Finanzhilfen

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Anlage XI.2 - Drucksache 16/6000

2. Welche Alternativen zur gänzlichen Aufgabe der Bundesbeteiligung sind denkbar, damit eine Bundesbeteiligung zwar fortgesetzt werden kann, gleichwohl aber die die Länder belastenden Strukturen abgebaut oder vermieden werden können?

3. In der Diskussion ist auch die Streichung nur einiger Aufgabenbereiche. Welche Arten von Aufgaben müssten bei Wegfall einer Bundesbeteiligung an ihrer Erfüllung oder an ihrer (Mit-)Finanzierung auch durch die Länder zwingend entfallen?

Welche könnten entfallen? Welche dürften nicht entfallen?

4. Welche Maßnahmen könnten geeignet und erforderlich sein, um für den Fall einer Rückführung der Gemeinschaftsaufgaben und der Mischfinanzierung eine fortgesetzte Aufgabenerfüllung durch - grundsätzliche - (alleinige) Eigenfinanzierung der Länder zu gewährleisten?

5. Sind Vorschläge aus den anderen Ländern bekannt, die die Eigenfinanzierung ermöglichen?

6. Als Ersatz für den Wegfall der Mitfinanzierung wird eine Variation der Umsatzsteuerverteilung diskutiert. Diese sorgt indes primär für eine Aufteilung auf Bund und Ländergesamtheit. Wie könnte gleichwohl sichergestellt werden, dass die spezifischen, sehr unterschiedlichen Finanzierungsbedarfe in den Ländern jeweils gedeckt werden?

7. Welche alternativen Lösungsmodelle hat der Senat entwickelt bzw. welche Vorschläge werden von ihm unterstützt?

8. Wie werden folgende Alternativmodelle beurteilt:

- Indikatorengestützte Zuweisungen (in welchen Bereichen und welche Indikatoren?) und Kompensationen über Umsatzsteueranteile, Geldleistungsgesetze bzw. über Streichung anderer Finanzhilfen (welche?).

- Überführung von Mischfinanzierungstatbeständen (welche?) in die Förderprogramme der Europäischen Union, wobei diese zu modifizieren sind (wie ?).

- Einführung neuer Gemeinschaftsaufgaben (welche?) und dementsprechend Streichung anderer Aufgaben (welche?). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Anlage XI.3 - Drucksache 16/6000

3. Schriftliche, der Kommission überlassene Stellungnahme des Referenten Dr. Friedemann Tetsch in Form seines Berichtes an den Planungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Berlin, 19. Juli 2000

Bericht an den Planungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA)

1. Auftrag

Der Planungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GA) hat dem GA-Unterausschuss am 20. März 2000 den Auftrag erteilt, einen Bericht über die künftigen Handlungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten der GA und ihre Bedeutung für die regionale Wirtschaftspolitik zu erstellen.

2. Handlungsbedarf

Die GA hat sich zu einem modernen, leistungsfähigen Instrument der Wirtschaftsförderung entwickelt. Sie nutzt den auf nationaler Ebene durch das GA-Gesetz und auf Europäischer Ebene durch beihilferechtliche Regelungen vorgegebenen Spielraum umfassend für ihre Aufgabe, strukturschwache oder von struktureller Veränderung belastete Regionen bei der Bewältigung des wachstumsnotwendigen Strukturwandels zu unterstützen, damit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze entstehen oder erhalten bleiben können.

Es gilt nun, die GA in einem sich ändernden gesamtwirtschaftlichen und -politischen Umfeld so zu positionieren, dass sie ihren Aufgaben auch künftig gerecht werden kann.

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Anlage XI.3 - Drucksache 16/6000

3. Abfederung der regionalpolitischen Konsequenzen der EU-Osterweiterung mithilfe der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung derregionalen Wirtschaftsstruktur

Situationsanalyse

Die gesamtwirtschaftlichen Vorteile der EU-Osterweiterung für Deutschland dürften längerfristig die auch eintretenden ökonomischen Nachteile übertreffen. Neben den sich bietenden Chancen sind Risiken nicht auszuschließen. Die strukturellen Risiken werden voraussichtlich früher eintreten als die Chancen erkannt und genutzt werden. Der Anpassungsdruck wird deutlich zunehmen und sich differenziert auswirken. Besonders betroffen sind die wirtschaftlich Schwächeren, u.a. die bereits heute schon strukturschwachen Regionen sowie geringqualifizierte Beschäftigte. Eine strukturpolitische Flankierung ist daher notwendig, um möglichen negativen Entwicklungen entgegenzuwirken oder diese zumindest abzufedern. Bund und Länder sollten den betroffenen Regionen aktiv Hilfe zur Anpassung an die neuen Bedingungen anbieten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich in der Bevölkerung Widerstände und Vorbehalte gegen die EU-Erweiterung entwickeln, der Erweiterungsprozess verzögert wird und die positiven Effekte nicht oder nicht in vollem Umfang eintreten.

Handlungsempfehlung

Stabilisierung der Anpassungsprozesse bis Ende 2006

Bis Ende 2006 steht ein breites und bewährtes strukturpolitisches Förderinstrumentarium zur Verfügung, das auch zur Bewältigung erweiterungsbedingter Probleme und Anpassungen in den besonders betroffenen Regionen gezielt eingesetzt werden kann. Hierzu zählen die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, die Strukturfonds der Europäischen Union sowie die Gemeinschaftsinitiative INTERREG:

- Der Umfang der nationalen Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe liegt bis Ende 2006 fest, wenn auch am Zuschnitt Änderungen vorgenommen werden können.

- Für die Förderperiode der EU-Strukturfonds bis 2006 können erhebliche Mittel zur Verstärkung der nationalen Fördermaßnahmen in den neuen Bundesländern (Ziel 1 Gebiete) bzw. in den schwachen Regionen der alten Länder (Ziel 2-Gebiete) eingesetzt werden.

- Die Grenzregionen sind bis Ende 2006 darüber hinaus Teil der EUGemeinschaftsinitiative INTERREG, deren Mittelausstattung gegenüber der vorherigen Förderperiode deutlich erhöht wurde.