu einer regelmäßigen Veranstaltung entwickelt. Veranstalter ist ein eingetragener Verein (Förderverein Dresden skatet e.V.), der wöchentlich mit der Polizei einen neuen Rundkurs bestimmt hat. 1999 nahmen insgesamt ca. 80 000 Teilnehmer an den jeden Freitag um 21.00 Uhr stattfindenden Läufen teil. Diese Veranstaltungen sollen weitergeführt werden.

3. Stellungnahme zu Nr. 1 des Ersuchens

Vorhandene Angebote

Das in Hamburg vorhandene Angebot wird durch ein breites Spektrum im Bereich des organisierten und betreuten Sports (Hamburger Sportbund / Sportvereine / Hamburger Inline-Skating-Schule des Fachbereichs Sportwissenschaft der Universität Hamburg) einerseits und durch viele Angebote im ganzen Stadtgebiet für Erwachsene, Kinder, Anfänger und Fortgeschrittene außerhalb des organisierten Sports andererseits gekennzeichnet.

Skating-Tipps mit Empfehlungen zum Verhalten im Straßenverkehr und speziell auf Hamburg bezogene Touren und Übungsplätze finden sich in im Buchhandel erhältlichen privat veröffentlichten Broschüren, aber auch im Internet. Beispielhaft daraus seien genannt (es handelt sich um Vorschläge Privater außerhalb des organisierten Sports und ohne den Charakter amtlicher Empfehlung):

­ Treffs Anleger am Jungfernstieg, am Hotel Steigenberger, Heiligengeistfeld, Eis- und Rollschuhbahn Wallanlagen.

­ Routen Innenstadt-Stadtrundfahrt, Rissen-Sülldorf-Klövensteen-Rissen, Sülldorf-Rissen, Finkenwerder-Cranz, Neugraben-Altes Land, Harburg-Freihafen-Alter Elbtunnel, Stillhorn-Moorfleet, Billstedt-Boberger Niederung, Bergedorf-Elbdeich-Hohendeicher See-Ochsenwerder-Bergedorf, Alsterwanderweg-Klein Borstel- Poppenbüttel, durch den Freihafen, rund um Finkenwerder.

­ Fitness / Speed Radrennbahn Stellingen, Altonaer Volkspark.

Zudem hat die Umweltbehörde in Zusammenarbeit mit den Bezirken insbesondere für Kinder und Jugendliche zahlreiche Skating-Anlagen auf öffentlichen Spielplätzen errichtet. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von weiteren Flächen, auf denen unangemeldet und spontan geskatet werden kann. Es handelt sich dabei vielfach um Sportplätze, Schulhöfe oder Parkplätze von Einkaufszentren oder Möbelhäusern, die außerhalb der eigentlichen Nutzung freigegeben sind bzw. mit Billigung der Eigentümer oder Pächter genutzt werden können.

Weitere Möglichkeiten Ähnliche Wege und Routen wie oben genannt werden ganz individuell überall im Stadtgebiet vorwiegend am Stadtrand wie z. B. in der Eidelstedter oder Rissen-Sülldorfer Feldmark oder ­ eingeschränkt ­ auf dem ehemaligen Standorttruppenübungsplatz Höltigbaum benutzt. Ein Bedarf für eine besondere Festlegung besteht nicht.

Feste Rundstrecke (Rundstrecke Billwerder Bucht) Inline-Skates sind ­ wie dargestellt ­ straßenverkehrsrechtlich als Sport- und Spielgerät einzuordnen. Soweit Strecken auf öffentlichen Straßen und Wegen verlaufen, können sie auf den für Fußgängerinnen und Fußgänger vorgesehenen Flächen unter den in Nr. 1.3 genannten Modalitäten genutzt werden.

Zur Prüfung der Möglichkeiten zur Bereitstellung einer Rundstrecke unter Einschluß von Fahrbahnen, die ausschließlich und jederzeit oder zeitweise Inline-Skaterinnen und -Skatern zur Verfügung stehen oder vorrangig gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern von und -Skatern genutzt werden soll, ist darauf hinzuweisen, dass dies wie in Ziff. 1.4 dargestellt, nur durch eine geänderte Widmung oder im Rahmen einer Veranstaltung möglich ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die öffentlichen Straßen viele Funktionen zu erfüllen haben. So werden vor allem Gebiete und Grundstücke erschlossen und häufig auch Haltemöglichkeiten für Liefer- und Ladevorgänge bereitgestellt. Es ist sorgfältig zu prüfen, ob darauf vor allem im Interesse der Anlieger verzichtet werden kann.

Dies gilt auch für die in der Drucksache 16/3237 genannte Strecke Rund um die Billwerder Bucht. Eine gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern vorrangige Fahrbahnnutzung der bei dem vorgeschlagenen Rundkurs betroffenen Straßen durch Inline-Skaterinnen und Inline-Skater sieht der Senat u. a. wegen des dort abzuwickelnden größeren Erschließungs- und Gewerbeverkehrs (zahlreiche Gewerbebetriebe, Gemüse- und Gartenbaubetriebe, Zufahrt zu den Sportbootliegeplätzen) und des teilweise vorhandenen ÖPNV als problematisch an. Im Übrigen erscheint die Streckenführung für Gruppenläufe ohne Absicherung (wie im Rahmen einer Veranstaltung) an einigen Stellen aufgrund der baulichen Gegebenheiten sicherheitsbedenklich.

Von der Andreas-Meyer-Brücke muss bei beengten Platzverhältnissen ungesichert und mit Gefälle vom Gehweg der Brücke auf die Fahrbahn des Moorfleeter Deiches, der keinen Gehweg hat, gewechselt werden. Die Fahrbahn des Moorfleeter Deiches weist streckenweise keine glatte Oberfläche auf und ist deshalb für Inline-Skaterinnen und Inline-Skater kaum geeignet. Im Bereich Moorfleeter Deich / Autobahnunterführung sind Inline-Skater wegen des starken Gefälles sowie fehlender und nicht zu verbessernder Sichtbeziehungen erheblichen Risiken ausgesetzt.

Im Bereich der Straße Am Brennerhof ist wegen der teilweise sehr geringen Gehwegbreite ein Ausweichen auf die stark befahrene Fahrbahn zu befürchten. Eine Umrundung der Billwerder Bucht durch Inline-Skaterinnen und -Skater bei gleichzeitiger Abwicklung des Straßenverkehrs kommt somit nicht in Betracht. Um eine solche Umrundung zulassen zu können, müssten große Teile der berührten Straßen für den Verkehr gesperrt werden. Eine Prüfung, ob dies zumindest an Wochenenden in Betracht gezogen werden kann, hat Folgendes ergeben:

Bei einem angenommenen Startpunkt an der Ecke Ausschläger Allee / Ausschläger Elbdeich könnte das erste Teilstück der Rundstrecke entlang der Ausschläger Allee bis über die Brücke Andreas-Meyer-Straße auf dem Gehweg zurückgelegt werden. Die Straße Moorfleeter Deich müsste zumindest für den Kfz-Verkehr gesperrt werden,