Autonomieverlust alter und behinderter Menschen durch Reduzierung personengestützter Dienstleistungen der Sparkassen und Banken

Viele ältere und behinderte Menschen sind bei der Regelung ihrer finanziellen Angelegenheiten auf die personengestützten Dienstleistungen der gut erreichbaren Bank- oder Sparkassenfiliale angewiesen. Dabei kommt für viele von ihnen dem Umgang mit den vertrauten Bankangestellten eine besondere Bedeutung zu, auf deren persönliche Unterstützung sie sich verlassen.

Auch in den Fällen, in denen ältere und behinderte Menschen auf die Unterstützung durch Hilfspersonen angewiesen sind, behalten sie die kontrollierte Verfügung über ihre Finanzen, indem sie die Hilfsperson beauftragen, mittels Scheck das benötigte Bargeld und in einem verschlossenen Umschlag die Kontoauszüge zu holen. Im Zuge einer fortschreitenden Automatisierung und abnehmenden personengestützten Dienstleistung wird das so nicht mehr möglich sein. Die Überlassung der EC-Karte und der zugehörigen PIN-Nummer an Dritte setzt großes Vertrauen voraus und lässt eine echte Kontrolle nicht mehr zu. Ein weiteres Problem ist die abnehmende Dichte des Filialnetzes der Sparkassen und Banken, deren Filialen so für viele Menschen schlechter erreichbar sind und deren Größe eine persönliche Vertrautheit mit den Angestellten kaum mehr entstehen läßt.

Folgen der Filialschließung und der zunehmenden Automatisierung können sein:

­ Wegfall der kontrollierten Verfügung über die eigenen Finanzen, damit verbunden Gefahr des Mißbrauchs durch Dritte,

­ Verlust der Autonomie älterer und behinderter Menschen in bisher selbständig ausgeführten Alltagsgeschäften,

­ zunehmende soziale Desintegration aufgrund des Wegfalls wichtiger persönlicher Beziehungen im Alltagsleben,

­ zunehmendes Erfordernis von Betreuerbestellungen zur Regelung der finanziellen Angelegenheiten der Betroffenen.

Seit Mitte der neunziger Jahre ist ein Strukturwandel in der deutschen Kreditwirtschaft zu beobachten. Kennzeichen dieses Strukturwandels sind unter anderem Fusionen, Allfinanzstrategien, Spezialisierungen, Straffungen des Filialnetzes sowie ein verstärkter Ausbau der elektronischen Bankdienstleistungen. Dieser Prozeß ist noch nicht beendet.

Die Zahl der inländischen Bankstellen ­ ohne Deutsche Postbank AG ­ ist in den Jahren 1995 bis 1999 um 8,5 Prozent zurückgegangen (Quelle: Deutsche Bundesbank). Bei der Interpretation dieser Zahlen ist zu bedenken, dass die Versorgung der Bundesbürger mit Bankdienstleistungen nach Einschätzung der Deutschen Bundesbank im internationalen Vergleich immer noch als überdurchschnittlich gut einzuschätzen ist. Deutschland gilt im internationalen Vergleich sogar als over-banked.

Die Filialschließungen bzw. Zusammenlegungen sind zum einen ein Ergebnis von Fusionen und Umstrukturierungsmaßnahmen, zum anderen aber auch die Konsequenz von veränderten Kundenpräferenzen, die zu Veränderungen in der Geschäftsstrategie der Banken führen:

­ Standard-Dienstleistungen werden zunehmend filialunabhängig nachgefragt: Daraus folgt die Einrichtung von SB-Terminals an stark frequentierten Orten wie z. B. Einkaufszentren, die Ausweitung der Angebote von Telefon-, Online-, Internetbanking und zukünftig Mobilebanking. Vorteile für den Kunden sind Zeit- und Ortsunabhängigkeit.

­ Gleichzeitig gibt es eine verstärkte Nachfrage nach qualifizierter Beratung bei anderen Bankdienstleistungen wie Geldanlagen, Vermögensplanung, Altersvorsorge, Versicherungen, Baufinanzierungen und Betreuung der Geschäfte von Selbständigen und mittelständischen Firmen: Hieraus ergibt sich für die Banken die Notwendigkeit zur Schaffung größerer Einheiten und/oder Kompetenzzentren, da Kleinstfilialen diesen Beratungsbedarf nicht abdecken können.

­ Die Kundenbindung nimmt ab. Vor diesem Hintergrund zwingt die verschärfte Konkurrenzsituation im Bankenbereich, zu dem in den letzten Jahren die Direktbanken und Online-Broker hinzugekommen sind, einerseits zur stärkeren Standardisierung von Bankdienstleistungen und andererseits zum gleichzeitigen parallelen Angebot der verschiedenen Vertriebswege (Multichannel-Banking).

Dies bedeutet ausdrücklich nicht, dass die flächendeckende Versorgung grundsätzlich aufgegeben wird, sondern die traditionellen werden um neue Vertriebsformen ergänzt.

Während die jüngere Generation, für die der Umgang mit den neuen Technologien (einschließlich Automaten) zunehmend eine Selbstverständlichkeit wird, von den oben geschilderten Entwicklungen überwiegend profitieren dürfte, können diese für diejenigen, denen das notwendige Wissen und/oder die Akzeptanz für die neuen Technologien fehlt, auch Nachteile bringen (z.B. in Form von längeren Anfahrtswegen zur nächsten Bankfiliale). Zu dieser Gruppe zählen vor allem ältere Menschen.

Unter den behinderten Menschen wären bei einer Einschränkung von personengestützten Dienstleistungen und einer Ausdünnung des Filialnetzes diejenigen besonders betroffen, die aufgrund ihrer Behinderung SB-Automaten und PC gar nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Dazu zählen nicht nur seh- und körperbehinderte Menschen, sondern auch lernbehinderte, geistig behinderte oder psychisch kranke/seelisch behinderte Menschen, die dennoch voll geschäftsfähig sind. Sie sind im besonderen Maße auf eine persönliche Kundenbetreuung in ihrer Bankfiliale angewiesen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. In welchem Umfang ist es in den letzten fünf Jahren zu Schließungen von Filialen der Hamburger Sparkasse, der Postbank und anderer Geldinstitute gekommen? Welche Bezirke und Ortsamtsbereiche sind von den Schließungen in welchem Maße betroffen?

2. In welchem Umfang sind weitere Schließungen von Filialen der Hamburger Sparkasse, der Postbank und anderer Geldinstitute geplant? Welche Bezirke und Ortsamtsbereiche sind hiervon in welchem Umfang betroffen?

Nicht erfaßt werden Geldautomaten/SB-Center.

Die Deutsche Postbank AG unterliegt erst seit 1996 vollständig der Bankenaufsicht, die regionalen Standorte wurden daher erst ab diesem Zeitpunkt meldepflichtig.

Entsprechendes statistisches Material über die Anzahl der Bankstellen aufgeschlüsselt nach Bezirken und Ortsamtsbereichen liegt nicht vor.

Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, ist zwar mit weiteren Schließungen und Zusammenlegungen von Bankfilialen auch in Hamburg zu rechnen, eine Schließungswelle steht Hamburg aber nicht bevor.

Während einige Banken nach eigener Angabe bereits den Umbau des Filialnetzes in Hamburg abgeschlossen haben (z.B. Deutsche Bank 24), sind andere noch in der Planungsphase. Informationen darüber, welche konkreten Filialen in Hamburg von Schließungen bzw. Zusammenlegungen betroffen sein könnten, liegen nicht vor.

Die Marktführerin im Bereich des Privatkundengeschäfts in Hamburg, die Hamburger Sparkasse (HASPA), hat nach eigenen Angaben ihr Bankfilialnetz sogar weiter ausgebaut: Während es 1996 noch 215 Geschäftsstellen (einschließlich SB-Filialen) zuzüglich sechs Kundencenter/Kompetenzcenter gab; sind dies im März dieses Jahres 212 Geschäftsstellen zuzüglich 50 Kundencenter sowie 20

Außenstellen dieser Kundencenter. Trotzdem ist es in den letzten Jahren auch zu Schließungen und Zusammenlegungen von einzelnen Filialen gekommen; im Jahre 2000 wurden beispielsweise sieben Filialen zusammengelegt. Derartige Veränderungen des Filialnetzes wird es auch zukünftig weiter geben.

Die Postbank unterhält keine eigenen Filialen, sondern wickelt ihr Geschäft in den Filialen der Deutsche Post AG ab. Seit 1997 hat die Deutsche Post AG eigenen Angaben zufolge in den Vier- und Marschlanden, in Altona, Langenhorn sowie am Klosterstern jeweils eine Filiale geschlossen und im Bereich Neu Allermöhe eine neue Filiale eröffnet.

3. Trifft unsere Information zu, dass die Postbank plant, das Bargeldgeschäft unter Wegfall der Schalterbedienung ganz zu automatisieren, also die Möglichkeit, vom Girokonto Bargeld per Scheck abzuholen bzw. durch beauftragte Personen abholen zu lassen, nicht mehr anzubieten?

Die Deutsche Post AG hat hierzu mitgeteilt, sie beabsichtige nicht, das Bargeldgeschäft in den Filialen der Deutschen Post ganz zu automatisieren. Im Gegenteil seien Service und Beratungsqualität durch umfangreiche Modernisierungen des Filialnetzes der Deutsche Post AG in Hamburg und durch die Einrichtung vieler Center-Filialen, die über Beratungsbereiche mit speziell ausgebildeten Verkaufsberatern für Finanz- und Postdienstleistungen verfügten, verbessert worden. Der Ausbau von Center-Filialen solle auch in diesem und im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Aus Servicegründen würden aber auch die Möglichkeiten zur Nutzung von Automaten zusätzlich erweitert. Postbankkunden könnten künftig auch an Automaten anderer Institute kostenlos Bargeld abheben.

4. Gibt es weitere Geldinstitute, die dies planen?

5. Sind weitere Automatisierungen durch Bankautomaten geplant? Wenn ja, welche und durch welche Institute?

6. Inwieweit werden die Automatisierungen und Filialschließungen bereits durch parallele Entwicklungen im Tele- und Homebanking funktional kompensiert, und wie wird die weitere Entwicklung eingeschätzt?

7. Gibt es Erhebungen, wie groß die Gruppen der Klient/innen sind, die weder Tele- noch Homebanking benutzen können und auch mit Geldautomaten nicht zurechtkommen und die nach Wegfall der Schalterbedienung und alternativloser Automatisierung ihre Geldgeschäfte nicht mehr selbständig erledigen könnten?

Es sind keine Pläne der in Hamburg vertretenen Banken bekannt, das Bargeldgeschäft vollständig zu automatisieren. Parallel zum Ausbau von SB-Terminals und dem zunehmenden Angebot von Telefon-, Online-, Internet- und zukünftig Mobilebanking werden die Banken (außer Direktbanken) nach eigenen Angaben weiterhin den vollen Service inklusive der Bargeldgeschäfte am Schalter bieten.

Der Bundesverband deutscher Banken hat in Zusammenarbeit mit der Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen Online im Oktober 2000 eine Umfrage zur Akzeptanz von Internet, Online-Banking und E-Commerce durchgeführt. Dabei gab es unter anderem folgende Ergebnisse:

­ Ein Drittel der Deutschen über 18 Jahren verfügt über einen persönlichen Internetzugang.

­ 11 Prozent der Deutschen betreiben Online-Banking.

­ Als Gründe für den Verzicht auf die Nutzung des Online-Banking werden Sicherheitsbedenken und fehlende technische Voraussetzungen angegeben.

­ Bei der Gruppe der über Sechzigjährigen gaben 92 Prozent an, nicht über einen Internetzugang zu verfügen. 95 Prozent dieser Nicht-Internetnutzer wollen dies auch nicht ändern.

­ Den Einsatz von Geldautomaten und Kontoauszugsdruckern akzeptieren inzwischen 79 Prozent der Befragten, im Zeitvergleich ist eine zunehmende Akzeptanz festzustellen.

­ Die höchste Zustimmung fand die Automatisierung bei den unter Dreißigjährigen (nahezu 100 Prozent), bei der Gruppe der über Sechzigjährigen akzeptieren 67 Prozent den Einsatz von Geldautomaten und Kontoauszugsdruckern.

Die Nutzung der filialunabhängigen Angebote wird nach Einschätzung der zuständigen Behörde in Zukunft weiter zunehmen. Parallel zur verstärkten Nutzung derartiger Angebote in den letzten Jahren haben die Banken die Tendenz eines zurückgehenden Kundenbesuchsverhaltens in ihren Filialen festgestellt. Diese Entwicklung wird aufgrund der steigenden Nutzung und des zunehmenden Angebots an Bankdienstleistungen, die filialunabhängig in Anspruch genommen werden können, weiter andauern. Aktuelle Marktstudien belegen aber, dass die meisten Online-Nutzer weiterhin parallel das Beratungsangebot ihrer Filiale nutzen wollen.

Die HASPA zieht daraus nach eigenen Angaben die Konsequenz, dass sie an der Größenordnung ihres jetzigen Filialnetzes in absehbarer Zukunft festhalten wird. Sie setzt auf eine Strategie des menschlichen Banking, in der ein auf die Kundenbedürfnisse ausgerichtetes Filialnetz eine zentrale Rolle spielt.

8. Stimmt der Senat unserer Einschätzung zu, dass von der Schließung von Filialen und dem Wegfall der Schalterbedienung besonders folgende Gruppen von Menschen betroffen sind, die sich nicht klar voneinander abgrenzen lassen:

a) sehbehinderte Menschen?

b) körperbehinderte Menschen, die bisher Personen beauftragen konnten, per Scheck Bargeld abzuholen?

c) ältere Menschen, die sich nicht mehr auf eine Automatenbedienung umstellen können?

Siehe Vorbemerkung.

9. Inwieweit werden von den Geldinstituten die Belange behinderter und/oder älterer Klient/innen in die Überlegungen zur Umgestaltung des Filialsystems einbezogen?

Die Entscheidungsgründe der Banken bei der Umgestaltung ihres Filialnetzes sind bezogen auf den Einzelfall nicht bekannt. Im übrigen siehe Antwort zu 4. bis 7.

10. Die Hamburger Sparkasse hat die Rechtsform einer juristischen Person alten hamburgischen Rechts. Im Spektrum der Unternehmensformen ist sie nach heutiger Rechtsauffassung als Stiftung anzusehen. Gemäß §1 ihrer Satzung gilt der Grundsatz der Gemeinnützigkeit.

a) Was bedeutet dies, und inwieweit unterscheidet sich die Hamburger Sparkasse diesbezüglich von anderen Geldinstituten?

Durch die Bindung an die Gemeinnützigkeit wird Individualnützigkeit ausgeschlossen. Die Erträge der HASPA sind stets für die Wahrnehmung ihrer in §2 der Satzung festgesetzten Aufgaben einzusetzen.

Dies unterscheidet die HASPA von anderen Geldinstituten.

10. b) Kann nach Ansicht des Senats der Grundsatz der Gemeinnützigkeit verallgemeinernd im Sinne einer sozialen Verpflichtung der Hamburger Sparkasse auf dem Gebiet des Spar- und Kreditwesens gegenüber der Hamburger Bevölkerung interpretiert werden?

Wenn ja, was kann konkret bezüglich der hier thematisierten Problematik daraus abgeleitet werden? Wenn nein, warum nicht?

Nein. Die Gemeinnützigkeit bezieht sich auf die in §2 der Satzung festgelegten Aufgaben der HASPA.

10. c) Nach §2 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Satzung hat die Hamburger Sparkasse die Aufgabe, ... in ihrem Wirkungsbereich den Sparsinn der Bevölkerung zu wecken und zu fördern und zu diesem Zweck ... alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um möglichst weite Kreise der Bevölkerung für den Spargedanken zu gewinnen. Fällt die Sicherstellung der Versorgung mit herkömmlichen Bankgeschäften älterer und behinderter Menschen durch flächendeckende und behindertenfreundliche Filialen unter diese Aufgabe?

d) Wenn ja, kann der Senat auf die Einhaltung dieser Aufgabe im Rahmen seiner Aufsichtspflicht (§1 Absatz 1 Satz 2) hinwirken? Wenn nein, warum nicht und was umfaßt die Aufsichtspflicht des Senates gegenüber der Haspa?

Die nähere Bestimmung der Erfüllung ihrer Aufgaben obliegt den Organen der HASPA im Rahmen der satzungsgemäßen Zuständigkeiten. Die Aufsicht durch den Senat folgt aus Artikel 163 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) in Verbindung mit §8 Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBGB). Es handelt sich um eine Rechtsaufsicht, die auf die Einhaltung der Satzung und den Erhalt des Stiftungsvermögens gerichtet ist.

11. Welche Möglichkeiten sieht der Senat in Hinblick auf Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG, die Belange behinderter und/oder alter Menschen bei der Regelung ihrer finanziellen Angelegenheiten so zu berücksichtigen, dass sie nicht benachteiligt sind und ihre Autonomie weitmöglichst bewahrt bleibt?

Eine vom Präses der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales berufene Kommission Gesetzesüberprüfung Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz hat im vergangenen Jahr landesgesetzliche Regelungen und Verordnungen der FHH daraufhin überprüft, ob sie dem diskriminierungsvermeidenden Anspruch des Artikel 3 GG genügen.

Der Senat setzt sich dafür ein, dass sich Ältere mit den neuen Medien vertraut machen können und in die Wissensgesellschaft mit einbezogen werden. So hat er mit Unterstützung der Deutschen Telekom im Herbst 2000 das Modellprogramm Hamburger Senioren ins Internet ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Initiative sind zehn Altentagesstätten mit Internet-Anschlüssen ausgestattet worden. Eine Ausweitung des Modellprogramms ist geplant. Initiativen von Gruppen und Trägern, älteren Menschen den Zugang zu modernen Kommunikationstechnologien zu öffnen, werden ausdrücklich begrüßt. Aufgrund der geringen Verbreitung der Nutzung der neuen Technologien bei der älteren Generation zum jetzigen Zeitpunkt wird nach Auffassung der zuständigen Behörde von dieser Gruppe nach personengestützten Dienstleistungen noch über einen längeren Zeitraum unvermindert bestehenbleiben.