Serviceleistungen

Die Amtsgerichte stellen in ihrer Funktion als zentrale Eingangsinstanz für die überwiegende Zahl der Gerichtsverfahren aller Rechtswege den Kernbestandteil der Rechtsgewährung für die Bevölkerung Hamburgs dar. In den letzten Jahren haben die Amtsgerichte in Zusammenarbeit mit der Justizbehörde nachhaltige Anstrengungen zur Erhöhung ihrer Effizienz, zur ressourcenschonenden Mittelverwendung und zur Verbesserung der Serviceleistungen für die Bürgerinnen und Bürger unternommen. So wurden mit der Vollautomation des Mahnverfahrens, der Einführung des elektronischen Grundbuchs und der Einrichtung des neuen Insolvenzgerichts wesentliche Reformvorhaben erfolgreich abgeschlossen.

Nach wie vor ist jedoch die organisatorische Struktur des Amtsgerichts Hamburg ­ mit zurzeit 16 Dezernaten und mehr als 1100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines der größten Amtsgerichte Deutschlands ­ als unbefriedigend zu bezeichnen. Größe, komplexe Struktur und entsprechend lange Entscheidungswege erfordern einen im Vergleich zu kleineren Gerichten überproportional hohen Aufwand an Organisation und Dienstaufsicht. Das Schiffsregister befindet sich in der Max-Brauer-Allee weit entfernt von den in der Caffamacherreihe untergebrachten Register- und Grundbuchsachen. Wohnungseigentums- und Mietesachen, für die eine einheitliche Fachanwaltschaft existiert, werden sowohl im Ziviljustizgebäude als auch in der Weidestraße behandelt.

Diese räumliche Zersplitterung des Gerichts erschwert den rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürgern einen schnellen Zugang zu der zuständigen Abteilung. Zudem vermindert sie die Möglichkeiten des Amtsgerichts Hamburg, auf wechselnde äußere Einflüsse wie etwa Schwankungen des Geschäftsanfalls schnell zu reagieren.

Die vorstehenden Gesichtspunkte haben bereits vor längerer Zeit zu Überlegungen geführt, die Steuerbarkeit des Gerichts durch eine Dezentralisierung zu verbessern und dabei gleichzeitig eine effektive Größenstruktur und Organisation zu erreichen und eine flächendeckende Ausstattung mit moderner anzustreben. Aus der grundlegenden ­ vom Bundesministerium der Justiz eingeholten ­ Untersuchung zur Organisation von Amtsgerichten ­ der sog. ­ ergibt sich, dass ein Höchstmaß von Effektivität, Produktivität und Bürger- wie Mitarbeiterfreundlichkeit in Amtsgerichten mit ca. 120-160 Bediensteten zu erreichen ist.

In Betracht kamen zur Erreichung dieses Ziels grundsätzlich entweder eine Untergliederung des Amtsgerichts Hamburg in einzelne Stadtteilgerichte mit unterschiedlichen Gerichtszweigen oder eine Aufteilung in dezentrale Facheinheiten mit eigener Organisations- und Budgetverantwortung (Segmente), wie beispielsweise ein Zivilsegment, ein Gründung des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek und Erweiterung des Gerichtsbezirks Hamburg-Harburg Änderungen des Haushaltsplans 2001

Gesetz zur Gründung eines Amtsgerichts Hamburg-Barmbek, ein Segment Freiwillige Gerichtsbarkeit und ein Segment Familie / Vormundschaft.

1997 wurden im Zuge der damaligen Pläne, das Amtsgericht Hamburg zu verkleinern, erstmals Vorstellungen entwickelt und im Senat diskutiert, die Leistungsfähigkeit des Amtsgerichts Hamburg durch die Gründung von Segmenten zu verbessern.

Das im Herbst 1999 mit Beteiligung von Senatskanzlei und Finanzbehörde eingesetzte Projekt Segmentierung des Amtsgerichts Hamburg hat vor diesem Hintergrund die Aufgabe, ein Umsetzungskonzept für die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Amtsgerichts Hamburg durch Neuorganisation und verbesserte Technikausstattung zu erarbeiten, das folgenden in der Einsetzungsverfügung des Projekts beschriebenen Zielen dient:

­ Verbesserung der Ressourcensteuerung, der Geschäftsprozesse und der Reaktionsgeschwindigkeit bei Auftreten von Problemlagen innerhalb des Amtsgerichts Hamburg durch Bildung selbständig agierender Teilbereiche optimaler Größe (Segmente).

­ Erhöhung der Bürgerfreundlichkeit und Mitarbeiterzufriedenheit durch Einrichtung der Segmente als räumlich zusammenhängende, überschaubare und für das Publikum gut erschlossene Einheiten.

­ Steigerung der Produktivität, Effizienz und Geschwindigkeit der amtsgerichtlichen Aufgabenerfüllung sowie Verbesserung der Außenkontakte durch flächendeckende Ausstattung der Segmente mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik und räumlich-ablauforganisatorische Restrukturierung der Leistungserbringung innerhalb der Segmente.

Inzwischen hat die Lenkungsgruppe des Projekts nach Überprüfung der verschiedenen organisatorischen Möglichkeiten eine grundsätzliche Entscheidung zur Ausgestaltung der Reorganisation des Amtsgerichts Hamburg im Sinne einer Segmentierung Plus getroffen. Die Segmentierung Plus verbindet das Konzept der Segmentierung mit der Gründung von zwei zusätzlichen Stadtteilgerichten.

Mit diesem Konzept soll die weiterhin angestrebte Untergliederung des Amtsgerichts in die vier handlungsfähigen Fachsegmente

­ Zivilverfahren / Vollstreckung,

­ Strafverfahren,

­ Familien- und Vormundschaftsgericht sowie

­ Freiwillige Gerichtsbarkeit durch die Neugründung zweier Stadtteilgerichte in (durch Neuanmietung 2002 in der Spohrstraße bei gleichzeitiger Erweiterung des Gerichtsbezirks des Amtsgerichts Hamburg-Harburg) sowie in Hamburg-St. Georg (ab 2003 im geplanten Justizforum Ost im Lübeckertordamm zusammen mit dem Verwaltungsgericht Hamburg, dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht und dem Finanzgericht Hamburg) ergänzt werden, um zusätzlich zu den durch eine reine fachliche Segmentierung erreichbaren Vorteilen folgende Effekte zu erzielen:

­ die dezentralen Steuerungsmöglichkeiten der Stadtteilgerichte verstärken,

­ die übergreifende Ressourcensteuerung durch Wettbewerb der Gerichte angesichts guter Vergleichsmöglichkeiten bei gleicher Aufgabenstruktur verbessern,

­ verbesserte Serviceleistungen für die Bürgerinnen und Bürger durch Verkürzung der Wegezeiten zum zuständigen Gericht und eine erhöhte Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrem Amtsgericht gewährleisten und

­ die durch die Neuanmietungen für die Stadtteilgerichte entstehenden Freiräume für eine vollständige räumliche Zusammenführung des Amtsgerichts Hamburg in drei Gebäuden und eine harmonische Gliederung der dort zu bildenden Fachsegmente nutzen.

Die Gründung weiterer Stadtteilgerichte bietet nach allem Vorteile, die über diejenigen einer Untergliederung des Amtsgerichts Hamburg allein in Fachsegmente hinausgehen:

­ Stadtteilgerichte mittlerer Größe arbeiten besonders effektiv und flexibel. Sie erlauben einerseits die Spezialisierung der Richterinnen und Richter sowie der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auf bestimmte Verfahrensarten. Die überschaubare Größe bedingt andererseits, dass die örtlichen Entscheidungsträger aktuell über alle relevanten Entwicklungen informiert sind und schnell auf Änderungen äußerer Einflüsse reagieren können.

­ Vorteilhaft ist weiter, dass in Stadtteilgerichten die Verteilung der richterlichen Ressourcen dezentral durch das Gerichtspräsidium erfolgt. Bei einer Aufteilung des Amtsgerichts Hamburg allein in Fachsegmente wäre dies nicht möglich, da diesen nach der Gerichtsverfassung keine eigenen Präsidien zugeordnet werden können.

­ Stadtteilgerichte reagieren im Vergleich zu Fachdezernaten weniger empfindlich auf Schwankungen des Geschäftsanfalls, da solche Schwankungen in der Regel nicht bei allen Verfahrensarten in gleicher Intensität, häufig sogar antizyklisch eintreten. Ferner ist die Einsatzbreite der Servicemitarbeiter in den schon bestehenden Stadtteilgerichten erfahrungsgemäß größer als im Amtsgericht Hamburg.

Die Gründung zweier Stadtteilgerichte in Barmbek und St. Georg ermöglicht darüber hinaus eine wirksame fachliche Segmentierung des anschließend verbleibenden Amtsgerichts Hamburg, die bislang an unüberwindbaren räumlichen und organisatorischen Probleme scheiterte.

Dadurch, dass die neuen Gerichte in angemieteten Räumlichkeiten untergebracht und zur Gegenfinanzierung andere Gebäude aufgegeben werden sollen, ist diese Planung auch - anders als bei früher durch den Neubau eigener Gebäude geplanten Ansätzen ­ finanzierbar.

­ Die mit der Gründung der neuen Gerichte sowie mit der weiter geplanten Abgabe des Mahnverfahrens an das Amtsgericht Hamburg-Altona verbundene Verkleinerung des Amtsgerichts Hamburg auf etwa 850 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter wird es erlauben, die Zahl der vom Amtsgericht Hamburg genutzten Gebäude von derzeit sieben auf drei zu reduzieren.

­ Die drei zur weiteren Nutzung vorgesehenen Gebäude (Ziviljustizgebäude, Strafjustizgebäude, Caffamacherreihe /Dammtorwall) bilden das traditionelle Justizforum am Sievekingplatz und sind von dort aus fußläufig innerhalb weniger Minuten zu erreichen.

­ Von den vier geplanten Segmenten (Zivilsegment, Strafsegment, Segment Freiwillige Gerichtsbarkeit und Segment Familie / Vormundschaft) werden zwei ­ das Zivil- sowie das Familien- und Vormundschaftssegment ­ im Ziviljustizgebäude und die beiden anderen in den weiteren Gebäuden jeweils zusammenhängend untergebracht werden können.

Dies wird eine effektive dezentrale Führung der Segmente ermöglichen und die Transparenz der Gerichtsstruktur für Parteien, Zeuginnen und Zeugen sowie andere Verfahrensbeteiligte erheblich verbessern.

­ Die Segmente werden mit einer ähnlichen Organisationsund Verwaltungsstruktur wie die neuen Stadtteilgerichte ausgestattet werden und auch eine ähnliche Größenordnung von ca. 100-200 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter haben. Hierdurch wird es der Präsidialverwaltung möglich werden, für Stadtteilgerichte und Segmente einheitliche Instrumentarien der übergreifenden Ressourcen- und Budgetsteuerung einzuführen.

Als Teil des Gesamtprojekts Segmentierung sind inzwischen mehrere umsetzungsorientierte Teilprojekte eingesetzt worden und haben ihre Arbeit aufgenommen:

­ Die Software SAP R / 3 wurde Ende 1999 eingeführt und bildet eine wichtige Grundlage für die Steuerung und Budgetierung.

­ Das Teilprojekt Vollautomation des Handelsregisters hat begonnen, das im Jahr 2001 unter anderem gerichtlichen, behördlichen und privaten Interessenten eine elektronische Einsichtnahme in das Register entsprechend der in den Grundbuchämtern bereits im Einsatz befindlichen Technik ermöglichen soll.

­ Weiterhin bereits verabschiedet ist die Einsetzungsverfügung für das Teilprojekt Strafbereich, das der Verbesserung der Ressourcensteuerung, der Mitarbeiteridentifikation und der Serviceleistungen gegenüber den Gerichtsnutzern durch räumliche Zusammenführung des Strafsegments und Einrichtung einer funktionsfähigen, über geeignete Steuerungsmechanismen verfügenden Segmentsverwaltung dient.

­ Schließlich ist auch das Teilprojekt Gebäudemodernisierung des Ziviljustizgebäudes (Altbau) eingesetzt worden, das ­ abgestimmt mit der laufenden umfassenden Sanierung des Gebäudekomplexes am Sievekingplatz ­ die baulichen Voraussetzungen für eine moderne räumliche und technische Ausstattung der dort aufzubauenden Segmente des Amtsgerichts schaffen soll.

II. Zielsetzungen des Gesetzgebungsverfahrens

Die Gesetzesvorlage stellt den ersten Umsetzungsschritt eines Gesamtkonzepts zur Neugründung zweier Stadtteilgerichte, der Amtsgerichte Barmbek und St. Georg, mit je etwa 150 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern bei gleichzeitiger Erweiterung des Gerichtsbezirks des Amtsgerichts dar. Der zweite Teilschritt des Konzepts, die Gründung eines Amtsgerichts St. Georg, soll im Jahr 2003 im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauvorhabens Lübeckertordamm umgesetzt werden.

Es ist beabsichtigt, das Stadtteilgericht Hamburg-Barmbek und das Stadtteilgericht Hamburg-St. Georg ohne familiengerichtliche Abteilungen zu errichten und die Familiensachen dem Amtsgericht Hamburg durch Rechtsverordnung gemäß § 23 c Gerichtsverfassungsgesetz auch für die Bezirke dieser Amtsgerichte zuzuweisen, wobei vorausgesetzt wird, dass dieses ohne Mehraufwand möglich ist. Dabei wird im Ergebnis hingenommen, dass der Aufgabenzuschnitt der neuen Amtsgerichte möglicherweise von dem der bestehenden Stadtteilgerichte abweicht. Redaktionell an die gesetzliche Neuregelung angepasst werden muss ferner die Verordnung über das Wegegeld der Gerichtsvollzieher vom 16. September 1975 S. 162).

Die notwendige Änderung des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes wird schließlich zum Anlass genommen, die nicht mehr zeitgemäße Regelung über die gesetzliche Namensgebung für die Staatsanwaltschaften zu streichen.

III. Kosten, Veränderung des Haushaltsplans 2001

Die Gesamtkosten des Projekts Segmentierung des Amtsgerichts belaufen sich auf 15 Mio. DM. Mit dem Haushaltsplan 2000 wurden davon u. a. für die Modernisierung des Handelsregisters 2,4 Mio. DM bereitgestellt. Für 2001 ist die Modernisierung der Segmente Zivil- und Strafverfahren mit Kosten von 5,8 Mio. DM vorgesehen. Der verbleibende Betrag in Höhe von 6,8 Mio. DM verteilt sich auf die Haushaltsjahre ab 2002 und ist im Finanzplan 2000-2004 abgesichert.

Für die bauliche und EDV-technische Ausstattung des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek sowie des Gebäudes Buxtehuder Straße 11 (Erweiterungsgebäude Amtsgericht werden Aufwendungen in Höhe von 2 736 000 DM erforderlich sein. Dieser Betrag ist in der Planung der für die Segmentierung des Amtsgerichts Hamburg verfügbaren Mittel berücksichtigt und schließt die notwendigen Umzugskosten ein. Die Erreichung der Ziele des Vorhabens Segmentierung des Amtsgerichts Hamburg wird durch die Ausgaben für die neuen Gerichte nicht tangiert. Angesichts der bisher sehr unzureichenden EDV-Ausstattung würden ohne Gründung neuer Gerichte für die technische Ausstattung des Amtsgerichts Hamburg die gleichen Kosten anfallen wie jetzt für die Ausstattung des verkleinerten Amtsgerichts Hamburg und der neuen Gerichte. Die Aufwendungen für eine sachgemäße bauliche Herrichtung wären in den zur Aufgabe vorgesehenen Gebäuden angesichts ihres überwiegend schlechten Zustands voraussichtlich sogar höher als in den renoviert angemieteten neuen Gebäuden.

Um die Koordination der Baumaßnahmen an dem geplanten Gebäude des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek zu verbessern und die Umbauzeit kurz zu halten, ist es erforderlich, einen Teil der o. g. Baumaßnahmen mit einem Volumen von 900 000 DM durch den Vermieter ausführen zu lassen. Für diesen Zweck ist es erforderlich, Haushaltsmittel in der genannten Höhe vom Titel 2110.702.56 Baumaßnahmen in Zusammenhang mit der Segmentierung des Amtsgerichtes Hamburg auf den neu einzurichtenden Titel 2110.892.56 Investitionszuschüsse in Zusammenhang mit der Segmentierung des Amtsgerichtes Hamburg umzuschichten.

Für das Amtsgericht Hamburg-Barmbek werden Mietkosten zu einem Mietzins einschließlich Nebenkosten von voraussichtlich 22,50 DM fällig. Bei einer Mietfläche von ca. 4600 qm werden Mietkosten in Höhe von etwa 1 200 000,­ DM / Jahr anfallen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Teil unterwertiger Nutzungen (Archivräume etc.) zu einem geringeren Mietpreis angemietet werden wird.

Das Gebäude Buxtehuder Straße 11, das das Amtsgericht Hamburg-Harburg nutzen will, wird bei einem Mietzins einschließlich Nebenkosten von 16,60 DM und einer Fläche von 406 qm Mietkosten in Höhe von rund 80 000,­ DM / Jahr verursachen.

Die Neuanmietungen werden die Räumung des Gebäudes Dammtorstraße 7 und eine Reduzierung der Mietfläche des DAG-Gebäudes ermöglichen. Die vorgenannten Mietverträge laufen während des Jahres 2002 aus. Es entstehen dadurch jährliche Einsparungen (jeweils einschließlich Nebenkosten) von ca. 890 000 DM (Dammtorstraße 7) sowie 410 000 DM (DAG-Gebäude), insgesamt also in Höhe von ca. 1 300 000DM.