Naturschutzgebiet Höltigbaum

Der ehemalige Truppenübungsplatz Höltigbaum wurde 1995 aufgegeben. Der schleswig-holsteinische Teil wurde 1997 und der hamburgische 1998 als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Das insgesamt 558 ha große Gebiet wird im Westen auf Hamburger Seite vom 202 ha großen Stellmoorer Tunneltal und im Norden auf Schleswig-Holsteiner Seite vom 339 ha großen Ahrensburger Tunneltal umschlossen. Durch die Unterschutzstellung des Höltigbaum ist nun ein einheitlicher Naturraum entstanden, der seine gemeinsamen entstehungsgeschichtlichen Wurzeln in der Eiszeit hat.

Das Naturschutzgebiet Höltigbaum gehört als länderübergreifendes Gebiet zu den Leitprojekten für regionale Zusammenarbeit im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK).

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Schutz- und Nutzungskonzept

Der Höltigbaum und seine angrenzenden Naturschutzgebiete Stellmoorer und Ahrensburger Tunneltal sind als Naherholungsgebiete für den Ballungsraum Hamburg nicht mehr wegzudenken. Gleichzeitig bieten sie seltenen Tieren und Pflanzen Lebensraum.

a) Welche Schutzziele werden im Höltigbaum und den angrenzenden Gebieten verfolgt, und welche Nutzungsmöglichkeiten bietet das Schutzgebiet Erholungsuchenden?

Das Stellmoorer und das Ahrensburger Tunneltal gehören zu den eindrucksvollsten Landschaftsformen des Hamburger Raumes, die vom Wirken der letzten Eiszeit, der Weichsel-Kaltzeit, Zeugnis ablegen. Das Tunneltal ist heute vollständig unter Naturschutz gestellt. Der Hamburger Teil, das Naturschutzgebiet (NSG) Stellmoorer Tunneltal, ist 202 ha groß und ist seit 1978 unter Schutz gestellt, der schleswig-holsteinische Teil, das NSG Ahrensburger Tunneltal, ist 339 ha groß und seit 1982 Naturschutzgebiet. Beide Naturschutzgebiete bilden eine natürliche Einheit, die aufgrund ihrer archäologischen und geologischen Einmaligkeit besonders schützenswert ist. Die große ökologische Vielfalt entsteht durch die sehr unterschiedlichen Landschaftsformen, die vom Geestrücken mit Hochwaldungen über Bruchwälder, Hochmoorreste, ausgedehnte Schilfflächen, Wiesen bis zu Teichen und Fließgewässern reichen. Viele der in Schleswig-Holstein vorkommenden Landschaftsformen sind hier auf engstem Raum anzutreffen.

Das insgesamt 558 ha große NSG Höltigbaum besteht aus dem 260 ha großen Hamburger und dem 298 ha großen schleswig-holsteinischen Teil. Der Schutzzweck für das NSG Höltigbaum ist in der Verordnung über das Naturschutzgebiet Höltigbaum vom 26. Mai 1998 beschrieben. Danach ist die in der Weichseleiszeit ausgeprägte kuppige Grundmoränenlandschaft einschließlich der Tunneltäler aufgrund ihrer archäologischen und geologischen Bedeutung zu erhalten. Dies bedeutet konkret, dass die offenen, weiträumigen, durch extensive Nutzung geprägten Grasfluren mit ihren Heide- und Trockenrasenformationen und eingeschlossenen Stillgewässern, die Fließgewässer einschließlich ihrer Niederungsbereiche mit Feuchtwiesen, Bruchwäldern, Seggenriedern und Röhrichten, die naturnahen Laubwälder und die auf diese Lebensräume angewiesenen Lebensgemeinschaften der Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und zu entwickeln sind.

Das Naturschutzgebiet bietet Möglichkeiten für die naturbezogene Erholung. Nutzungsmöglichkeiten bestehen in erster Linie im Durchwandern und Erleben des Gebietes auf vorhandenen Wegen. Radfahren auf den ehemaligen Panzerstraßen auf eigene Gefahr sowie Inline-Skaten sind möglich. Ein ausgeschilderter Reitweg durchquert das Gelände. Im Eingangsbereich des NSG Höltigbaum an der Straße Eichberg wird den Besuchern eine Freizeitfläche zum Lagern und Spielen sowie ein abgezäuntes Areal angeboten, in dem Hunde ohne Leinenzwang ausgeführt werden können.

1. b) Welche Besonderheiten zeichnen das Naturschutzgebiet aus?

Das NSG Höltigbaum wurde mit zehnjähriger Unterbrechung seit 1937 nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. Von den Folgen der Intensivierung der Flächennutzung wie Überdüngung und Eutrophierung ist das Gebiet deshalb weitgehend verschont geblieben. Daher kommen auf dem Höltigbaum noch blütenreiche Magerrasen und Heidereste vor. Durch die Nutzung der Bundeswehr als Standortübungsgelände hat sich eine Halboffenlandschaft (d.h. eine mit Gehölzen durchsetzte Landschaft) mit fließenden Übergängen zwischen Gehölzen und Offenlandschaft ausgebildet. Die Verletzungen der Vegetationsnarbe durch Kettenfahrzeuge haben zur Ausbildung zahlreicher seltener Pionierstandorte in trockenen und nassen bis feuchten Bereichen geführt, die von ebenso seltenen Pflanzen und Tieren besiedelt werden. Durch das Betretungsverbot im militärischen Sicherheitsbereich konnte sich das Gebiet zu einem Rückzugsort für verschiedenste Tier- und Pflanzenarten ausbilden, die in der Kulturlandschaft nur noch selten bis gar nicht mehr nachgewiesen werden.

1. c) Wie sind die Schutz- und Nutzgebiete gekennzeichnet bzw. voneinander abgeteilt?

Die Kennzeichnung der Naturschutzgebiete erfolgt durch Schilder an allen Eingängen. Zusätzliche Hinweisschilder mit einer Übersichtskarte des NSG verweisen auf die zugelassenen Wanderwege und die eingerichteten Spiel- und Lagerflächen sowie auf die Hundeauslauffläche. Die Hundeauslauffläche ist zudem an ihrem Zugang gekennzeichnet.

2. Pflege- und Betreuungskonzept

In seiner Geschichte hat sich der Höltigbaum zu einer sogenannten Halboffenlandschaft entwickelt. Um sie zu erhalten, werden verschiedene Pflegekonzepte erprobt. Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein betreut das Projekt Halboffene Weidelandschaft Höltigbaum. Der NABU führt ebenfalls ein Beweidungsprojekt im Gebiet Höltigbaum durch.

a) Wodurch unterscheiden sich die Projekte? Welche Ziele werden damit jeweils verfolgt?

Der Unterschied der Projekte liegt unter anderem in der Methodik der Beweidung. Das Erprobungsund Entwicklungsvorhaben (E+E-Vorhaben) Halboffene Weidelandschaft Höltigbaum der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein hat die folgenden wesentlichen Ziele:

­ Erhalt und Entwicklung der Lebensräume auf dem Höltigbaum entsprechend dem Schutzzweck der Schutzgebietsverordnung unter Berücksichtigung einer natürlichen räumlichen und zeitlichen Dynamik. Wesentlicher Punkt ist hierbei, der fortschreitenden Verbuschung und Verfilzung der Offenflächen entgegenzuwirken.

­ Erprobung einer naturschutzfachlich orientierten Beweidung, die gleichzeitig ökonomischen Bedingungen genügt und so ggf. ohne Anschubfinanzierung in landwirtschaftliche Betriebe integriert werden kann.

­ Entwicklung eines Modells über Halboffene Weidelandschaften als Unterstützung und Leitbild bei der Planung von Pflegekonzepten besonders großer Schutzgebiete.

­ Erprobung der Realisierbarkeit der sogenannten Neuen Wildnis, die im Gegensatz zum konservierenden Naturschutz einer natürlichen Entwicklung unter den herrschenden ökologischen Bedingungen Raum gibt. Die Weidetiere übernehmen unter diesem Gesichtspunkt die Rolle ausgestorbener großer Pflanzenfresser.

Zur Erreichung dieser Ziele werden zwei weitläufige Projektflächen ganzjährig mit einer sehr geringen Tierdichte durch Rinder und Schafe beweidet, die nicht kleinflächig gekoppelt werden. Durch die geringe Dichte soll für den Winter genug Futter auf den Flächen verbleiben. Auf kostenintensive Winterstallhaltung und Zufütterung kann verzichtet werden. Zugleich werden durch lokal starken Vertritt wieder Pionierstandorte geschaffen, während andere Bereiche nicht befressen werden. Die Rinder sind Eigentum eines landwirtschaftlichen Betriebes. Das E+E-Vorhaben zeichnet sich somit durch folgende Eckpunkte aus:

­ Keine Umtriebsweide ­ Tiere können sich frei auf zwei großen (41 und 180 ha) Flächen bewegen;

­ zwei Weidetierarten (Rinder, Schafe);

­ weniger Betreuungsaufwand, dafür Steuerungsmöglichkeiten nur über die Besatzdichte;

­ Zusammenarbeit mit einem landwirtschaftlichen Betrieb;

­ Untersuchung der ökonomischen Bedingungen der Beweidung;

­ abschließend Vergleich mit herkömmlicher Viehhaltung.

Alternativ verfolgt der Naturschutzbund Deutschland (NABU) ein Konzept, bei dem Robustrinder in einer Wechselweide gehalten werden. Dabei wird die zu beweidende Fläche mit einem Elektrozaun eingegrenzt. Ist eine Fläche abgeweidet, werden die Rinder auf die nächste Weide umgetrieben. Mit der Beweidung soll die halboffene Landschaft wiederhergestellt bzw. erhalten werden. Die vom NABU gewählte Koppelhaltung gewährt ein hohes Maß an Flexibilität, ausgesuchte Flächen zu beweiden und empfindliche Bereiche auszugrenzen.

2. b) Welche Partner unterstützen die Projekte jeweils? In welcher Form wird die Unterstützung geleistet?

Projektträger für das E+E-Vorhaben sind die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, die Stiftung Naturschutz Hamburg und der Kreis Stormarn. Zwischen den Partnern wurde die Vereinbarung getroffen, dass die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein das Vorhaben umsetzt. Als Förderungsempfänger ist der Kreis Stormarn an der Finanzverwaltung beteiligt. Grundeigentümer ist das Amt Siek. Die zuständige Behörde unterstützt das Projekt in ideeller und materieller Hinsicht umfangreich; unter anderem wurde eine Vereinbarung getroffen, nach der die Hamburger Weideflächen unter Einhaltung der Vorgaben der Schutzgebietsverordnung im Rahmen des Projektes genutzt werden können. Darüber hinaus unterstützt die zuständige Behörde das E+E-Vorhaben umfangreich in verwaltungstechnischer Hinsicht.

Der NABU konnte die Umweltstiftung der HEW für eine finanzielle Unterstützung des Beweidungsprojekts Höltigbaum gewinnen. Außerdem kooperiert der NABU mit einem örtlichen Landwirt, der die Robustrinder zur Verfügung stellt und diese auch betreut. Die zuständige Behörde hat dem NABU für das Projekt Flächen im NSG außerhalb des Gebietes für das E+E-Vorhaben zur Verfügung gestellt.

2. c) Aus welchen Quellen werden die Projekte jeweils finanziert?

Das E+E-Vorhaben wird gefördert

­ vom Bundesamt für Naturschutz aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,

­ vom Förderungsfonds Nord aus Mitteln der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg,

­ von der Umweltbehörde Hamburg,

­ von der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein.

Das Beweidungsprojekt des NABU wird finanziell von der Umweltstiftung der HEW und dem NABU selbst finanziell getragen.

2. d) Von wem werden die Projekte begleitet bzw. wissenschaftlich ausgewertet?

Mit der wissenschaftlichen Begleitung des E+E-Vorhabens sind die Universität Lüneburg und das Kieler Institut für Landschaftsökologie betraut. Die Begleitung des NABU-Projektes und die wissenschaftliche Auswertung erfolgen durch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NABU.

2. e) Liegen bereits Ergebnisse und Erfahrungen vor?

Ja, die Ergebnisse des E+E-Vorhabens werden über das Bundesamt für Naturschutz veröffentlicht. Die Ergebnisse des zweijährigen NABU-Projektes liegen vor und können im Internet unter www.NABUHamburg.de nachgelesen werden.

2. f) Sind die Ergebnisse auf andere Schutzgebiete übertragbar?

Die Ergebnisse sind auf andere vergleichbare Schutzgebiete übertragbar.

2. g) Welche Aufgaben erfüllen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Projekten?

Die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein beschäftigt für das Vorhaben zwei Mitarbeiterinnen. Sie sind für die Organisation des Projektes, die Koordination der Aktivitäten der Projektpartner und der Wissenschaftlichen Begleituntersuchung sowie für die Öffentlichkeitsarbeit und Außenvertretung im Rahmen des E+E-Vorhabens verantwortlich. Soweit möglich, erfüllen sie auch Aufgaben, die sich auf die restlichen Flächen des Naturschutzgebietes beziehen. Das Monitoring und die fachliche Begleitung des NABU-Projektes werden durch zwei Mitarbeiter des NABU geleistet.

2. h) Wann enden die Projekte?

Das Hauptvorhaben des E+E-Projektes endet am 30. Juni 2004, die Wissenschaftliche Begleituntersuchung Ende 2004. Seitens des Bundesamtes für Naturschutz sind reduzierte Gutachtenmittel für weitere fünf Jahre in Aussicht gestellt. Das NABU-Projekt ist im März 2001 ausgelaufen.

2. i) Wie und durch wen werden die jetzigen Projektflächen nach Beendigung der Projekte weiter gepflegt?

Diese Frage kann erst nach Beendigung des Forschungsvorhabens abschließend beantwortet werden. Es ist zu erwarten, dass eine entsprechende Beweidung fortgesetzt wird. Die über das E+E-Projekt finanzierte personelle Betreuung steht dann aber nicht mehr zur Verfügung. Die Flächen außerhalb des E+E-Vorhabens werden weiterhin in der vom NABU erprobten Form beweidet.

2. j) Gibt es weitere Verbände und Gruppen, die sich um das Naturschutzgebiet kümmern, und welche Aufgaben haben sie übernommen?

Für den Hamburger Teil des grenzüberschreitenden Naturschutzgebietes hat sich eine Arbeitsgruppe aus den betreuenden Naturschutzverbänden

­ Naturschutzbund Deutschland,

­ Verein Jordsand zum Schutze der Seevögel und der Natur e.V. sowie

­ Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. gegründet.

Die Arbeitsgruppe bzw. die Verbände informieren die Bevölkerung auf Führungen, öffentlichen Veranstaltungen und durch Pressearbeit über das NSG und führen außerdem Pflegeeinsätze im NSG durch.