Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes

Die Mittel für das Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes ­ jährlich 5 Milliarden DM ­ stammen aus den Zinseinsparungen durch die Erlöse der Versteigerung der UMTS-Lizenzen. Weil diese Erlöse von 99,4 Milliarden DM ausschließlich zur Tilgung der Bundesschuld ausgegeben worden sind, muss der Bund jährlich 5 Milliarden DM weniger Zinsen zahlen.

Das Zukunftsinvestitionsprogramm soll Deutschland für die Zukunft mobiler machen. Es soll die Energiekosten senken, neue Techniken fördern und neue Arbeitsplätze schaffen.

Wir fragen den Senat: Verkehr

Ein Teil der Mittel für das Zukunftsinvestitionsprogramm wird zur Verbesserung der Mobilität in das Schienen- und Straßennetz investiert und die Grundlagen für einen reibungslosen und energiesparenden Verkehrsfluß in Deutschland verbreitern. Kumuliert bis 2003 sind zusätzliche Investitionen in Höhe von 8,7 Milliarden DM vorgesehen. Damit sollen nicht zuletzt viele der von der alten Bundesregierung hinterlassenen Investitionslücken im Verkehrsbereich geschlossen werden.

1. Ist nach Erkenntnis des Senats vom Bund beabsichtigt, die zusätzlichen Mittel für eine beschleunigte Abarbeitung der Infrastrukturprojekte im alten Bundesverkehrswegeplan zu nutzen, oder sollen sie in besondere Projekte außerhalb des alten Bundesverkehrswegeplans fließen?

Die Mittel des Zukunftsinvestitionsprogramms (ZIP) für den Bereich Schiene fließen in das allgemeine Bauprogramm der DB Netz AG für die Sanierung und Erhaltung der Anlagen des Bestandsnetzes ein.

Im Straßenbereich sollen die Mittel vorrangig zur Finanzierung von Ortsumgehungen sowie für substanzerhaltende Maßnahmen im Brückenbereich eingesetzt werden.

2. Wie werden die Länder bei der Auswahl der Projekte beteiligt?

Eine formale Beteiligung der Länder bei der Auswahl der aus dem ZIP zu finanzierenden Maßnahmen hat nicht stattgefunden.

3. Die Hälfte der eingesparten Zinsausgaben ist für Investitionen in den Ausbau der Schienenwege vorgesehen. Im Jahr 2001 werden dafür 2 Milliarden DM zur Verfügung gestellt, bis 2003 sollen es 6 Milliarden DM sein. Das Geld soll der Sanierung des Streckennetzes und der Beseitigung von Langsamfahrstellen, Engpässen und Nadelöhren dienen sowie das Netz an die veränderten Verkehrsströme in Europa anpassen. Wie ist Hamburg dabei berücksichtigt worden?

Die der DB Netz AG zufließenden Mittel werden von ihr in eigener Regie für die Sanierung und Erhaltung der Anlagen des Bestandsnetzes und hier insbesondere der Oberbauanlagen eingesetzt. Im ZIP werden seitens des Bundes unter anderem Hamburger Brücken (Lippmannstraße, Landwehrstraße) genannt.

4. Für das Jahr 2001 stehen 900 Millionen DM für den Straßenbau zur Verfügung, bis 2003 sind es 2,7 Milliarden DM. Welche Projekte für Investitionen in den Straßenbau sind für Hamburg berücksichtigt worden?

In Hamburg sollen nach den Vorstellungen des BMVBW folgende Maßnahmen aus dem ZIP finanziert werden:

­ A 1 sechsstreifiger Ausbau AS Hamburg-Billstedt-AD Hamburg-Südost

­ A 261 AD Hamburg-Südwest, Erhaltung Kreuzungsbauwerk

­ A 7 Erhaltung Brücke Langenfelde.

Energie und Klimaschutz

Die frühere Bundesregierung hat ehrgeizige Klimaschutzziele formuliert. Sie hat es aber versäumt, ihren Worten auch Taten folgen zu lassen. Bis zum Jahr 2005 soll der CO2-Ausstoß um 25 Prozent ­ bezogen auf 1990 ­ gesenkt werden. Mit dem Zukunftsinvestitionsprogramm soll das hohe CO2-Minderungspotential bei Altbauten erschlossen werden. Das zunächst für 2001 bis 2003 aufgelegte Altbausanierungsprogramm soll ein Kernbestandteil der langfristig angelegten Klimaschutzstrategie sein.

Mit Hilfe des Zukunftsinvestitionsprogramms sollen der Energieverbrauch und die Energiekosten für Unternehmen und Haushalte begrenzt und durch die Förderung energiesparender Herstellungsverfahren und Produkte der Prozeß der Entkoppelung zwischen Wachstum und Energieverbrauch unterstützt werden.

Ein besonders hohes Einsparpotential wird bei Altbauten gesehen, die nahezu 80 Prozent des Gebäudebestandes ausmachen und noch nicht einmal den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung aus dem Jahre 1983 entsprechen. Über drei Millionen Heizkessel in Deutschland sind älter als 20 Jahre. Deshalb sollen im Jahr 2001 400 Millionen DM für die Altbausanierung bereitgestellt werden. Bis einschließlich 2003 sind es 1,2 Milliarden DM.

5. Wie werden die Länder bei der Umsetzung dieses Programmteils beteiligt?

Eine formale Beteiligung der Länder an der Umsetzung erfolgt nicht.

Das Programm wird als Kreditprogramm über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt.

Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Darlehen (Absenkung des Marktzinses um bis zu 3 Prozent über einen Zeitraum von zehn Jahren), die bei jeder Bank oder Sparkasse (als durchleitende Hausbank) beantragt werden können. In Hamburg wurde die Möglichkeit geschaffen, Anträge für die ebenso über die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt zu stellen. Damit wird eine Finanzierung von Vorhaben aus einer Hand ermöglicht. Dies erleichtert potentiellen Investoren in Hamburg die Abwicklung und fördert zugleich die Akquisition für entsprechende Maßnahmen im Rahmen der Senatsinitiative Arbeit und Klimaschutz.

6. Sind die Bundesmittel im Rahmen dieses Programmteils als Kofinanzierung geplant?

Wenn ja, zu welchen Teilen werden sich die Investitionskosten auf Bund, Länder und Gemeinden verteilen?

Nein, vgl. Antwort zu 5.

7. In welchem Umfang kann Hamburg an diesem Teil des Zukunftsinvestitionsprogramms teilhaben?

Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Förderprogramm Investitionen von ca. 10 Milliarden DM auslösen und damit die Sanierung von etwa 330000 Wohnungen ermöglichen wird.

Hamburg wird an dem Förderprogramm in dem Maße teilnehmen, wie Investoren vor Ort die bereitgestellten zinsgünstigen Kreditmittel nachfragen. Das Förderprogramm des Bundes lässt zudem eine Kombination mit anderen Fördermitteln zu. Das gilt auch für die vom Senat für Wärmedämmaßnahmen bereitgestellten Mittel. Im Rahmen der Senatsinitiative Arbeit und Klimaschutz wird darauf hingewirkt, die Akzeptanz für das Förderprogramm zu verstärken, um so den Zufluß der Bundesmittel nach Hamburg zu verstärken.

Das Kreditprogramm zur Altbausanierung setzt nicht auf Zwang, sondern auf marktkonforme Anreize. Diese direkt wirksame Maßnahme soll durch zusätzliche Mittel für Erforschung und Entwicklung umweltschonender Energieformen flankiert werden. Dafür stehen bis 2003 insgesamt 300 Millionen DM zur Verfügung.

8. Wie werden die Länder bei der Umsetzung dieses Programmteils beteiligt?

Die Länder sind bei der Umsetzung nicht unmittelbar beteiligt.

Die Sondermittel des Bundes fließen zusätzlich in die vom Bund eigenständig betriebene Projektförderung zur Erforschung und Entwicklung umweltschonender Energietechnologien. Gefördert werden vor allem Forschung und Entwicklung auf den Gebieten:

­ Brennstoffzellen

­ Sonstige Antriebstechniken (Hochleistungsbatterien) und regenerativ erzeugte Treibstoffe

­ Geothermie

­ Energetische Optimierung von Altbauten

­ Offshore-Windenergie.

9. Sind die Bundesmittel im Rahmen dieses Programmteils als Kofinanzierung geplant?

Wenn ja, zu welchen Teilen werden sich die Kosten auf Bund, Länder und Gemeinden verteilen?

Nein, vgl. Antwort zu 8.

Gefördert werden Unternehmen der Wirtschaft und Institutionen der Wissenschaft. Privatpersonen sind ausgeschlossen. Die Bereitstellung von Drittmitteln ist im Rahmen der üblichen Zuwendungsbestimmungen grundsätzlich möglich.

Bildung und Forschung

Ein weiterer Teil des Zukunftsinvestitionsprogramms soll für Investitionen in Bildung und Forschung genutzt werden. Die zusätzliche Förderung dieser Bereiche soll die Innovationstätigkeit der Unternehmen und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte stärken.

Das Zukunftsinvestitionsprogramm sieht ab 2001 pro Jahr 600 Millionen DM zusätzliche Mittel für Hochschulen und berufliche Schulen, für die Genomforschung und für innovative regionale Wirtschaftsförderung in den neuen Ländern vor. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf insgesamt 1,8 Milliarden DM bis 2003. Diese zusätzlichen Fördermittel sind jetzt in den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2001, in den Einzelplan Bildung und Forschung und in die weitere Finanzplanung der kommenden Jahre eingearbeitet.

10. Werden die Länder bei der Umsetzung dieses Programmteils beteiligt?

In den Jahren 2001 bis 2003 werden insgesamt 1,8 Milliarden DM aus den UMTS-Zinserlösen für Bildung und Forschung im Haushalt des Bundesministers für Bildung und Forschung (BMBF) zusätzlich zur Verfügung gestellt. 350 Millionen DM sollen für die Etablierung eines nationalen Genomforschungsnetzes eingesetzt werden, 1,045 Milliarden DM fließen in die Zukunftsinitiative Hochschulen, mit 255 Millionen DM wird ein Zukunftsinvestitionsprogramm für Berufsschulen ausgestattet, und 150 Millionen DM erhalten Projekte, die der Förderung innovativer regionaler Wirtschaftsförderung in den neuen Ländern dienen.

Im Förderbereich Zukunftsinitiative Hochschulen, in dem zentrale Herausforderungen in der Hochschulpolitik aufgegriffen werden sollen, sind als Schwerpunkte gesetzt:

­ die Förderung des virtuellen Studiums und virtueller Hochschulprojekte,

­ die Gewinnung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland (Brain Gain statt Brain Drain)

­ die Förderung von Forschungszentren an Hochschulen und Verbesserung der Forschungsinfrastruktur sowie

­ die Etablierung von bundesweiten Netzwerken für Patentierung und Verwertung von Forschungsergebnissen und zur zielgerichteten Unterstützung von Gründungen.

Mit geeigneten Mitteln unterstützt der Senat nachhaltig alle Einrichtungen, die sich an den Fördermaßnahmen beteiligen können bzw. sich beteiligen wollen.

Der BMBF hat die Länder über seine Planungen in mehreren Gesprächsrunden innerhalb der Kultusministerkonferenz der Länder und der Bund/Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung unterrichtet und die Inhalte mit ihnen diskutiert. Im Rahmen dieser Abstimmung sind zahlreiche Anregungen der Länder vom Bund aufgegriffen und bei seinen Planungen berücksichtigt worden. Die Länder werden in den unterschiedlichen Gremien laufend vom Bund über den Stand der Umsetzung unterrichtet und in den weiteren Planungsprozeß einbezogen.

11. Sind die Bundesmittel im Rahmen dieses Programmteils als Kofinanzierung geplant?

Wenn ja, zu welchen Teilen werden sich die Kosten auf Bund, Länder und Gemeinden verteilen?

Grundsätzlich sind die Planungen in der Weise angelegt, dass die Kosten aller geförderten Maßnahmen zu 100 Prozent vom Bund übernommen werden, eine Kofinanzierung durch die Länder, deren Hochschulen oder Forschungseinrichtungen betroffen sind, nicht erforderlich ist. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Länder als Träger der Einrichtungen die Ausstattung für sie bereitstellen und damit die Voraussetzungen geschaffen haben, sich an den Förderprogrammen mit Projektanträgen beteiligen zu können.

In welchem Umfang können Hamburger Berufsschulen, Hochschulen, Unternehmen, Forschungsinstitutionen oder -projekte an diesem Programm teilhaben?

In welchem Umfang Hamburger Einrichtungen tatsächlich an den Programmen, die aus den UMTSZinserlösen für Bildung und Forschung finanziert werden, teilhaben werden, lässt sich derzeit nicht prognostizieren. Eine Quotierung der Fördermaßnahmen auf die Länder ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich sollen die Maßnahmen ausgeschrieben und im Wettbewerb vom Bund oder von hierzu bestimmten Projektträgern (z.B. DAAD, Alexander-von-Humboldt-Stiftung, GMD) vergeben werden.

Eine Reihe von Förderprogrammen befinden sich auch erst in der Konzeptionsphase, in einigen Programmen ist eine Antragstellung durch Hamburger Institutionen erfolgt, die Entscheidung jedoch noch offen. Hamburger Berufsschulen haben im Jahr 2001 mit 3717659 DM, im Jahr 2002 mit 1699501 DM an dem Programm teil.