Ausschreibung und Besetzung einer Leitungsstelle im Referat Drogen und Sucht

Obwohl die Stelle auch im Zusammenhang mit dem PUA Vergabe und Kontrolle von Aufträgen und Zuwendungen durch die Freie und Hansestadt Hamburg eine Rolle gespielt hat, hat es für die Stelle der stellvertretenden Leitung des Referats Drogen und Sucht im Amt G der BAGS Ende letzten Jahres nur eine behördeninterne Ausschreibung gegeben. Eine Stellenbesetzung hat jedoch nicht stattgefunden, da die Deputation dem Behördenvorschlag die Zustimmung verweigert haben soll. Mitte März ist die besagte Stelle daraufhin öffentlich ausgeschrieben worden.

Hierzu frage ich den Senat:

1. a) Warum ist die besagte Stelle zunächst nur behördenintern ausgeschrieben worden?

b) Über welche Medien, Verteiler usw. ist diese Ausschreibung wo bekannt gemacht worden?

c) Wem sind behördeninterne Ausschreibungen zugänglich?

Soweit keine anderweitigen Verpflichtungen bestehen, werden Stellen in der BAGS aus Budgetgründen in aller Regel zunächst behördenintern sowohl in Papierform als auch im Intranet der Behörde ausgeschrieben. Dies trifft auch auf die Ausschreibung der Stelle der stellvertretenden Leitung des Referats Drogen und Sucht zu. Da es sich bei solchen Ausschreibungen nicht um vertrauliche Informationen handelt, sind sie allgemein zugänglich.

2. Wann bzw. unter welchen Bedingungen müssen Behördenstellen öffentlich ausgeschrieben werden? Wo und seit wann sind diesbezügliche Regelungen fixiert?

Eine Verpflichtung, Behördenstellen öffentlich, etwa über Anzeigen, auszuschreiben, besteht nicht.

Lediglich für bestimmte Beamtenstellen gibt es gemäß Anordnung des Senats vom 12. Oktober 1971

1971 Seite 244) eine Verpflichtung, die Ausschreibungen in den entsprechenden Mitteilungen der Freien und Hansestadt Hamburg zu veröffentlichen.

3. a) Welche Veränderungen gibt es ggf. in den zukünftigen Aufgaben der o.a. Stelle gegenüber der bisherigen?

Keine.

3. b) Beinhaltet die Stellenbeschreibung auch die Funktion des/der stellvertretenden Drogenbeauftragten?

Nein.

3. c) Wie ist diese Stelle eingruppiert? Seit wann gilt diese Eingruppierung?

Dem Ausschreibungstext entsprechend handelt es sich um eine Stelle der Vergütungsgruppe Ib BAT.

Die abschließende Bewertung der Stelle wurde im Januar 2001 vorgenommen.

3. d) Seit wann ist die o.a. Stelle unbesetzt? Zu wann war ihre Besetzung ursprünglich vorgesehen gewesen?

Die Stelle ist seit dem 15. November 2000 vakant. Eine Nachbesetzung soll zum frühest möglichen Zeitpunkt erfolgen.

3. e) Ist die Stelle zur Zeit kommissarisch besetzt? Wenn ja, seit wann und durch wen?

Nein.

4. a) Wie viele Bewerbungen lagen der BAGS aus dem behördeninternen wie auch -externen Bereich bis zum Bewerbungsschluß der internen Ausschreibung vor?

Insgesamt lagen drei Bewerbungen vor, davon eine aus dem behördeninternen Bereich.

4. b) Wurden im Falle externer Bewerbungen diese Personen gezielt von der Behörde bzw. einzelnen ihrer Stellen oder Mitarbeiter/innen über die behördeninterne Ausschreibung informiert?

c) Wenn ja, durch wen und warum?

d) Wenn nein: Wie erklärt der Senat die externe/n Bewerbung/en trotz behördeninterner Ausschreibung?

Siehe Antwort zu 1. a) bis c).

5. a) Am 26. Februar hat die BAGS dem Personalausschuß der Deputation einen ersten Besetzungsvorschlag gemacht. Stammt die diesem Vorschlag zugrundeliegende Bewerbung aus dem internen oder aus dem externen Bereich?

b) Im Anschluß an die besagte Sitzung der Deputation hat der Senat seinen Vorschlag zurückgezogen. Welche Einwände hatte die Deputation vorgebracht?

Der Besetzungsvorschlag wurde nicht im Anschluß an die Sitzung der Deputation, sondern bereits zuvor zurückgezogen. Aus Gründen des Datenschutzes werden Auskünfte zu Einzelheiten des Personalauswahlverfahrens nicht erteilt.

6. a) Im allgemeinen Teil der anschließenden öffentlichen Ausschreibung wurde folgender Passus der behördeninternen Ausschreibung gestrichen: Alle Tätigkeiten leistet das Referat in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Verbänden, freien und staatlichen Trägern und Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe sowie in Abstimmung mit anderen Fachbehörden und Bezirken.

Warum wurde diese Stelle gestrichen?

b) Ebenfalls in der öffentlichen Ausschreibung gestrichen wurden die Bereiche Arbeit für Drogenabhängige und Modellprojekte des Bundes und der EU, für die das Referat zuständig ist bzw. in denen es die Träger der Drogen- und Suchthilfe betreut. Aus welchem Grund erfolgte diese Streichung?

Für die öffentliche Ausschreibung wurde aus Kostengründen eine Kürzung des Ausschreibungstextes vorgenommen.

7. a) Wie viele Bewerbungen lagen bis zum Bewerbungsschluß am 30. März 2001 bzw. bis heute vor? Wie viele stammen aus dem internen Bereich der Hamburger Behörden und wie viele aus dem externen Bereich?

Über die in der Antwort zu 4. a) genannten Bewerbungen hinaus lagen weitere 33 Bewerbungen vor, davon fünf aus dem internen Bereich der Behörden bzw. öffentlichen Unternehmen.

7. b) Befinden sich unter diesen Bewerbungen auch solche, die bereits zur internen Ausschreibung vorlagen (einschließlich des gescheiterten Vorschlages der BAGS)? Ja.

7. c) Wann sind die weiteren Schritte des Bewerbungsverfahrens (einschließlich Befassung der Deputation) geplant? Bis wann soll dieses Verfahren abgeschlossen und die Stelle neu besetzt sein?

Siehe Antwort zu 3.d).