Erfassung der DNA von bereits abgeurteilten Straftätern

Seit April 1998 besteht eine bundesweite DNA-Analyse-Datei beim Bundeskriminalamt, die als zentrale Datenbank auf die Datensätze aller Bundesländer angewiesen ist. In Hamburg sollen hierfür innerhalb von drei Jahren bei 22000 bereits abgeurteilten Tätern ­ sogenannten Altfällen ­ Speicheltests durchgeführt werden, um ihr DNA-Profil zu speichern.

Aufgrund einer Nachlieferung von knapp 8000 Prüffällen zur DNA-Analyse durch das Bundeszentralregister (BZR) hat die Arbeitsgruppe Genetischer Fingerabdruck (AG-DNA), die am 9. November 2000 im Landeskriminalamt Hamburg (LKA) eingerichtet worden ist, bei insgesamt ca. 30000 abgeurteilten Straftätern zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Aufnahme ihres DNA-Identifizierungsmusters in die DNA-Analyse-Datei vorliegen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wann wurde die Arbeitsgruppe Genetischer Fingerabdruck, die eine DNA-Datenbank aufbauen soll, für Hamburg eingerichtet?

2. Welche finanziellen Mittel stehen der Arbeitsgruppe Genetischer Fingerabdruck zur Verfügung, um DNA-Analysen vorzunehmen und die entsprechenden DNA-Daten in eigene Dateien einzufügen bzw. in den BKA-Computer zu übertragen?

Die Kosten für die Bereitstellung der notwendigen Software zur retrograden Erfassung beliefen sich auf ca. 155000 DM. Für die erforderliche Hardware (PC, Drucker) wurden ca. 30000 DM benötigt.

Für die Untersuchung der DNA-Proben sind im Haushalt der Polizei 450000 DM für das laufende Jahr veranschlagt.

3. Bis Anfang des Jahres 2001 bestand ein Kooperationsvertrag mit dem Bundesland Schleswig-Holstein, durch den geregelt wurde, dass die Hamburger Polizei in Hamburg genommene Speichelproben zur Analyse und Speicherung an das Landeskriminalamt Kiel schickt.

Wie wird die DNA-Analyse und die Speicherung der DNA-Daten organisatorisch künftig in Hamburg durchgeführt?

Der mit Schleswig-Holstein am 17. Mai 1999 geschlossene Vertrag, der die Untersuchung von Speichelproben aus der retrograden Erfassung durch die Kriminaltechnik des LKA Schleswig-Holstein zum Gegenstand hat, ist zunächst bis zum 31. Mai 2001 befristet.

Eine Verlängerung dieses Vertrages wird gegenwärtig unter Berücksichtigung der dortigen Arbeitskapazitäten geprüft.

Die Speicherung der Hamburger Datensätze in der DNA-Analyse-Datei wurde bisher und wird auch weiterhin im LKA Hamburg vorgenommen.

4. Trifft es zu, dass sich die Arbeitsgruppe Genetischer Fingerabdruck aus zehn kurz vor der Pensionierung stehenden Kriminalbeamten zusammensetzt, die für eine freiwillige Verlängerung ihrer Dienstzeit um drei Jahre gewonnen wurden? Wenn nein, wie setzt sich die Arbeitsgruppe in personeller Hinsicht zusammen?

Derzeit sind in der AG-DNA neun Beamte mit Erfahrung in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung tätig, darunter fünf Kriminalbeamte, drei Schutzpolizeibeamte, ein Beamter der Wasserschutzpolizei sowie ein Angestellter. Es trifft nicht zu, dass diese Beamten kurz vor ihrer Pensionierung stehen und für diese Tätigkeit nur durch das Angebot der Verlängerung ihrer Dienstzeit über drei Jahre nach Erreichen der Altersgrenze gewonnen werden konnten.

Im Bereich der retrograden Erfassung werden die Speichelprobenentnahmen grundsätzlich von den Mitarbeitern der AG-DNA durchgeführt. Die Abnahme von Speichelproben bei Inhaftierten der Justizvollzugsanstalt erfolgt beim LKA 23 (Erkennungsdienst) durch zwei Beamte. Der Personalbestand in diesem Arbeitsbereich ist bei der gegenwärtigen Sachlage ausreichend.

Die DNA-Analysen der im Rahmen der retrograden Erfassung entnommenen Körperzellen werden nicht in der Kriminaltechnik des LKA Hamburg durchgeführt (siehe Antwort zu 3.). Deshalb werden für diesen Bereich keine zusätzlichen Mitarbeiter bei der Kriminaltechnik benötigt.

5. Wie lange dauert eine DNA-Analyse durchschnittlich in Hamburg und wie lange in den anderen Bundesländern?

Die Zeit zur Bearbeitung von DNA-Analysen kann stark differieren, da der Untersuchungs- und damit auch der Zeitaufwand von der Qualität des Untersuchungsmaterials abhängt. Deshalb ist eine sogenannte durchschnittliche DNA-Analysenzeit auch keine konstante Größe und damit als Basis für Vergleiche ungeeignet.

In Zusammenarbeit mit der Kriminaltechnik des LKA Schleswig-Holstein liegt der Zeitraum zwischen Abgabe der Körperzellen und Eingang des DNA-Identifizierungsmusters gegenwärtig zwischen drei und fünf Monaten.

Erkenntnisse über durchschnittliche DNA-Analysezeiten aus anderen Bundesländern liegen nicht vor.

6. Trifft es zu, dass der Erkennungsdienst, der für die Speichelproben zuständig ist, personell unterbesetzt ist? Wenn ja, wie viele qualifizierte Mitarbeiter werden bei der Kriminaltechnik zusätzlich benötigt, um die Speichelproben in einem angemessenen Zeitraum analysieren zu können? Wenn nein, wie viele Personen verrichten diesen Dienst?

Siehe Antwort zu 4.

7. Andere Bundesländer haben schon sehr viel früher mit dem Aufbau von DNA-Dateien begonnen. Welches sind die Gründe, dass Hamburg eines der letzten Bundesländer ist, das die DNA bereits abgeurteilter Straftäter erfaßt?

Bereits unmittelbar nach Inkrafttreten des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes (DNA-IFG) am 11.September 1998 wurde nach Prüfung durch die Justizbehörde und in Abstimmung mit der Behörde für Inneres die retrograde Erfassung von bereits abgeurteilten Straftätern aufgenommen. Sie beschränkte sich in Prioritätsbereichen (unter anderem Straftaten gegen das Leben, Sexualdelikte) im wesentlichen auf Personen, deren Entlassung aus der Strafhaft oder dem Maßregelvollzug unmittelbar bevorstand.

Die Polizei Hamburg hat die zeitaufwendige und kräftebindende Auswertung aller Kriminalakten zur Feststellung des in Frage kommenden Personenkreises zunächst zurückgestellt, um das bereits Anfang 1999 diskutierte und schließlich am 2. Juni 1999 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des DNAIFG, das die zweckgebundene Vielfachauskunft aus dem Bundeszentralregister/Erziehungsregister zuläßt, abzuwarten. In Abstimmung mit Staatsanwaltschaft und Polizeiführung wurde dann die Einrichtung der AG-DNA beschlossen, die nach Übermittlung der Datensätze aus dem Bundeszentralregister/Erziehungsregister mit der gezielten Überprüfung der in Frage kommenden Fälle beginnen konnte.

8. Wie lange blieben die Akten von 22000 bereits abgeurteilten Straftätern aus Gründen des Personalmangels unbearbeitet?

Nachdem die Staatsanwaltschaft im September 2000 zunächst die ca. 22000 Datensätze der Polizei zur Verfügung gestellt hatte, wurde unverzüglich eine umfassende EDV-unterstützte Vorgangsbearbeitung entwickelt und mit Einrichtung der AG-DNA im November 2000 umgesetzt. Nach dem Datentransfer wurden die Prüffälle prioritätsbezogen geordnet und für die Sachbearbeitung, die von der AG-DNA gewährleistet wird, bereitgestellt. Eine Nichtbearbeitung der Akten aus Gründen des Personalmangels hat es nicht gegeben.

Im übrigen siehe Vorbemerkung.

9. Bis wann werden die DNA-Daten der 22000 bereits abgeurteilten Straftäter erfaßt und an die zentrale Bundesdatei weitergeleitet worden sein?

Da die Fälle wegen ihrer Verschiedenartigkeit auch eine unterschiedliche Bearbeitungsintensität mit sich bringen, kann keine seriöse Zeitangabe hinsichtlich ihrer Bearbeitungsdauer gegeben werden.

Im übrigen werden nicht in allen Fällen die DNA-Daten der abgeurteilten Straftäter in die DNA-Analyse-Datei aufgenommen. Dieses erfolgt nur bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen.