Arbeitslosigkeit

Von großer Bedeutung für die Weiterentwicklung der betrieblichen Weiterbildung ist die Übereinkunft des Berliner Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit vom 4. März 2001. Die Vertreter von Wirtschaft, Gewerkschaften und Bundesregierung haben unter anderem erklärt: Die Sozialpartner werden eine Initiative zur betrieblichen Weiterbildung insbesondere mit folgenden Schwerpunkten ergreifen:

­ Die Tarifvertragsparteien werden die Rahmenbedingungen für Weiterbildung im Sinne eines lebenslangen Lernens vereinbaren. Zeitinvestitionen für Qualifizierung sind neue Aufgaben der Arbeitszeitpolitik. Die Tarifvertragsparteien streben im Zusammenhang mit der Nutzung von Langzeitkonten und anderen arbeitszeitpolitischen Maßnahmen an, dass bei einem Einsatz von Zeitguthaben für Weiterbildung zugleich auch Arbeitszeit investiert wird. Die Bündnispartner werden nach Abschluß der nächsten Tarifrunden die erzielten Fortschritte bilanzieren.

­ Deutliche Erhöhung der Beteiligung an betrieblicher Weiterbildung (unter besonderer Berücksichtigung von Ungelernten, älteren Arbeitnehmer/innen, Frauen).

­ Breite Qualifizierung für Anforderungen der Informationsgesellschaft in Produktion und Dienstleistung aufbauend auf Erstausbildung und Berufserfahrung (Schlüsselqualifikationen, IT-Basis-Qualifikationen für alle Beschäftigten).

­ Systematischere und breitere Nutzung der Lernmöglichkeiten im Arbeitsablauf (lernförderliche Arbeitsorganisation; Medien/IT-Unterstützung für arbeitsbegleitendes Lernen).

IV. 7. Welche Konzepte zur Weiterbildung Arbeitsloser gibt es, die die eingangs beschriebene mismatch-Problematik aufgreifen und im Rahmen von Weiterbildungsplänen sinnvoll klären, über welche Qualifikationen der/die Arbeitslose verfügt und welche zur Sicherstellung des Übergangs in den allgemeinen Arbeitsmarkt erworben werden muß?

Im Rahmen des von der Bundesregierung ausgeschriebenen Modellprojektes zur verbesserten Zusammenarbeit zwischen Arbeitsamt und Sozialämtern führen die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Arbeitsamt Hamburg ein gemeinsames Projekt Jobplan durch. Bei diesem Projekt Jobplan werden Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfebezieher zunächst einem externen zugewiesen, das dann ein Fähigkeitsprofil der jeweiligen Person festlegt und einen gezielten, individuellen Eingliederungsvorschlag zur beruflichen Integration unterbreitet.

Dieser Eingliederungsvorschlag wird von einer gemeinsam von Arbeits- und Sozialamt betriebenen Clearingstelle ausgewertet und stellt die Basis für einen von der Clearingstelle zu erstellenden Eingliederungsplan dar. Dieser Eingliederungsplan kann beinhalten, dass die jeweilige Person einer Vermittlungsagentur zur Vermittlung auf dem Ersten Arbeitsmarkt zugewiesen wird, sie zunächst in eine Maßnahme nach SGB III oder BSHG zugewiesen wird oder dass anderweitige flankierende Maßnahmen wie z. B. Schuldnerberatung und Schuldenregulierung ergriffen werden. Das Projekt Jobplan soll zu einer möglichst gemeinsamen Herangehensweise von Arbeitsamt und Sozialämtern zur Integration von Arbeitslosen beitragen ­ unabhängig davon, ob es sich um Leistungsbezieher des Arbeitsamtes oder der Sozialämter handelt.

Das Arbeitsamt Hamburg bietet weiterhin seit einem Jahr spezielle Informations- und Orientierungsseminare (IOS) zur Erleichterung der Vermittlungsarbeit an. Damit soll die Vermittlung und Beratung verbessert werden. Alle Kunden des Arbeitsamtes Hamburg, die erstmals Kontakt mit dem Arbeitsamt haben, nehmen an einem fünftägigen Informationsseminar teil (einschließlich Internetzertifikat). Über jeden Kunden wird zeitnah ein aussagekräftiges Bewerberprofil erstellt.

Ziel der Informations- und Orientierungsseminare ist

­ die leistungsrechtliche Beratung der Bewerber,

­ die frühzeitige Förderung der Eigeninitiative,

­ die EDV-gerechte Aufbereitung der Bewerberprofile,

­ die Feststellung der EDV-Kenntnisse,

­ die Einschätzung der Vermittlungsmöglichkeiten und

­ ein individuelles Bewerbungstraining.

8. Im Feld der Informations- und Kommunikationstechnologie zeigt sich ein starkes Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen. Welche Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gibt es hier, und können insbesondere Frauen hier gefördert werden?

Die Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsverwaltung wurden in den letzten Jahren gerade im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT) stark ausgeweitet. Der Anteil spezifischer ITund Multimedia-Maßnahmen ist inzwischen erheblich. In nahezu alle Lehrgänge sind IT-Bausteine integriert. Frauen haben zu allen Maßnahmen gleichberechtigten Zugang.

Das Arbeitsamt Hamburg hat durch den intensiven Einsatz des Instrumentes der beruflichen Weiterbildung das Sofortprogramm der Bundesregierung zur Deckung des IT/Multimedia-Fachkräftemangels in Hamburg maßgeblich unterstützt. Rund 950 Teilnehmer/Teilnehmerinnen befanden sich im Jahr 2000 in Weiterbildungsmaßnahmen, die auf eine Beschäftigung in den IT- und Medienberufen vorbereiten.

Der Frauenanteil in diesen Maßnahmen ist durch geeignete Beratungs- und Motivationsaktivitäten ständig gestiegen. Nach der Eingliederungsbilanz für 1999 des Arbeitsamtes Hamburg waren Frauen an allen mit 46,5 Prozent beteiligt.

Die finanziellen Aufwendungen des Arbeitsamtes Hamburg waren mit ca. 31 Millionen DM (einschließlich Unterhaltsgeldzahlungen) im Jahre 2000 erheblich. Damit wurden 12,4 Prozent der verfügbaren Mittel für berufliche Weiterbildung unmittelbar in den Kernbereich der gehobenen IT/Multimediaschulungen investiert. Dieser Bereich soll im Jahr 2001 weiterhin auch mit erheblichen Finanzmitteln abgesichert werden.

Darüber hinaus bestehen folgende Projekte: Telelernen Hierbei handelt es sich um eine bedarfsgerechte Weiterbildung für berufstätige Frauen in kleinen und mittleren Unternehmen, die aus dem ADAPT-Programm bezuschußt wird. Telelernen am Arbeitsplatz bedeutet die Möglichkeit arbeitsplatznaher, praxisnaher Qualifizierung bei größtmöglicher Flexibilität in zeitlicher und örtlicher Hinsicht. Es umfaßt Module zur Mediennutzung, Basiswissen EDV, Datenfernübertragung und Internetanwendungen, Datenbanken und Datenschutz, Präsentation, Gesprächsführung und Zeitmanagement.

Online-Management:

Diese zwölf Monate dauernde Fortbildung schult Frauen in der Nutzung neuer Technologien im Bereich Multimedia und E-Commerce und richtet sich an arbeitsuchende Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mehrjähriger Erfahrung in kaufmännischen, verwaltungstechnischen und ähnlichen Berufen. Das Projekt wird von der ESF-Initiative NOW gefördert. Es vermittelt Grundkenntnisse des Projektmanagements und der Multimediaproduktion im europäischen Verbund. Der Einsatzbereich der Absolventinnen liegt insbesondere in der Organisation, Planung und Koordinierung von Projekten im Bereich der Online-Präsenz und des E-Commerce.

Das Projekt Pepp! Profil, Profit & Perspektive von EFA (Beratungsstelle Frau und Beruf) schult in neun Monaten Frauen, die als Noch-Beschäftigte oder Freiberuflerinnen aus den Bereichen Medien, Technik, administrative Berufe, Berufe im Gesundheits- und Sozialbereich und Künstlerische Berufe kommen und eigene Geschäftsideen umsetzen wollen. Das Projekt wird vom Europäischen Sozialfonds, Initiative ADAPT, gefördert. Es entwickelt kauffrauliche Kompetenzen sowie Kenntnisse in Finanzen und Recht, Eigen-Marketing, Internetanwendung; soziale Kompetenzen wie Networking, interkulturelles Know-how und Präsentation; persönliche Kompetenz und Mut zum Risiko. Das Projekt arbeitet in enger Kooperation mit anderen Kompetenzzentren.

Des weiteren sollen über die Förderung von Netzwerken die Kontakte von Frauen, die Möglichkeiten zur Information, zum Erfahrungsaustausch und zur Fortbildung und damit insgesamt die Eingliederungs- und Verbleibchancen, auch als Selbständige, optimiert werden.

Hamburger Die Initiative e.V. hat die aktive Vernetzung verschiedener Verbände und Weiterbildungseinrichtungen zum Ziel, bei denen die Frauenförderung im Vordergrund steht. Dabei wird besonderer Wert sowohl auf die Zusammenarbeit bei der Fort- und Weiterbildung für Frauen zwischen Verbänden, Unternehmen und Trägern als auch auf die Zusammenarbeit bei der Suche nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und nach qualifizierten Arbeitsplätzen gelegt. Im Zweijahres-Rhythmus führt die Initiative eine eintägige Veranstaltung mit Messe und Fachtagung durch, die bisher auf große öffentliche Resonanz gestoßen ist.

Cybille ­ Hamburger Frauen im Netz

Es handelt sich um ein Verbundprojekt verschiedener Hamburger Fraueninitiativen, das Fortbildung auf verschiedenen Ebenen anbietet. Zum einen werden an verschiedenen Standorten Internetschulungen für Einsteigerinnen durchgeführt, die lernen möchten, das Internet kompetent zu nutzen, aktiv und aktuell mitzugestalten, und die auf dem Arbeitsmarkt präsent sein wollen. Zugleich werden die Multiplikatorinnen in Hamburger Frauenprojekten in der Nutzung des Internets geschult, damit sie ihrerseits ihre Klientel schulen können. Im weiteren werden die Einrichtungen, die ausschließlich Frauen qualifizieren, zum Zwecke effektiver Nutzung der Angebote beruflicher Weiterbildung und der Unterstützung beim Einstieg in die Berufstätigkeit vernetzt.

digitelle ­ Frauenforum neue Medien:

Dieses Modellprojekt für eine public-private-partnership zwischen der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung ­ Amt für Berufliche Bildung und Weiterbildung -, dem Mikroelektronik-Anwendungszentrum Hamburg (MAZ), dem Senatsamt für die Gleichstellung, Hamburg newmedia @ work, der TUHH, vielen privaten Unternehmen und Sponsoren ist ein Beispiel für neue Wege der Kooperation im Bereich der neuen Medien.

Das Projekt digitelle ist Forum für die Präsentation des Potentials an Know-how, der Produkte und der Dienstleistungen, über die Frauen im Zusammenhang mit neuen Medien bereits heute verfügen. Es ist gleichzeitig Forum für Einsteigerinnen, die sich über eine Vielfalt von Einstiegs- und Jobmöglichkeiten, ihre individuellen Lernbedarfe und Lernmöglichkeiten, über neue Formen der Arbeitsgestaltung und über den aktiven Umgang mit den Umgestaltungen der Arbeitswelt und den Veränderungen gesellschaftlicher Zusammenhänge informieren und austauschen wollen.

Räumlich angebunden ist digitelle an den High-Tech-Standort channel harburg. Die Verbindung zwischen den Möglichkeiten persönlicher Vernetzung (High-Tech-Standort channel harburg) und digitaler Vernetzung (Internetpräsenz mit eigener Web-Site) wird als eines der wichtigsten Elemente des erfolgreichen Umgangs mit den neuen Medien angesehen. Die erste Messe mit einem Kongreß hat am 7. und 8. Juli 2000 stattgefunden, ca. 60 Referentinnen und Werkstattleiterinnen, rund 100 Aussteller, ca. 3000 Besucherinnen und Besucher, ein großes Presseecho, sowohl in den Printmedien als auch in den Online-Medien, dokumentieren den Erfolg.

Im übrigen vgl. Anlage.

V. Berichtswesen und Ermittlung künftiger Bedarfe

1. Zur dauerhaften und effektiven Bekämpfung von Arbeitslosigkeit gehört auch die Modernisierung der Arbeitsverwaltung. In diesem Zusammenhang wird von Experten eine stringentere Organisation gefordert, die besonders verbindliche Eingliederungspläne, wie sie der §11 SGB III fordert, zum Inhalt hat. Sie sind ein wichtiges Mittel zur individuellen, aber letztlich auch projektbezogenen Erfolgskontrolle. Inwieweit ist §11 SGB III in Hamburg umgesetzt?

Die Erstellung von Eingliederungsplänen für Arbeitslose wird von der BAGS im Rahmen der Umsetzung der Leitlinien Hamburger Arbeitsmarktpolitik angestrebt. Für das Arbeitsamt ist die Erstellung von Eingliederungsplänen im §6 SGB III geregelt. Um den Eingliederungsplänen künftig eine stärkere Verbindlichkeit zu verschaffen, wurde von der BAGS und dem Arbeitsamt das Projekt initiiert, das eine individuelle Eingliederungsplanung für jährlich 6000 Arbeitslose gewährleisten soll (vgl. Antwort zu IV.7.). Vorgesehen sind verbindliche Wiedereingliederungspläne, die im Rahmen geregelter Verfahren Eingliederungsmaßnahmen mit konkret anzustrebenden Zielen präzise benennen. Diese Maßnahmen sind dann für die Arbeitslosen verbindlich, wenn sie ihre Ansprüche auf den Bezug von Leistungen bewahren wollen.

2. Liegen bereits Ergebnisse aus Eingliederungsbilanzen vor? Wenn nein, wann wird das der Fall sein?

Die in §11 SGB III geforderte Aufstellung von Eingliederungsbilanzen durch das Arbeitsamt wird praktiziert. Die Ergebnisse für 1999 liegen vor. So waren sechs Monate nach Ende einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme 57,9 Prozent der Teilnehmer nicht mehr arbeitslos gemeldet, bei Strukturanpassungsmaßnahmen waren es 61,0 Prozent.

3. In den im Dezember vorgelegten Leitlinien zur Hamburger Arbeitsmarktpolitik wird unter anderem darauf hingewiesen, dass zur Ermittlung von Job-Potentialen für geringqualifizierte Arbeitnehmer/innen ein sogenanntes Branchenmonitoring durchgeführt werden soll. Gibt es hierzu bereits erste Erkenntnisse? Wenn ja, welche Schlüsse können daraus gezogen werden?

Die konzeptionelle Entwicklung des Branchenmonitoring ist noch nicht abgeschlossen. Ergebnisse liegen daher noch nicht vor.

4. Bietet sich dieses Verfahren nur für geringqualifizierte Tätigkeiten an, oder kann es auch für bestimmte Berufsgruppen im höher qualifizierten Bereich eingesetzt werden?

Grundsätzlich kann das Verfahren des Branchenmonitoring auch für Berufsgruppen im höher qualifizierten Bereich eingesetzt werden. In Graz (Österreich) wurde im Rahmen eines Pilotprojekts der Österreichischen Studien- und Beratungsgesellschaft (ÖSB) im vergangenen Jahr ein Branchenmonitoring in den Bereichen IT und Handel durchgeführt. In einem ersten Schritt wurden Qualifikations- und Personalbedarfserhebungen durchgeführt und auf dieser Basis Anforderungsprofile für neue Mitarbeiter in den untersuchten Branchen entwickelt. Untersuchungen über den Erfolg daran anschließender Vermittlungsaktivitäten sind der zuständigen Behörde nicht bekannt.