Riesen-Bärenklau an Hamburger Bahndämmen

Der Riesen-Bärenklau (Herkulesstaude) hat keine natürlichen Feinde und verdrängt durch seinen dichten Wuchs standorttypische Arten. Zudem ist festzustellen, dass er sich zunehmend ausbreitet. Hinzu kommt, dass sowohl lebende als auch abgestorbene Pflanzenteile das Gift Furocumarin enthalten, welches in Verbindung mit Sonnenlicht zu schweren allergischen und langandauernden Hautreaktionen führen kann. Eine erfolgreiche Bekämpfung ist daher von großer Wichtigkeit.

Auf den U-Bahn-Strecken von Volksdorf nach Ohlstedt und von Volksdorf nach Großhansdorf befinden sich entlang des Bahndammes mehrere großflächige Stellen mit Darüber hinaus sind noch weitere Vorkommen z. B. im Bereich der U1 in Langenhorn bekannt.

Die Wirtschaftsbehörde erteilt nach §6 Absatz 3 Pflanzenschutzgesetz Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf nicht landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Freilandflächen in Abstimmung mit der für den Gewässerschutz zuständigen Fachbehörde. Pflanzenschutzmittel, die für diesen Zweck verwendet werden, müssen von der Biologischen Bundesanstalt (BBA) zugelassen und in der Zulassung für dieses Anwendungsgebiet ausgewiesen sein.

Zur Zeit sind für das Anwendungsgebiet Gleisanlagen nur Blattherbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat zugelassen.

Der Böschungsbereich an Gleisanlagen wird allgemein als Freilandfläche definiert, die nicht landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt wird. In diesem Bereich dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit dem Anwendungsgebiet Nichtkulturland zum Einsatz gelangen. Für dieses Anwendungsgebiet sind Pflanzenschutzmittel von der BBA mit den Wirkstoffen Diuron (Bodenherbizid) und Glyphosat (Blattherbizid) zugelassen.

In Hamburg werden Ausnahmegenehmigungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Diuron aus Gründen des Gewässerschutzes nur in Bereichen mit besonderer Brandgefahr erteilt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen unter anderem aufgrund von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HHA) wie folgt.

1. Wo befinden sich im Bereich der Hamburger U-Bahn Riesen-Bärenklau-Vorkommen, wie groß sind sie, und seit wann sind sie bekannt?

2. Befinden sich im weiteren Bereich des Hamburger Schienennetzes Riesen-Bärenklau-Vorkommen? Wenn ja: Wie groß sind sie, und seit wann sind sie bekannt?

Wesentliche Bärenklau-Vorkommen befinden sich im Gleisbereich an den folgenden Stellen:

­ Haltestelle Hoheluftbrücke, Bahndamm Gleis 1,

­ Haltestelle Farmsen-Trabrennbahn, Volksdorf-Großhansdorf, Habichtstraße-Wandsbek Gartenstadt (die Vorkommen haben eine Ausdehnung von 50 bis 100 m),

­ Streckenbereich Fuhlsbüttel-Langenhorn-Nord, neben Gleis 2 (auf alter Gleistrasse der DB AG nach Ochsenzoll dehnt sich Riesen-Bärenklau durchgehend auf mehrere 100 m Länge aus).

Diese Vorkommen sind seit ca. 15 bis 18 Jahren bekannt. Weitere Riesen-Bärenklau-Vorkommen an Strecken des Hamburger Schienennetzes sind nicht bekannt.

3. Wie will man die weitere Ausbreitung eindämmen?

Es ist Angelegenheit der Grundstücksnutzer, die Ausbreitung dieser Pflanze zu verhindern. Im übrigen siehe Vorbemerkung.

4. Wurden auch Blattherbizide eingesetzt, und wer ist für die Genehmigung eines solchen Einsatzes zuständig? Wenn Blattherbizide eingesetzt wurden: Mit welchem Erfolg und in welchem Umfang? Wenn nein: Warum wurden keine eingesetzt?

Der von der HHA beantragte Einsatz von Herbiziden im Böschungsbereich von Hamburger Schienenstrecken wurde im Jahr 2000 mit dem Hinweis auf negative Auswirkungen auf die Gewässer abgelehnt und mechanische Bekämpfungsmaßnahmen empfohlen.

5. Welche weiteren Maßnahmen wurden bisher zur Bekämpfung ergriffen?

Es findet ein Informationsaustausch mit anderen in der Bekämpfung erfahrenen Stellen statt.

6. Sind durch den Riesen-Bärenklau im Bereich des Hamburger Schienennetzes bisher Menschen verletzt oder gefährdet worden?

Vor einigen Jahren erlitten zwei Mitarbeiter der HHA beim Entfernen der Stauden Verätzungen. Die in Betracht kommenden Mitarbeiter werden inzwischen im fachgerechten Umgang geschult und mit adäquater Schutzkleidung ausgestattet. Verletzungen Dritter sind nicht bekannt geworden.

Im übrigen darf der Bereich der Bahnkörper von Betriebsfremden ohne Genehmigung nicht betreten werden.

7. Welche Kosten entstanden in den vergangenen Jahren, wie hoch ist der Finanzmittelansatz für dieses Jahr, und wird er für ausreichend gehalten?

Die Kosten betrugen ca. 60000 DM jährlich. Der Ansatz wird für auskömmlich gehalten.