Überparteilichkeit der Landeszentrale für politische Bildung

Seit der Veröffentlichung der Broschüre. Die Parlamentsarbeit der DVU in den Hamburger Bezirken durch die Landeszentrale für politische Bildung gibt es einen Streit darüber, ob ein angemessener Umgang mit den Fakten (Tatsachenerhebung, Vollständigkeit, Quellenangaben und anderes) stattgefunden hat.

Meines Wissens nach soll politische Bildung im öffentlichen Auftrag entsprechend dem Münchner Manifest Demokratie braucht politische Bildung vom 26. Mai 1997 pluralistisch, überparteilich und unabhängig arbeiten.

Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat:

1. Entspricht es den Tatsachen, dass sich die Landeszentrale für politische Bildung in Hamburg verpflichtet hat, in der pädagogischen Ausrichtung ihrer Arbeit dem Beutelbacher Konsens zu folgen und damit die Grundsätze eines didaktischen Minimalkonsenses: >Das Indoktrinationsverbot (Überwältigungsverbot), das Kontroversitätsgebot und das Gebot, die Analysefähigkeit/die Interessenlage der Adressat/innen politischer Bildung zu achten und zu fördern.

Ja.

2. Inwiefern ist sichergestellt, dass die Landeszentrale für politische Bildung in Hamburg die Prinzipien des Beutelbacher Konsenses einhält?

Der pluralistisch zusammengesetzte Beirat der Landeszentrale überwacht die Einhaltung der Vereinbarungen nach dem Beutelsbacher Konsens.

3. Welche Personen sind Mitglied des Beirates, der die Arbeit der Landeszentrale überwachen soll?

Der Beirat besteht derzeit aus insgesamt 19 Mitgliedern:

­ acht Abgeordneten der Bürgerschaft,

­ einem Vertreter einer ständig geförderten Gesellschaft (Haus Rissen),

­ einem Vertreter der Universität,

­ je einem Vertreter oder einer Vertreterin des Amtes für Schule, des Amtes für Jugend und des Amtes für Berufliche Bildung und Weiterbildung der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung,

­ je einem Vertreter oder einer Vertreterin der Handelskammer und der Handwerkskammer,

­ einer Vertreterin des Personalamts,

­ je einem Vertreter von DGB, DAG und Beamtenbund.

4. Woraus ergibt sich die Pluralität dieses Beirates?

Die Pluralität des Beirats ergibt sich aus seiner Zusammensetzung.

5. Nach welchen Prinzipien und in welcher Form überwacht der Beirat die Arbeit der Landeszentrale für politische Bildung?

Der Beirat tagt zwei- bis dreimal im Jahr. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere

­ die Überwachung der Überparteilichkeit und Ausgewogenheit in der Arbeit der Landeszentrale,

­ die fachliche Beratung und Mitwirkung bei der Festlegung der Arbeitsschwerpunkte,

­ die Beschlußfassung über die Grundsätze und Richtlinien der Landeszentrale für die Vergabe von Zuwendungen,

­ die Mitwirkung bei der Aufstellung des Haushaltsplans der Landeszentrale sowie

­ die Entgegennahme des Jahresberichts der Leitung der Landeszentrale.

6. Wird die Tätigkeit des Beirates in Form eines Rechenschaftsberichtes regelmäßig veröffentlicht?

Nein.

7. Wenn ja, wo ist dieser Rechenschaftsbericht einsehbar?

Entfällt.

8. Wenn nein, wie rechtfertigt der Beirat seine Tätigkeit als Überwachungsinstanz?

Aus seiner Zusammensetzung und seiner Aufgabenstellung ergibt sich, dass der Beirat seinerseits keiner Rechtfertigung seiner Tätigkeit bedarf.

9. Gibt es eine Aufgabenbeschreibung für die Stelle der Leitung und der stellvertretenden Leitung der Landeszentrale für politische Bildung?

Ja.

10. Wenn nein, nach welchen Kriterien wurden die jetzigen Leitungskräfte eingestellt?

Entfällt.

11. Wenn ja, welche Aufgaben haben a) die Leitung und b) die stellvertretende Leitung der Landeszentrale für politische Bildung zu erfüllen?

a) Zu den Aufgaben gehören neben der Leitung der Landeszentrale insbesondere

­ die Vertretung der Landeszentrale in der Öffentlichkeit,

­ die Erstellung des Haushaltsplans und des Jahresberichts,

­ Vortragstätigkeit, die Leitung und Koordinierung von Veranstaltungen, Koordination sonstiger Projekte, ggf. die Ausrichtung überregionaler Großkonferenzen,

­ die Herausgabe, ggf. Autorenschaft von Publikationen, wissenschaftliche Recherchen, die Erstellung von Presseerklärungen, die Beratung von Journalisten sowie

­ die Kooperation mit der Bundeszentrale für politische Bildung und den anderen Landeszentralen, die Teilnahme an überregionalen Konferenzen.

b) Zu den Aufgaben gehören neben der Stellvertretung in der Leitung der Landeszentrale insbesondere

­ der Ausbau und die Betreuung des Internetangebots der Landeszentrale (einschließlich der Kooperation mit den anderen Landeszentralen im Rahmen der gemeinsamen Domain www.politische-bildung.de),

­ Grundsatzfragen,

­ die Herausgabe, ggf. Autorenschaft von Publikationen sowie

­ die Durchführung von Seminaren für besondere Zielgruppen.

12. Welche berufliche Qualifikation und welche berufliche Erfahrung werden a) für die Leitung und b) für die stellvertretende Leitung der Landeszentrale vorausgesetzt?

Vorausgesetzt werden insbesondere gute Kenntnisse des Hamburger Regierungssystems sowie der Hamburger Verwaltung, Verständnis für politische, soziale und gesellschaftliche Zusammenhänge, pädagogisches Geschick sowie didaktische und rhetorische Fähigkeiten, Verhandlungsgeschick, Kreativität, Sensibilität für politische und gesellschaftliche Entwicklungen, Organisationstalent, Kooperationsfähigkeit, Führungskompetenz. Diese Voraussetzungen können in unterschiedlichen beruflichen Qualifizierungen und Tätigkeiten erworben werden.

13. Ist die im letzten Jahr neu besetzte Stelle des stellvertretenden Leiters der Landeszentrale für politische Bildung öffentlich ausgeschrieben worden?

Nein.

14. Wenn nein, warum nicht?

Um eine breite gesellschaftliche Akzeptanz der Landeszentrale zu gewährleisten, ist bei der Besetzung der Leitungsfunktionen neben der fachlichen und persönlichen Kompetenz auch die Fähigkeit maßgebend, entsprechend den Grundsätzen der Überparteilichkeit und Pluralität tätig werden zu können.

Zur Sicherung der Ausgewogenheit besteht bei allen Landeszentralen die Übung, bei der Besetzung der Leitungsfunktionen Vorschläge der stärksten im Parlament vertretenen Parteien einzubeziehen.

15. Wenn ja, gab es mehrere Bewerber/innen für diese Stelle?

Entfällt.

16. Ist die im letzten Jahr neu besetzte Stelle des stellvertretenden Leiters der Landeszentrale für politische Bildung behördenintern ausgeschrieben worden?

Nein.

17. Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu 14.

18. Wenn ja, gab es mehrere Bewerber/innen für diese Stelle?

Entfällt.

19. Welche Rolle spielen bei der Besetzung der Leitung und stellvertretenden Leitung der Landeszentrale die Zugehörigkeit oder die Nähe zu politischen Parteien/Gruppierungen?

Siehe Antwort zu 14.