Wie viele der geförderten Frauen hatten zum Zeitpunkt des Auslaufens des HSP III die angestrebte Qualifikationsstufe noch nicht

Wie viele Wiedereinstiegs-, Forschungs-, Habilitations- und Promotionsstipendien sowie Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen wurden in diesem Rahmen jeweils finanziert?

Gefördert wurden insgesamt vier Promotionsstellen, sechs Habilitationsstipendien, zwei Wiedereinstiegsstipendien und ein Werkvertrag.

Wie viele der geförderten Frauen hatten zum Zeitpunkt des Auslaufens des HSP III die angestrebte Qualifikationsstufe noch nicht erreicht?

Werden diese Frauen weitergefördert?

Die Förderungen sind teilweise noch nicht ausgelaufen (siehe hierzu auch die Antwort zu I.4.3.1., 4.3.2., 4.3.2.1., 4.3.2.2.). Im übrigen sind die Frauenforschungsprojekte so angelegt, dass sie als Knotenpunkte dienen könnten, um die herum das Netz des geplanten hochschulübergreifenden Studiengangs Gender Studies verankert werden kann. Die konzeptionellen Überlegungen hierzu sind eingeleitet. Auch wird angestrebt, sie in Graduiertenkollegs oder DFG-geförderten Forschungsschwerpunkten weiterzuführen. Abschließende Entscheidungen sind noch nicht getroffen.

Wenn ja: Wie lange jeweils?

Wenn nein: Wie viele der bisher geförderten Frauen haben nach Ablauf der Förderung ihre wissenschaftliche Arbeit abgebrochen bzw. unterbrochen?

Entfällt.

Werden diesen Forschungskernen Mittel zur Verfügung gestellt, um ihre Arbeit fortzusetzen?

Wenn ja: In welcher Höhe, aus welchen Quellen und für welche Zwecke genau geschieht dies jeweils?

Wenn nein: Warum nicht?

Welche Aussagen lassen sich a) aus Sicht der Hochschulen und b) aus Sicht des Senats über die Zukunft dieser Forschungskerne machen?

Die Entscheidung über die Zukunft der Forschungskerne ist zunächst innerhalb der Universität zu treffen.

Welche der Maßnahmen zur Frauenförderung des HSP III werden aus Mitteln der entsprechenden Bund/Länder-Vereinbarung fortgeführt, und in welchem Umfang geschieht dies? Frauenfördermaßnahmen, die aus den Mitteln des HSP III gefördert worden sind, werden nicht aus Mitteln des Bund/Länder-Fachprogramms zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre weitergefördert, da die befristeten individuellen Fördermaßnahmen ausgelaufen sind bzw. in diesem Jahr auslaufen werden. Mit den Mitteln des neuen Programms werden neue strukturelle Förderschwerpunkte gesetzt.

Welche dieser Maßnahmen werden aus anderen Mitteln in welchem Umfang fortgeführt?

Aus welchen Gründen hält der Senat die ggf. nicht fortgeführten Maßnahmen in Hamburg für verzichtbar?

Es hat sich im Sonderprogramm um befristete Maßnahmen gehandelt.

Welche Professuren des im Aufbau befindlichen, hochschulübergreifenden Studiengangs gender-studies werden aus Mitteln des Bund/Länder-Fachprogramms finanziert?

Welche Summe wird für diesen Zweck benötigt, und welche verbleibt für andere Zwecke der Frauenförderung, insbesondere für die Nachwuchsförderung?

Hält der Senat dieses Verhältnis für angemessen?

Siehe hierzu die Antwort zu III.3.

Wie viele und welche wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter/innenstellen sind den einzelnen Professuren voraussichtlich zugeordnet?

Aus welchen Mitteln werden diese finanziert?

Hält der Senat diese Stellenstruktur für angemessen?

Welche Sachmittel stehen den einzelnen Professuren voraussichtlich zur Verfügung?

Aus welchen Mitteln?

Hält der Senat diese Ausstattung für angemessen?

Da sich der Studiengang noch in der Konzeptionsphase befindet, sind Aussagen hierzu noch nicht möglich.

V. 4.6. Welche Maßnahmen zur Nachwuchsförderung von Frauen gibt es a) seitens der zuständigen Behörde und b) seitens der einzelnen Hochschulen derzeit noch?

Neben den Frauen und Männern gleichermaßen vorbehaltenen Maßnahmen zur Nachwuchsförderung und dem Bund/Länder-Fachprogramm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Lehre und Forschung ist auf die Vorgabe von prozentual bestimmten Frauenanteilen bei Umsetzung des Hochschul- und Wissenschaftsprogramms und die besondere Bevorzugung von Frauen im Rahmen der Mittelbewilligungen aus dem Berufungsfonds hinzuweisen. In den Ziel- und Leistungsvereinbarungen haben sich zudem die Hochschulen verpflichtet, den Anteil der Frauen auf allen wissenschaftlichen Ebenen nach dem Kaskadenprinzip zu sichern. Dies ist auch in §1 des Hamburger Gesetzes zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses normiert.

VI. Gesamteinschätzung

1. Wie beurteilen die Hochschulen die Auswirkungen des HSP-III-Endes im Hinblick auf Lehre, Forschung, Weiterbildung, Frauen- und Nachwuchsförderung, aber auch hinsichtlich ihnen verbleibender finanzieller Spielräume für studienreformerische Innovationen usw.?

Auf der Grundlage der zwischen Bund und Ländern festgelegten Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Sonderprogramme hat die zuständige Behörde für Wissenschaft und Forschung einvernehmlich und in enger Abstimmung mit den Hochschulen die Programminhalte festgelegt. Die Hochschulen haben die in die Förderung aufgenommenen Maßnahmen durchgeführt. Sie haben dabei die finanziellen Spielräume voll ausgeschöpft, teilweise durch eigene zusätzliche Mittel noch erweitert.

Zu den Auswirkungen des HSP-III-Endes haben sich die im wesentlichen von den HSP-III-Maßnahmen begünstigten Hochschulen wie folgt geäußert:

Die Universität hat darauf hingewiesen, dass mit den zusätzlich zur Ablösung des HSP III bereitgestellten 2,5 Millionen DM primär die beiden Europa-Studiengänge Law and Economics und Master of European Studies sowie der Erhalt des Ausbaus des Fachbereichs Erziehungswissenschaft finanziert werden konnten. Durch Umschichtung und Prioritätensetzung sei die Universität darüber hinaus aus eigener Kraft in der Lage gewesen, Teile der Programmpunkte Innovationstransfer, Bibliotheksvernetzung bzw. Multimedia in den Bibliotheken, Europäische Fachsprachen (Einrichtung eines Zentrums für Fachsprachen) sowie Frauenförderung fortzuführen. In nahezu vollem Umfang hätte der Programmteil Nachwuchsförderung auslaufen müssen, dieser Teil habe mit knapp 30 Stellen einen erheblichen Teil des Gesamtprogramms ausgemacht. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Universität als auch die Chancen für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu erhalten, plane die Universität, ein ab 2002 greifendes Programm zur befristeten Bereitstellung von Nachwuchsstellen aufzulegen. Die weiteren Teile des HSP III hätte sie teils in vollem Umfang, teils deutlich eingeschränkt fortführen können.

Die Hochschule für Wirtschaft und Politik hat mitgeteilt, dass HSP-III-Mittel schwerpunktmäßig für den Einstieg in die wissenschaftliche Nachwuchsförderung sowie für die Verstärkung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit verwendet worden seien. Mit Unterstützung der Behörde für Wissenschaft und Forschung hätte die Hochschule gezielte Maßnahmen ergreifen können, um mit Auslaufen der Mittel Ende 2000 zu befürchtenden Einbrüchen zu begegnen. Die erste Phase ihres Personalstrukturentwicklungskonzeptes, in dessen Mittelpunkt die Sicherung der durch das HSP III finanzierten Stellen für Promotionsförderung und für wissenschaftliche Assistenz stehe, könne bis zur Ablösung durch geeignete frei werdende Stellen durch überbrückungsweise bereitgestellte zusätzliche Personalmittel gesichert werden. Durch Umwidmung eigener Ressourcen in Verbindung mit einer gezielten dauerhaften Aufstockung des Personalbudgets sei es der HWP gelungen, die im Rahmen des HSP III eingerichteten Stellen für den Masterstudiengang Europäische und Internationale Wirtschaft, die Fremdsprachenausbildung und das Akademische Auslandsamt dauerhaft zu finanzieren.

Insgesamt seien die dargestellten Maßnahmen notwendig, aber auch ausreichend gewesen, in den zentralen Förderbereichen des HSP III die erreichten Ausbaustände zu sichern.

Nach Ansicht der Fachhochschule sei es ihr durch die Bereitstellung zusätzlicher Personal- und Sachmittel im Rahmen des HSP III ermöglicht worden, in den Aufgabenfeldern Lehre, Forschung, Weiterbildung, Frauen- und Nachwuchsförderung entscheidende Verbesserungen zu erreichen. Im Hinblick auf die Befristung des Programms hätte die Fachhochschule Vorsorge getroffen, dass mit dessen Auslaufen für weiterzuführende Maßnahmen, so unter anderem für die Studienangebote im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich und Maßnahmen der Evaluierung, sukzessive Etatmittel zur Verfügung stehen. Für einmalige Maßnahmen sei ein ordnungsgemäßer Abschluß erreicht worden.

2. Wie hoch war der Hamburger Landesanteil an der Finanzierung des HSP III? 48,9 Prozent.

Wie hoch ist der Hamburger Landesanteil an der Finanzierung der Unter Herausnahme der Bund/Länder-Fachprogramme, die der Bund mit 100 Prozent finanziert, und dem ausschließlich für die neuen Länder vorgesehenen Bund/Länder-Fachprogramm zur Förderung innovativer Forschungsstrukturen beträgt der Landesanteil des Hochschul- und Wissenschaftsprogramms 50 Prozent. VI. 2.2. Falls der Anteil nach 2.1. geringer ist als der nach 2.: Wird der Senat den Hochschulen den Differenzbetrag zusätzlich zur Verfügung stellen?

3. Welcher Saldo ergibt sich nach Berechnungen des Senats an den einzelnen Hochschulen aus den Einnahmeausfällen durch das Auslaufen des HSP III auf der einen und den zusätzlichen Mitteln aus den neuen Bund/Länder-Förderprogrammen auf der anderen Seite?

Entfällt.

4. Wie beurteilt der Senat das Auslaufen des HSP III im Verhältnis zu den neuen Bund/Länder-Förderprogrammen?

Der Senat hat mit der Hamburger Beteiligung an den Bund/Länder-Programmen die Inhalte der Programme, ihre finanzielle Ausstattung und die Dauer beschlossen und hierüber die Bürgerschaft informiert. Die Interessen der Stadt und der Hamburger Hochschulen sind bei der Ausgestaltung der Bund/Länder-Programme berücksichtigt worden. Es wird die Meinung aller übrigen Länder und des Bundes geteilt, dass mit dem Ablauf des HSP III eine Reihe von Zielsetzungen auch in den Hamburger Hochschulen erreicht wurde, während eine Reihe anderer Maßnahmen in neuen Bund/Länder-Fachprogrammen eingeleitet bzw. fortgeführt werden sollten. Der Senat hat in diesem Zusammenhang auch das Engagement des Bundes, nach Ablauf des HSP III erneut Mittel für den Hochschulerneuerungsprozeß bereitzustellen, begrüßt und seinen Beitrag, wie zwischen Bund und Ländern vereinbart, geleistet. Die derzeitige Ausstattung unter Berücksichtigung der länderübergreifenden Interessenbündelung und der finanziellen Leistungsfähigkeit von Bund und Ländern wird für ausreichend gehalten, die mit den Programmen verbundenen weiteren Zielsetzungen auch zu erreichen.