Zukunft und Fortentwicklung der Krankenhausstandorte AK Harburg und Mariahilf

Zu dem geplanten Fächertausch der Bereiche Chirurgie und Gynäkologie/Geburtshilfe sowie der Planung eines dritten Standortes für die stationäre und teilstationäre Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Süderelberaum fragen wir den Senat.

Der Senat hat am 4. April 2001 den Entwurf des Krankenhausplans 2005 beschlossen und gleichzeitig den Krankenhausplan 2000 einschließlich Zwischenfortschreibung in 1998 aufgehoben.

Zur Vorbereitung der Strukturentscheidungen des Krankenhausplans 2005 hat die für die Krankenhausplanung zuständige Behörde bereits im Rahmen der Zwischenfortschreibung des Krankenhausplans 2000 im Jahr 1998 die Hamburgische Krankenhausgesellschaft (HKG) gebeten, Vorschläge zu erarbeiten, wie die Angebote der chirurgischen und gynäkologisch/geburtshilflichen Versorgung der Krankenhäuser im Hamburger Süden besser aufeinander abgestimmt werden können, und entsprechende Möglichkeiten der Kooperation zwischen dem AK Harburg, dem Krankenhaus Mariahilf und dem Wilhelmsburger Krankenhaus Groß Sand zu prüfen.

Die zuständige Behörde hat zahlreiche Gespräche mit dem AK Harburg und dem Krankenhaus Mariahilf zur Neustrukturierung der chirurgischen und gynäkologisch/geburtshilflichen Versorgung geführt.

Der Krankenhausplan 2005 sieht vor, die chirurgische Versorgung am Standort des AK Harburg und die gynäkologisch/geburtshilfliche Versorgung am Standort des Krankenhauses Mariahilf zu konzentrieren. Ausgehend von den Fallzahlen beider Häuser im Jahre 1999 und unter Berücksichtigung der vom Gutachter für das Jahr 2005 prognostizierten Verweildauer sowie der Normauslastung wird die Kapazität für die Chirurgie am AK Harburg auf maximal 220 Betten einschließlich Anästhesie und die Kapazität für die gynäkologische Abteilung am Krankenhaus Mariahilf auf 75 Betten einschließlich Anästhesie festgelegt.

Zur Realisierung dieses Vorhabens sind die betreffenden Krankenhäuser aufgefordert, spätestens bis zum 1. Dezember 2001 ein gemeinsam getragenes fachliches Konzept zur Vorbereitung der Fächerkonzentration vorzulegen. Hierzu wurden Eckpunkte festgelegt, die im Rahmen dieses fachlichen Konzeptes näher zu beschreiben sein werden.

Sobald das AK Harburg und das Krankenhaus Mariahilf ein abgestimmtes fachliches Konzept vorgelegt haben, wird die zuständige Behörde gemeinsam mit den beiden Krankenhäusern die sich daraus zur Umsetzung des Vorhabens ergebenden Baumaßnahmen prüfen. Auf dieser Grundlage sollen spätestens bis zum 1. Juni 2002 ein entsprechendes Raumprogramm sowie der erste Entwurf einer Bauplanung entwickelt werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

A. Fächertausch der Bereiche Chirurgie und Gynäkologie/Geburtshilfe

1. Wie ist der Stand der Kooperationsverhandlungen zwischen dem AK Harburg und dem Mariahilf?

2. Wann sollen die Planungen abgeschlossen sein und mit der Umsetzung begonnen werden?

Siehe Vorbemerkung.

A. 3. Was werden die geplanten Maßnahmen kosten? Ist beim beabsichtigten Fächertausch eine Erweiterung der jeweiligen Abteilungen geplant? Ergeben sich durch Verkleinerungen bzw. Vergrößerungen Einsparungen? Wenn ja, in welcher Höhe ab welchem Zeitpunkt?

Zu den im Krankenhausplan 2005 vorgesehenen Kapazitäten siehe Vorbemerkung. Aktuell werden Kapazitäten in diesen Fachgebieten wie folgt vorgehalten: AK Harburg Krankenhaus Mariahilf Fachgebiet Anzahl der Betten Anzahl der Betten Chirurgie einschließlich Anästhesie 185 88

Gynäkologie/Geburtshilfe 60 56

Über die Höhe der investiven Kosten aufgrund baulich notwendiger Veränderungen zur Realisierung für die Fächerkonzentration liegen der zuständigen Behörde noch keine Angaben vor. Langfristig sind betriebswirtschaftliche Einsparungen zu erwarten.

4. Wie hoch war die Anzahl der Geburten im Jahr 2000 im AK Harburg und im Mariahilf?

Krankenhaus Anzahl der Geburten in 2000

AK Harburg 948

Krankenhaus Mariahilf 1572

5. Ist ein peri- und neonatologisches Zentrum am Mariahilf geplant?

Im Zusammenhang mit einer zu erwartenden Zunahme der Geburten bei einer Konzentration der gynäkologisch-geburtshilflichen Versorgung am Krankenhaus Mariahilf wird nach Auffassung der zuständigen Behörde auch das neonatologische Versorgungsangebot entsprechend anzupassen sein.

6. Wie soll die gynäkologische Chirurgie, insbesondere der onkologische Schwerpunkt weiterentwickelt werden?

Durch die Konzentration der Gynäkologie/Geburtshilfe an einem Standort wird eine leistungsfähige gynäkologische Abteilung entstehen, die auch unter Qualitätsgesichtspunkten ein ausreichendes Fallspektrum erreichen kann. Zum Versorgungsauftrag dieser gynäkologischen Abteilung wird auch die chirurgische Gynäkologie einschließlich der Tumorchirurgie gehören. Die im Einzelfall notwendige Mitbehandlung durch andere Fachgebiete wird im Rahmen des einleitend erwähnten fachlichen Kooperationskonzeptes näher zu beschreiben sein.

7. Wollen die beiden Krankenhäuser überhaupt in den angesprochenen Bereichen und in dem geplanten Maße kooperieren?

Das Krankenhaus Mariahilf hat zwar Bedenken gegen eine Konzentration der beiden Fachgebiete an jeweils einem Standort geäußert, ist aber gleichwohl bereit, sich konstruktiv an der Umsetzung des Vorhabens zu beteiligen. Das AK Harburg unterstützt die Umsetzung der im Krankenhausplan 2005 vorgesehenen Konzentration der Fachgebiete an jeweils einem Standort.

8. Trifft es zu, dass das Mariahilf-Krankenhaus gegen den Verlust der chirurgischen Abteilung klagen will?

Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor.

9. Wie beurteilt der Senat das Wegfallen der Möglichkeit, Abtreibungen vornehmen zu lassen, wenn die Gynäkologie an einem katholischen Krankenhaus angesiedelt wird?

Schwangerschaftsabbruch aus sozialer Indikation wird heute vorrangig ambulant in Praxen von Vertragsärztinnen bzw. -ärzten oder ambulanten OP-Zentren durchgeführt und nicht stationär im Krankenhaus. Nach Kenntnis der zuständigen Behörde werden im AK Harburg bisher jährlich rund 20

Schwangerschaftsabbrüche mit stationärem Aufenthalt durchgeführt. Das Krankenhaus Mariahilf und sein Träger haben gegenüber der zuständigen Behörde deutlich gemacht, dass lediglich Schwangerschaftsabbrüche aus sozialer Indikation nicht durchgeführt werden.

Vor diesem Hintergrund kann davon ausgegangen werden, dass innerhalb des Stadtgebiets die Krankenhäuser der Freien und Hansestadt Hamburg mit ihrem umfassenden und weitgefächerten Versorgungsangebot auch weiterhin hinreichende Wahlmöglichkeiten bieten.

10. Was spricht gegen eine Fusion, warum wird im Gegensatz zu Bergedorf nur eine Kooperation angestrebt?

Eine Fusion zwischen Krankenhäusern setzt die Bereitschaft dieser Krankenhäuser und Träger voraus.

Insbesondere für das Krankenhaus Mariahilf ist bekannt, dass der Träger den eigenständigen Standort erhalten will.

A. 11. Wie beurteilt der Senat fachlich das Argument, dass Gynäkologie und Chirurgie an verschiedenen Standorten aufrechterhalten werden sollen, obwohl die Frauenklinik Finkenau unter anderem wegen ihres isolierten Fachstatus der gynäkologischen Abteilung geschlossen wurde?

Das Krankenhaus Mariahilf soll in seiner vorgesehenen zukünftigen Struktur über Versorgungsangebote in der Inneren Medizin einschließlich Intensivmedizin, der Gynäkologie/Geburtshilfe und der Kinderheilkunde verfügen. Vorschläge über daraus hinausgehende Kooperationen zur gegenseitigen fachlichen Unterstützung dieser beiden in großer räumlicher Nähe liegenden Krankenhäuser sind im Rahmen des fachlichen Konzeptes zu beschreiben.

Die Frauenklinik Finkenau ist im übrigen nicht vorrangig wegen ihres separaten Standortes aufgegeben worden. Neben Aspekten der Zusammenarbeit insbesondere mit der Inneren Medizin (Bluthochdruck, Diabetes) waren hierfür insbesondere die unverhältnismäßig hohen Betriebs- und Instandhaltungskosten für das über 80 Jahre alte Gebäude der Frauenklinik Finkenau ausschlaggebend.

12. Verliert das AK Harburg den Titel Schwerpunkt-Krankenhaus?

Der Krankenhausplan 2005 sieht für alle Krankenhäuser keine Versorgungsstufen im bisherigen Sinne mehr vor.

13. Wird das Personal aus dem AK Harburg zu den Bedingungen des öffentlichen Dienstes im Mariahilf-Krankenhaus weiterbeschäftigt?

Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Dies ist im übrigen in erster Linie Angelegenheit der Krankenhausträger.

14. Welche Stellungnahmen gibt es von seiten der Behörden, der Krankenhäuser und ihrer Belegschaften, der Bürger/innen und Parteien im Bezirk?

Der für die Krankenhausplanung zuständigen Behörde sind im Zusammenhang mit der Abstimmung des Entwurfs des Krankenhausplans 2005 Stellungnahmen von verschiedenen Institutionen zugegangen, in denen die Intention des Krankenhausplans, den Bedarf an geänderte medizinische Voraussetzungen schrittweise anzupassen, grundsätzlich begrüßt und die Fächerkonzentration und Zusammenführung von unmittelbar benachbarten Krankenhäusern mit einem gleichartigen Angebot als sinnvolles Instrument zur Vermeidung von Überkapazitäten anerkannt wird.

Skeptisch wurden im wesentlichen die Planungen beurteilt, die gesamte Chirurgie des Krankenhauses Mariahilf im AK Harburg zu konzentrieren und im Gegenzug die gesamte Gynäkologie und Geburtshilfe im Krankenhaus Mariahilf bei gleichzeitiger Schwerpunktbildung einer Neonatologie anzusiedeln.

Kritisiert wurde zudem, dass mit der Verlagerung der geburtshilflichen und gynäkologischen Abteilung vom AK Harburg an das katholische Krankenhaus Mariahilf für Patientinnen im Süderelberaum künftig keine Wahlmöglichkeit mehr zwischen einem staatlichen und einem konfessionellen Krankenhaus bestünde.

B. Planung eines dritten Standortes für die stationäre und teilstationäre Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie

1. Wie ist der Stand der Planungen für eine Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Süderelberaum?

2. Nach welchen Kriterien soll entschieden werden, ob die Einrichtung zur Pädiatrie (Mariahilf) oder zur Psychiatrie (AK Harburg) kommen soll und welche Formen der Kooperation vorgesehen sind?

Wie in der Vorbemerkung dargestellt, sieht der Krankenhausplan 2005 im Rahmen der Neuordnung der chirurgischen und gynäkologischen Versorgung im Hamburger Süden vor, dass beide Krankenhäuser und deren Träger der zuständigen Behörde ein gemeinsam getragenes fachliches Konzept bis spätestens 1. Dezember 2001 vorlegen sollen. Im Rahmen dieses Konzeptes ist auch die Eignung beider Standorte zur Schaffung einer zusätzlichen Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Hamburger Süden zu prüfen. Die zuständige Behörde hat bewußt darauf verzichtet, im Rahmen des Prüfauftrages Vorgaben zu formulieren.

3. Wird die Abteilung auch eine Institutsambulanz erhalten?

Der Senat hat keine Planungszuständigkeit für die ambulante medizinische Versorgung, dies gilt auch für Institutsambulanzen an Krankenhäusern. Die zuständige Behörde geht dennoch davon aus, daß der zukünftige Träger der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie eine Institutsambulanz auf Grundlage des §118 SGB V anstreben wird, da Institutsambulanzen zum integralen Bestandteil gemeindenah arbeitender psychiatrischer und kinder- und jugendpsychiatrischer Abteilungen gehören.

4. Wie viele Betten sind in der neuen Abteilung vorgesehen, und wie viele davon können für die geschlossene Unterbringung genutzt werden?

Der Krankenhausplan 2005 sieht für einen weiteren kinder- und jugendpsychiatrischen Standort im Bezirk Harburg 24 zusätzliche vollstationäre Betten und zwölf teilstationäre Behandlungsplätze vor. Im Rahmen des Versorgungsauftrages sollen mit diesen Kapazitäten auch geschlossene Unterbringungen vollzogen werden können, ohne dass dafür gesonderte Kapazitäten festgelegt werden.

B. 5. Ist mit der Eröffnung dieses dritten kinder- und jugendpsychiatrischen Standortes die Übernahme der Versorgungsverpflichtung für den Süderelberaum gewährleistet, und wird hiermit durch hamburgische Krankenhäuser zukünftig die Versorgung aller hamburgischen stationär behandlungsbedürftigen psychisch kranken Kinder und Jugendlichen gewährleistet?

Die zuständige Behörde geht nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen davon aus, dass nach Inbetriebnahme des zusätzlichen Standortes für Kinder- und Jugendpsychiatrie die dann vorgehaltenen Kapazitäten bedarfsgerecht sind und die Versorgung aller Hamburger Kinder und Jugendlichen in Hamburger Krankenhäusern gewährleistet ist, sofern eine Behandlung in außerhamburgischen Krankenhäusern nicht medizinisch indiziert ist.