Förderprogramm
Verbindung von Sprachlernen und Sachlernen
In der neueren Fremdsprachendidaktik sind Konzepte entwickelt worden, die das Sprachlernen mit dem Lernen von Sachverhalten verknüpfen. Grundgedanke ist, dass Sprache effektiver erworben wird, wenn sie nicht nur als solche, sondern auch zu bestimmten Zwecken gelernt wird (content based language learning). Das Spektrum reicht von Ansätzen für einen bewussteren Umgang mit Sprache als Unterrichtsmedium, der dazu beitragen soll, den Zugang zu fachlichen Zielen nicht durch Schwierigkeiten des Sprachverstehens zu verstellen, bis hin zu Konzepten bilingualen Unterrichts, in dem der Unterricht in Sachfächern im Medium einer Fremdsprache erteilt wird. Für den Bereich des zweisprachigen Unterrichts, in dem die Herkunftssprache der Migrantinnen und Migranten als Medium im Fachunterricht eingesetzt wird, liegen bisher nur wenige Erfahrungen vor. Ansätze beziehen sich hier auf die Entwicklung bilingualer Unterrichtsmaterialien oder herkunftssprachlicher Computerprogramme zur Unterstützung des fachlichen Lernens.
Erwerb von Sprachlernstrategien Ausgehend von lernpsychologischen Überlegungen und von Bestrebungen zu einer engeren Verbindung der Sprachfächer untereinander wird dem Erwerb von Sprachlernstrategien eine zunehmend größere Bedeutung zugemessen. Allerdings gibt es erst wenige praktische Erfahrungen, Erfahrungen im Unterricht mit zweisprachigen Schülerinnen und Schülern fehlen gänzlich.
Sprachbildung als übergreifende Aufgabe der Schulentwicklung
Nach Auffassung der Gutachter sollte die bewusste Gestaltung der Sprachbildung ein Kernelement von Schulentwicklung und Qualitätssicherung sein, insbesondere an Schulen mit größerem Anteil zweisprachiger Schülerinnen und Schüler. Als Modell führen die Gutachter das Konzept Taalbeleid an, das in. Den Haag entwickelt wurde. Dessen zentrale Bausteine sind:
Einpassung der Sprachenpolitik in das allgemeine didaktische Konzept der Schule,
Überblick über die an der Schule vertretenen Sprachen und ihren jeweiligen Status,
Diagnose der Sprachkenntnisse der Schülerinnen und Schüler,
bewusste Verwendung der Sprache als Unterrichtsmedium in allen Fächern,
Zusammenarbeit der Lehrkräfte in den verschiedenen Sprachen, Koordinierung der Sprachbildungsprozesse.
Hierzu werden Beratungsmöglichkeiten auf lokaler Ebene angeboten, die auf die spezifischen Voraussetzungen und Bedarfe der einzelnen Schule Bezug nehmen. Sie werden ergänzt durch ein Programm aufbauender Elternarbeit, das von niedrigschwelligen Informations- und Beratungsangeboten bis zur pädagogischen Kooperation reicht.
Hinsichtlich der Wirksamkeit solcher Modelle betonen die Gutachter die Langfristigkeit der Fördermaßnahmen: Sprachförderung müsse stufen- und fachübergreifend vom Elementar- bis in den Sekundarbereich konzipiert werden.
Dabei sind die Anforderungen an die Flexibilität des sprachlichen Angebots einer Schule umso höher, je heterogener die Schülerschaft hinsichtlich ihrer sprachlichen Voraussetzungen ist.
Orientierung könnten hier die bilingualen (Berlin und Hessen) geben, in denen neben den europäischen Nationalsprachen auch die jeweiligen Migrantensprachen in einer einheitlichen pädagogischen Konzeption zusammengeführt sind. Damit würde die Konkurrenzsituation, wie sie in vielen Regelschulen vorfindlich sei, überwunden. Allerdings beruhten diese Modelle auf spezifischen demografischen Voraussetzungen, die im Regelfall nicht gegeben seien. Es sei daher erforderlich, Ansätze zu entwickeln, die der normalen schulischen Situation von Vielsprachigkeit gerecht werden.
Zur systematischen Erprobung solcher Ansätze empfehlen die Gutachter Modellversuche, die die Vielsprachigkeit der jeweiligen Schülerschaft zum Ausgangspunkt nehmen und auf allen Ebenen des Unterrichts berücksichtigen.
Schließlich seien Erfahrungen zu sammeln mit der Analyse lokaler Sprachsituationen und ihrer Berücksichtigung in schulischen Curricula, freilich unter Wahrung der Einheitlichkeit des Bildungssystems.
2. Beispiele für den Unterricht Deutsch als Zweitsprache und für den Unterricht in der Herkunftssprache an Hamburger Grundschulen
Die Zahl zweisprachiger Schülerinnen und Schüler an den staatlichen allgemeinbildenden Hamburger Schulen kann nur geschätzt werden. Jede fünfte Schülerin bzw. jeder fünfte Schüler besitzt einen ausländischen Pass, spricht also vermutlich in seiner Familie eine andere Sprache als Deutsch. Hinzu kommen Kinder aus binationalen Ehen, deren Zahl zunimmt. Weitere Schülerinnen und Schüler, die vermutlich zweisprachig aufwachsen, stammen aus Aussiedlerfamilien und aus eingebürgerten Familien, deren Zahl seit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes stark steigt. Die zweisprachigen Schülerinnen und Schüler bilden also keine einheitliche Gruppe. Neben sozial gut integrierten Enkelkindern der ersten Gastarbeiter-Generation finden sich Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien oder allein aus Kriegsgebieten geflohen sind und über keinerlei Deutschkenntnisse verfügen.
Angesichts des von Schule zu Schule variierenden Anteils zweisprachig aufwachsender Schülerinnen und Schüler und der sehr heterogenen Lernvoraussetzungen kann es kein einheitliches Förderprogramm geben. Vielmehr erarbeiten die Schulen schulspezifische Konzepte, die auf die Bedürfnisse und Lernvoraussetzungen ihrer Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind. Den grundlegenden Referenzrahmen dafür definiert das Hamburgische Schulgesetz, das in § 3 Absatz 3 die Förderung der Zweisprachigkeit als Bestandteil des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags vorsieht: Kinder und Jugendliche, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, sind unter Achtung ihrer ethnischen und kulturellen Identität so zu fördern, dass ihre Zweisprachigkeit sich entwickeln kann und ihnen eine aktive Teilnahme am Unterrichtsgeschehen und am Schulleben ermöglicht wird.
Für alle Kinder und Jugendlichen ist die Beherrschung der deutschen Sprache entscheidend für ihre schulische und berufliche Sozialisation. Zugleich sollen auch die mutter- bzw. herkunftssprachlichen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel gefördert werden, die Entwicklung ihrer allgemeinen Sprachkompetenz zu unterstützen. Unterricht in der Mutter- bzw. Herkunftssprache wird zurzeit vorrangig an Grundschulen erteilt, zunehmend erfolgt seine Verankerung aber auch auf der Sekundarstufe I, und zwar sowohl als ergänzendes Ange8
bot als auch im Wahlpflichtbereich als 2. oder 3. Fremdsprache. Angestrebt wird, die Förderung zweisprachig aufwachsender Schülerinnen und Schüler immer dort in den Regelunterricht zu integrieren, wo es sinnvoll und möglich ist. Für die Durchführung entsprechender Maßnahmen erhalten die Schulen ein Kontingent von Lehrerwochenstunden, über deren Einsatz sie auf der Basis des jeweiligen Förderkonzepts entscheiden.
Im Folgenden werden fünf Beispiele für schulspezifische Konzepte der Förderung zweisprachig aufwachsender Kinder an Hamburger Grundschulen dargestellt, die zurzeit erprobt werden. Sie sind erwachsen aus einem neuen Fortbildungskonzept, das zum Schuljahr 1999/2000 am Institut für Lehrerfortbildung gestartet wurde (vgl. Abschnitt 4.2). Leitgedanke dieses Konzepts ist, dass die Förderung der Sprachentwicklung zweisprachiger Schülerinnen und Schüler umso erfolgreicher ist, je nachhaltiger sie als gemeinsame Aufgabe aller in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräfte wahrgenommen wird. Ein sprachbewusster Unterricht in allen Fächern und eine koordinierte Sprachförderung sollen dazu beitragen, dass Verstehensschwierigkeiten nicht zu Lernschwierigkeiten führen.
Die Beispiele wurden so gewählt, dass
der Anteil zweisprachiger Schülerinnen und Schüler an der Schülerschaft variiert (27, 32, 45, 75 und 85 Prozent).
sozialstrukturell unterschiedliche Einzugsbereiche vertreten sind (Altona, Eimsbüttel, Neustadt, Veddel, Wilhelmsburg),
unterschiedliche Schwerpunkte der Sprachförderung vorgestellt werden, die sich an den spezifischen Merkmalen der jeweiligen Schülerschaft ausrichten.
Gemeinsam ist den fünf Schulen, dass die Sprachförderung zweisprachiger Schülerinnen und Schüler in den Regelunterricht integriert ist und als fächerübergreifende Aufgabe verstanden wird. Die Erprobung der gemeinsam erarbeiteten schulspezifischen Förderkonzepte wird dokumentiert und mit Hilfe geeigneter Verfahren (u. a. Lernbeobachtung, Tests) evaluiert.
Sprachförderung in der Schule Fährstraße
Die Grundschule der Schule Fährstraße besuchen 206
Schülerinnen und Schüler, von ihnen wachsen 155
(75 Prozent) zweisprachig auf. Neben Türkisch, das 107 Kinder sprechen, sind weitere 18 Sprachen vertreten.
Das Förderangebot der Schule umfasst Deutsch als Zweitsprache (Doppelbesetzungen im Regelunterricht; besondere Fördergruppen), herkunftssprachlichen Unterricht in Türkisch (zwei Kolleginnen) und Förderung des Schriftspracherwerbs im Rahmen des Projekts Lesen und Schreiben für alle PLUS (zwei Schriftsprachberaterinnen). Hierfür stehen der Schule 87 Wochenstunden Deutschintensiv- und -förderunterricht, 36 Wochenstunden für herkunftssprachlichen Unterricht und 38 Wochenstunden für die Förderung des Schriftspracherwerbs zur Verfügung.
Die Sprachförderung beginnt bereits in der Vorschule.
Dort finden wöchentlich vier Unterrichtsstunden in Doppelbesetzung statt, in denen eine deutsche und eine türkische Kollegin gemeinsam unterrichten. Die Sprachförderung erfolgt sowohl in Kleingruppen als auch integriert in den Regelunterricht. Es wird ein Mindestwortschatz erarbeitet, der auf Wortkarten festgehalten wird. Dabei werden die Nomen mit Farbsymbolen als Platzhalter für die Artikel gekennzeichnet. Zur Vorbereitung auf den Schriftspracherwerb werden Lautierungsübungen durchgeführt.
In den Klassen 1 bis 4 werden die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in der deutschen Sprache in vier Gruppen mit jeweils 15 Schülerinnen und Schülern täglich eine Unterrichtsstunde klassenübergreifend gefördert.
Hier steht der mündliche Sprachgebrauch im Mittelpunkt.
Die Zusammensetzung der Gruppen erfolgt nach den Sprachlernständen der Kinder; Kinder mit dem höchsten Förderbedarf werden von einer zweisprachigen Lehrkraft unterrichtet. Es werden für jede Gruppe Standards (Satzmuster, grammatische Formen) festgelegt, so dass ein Wechsel der Kinder entsprechend ihrer Sprachentwicklung möglich ist. Alle Gruppen arbeiten zu denselben Themen.
Für den Regelunterricht gilt, dass die Sprachförderung in jedes Unterrichtsfach integriert ist. Alle Lehrkräfte sind gemeinsam für die sprachliche Entwicklung der Kinder verantwortlich. Je Klasse werden zweimal wöchentlich Doppelbesetzungen durchgeführt. Eine Teampartnerin soll nach Möglichkeit über Kenntnisse des Zweitspracherwerbs verfügen.
In einer Jahrgangsstufe wurde damit begonnen, die Themen des Regelunterrichts und des herkunftssprachlichen Unterrichts zu koordinieren.
Die Sprachentwicklung der Kinder wird fortlaufend beobachtet. Dazu werden standardisierte Tests und so genannte Lernbeobachtungen eingesetzt. In den ersten Klassen werden drei Lernbeobachtungen in Deutsch (SOFA-Test) und in Türkisch (Para-Test) durchgeführt; die Hamburger Schreibprobe (HSP) wird Mitte und Ende der zweiten Klasse eingesetzt.
Darüber hinaus nimmt die Schule an dem Projekt Hamburger Erhebung zum Sprachstand türkisch-deutscher Schulanfänger teil (siehe Kapitel 3). Die hier gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Weiterentwicklung des Förderkonzepts ein.
Herkunftssprachlicher Unterricht:
In den Klassen 1 und 2 lernen die türkischen Kinder Lesen und Schreiben sowohl in der türkischen als auch in der deutschen Sprache. In beiden Sprachen wird nach derselben Methode gearbeitet. Begonnen wird mit den Buchstaben, die in beiden Sprachen ähnlich ausgesprochen werden. Dieses Vorgehen erleichtert den türkischen Kindern den Einstieg in die Grundlagen des zweisprachigen Lesens. Allmählich werden die in beiden Sprachen abweichenden Buchstaben (Interferenzbuchstaben) eingeführt und die Kinder an einen bewussten Sprachvergleich herangeführt. In beiden Klassenstufen haben die Schülerinnen und Schüler jeweils fünf Stunden Türkischunterricht, davon eine Stunde in der Regelklasse, in der die türkische Lehrkraft die Erarbeitung neuer Lerninhalte unterstützt oder in der sprachkontrastiv gearbeitet wird. Im nächsten Schritt sollen auch Themen des Sachunterrichts zweisprachig erarbeitet werden.
In den Klassen 3 und 4 umfasst der Türkischunterricht drei Unterrichtsstunden, von denen eine Stunde in Doppelbesetzung erteilt wird; sie dient der sachlichen und sprachlichen Heranführung an ausgewählte Themen des Regelunterrichts bzw. deren Vertiefung. Die Kinder erwerben ein in beiden Sprachen abgestimmtes Repertoire an Begriffen und Satzmustern. In den 4. Klassen werden die Doppelbesetzungen auch für geschlechtergetrennten sexualkundlichen Unterricht genutzt, der in der Regel zweisprachig erteilt wird.
Die Kinder anderer Herkunftssprachen werden im Rahmen des Regelunterrichts in der deutschen Sprache alphabetisiert.
Sprachförderung in der Schule Slomanstieg
Die Grundschule der Schule Slomanstieg ist eine integrative Regelschule. Sie wird von 266 Schülerinnen und Schülern besucht. 151 Kinder sprechen die türkische Sprache, 34 Kinder sprechen Albanisch. Daneben sind weitere 17 Sprachen in der Schülerschaft vertreten, die Zahl der deutschen Schülerinnen und Schüler beträgt 40.
Das Förderangebot umfasst Deutsch als Zweitsprache (Doppelbesetzungen im Regelunterricht, besondere Fördergruppen), Unterricht in den Herkunftssprachen Türkisch, Albanisch und Bosnisch, Förderung des Schriftspracherwerbs (PLUS) sowie sonderpädagogische Maßnahmen. Hierfür stehen der Grundschule 82 Wochenstunden für den Deutschintensiv- und -förderunterricht (sechs ausgebildete Lehrkräfte), 45 Wochenstunden für den Unterricht in der Herkunftssprache (31 Stunden Türkisch, acht Stunden Albanisch, sechs Stunden Bosnisch), 45 Wochenstunden für die Förderung des Schriftspracherwerbs (zwei Schriftsprachberaterinnen) und 118 Wochenstunden für sonderpädagogische Fördermaßnahmen zur Verfügung.
Der Schwerpunkt der Fördermaßnahmen liegt auf der Erarbeitung und Sicherung eines gemeinsamen Wortschatzes und eines Repertoires von grammatischen Strukturen, die die Schülerinnen und Schüler befähigen sollen, sich in der Schule und in ihrem häuslichen Umfeld problemlos zu verständigen. Die Auswahl des Wortschatzes, der idiomatischen Redewendungen und der grammatischen Strukturen ergibt sich zum einen aus den Erfahrungsbereichen der Schülerinnen und Schüler, zum anderen aus der Vorkommenshäufigkeit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der deutschen Sprache und der Verwendbarkeit in wiederkehrenden Alltagssituationen.
Die erworbenen Sprachmittel werden variationsreich wiederholt, gefestigt und überprüft.
Alle Klassen führen in jedem Schuljahr mindestens ein Sprachprojekt durch, z. B. Theateraufführungen, Verfassen von Gedichten oder Erstellen einer Klassenzeitung.
Diese Projekte dienen der gezielten Erweiterung des sprachliches Repertoires der Schülerinnen und Schüler und dem Kennenlernen der verschiedenen Funktionen der Sprache.
Die Sprachförderung in der Regelklasse erfolgt überwiegend in Doppelbesetzung oder in Kleingruppen, die parallel zum Regelunterricht arbeiten. Außerdem werden für alle Schülerinnen und Schüler auch klassenübergreifende Deutschkurse mit unterschiedlichen Leistungsniveaus eingerichtet. Mit dieser Ausdifferenzierung des Deutschunterrichts wird zugleich sichergestellt, dass auch die deutschsprachigen Kinder eine entwicklungsgerechte Sprachförderung erhalten.
Die Schule nimmt an dem Projekt Hamburger Erhebung zum Sprachstand türkisch-deutscher Schulanfänger teil (siehe Kapitel 3), dessen Erkenntnisse in die Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen einfließen.
Das Förderprogramm wird von der Fachkonferenz Deutsch als Zweitsprache in Abstimmung mit den Klassenlehrkräften der jeweiligen Klassenstufe entwickelt. Für die Evaluation der Fördermaßnahmen ist die zuständig, der sechs Lehrkräfte angehören.
Darüber hinaus werden auf regelmäßigen Klassenkonferenzen die Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler erörtert und die jeweils nächsten Entwicklungsschritte festgelegt.
Herkunftssprachlicher Unterricht:
Die Alphabetisierung in Türkisch und Albanisch erfolgt parallel und findet wöchentlich an vier Tagen jeweils in der ersten Unterrichtsstunde statt. In einer weiteren Stunde nehmen die türkische und die albanische Kollegin am Regelunterricht teil, je nach Absprache in Deutsch, Sachunterricht oder Mathematik. Die Klassen werden nach der Methode Lesen durch Schreiben unterrichtet, die ein koordiniertes Vorgehen in den Sprachen Deutsch, Türkisch und Albanisch ermöglicht. Zusätzlich werden Bilderbücher, Lernsoftware, Lernspiele und Lexika in den jeweiligen Sprachen eingesetzt. Die Alphabetisierung der türkischen und albanischen Kinder in der deutschen Sprache erfolgt im Rahmen des Regelunterrichts.
In den Klassen 3 und 4 erhalten die türkischen Schülerinnen und Schüler jeweils 2 bis 3 Wochenstunden Türkischunterricht. Die Unterrichtsinhalte sind mit denen des Regelunterrichts koordiniert, so dass ein abgestimmtes Repertoire an Begriffen, Redemitteln und Satzmustern in beiden Sprachen verfügbar wird.
Die albanischen und bosnischen Schülerinnen und Schüler erhalten klassenübergreifend ein bis zwei Wochenstunden Unterricht in der jeweiligen Herkunftssprache.
Sprachförderung in der Rudolf-Roß-Gesamtschule
Die Grundschule der Rudolf-Roß-Gesamtschule besuchen 300 Schülerinnen und Schüler, darunter sieben Vorschulklassenkinder und 12 Schülerinnen und Schüler einer ABC-Klasse (Alphabetisierungsklasse für zugereiste Schülerinnen und Schüler). Der Anteil zweisprachig aufwachsender Schülerinnen und Schüler beträgt rund 45 Prozent. Die größte Gruppe bilden die türkischen Schülerinnen und Schüler mit rund 21 Prozent, gefolgt von portugiesischen Schülerinnen und Schülern mit rd. sieben Prozent. In der Schülerschaft sind weitere 16 Sprachen vertreten. Seit dem Schuljahr 2000/01 ist die Bilinguale Deutsch-Portugiesische Grundschule mit einer 1. Klasse Teil der Primarstufe.
Das Förderangebot der Schule umfasst Deutsch als Zweitsprache (eine ausgebildete Lehrkraft), herkunftssprachlichen Unterricht in Türkisch und Portugiesisch (drei Kolleginnen) und die Förderung des Schriftspracherwerbs (drei Schriftsprachberaterinnen). Hierfür stehen der Schule 50 Wochenstunden für den Deutschintensiv- und -förderunterricht, 28 Wochenstunden für den herkunftssprachlichen Unterricht und 36 Wochenstunden für die Förderung des Schriftspracherwerbs (PLUS) zur Verfügung.
Die Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache erfolgt in den Klassen 1 und 2 in doppelt besetztem Unterricht durch Kolleginnen mit Qualifikationen in den Bereichen Deutsch als Zweitsprache und / oder PLUS.