Landesbetrieb Verkehr

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) besteht unter anderem aus der Technischen Prüfstelle (TP), der Technischen Kraftfahrzeugstelle (TKZ) und der Zulassungsstelle. Aus der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drucksache 16/5686 haben sich weitere Fragen ergeben.

Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat.

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) wurde zum 1. Januar 1997 gegründet. Die erbrachten Dienstleistungen und die von einem Wirtschaftsprüfer testierten Geschäftsergebnisse für die Jahre 1997 bis 1999 sind in den von der Bürgerschaft genehmigten Wirtschaftsplänen des LBV für die Jahre 1999 bis 2001 aufgeführt und in den Lageberichten erläutert (siehe jeweilige Haushaltspläne der Freien und Hansestadt Hamburg, Einzelplan 8.1). Der Jahresabschluß für das Jahr 2000 wird zur Zeit von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.

In den vier Jahren seines Bestehens hat der LBV folgende Beträge an den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg abgeliefert:

Von der Anfrage sind teilweise geschäftliche Interessen der Kunden des LBV berührt. Zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen werden dazu aus Rechtsgründen keine Einzelheiten offengelegt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. a) Wie hoch waren die Einnahmen und Ausgaben in den letzten fünf Jahren?

b) Wie viele Mitarbeiter wurden und werden derzeit beschäftigt?

c) Wie sind die Zuständigkeiten in den drei Bereichen verteilt?

Bitte auflisten, aufgeteilt in Technische Prüfstelle, Technische Kraftfahrzeugstelle, Zulassungsstelle.

Die Umsatzerlöse, betrieblichen Aufwendungen und Zahl der Mitarbeiter des LBV stellen sich wie folgt dar:

Die TP (Produktbereich 4) ist zuständig für Abgasuntersuchungen, Hauptuntersuchungen, Fahrzeugbegutachtungen und für die Durchführung von Fahrerlaubnisprüfungen. Die TKZ (Produktbereich 5) betreut Behördenfahrzeuge. Der Bereich Zulassungsstelle (ZSt) unterteilt sich in den Bereich Zulassung von Personen (Produktbereich 2) und Zulassung von Kraftfahrzeugen (Produktbereich 3).

2. Welche Anbieter großer Kontingente von Mietwagen lassen ihre Fahrzeuge bei der Zulassungsstelle zu? Welche von ihnen tun dies bereits mehrere Wochen im voraus?

Fahrzeuge werden nicht mehrere Wochen im voraus zugelassen. Im übrigen siehe Vorbemerkung.

3. Wie hoch sind Einnahmen und Ausgaben durch die Großkunden?

4. Wie viele Mitarbeiter sind speziell für die Sachbearbeitung im Großkundengeschäft abgestellt, und wie verhält sich diese Anzahl von Mitarbeitern im Vergleich zur Anzahl der hierfür eingesetzten Arbeitskräfte in den anderen Zulassungsstellen Deutschlands?

Siehe Vorbemerkung.

5. Ist nach Ansicht des Senats zur Bewältigung dieser Großkundenaufträge eine Filiale bzw. ein Briefkasten ausreichend? Wenn ja, warum?

Kraftfahrzeuge können dort zugelassen werden, wo der Sitz des Halters, eine Niederlassung des Halters bzw. der Standort des Fahrzeugs ist. Ein Briefkasten allein reicht nicht aus.

6. Gibt es eine Kooperation zwischen dem Deutschen Auto Dienst (DAD) und dem LBV?

Wenn ja, wie gestaltet sich die Kooperation?

Ja, im übrigen siehe Vorbemerkung.

7. Trifft es zu, dass eine Holdinggesellschaft für den DAD und den Kroschke Schilderdienst in Hamburg-Nord ein Gebäude gebaut hat, welches der LBV per Leasing nutzt? Wenn ja:

a) Ist dies üblich?

b) Gab es für den Bau des Gebäudes eine Ausschreibung?

Nein.

8. Werden oder wurden beim LBV Arbeitskräfte von Zeitarbeitsfirmen beschäftigt? Wenn ja:

a) Wie viele und für welche Aufgaben?

b) Innerhalb welches Zeitraums in den letzten fünf Jahren?

Zur Bewältigung von Arbeitsspitzen wurden und werden beim LBV auch Arbeitskräfte von Zeitarbeitsfirmen eingesetzt. Eine Statistik wird hierüber nicht geführt.

9. Warum wurden auf Weisung von Herrn Scharping Infobretter beim LBV abmontiert?

Herr Dr. Scharping hat eine derartige Weisung nicht erteilt. Vielmehr sind auf Anweisung seines Vertreters Infobretter an einen für die Beschäftigten ebenfalls leicht zugänglichen Ort umgehängt, kurze Zeit später jedoch am ursprünglichen Ort wieder aufgehängt worden.

10. Entspricht es ferner den Tatsachen, dass Herr Scharping eine Unternehmensberatung mit der Untersuchung bzw. Prüfung der Wirtschaftlichkeit des LBV beauftragt hat? Wenn ja:

a) Wofür genau und wie hoch sind die Kosten?

b) Gab es eine Ausschreibung und mit welchem Ergebnis?

Nein.

11. Liegen dem Senat Erkenntnisse über Klagen von Bürgern über lange Wartezeiten und, aufgrund der Telefonanlage, schlechte Erreichbarkeit vor? Wenn ja, welche?

Der LBV wird täglich von etwa 800 ­ in Spitzenzeiten von bis zu 1500 ­ Kunden aufgesucht. Er bemüht sich ständig, die wegen der unterschiedlich über die Sprechzeiten verteilten Vorsprachen zwangsläufig entstehenden Wartezeiten durch flexiblen Mitarbeitereinsatz und andere geeignete Maßnahmen auf das unvermeidliche Maß zu reduzieren. Beschwerden über lange Wartezeiten bei der Durchführung von Fahrerlaubnisprüfungen sind im vergangenen Jahr aus dem Bereich der Führerscheinstelle Harburg bekannt geworden. Der LBV ist diesen Mängeln durch Einführung eines automatischen Prüfauftragsverfahrens begegnet.

Weiterhin sind vereinzelt schriftliche und fernmündliche Beschwerden über die mangelnde telefonische Erreichbarkeit des LBV eingegangen. Der LBV hat diese Beschwerden zum Anlaß genommen, die automatischen Telefonansagen und die Erreichbarkeit der Beschäftigten zu verbessern.

12. Liegen dem Senat weiterhin Angebote für einen Kauf der Technischen Prüfstelle vor?

Konkrete Kaufangebote liegen derzeit nicht vor.

12. a) Gab es in der Vergangenheit Angebote, die TP zu kaufen? Wenn ja, warum wurden sie abgelehnt?

Das letzte Angebot vom Februar 1989 zur Übernahme der Technischen Prüfstelle hat der Senat im November 1989 abgelehnt, weil es zum einen nicht möglich erschien, die erforderliche Zustimmung zur Übertragung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter auf einen privaten Träger zu erhalten, und zum anderen, weil eine Übertragung nicht für wirtschaftlich sinnvoll gehalten wurde.

12. b) Wie verhält es sich in den übrigen Bundesländern, sind die TP dort in öffentlicher oder privater Hand?

Mit Ausnahme von Hessen werden die Aufgaben der Technischen Prüfstelle im Wege der Beleihung von Privaten wahrgenommen.

13. Gibt oder gab es ferner Kaufangebote für die Technische Kraftfahrzeugzentrale?

Nein.

14. Wann werden die in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 16/5686 angekündigten Ergebnisse der eingeleiteten Überprüfungen vorliegen?

15. Liegen bereits erste Prüfungsergebnisse vor? Wenn ja, welche und wann ist mit dem vollständigen Vorliegen der Prüfungsergebnisse zu rechnen?

Die Untersuchungen werden in der zuständigen Fachbehörde mit Hochdruck betrieben, es ist zur Zeit aber nicht abzusehen, wann Ergebnisse vorliegen werden.