Einsparungen durch Straffung der Verwaltung und Privatisierung

Obwohl in den letzten zwölf Jahren

­ eine umfangreiche Ausgliederung von Verwaltungseinheiten aus dem Bereich der ursprünglichen Baubehörde stattfand (unter anderem Stadtreinigung und Stadtentwässerung sowie Hochbau),

­ Straßen- und Schnellbahnbau erheblich reduziert wurden,

­ die (um Ausgliederungseffekte bereinigte) Mitarbeiterzahl unterhalb der Direktorenebene um über 30 Prozent sank, ist die Anzahl der Führungsstellen gestiegen. Reichten 1986 noch 150 Direktoren für 2275 andere Mitarbeiter der Baubehörde, so kommen 1998 bei Bau- und Stadtentwicklungsbehörde 171 Direktorenund höher besoldete Stellen auf 1748 andere Mitarbeiter.

Die Stellenwirtschaft des Senats im Bereich Bau, Verkehr und Stadtentwicklung ist damit ein kostenträchtiges Beispiel für das Parkinsonsche Prinzip. Korrekturen sind unabdingbar. Das Sparen muss in den oberen Etagen beginnen.

Zugleich ist es notwendig, bisher behördlich wahrgenommene Aufgaben dahin gehend zu überprüfen, ob sie zwingend in staatlicher Regie erfolgen müssen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Senat legt bis zum 31. August 1998 einen Plan zur Neugliederung und Straffung der Fachämter sowie zur Straffung der allgemeinen Verwaltung vor.

2. Der Bereich Kataster- und Vermessungswesen wird ­ mit Ausnahme zwingend staatlicher Bereiche ­ privatisiert. Der Senat weist bis zum 31. August 1998 nach, welche Stellen aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung zwingend verbleiben müssen, alle anderen Stellen erhalten mit Wirkung vom 31. August 1998 einen kw-Vermerk.

3. Der Bereich Wasserwirtschaft wird ­ mit Ausnahme zwingend staatlicher Bereiche ­ privatisiert.

Der Senat weist bis zum 31. August 1998 nach, welche Stellen aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung zwingend verbleiben müssen, alle anderen Stellen erhalten mit Wirkung vom 31. August 1998 einen kw-Vermerk.

4. Der Bereich Erschließung wird ­ mit Ausnahme zwingend staatlicher Bereiche ­ privatisiert. Der Senat weist bis zum 31. August 1998 nach, welche Stellen aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung zwingend verbleiben müssen, alle anderen Stellen erhalten mit Wirkung vom 31. August 1998 einen kw-Vermerk.

Antrag der Abg. Bernd Reinert, Dr. Stefan Schulz, Henning Tants, Jürgen Mehlfeldt, Klaus-Peter Hesse (CDU) und Fraktion Haushalt 1998

Einzelplan 5: Stadtentwicklungsbehörde Einzelplan 6: Baubehörde