Konsequenz aus EDV-Problemen

In einer Pressemitteilung vom 17. April 1998 erklärt die Innenbehörde: Die Behörde für Inneres zieht Konsequenzen aus den technischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Computer- und EDV-Projekten: Die Probleme im Bereich Information und Kommunikation führen zu einer Revision der bisherigen Praxis im gesamten Zuständigkeitsbereich der Innenbehörde, sagte Innensenator Wrocklage gestern. In Zukunft sollen die Amtsleiter der Behörde für termingerechte Umsetzung der Vorhaben Sorge tragen. Sie sind der Behördenleitung gegenüber berichtspflichtig. Hiermit sollen klare Verantwortlichkeiten geschaffen werden, sagte Wrocklage.

Ich frage den Senat:

1. Welche Computer- und EDV-Projekte bestehen gegenwärtig im Zuständigkeitsbereich der Innenbehörde?

In der Behörde für Inneres bestehen zur Zeit folgende laufende größere Projekt Projektinhalt COMVOR Teilprojekte für die computerunterstützte Vorgangsbearbeitung bei der Kriminalpolizei POLAS-Neu Umstellung des polizeilichen Auskunftssystems Zeitwirtschaft Abrechnungssystem für Mehrarbeitsstunden in der Polizei COMVOR WS Computerunterstützte Vorgangsbearbeitung bei der Wasserschutzpolizei VORSCH Vorgangsbearbeitung Schutzpolizei INPOL-Neu Anbindung an das Bundeskriminalamt Verwahrgegenstände System zur Verwaltung von Verwahrgegenständen durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei EINSTEIN Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten beim DOKUMENTA Einführung einer elektronischen Dokumentenverwaltung im Amt für Innere Verwaltung und Planung

Weitere ­ wie z. B. das computerunterstützte Abschleppverfahren für die Polizei (Projekt COMPAS) und der Ersatz der mobilen Datenerfassungsgeräte (Projekt Ersatz MDE-Geräte) ­ werden zur Zeit von der Zentralstelle für Informations- und Kommunikationstechnik des Amtes für Innere Verwaltung und Planung vorbereitet. Nach den Vorbereitungen wird die Umsetzung dieser im Rahmen einer noch zu bestimmenden Projektorganisation beginnen.

Betreff: Konsequenz aus EDV-Problemen.

2. Wer war bisher für das jeweilige Projekt verantwortlich? (Bitte für jedes einzelne Projekt angeben.)

3. Wer wird zukünftig für das jeweilige Projekt verantwortlich sein? (Bitte für die jeweiligen Projekte einzeln angeben.)

4. Wem unterstanden die Projektleiter in der Vergangenheit?

Die fachliche Verantwortung für die der Polizei obliegt im Grundsatz den Linienvorgesetzten. Für die Leitung der COMVOR-Projekte und des Projektes POLAS-Neu wurde zwischenzeitlich eine eigene Projektleitung eingesetzt und dem Polizeipräsidenten unmittelbar unterstellt.

Für die Projekte EINSTEIN und DOKUMENTA war bisher die Zentralstelle für Informations- und Kommunikationstechnik des Amtes für Innere Verwaltung und Planung verantwortlich.

Zur Zeit wird für das Projekt EINSTEIN eine Projektvereinbarung mit dem Leiter des Einwohner-Zentralamtes erarbeitet. Für das Projekt DOKUMENTA wird derzeit eine Organisationsverfügung vorbereitet, mit der die Projektverantwortung dem Leiter des Amtes für Innere Verwaltung und Planung übertragen wird.

5. Wem gegenüber waren die Projektleiter in der Vergangenheit berichtspflichtig?

Neben der Berichtspflicht gegenüber den Vorgesetzten in der Linienorganisation bestehen für alle Berichtspflichten gegenüber dem der Behörde für Inneres mit seiner Zentralstelle für Informations- und Kommunikationstechnik beim Amt für Innere Verwaltung und Planung.

6. Wer trug bisher die Verantwortung für die termingerechte Umsetzung der Vorhaben?