Kleingartenverein 604 und Bau von IKEA

Der Bau des Möbelmarktes IKEA in Moorfleet hat erhebliche Auswirkungen auf die Bewohner des Kleingartenvereins 604, die den Bau grundsätzlich akzeptieren, aber die negativen Auswirkungen so gering wie möglich halten möchten.

Ich frage deshalb den Senat:

1. Für die Gründung der Gebäude des Möbelgroßmarktes sind ca. 600 Pfähle erforderlich.

a) Sollen die Pfähle gerammt werden?

b) Wenn ja: Hält der Senat das für das geeignetste Verfahren, oder beabsichtigt der Senat auf IKEA einzuwirken, ein weniger Erschütterungen auslösendes und weniger lärmintensives Verfahren (z.B. Drücken) anzuwenden?

c) Hält der Senat die bisher beabsichtigten Beweissicherungsmaßnahmen an den umliegenden Gebäuden ­ auch für den Fall des Rammens ­ für ausreichend? Wenn ja: Warum?

Über das technische Verfahren zur Gründung des Gebäudes ist noch nicht abschließend entschieden.

Zu zivilrechtlichen Beweissicherungsverfahren äußert sich der Senat grundsätzlich nicht.

2. Für die beabsichtigte Bebauung mußte Sand auf die Baufläche aufgebracht werden. Schon bei den in der Marsch üblichen Windverhältnissen wird dieser Sand in Gärten und Häuser der Anwohner geweht. Welche (kurzfristigen) Maßnahmen (z.B. Einzäunen oder Abdecken) sind erforderlich und geplant, um diese Belästigung der Anwohner zu minimieren?

Nach Auskunft des Bezirksamtes Bergedorf liegen keine Beschwerden vor. Zwischen dem Kleingartenverein und der Baustellenfläche ist von der Firma IKEA vorsorglich als Schutzmaßnahme gegen eventuelle Sandverwehungen der ca. 1,9 m hohe Bauzaun mit einer Schutzfolie ausgerüstet worden.

3. Für den Bau von IKEA wird eine große Fläche um 1 m aufgehöht. Die Anwohner fürchten, daß durch den erhöhten Druck das Grundwasser steigen wird, zumal nach ihren Beobachtungen das öffentliche Grabensystem schon jetzt nicht ausreichend unterhalten wird.

Wie wird künftig die ausreichende Entwässerung des Gebietes garantiert?

Die Entwässerung des Gebietes wird in einer wasserrechtlichen Genehmigung geregelt, die zur Zeit im Bezirksamt Bergedorf (Genehmigungsabteilung) erarbeitet wird. Darin wird für die Gräben der Höchstwasserstand festgelegt werden, deren Einhaltung dann das Pumpwerk Billwerder/Moorfleet gewährleistet.

4. Der Vorstand des Kleingartenvereins 604 würde gerne ein Gespräch mit der Ausländerbeauftragten über gewisse Probleme im Zusammenhang mit der Belegung des ehemaligen City-Inter-Hotels führen. Hält der Senat derartige Gespräche grundsätzlich für sinnvoll, und ist er bereit, gegenüber der Ausländerbeauftragten auf das Zustandekommen eines derartigen Gespräches hinzuwirken?

Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit der Belegung der Zuwandererunterkunft Halskestraße (ehemaliges Hotel City-Inter) sind in erster Linie die Anstalt öffentlichen Rechts pflegen&wohnen als Träger der Einrichtung sowie die zuständige Behörde, die bei entsprechenden Gesprächswünschen zur Verfügung stehen.