Pflegeeinrichtungen

Zusammenarbeit mit den Hamburger Drogenberatungsstellen und den übrigen für die Hamburger Versorgung zur Verfügung stehenden niedrigschwelligen Drogenentzugsangeboten ist auf diesem Gebiet eine hohe Professionalität entwickelt worden. Auf der Drogenstation wird neben dem medikamentengestützten Entzug auch der akupunkturgestützte Drogenentzug angeboten.

Bei den Besuchen der Aufsichtskommission im wurde, wie auch in den Jahren zuvor, regelhaft die Verlegungspraxis der psychiatrischen Abteilungen in Hamburg thematisiert. Nach Auskunft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Heinrich-Sengelmann-Krankenhauses kommt es im Jahr zu ca. 20 unmittelbaren Verlegungen aus Hamburger psychiatrischen Abteilungen. Meist würden geschlossene Behandlungsplätze für mittel- bis längerfristige klinische Behandlungen gesucht. Das Krankenhaus prüft sorgfältig die Indikation für eine Verlegung. Wenn auch keine Patientin und kein Patient gegen deren erklärten Willen im Heinrich-Sengelmann-Krankenhaus aufgenommen wird, relativiert sich die Freiwilligkeit selbstverständlich, wenn ein Beschluss gemäß § 1906 BGB besteht. Regelhaft wenden sich auch Betreuerinnen und Betreuer an das Heinrich-Sengelmann-Krankenhaus mit der Bitte um Aufnahme von Betreuten zur klinischen Behandlung. Die Aufsichtskommission hat das Krankenhaus gebeten, in Zukunft die Zahl der Verlegungen aus Hamburger psychiatrischen Abteilungen regelhaft zu dokumentieren, um genaue Zahlenangaben zu erhalten. Aufgrund des zunehmenden Drucks auf die Verweildauern in den Hamburger psychiatrischen Abteilungen gilt es zu beobachten, ob dadurch die Verlegungen ins zunehmen bzw. ob sich die Verlegungspraxis verändert. Die Aufsichtskommission stellt fest, dass die psychiatrischen Abteilungen in Hamburg Verweildauern unter 30 Tagen haben bzw. anstreben, während im Heinrich-Sengelmann-Krankenhaus eine durchschnittliche Verweildauer von über 60 Tagen (ohne Suchtkranke) errechnet wurde. Die Aufsichtskommission kann nicht ausschließen, dass insbesondere Patientinnen und Patienten, die einer längeren klinischen Behandlung bedürfen, aus den psychiatrischen Abteilungen in Hamburg ins Heinrich-Sengelmann-Krankenhaus verlegt werden. Sie wird auf diese Fragestellung in Zukunft ihr besonderes Augenmerk richten.

Die Patientenfürsprecherin des hat im Juni 1999 ihr Amt aufgegeben. Bis zum Ende des Berichtszeitraums war noch keine neue Patientenfürsprecherin benannt. Nach anfänglich positiven Erfahrungen hatte sich gezeigt, dass die Patientenfürsprecherin nur wenige und marginale Beschwerden erreichten. Inwieweit dies auch daran lag, dass die Patientenfürsprecherin nur selten auf den Stationen präsent war und damit das Konzept der Patientenfürsprecherin nicht optimal angelegt war, musste unklar bleiben. Die Aufsichtskommission bedauert, dass bisher keine neue Patientenfürsprecherin im Heinrich-Sengelmann-Krankenhaus benannt wurde.

9. Psychiatrisches Zentrum Rickling

Im Berichtszeitraum hat sich das Psychiatrische Krankenhaus zu einem Psychiatrischen Zentrum weiterentwickelt.

Hierzu gehören sowohl organisatorische Veränderungen als auch die bauliche Weiterentwicklung. Das Psychiatrische Zentrum Rickling besteht aus dem Akutkrankenhausbereich, dem Bereich der Rehabilitation und Pflege und Einrichtungen für ambulante und teilstationäre außerklinische Versorgungsangebote. Zu letzteren gehören sowohl Einrichtungen des Betreuten Wohnens als auch Arbeitsprojekte für die Bewohnerinnen und Bewohner des Kreis Segeberg. Da das Psychiatrische Zentrum Rickling als Träger für den Kreis Segeberg auch für die außerklinische Versorgung zuständig ist, kann Patientinnen und Patienten ein umfassendes Versorgungsangebot, je nach Schweregrad der Krankheit, angeboten werden. Das Haus selber hat den Anspruch, für jede Patientin / jeden Patienten, die / der im Rahmen einer akuten Krankenhausbehandlung das Psychiatrische Zentrum Rickling in Anspruch nehmen muss, bei Notwendigkeit auch ein adäquates außerklinisches Angebote vorzuhalten. Diese sich auch auf den außerklinischen Bereich ausdehnende Art der Versorgungsverpflichtung kann aus Sicht der Aufsichtskommission nur begrüßt werden.

Die konzeptionelle Weiterentwicklung im klinischen Bereich führte im Berichtszeitraum zur Einrichtung einer speziellen Station für Borderline-Erkrankte sowie zu einer stärkeren Berücksichtigung frauenspezifischer Angebote.

So werden z. B. im Rahmen der klinischen Suchtbehandlung in Einzelfällen auch Mütter mit Kindern aufgenommen.

An Stelle der vor einigen Jahren abgebrannten Baracke wurde im Berichtszeitraum ein baulich außerordentlich ansprechender Neubau für die gerontopsychiatrische Versorgung konzipiert und eröffnet. Auch die gerontopsychiatrischen Pflegestationen wurden durch Renovierung den Erfordernissen einer patientenbezogenen Pflege angepasst.

Die im Hamburger Krankenhausplan aufgenommenen Betten für die klinische Akutversorgung von Hamburger Patientinnen und Patienten betrugen zuletzt 50. Im Wesentlichen werden diese Betten durch Bewohnerinnen und Bewohner des Rehabilitation- und Pflegebereiches in Anspruch genommen, deren psychische Erkrankung sich akut verschlechtert. Neuaufnahmen Hamburger Bürgerinnen und Bürger sind nach Aussagen der Klinikleitung außerordentlich selten. Sie wurden auf 5 bis 10 pro Jahr geschätzt. In der Regel handelt es sich dann um Direktaufnahmen durch Vermittlung niedergelassener Ärztinnen /Ärzte oder auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen.

Die Zahl der im Psychiatrischen Zentrum Rickling behandelten Drogenabhängigen aus Hamburg sei deutlich weniger geworden. Dies ist als Ausdruck der verbesserten klinischen Versorgung dieser Personengruppe in Hamburg selbst zu verstehen. In Einzelfällen führt die sehr enge Zusammenarbeit mit Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein dazu, dass Hamburger Patienten nach akuter Klinikbehandlung in schleswig-holsteinische Pflegeeinrichtungen verlegt würden und wegen einer Verschlechterung des Krankheitsbildes dann in Rickling aufgenommen werden müssten. In einem Einzelfall, mit dem sich die Aufsichtskommission intensiver beschäftigte, gelang es dem Psychiatrischen Zentrum Rickling, die Patientin, die keinesfalls in die Pflegeeinrichtung in Schleswig-Holstein zurückkehren wollte, wieder in Hamburg zu integrieren. Zu einem außerordentlich problematischen Einzelfall einer Verlegung aus dem Klinikum Nord in das Psychiatrische Zentrum Rickling wird unter

III. Stellung genommen.

Im Berichtszeitraum hat sich die Zahl der Hamburger Patientinnen und Patienten, die im Rehabilitations- und Pflegebereich des Psychiatrischen Zentrums Rickling versorgt werden, erwartungsgemäß weiter, wenn auch langsam, verringert. Beim letzten Besuch der Aufsichtskommission im Sommer 1999 befanden sich noch 301 ehemalige Hamburgerinnen und Hamburger im Rehabilitations- und Pflegebereich. Erfreulich ist anzumerken, dass nur bei 23 von diesen Bewohnerinnen und Bewohnern ein Unterbringungsbeschluss gemäß § 1906 BGB bestand.

Im Gegensatz zu den psychiatrischen Abteilungen in Hamburg, ist es im Psychiatrischen Zentrum Rickling auch in diesem Berichtszeitraum gelungen, für den Bereich der Akutklinik die Psychiatrie-Personalverordnung weitgehend zu realisieren.

10. Pflegezentren des Landesbetriebs pflegen & wohnen (p&w) Analog zu den Jahren zuvor, besuchte die Aufsichtskommission im Berichtszeitraum die Pflegezentren des Landesbetriebs p&w, die geschlossene Heimplätze für demente Bewohnerinnen und Bewohner vorhalten.

Insgesamt stehen 148 Plätze zur Verfügung: Pflegezentrum Bahrenfeld 22 Plätze, Pflegezentrum Farmsen 51 Plätze, Pflegezentrum Heimfeld 8 Plätze, Pflegezentrum Holstenhof 43 Plätze Pflegezentrum Groß Borstel 24 Plätze.

Nach den Erfahrungen der letzten Jahre ist diese Anzahl an geschlossenen Heimplätzen ausreichend. Die geschlossenen Stationen sind gut ausgelastet. Andererseits besteht aber keine nennenswerte Warteliste, die zu Verzögerungen von Verlegungen aus den klinischen Einrichtungen in die Pflegezentren führt. Wartezeiten, die in dem Zusammenhang auftreten, treten in der Regel auf, weil Beschlüsse über Betreuungen und Unterbringungen nicht zeitnah vorliegen oder Angehörige ausschließlich ein ganz bestimmtes Pflegezentrum für die Betroffenen auswählen.

Der Berichtszeitraum war für die geschlossenen Stationen von p&w geprägt von nachhaltigen Veränderungen, bedingt durch die Verselbständigung von p&w und die Aufgabe des Heimärztlichen Dienstes sowie durch zunehmende finanzielle Restriktionen. Die Aufgabe des Heimärztlichen Dienstes hat dazu geführt, dass im Regelfall die Bewohnerinnen und Bewohner von p&w jetzt medizinisch durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte behandelt werden. Es bestehen nur wenige Ausnahmen für die Dementen-Modellstationen, auf denen über persönliche Ermächtigungen weiterhin Ärztinnen und Ärzte des Landesbetriebs p&w die Bewohnerinnen und Bewohner behandeln dürfen. Durch die Veränderungen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stationen nicht nur gezwungen, mit einer Vielzahl von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zusammen zu arbeiten, sondern auch in Notfallsituationen kann jetzt nicht mehr auf den diensthabenden Arzt von p&w zurückgegriffen werden, sondern es muss der reguläre Kassenärztliche Notdienst gerufen werden. Insgesamt lässt sich festhalten, dass die geschlossenen Stationen von p&w, die mit dieser Veränderung verbundenen Probleme unterschiedlich gelöst haben.

Zum Teil sind sie bemüht, mit einem sehr engen Kreis von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zusammen zu arbeiten. Nach Einschätzung der Aufsichtskommission hatte sich die anfänglich sehr große Skepsis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der geschlossenen Stationen gegen Ende des Berichtszeitraums verändert, da die befürchtete Verschlechterung der medizinischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner nicht eingetreten ist.

Zu Beginn des Berichtszeitraums wurde die Aufsichtskommission bei ihren Besuchen auf den geschlossenen Stationen von p&w nicht nur mit einer großen Verunsicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch einer gewissen Perspektivlosigkeit in Bezug auf die Zukunft der geschlossenen Stationen konfrontiert.

Nachdem ihr in mehreren Einrichtungen sogar von Überlegungen berichtet wurde, mittelfristig aus finanziellen Erwägungen die geschlossenen Stationen ganz aufzugeben, wandte sich die Aufsichtskommission im Sommer 1998 an den Geschäftsführer des Landesbetriebs p&w und gab ihrer Besorgnis Ausdruck. Die Aufsichtskommission schrieb: Mag auch die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner, die geschlossen untergebracht werden müssen, in den letzten Jahren abgenommen haben, so wird dennoch auch zukünftig eine gewisse Zahl von alten Menschen geschlossen untergebracht werden müssen und diese alten, in der Regel dementen Menschen, haben ein Recht auf eine menschenwürdige geschlossene Unterbringung, die mehr beinhaltet als Nahrung und Sauberkeit. Da ebenfalls nicht zu erwarten ist, dass das Betreuungsprogramm für demente Bewohnerinnen und Bewohner auf den offenen Stationen auf dem Niveau der letzten Jahre gehalten werden kann, ist aus Sicht der Aufsichtskommission vielmehr zu befürchten, dass die Zahl der geschlossen unterzubringenden Bewohnerinnen und Bewohner wieder steigen wird. Der Aufsichtskommission sind die Schwierigkeiten ­ bedingt durch die Einführung des SGB XI und die Änderung des BSHG ­ sehr wohl bewusst. Dennoch hat die Aufsichtskommission den Eindruck, dass es in Bezug auf die geschlossenen Stationen an perspektivischen Überlegungen, auch von Seiten der Geschäftsführung, mangelt. Die Aufsichtskommission bat mit diesem Schreiben die Geschäftsführung von p&w, die Aufsichtskommission von Überlegungen zur inhaltlichen und finanziellen Sicherung der geschlossenen Stationen von p&w zu informieren. Die knappen Antwortschreiben der Geschäftsführung waren für die Aufsichtskommission unbefriedigend und wenig aufschlussreich.

Nach wie vor betrachtet es die Aufsichtskommission als eine vordringliche Aufgabe, vor dem Hintergrund auch der finanziellen Rahmenbedingungen und dem Ziel einer auch zukünftig qualitativ hochwertigen Pflege dementer Bewohnerinnen und Bewohner, umfassende konzeptionelle Vorstellungen für die Zukunft der geschlossenen Stationen von p&w zu entwickeln. Das hierzu auch von der Aufsichtskommission gemachte Gesprächsangebot wurde von der Geschäftsführung leider nicht aufgegriffen.

Wie auch in den Jahren zuvor, hat sich die Aufsichtskommission bei ihren Besuchen wiederholt mit dem Thema der Dokumentation auf den geschlossenen Stationen von p&w beschäftigt. Wenn sich auch die Dokumentation grundsätzlich erheblich verbessert hat, so konnten doch in Einzelfällen bei der Überprüfung der Dokumentation immer wieder Mängel und Ungenauigkeiten festgestellt werden. Daran hat auch die computergestützte Pflegedokumentation auf den Stationen nichts geändert. Bedauerlich ist nach Einschätzung der Aufsichtskommission insbesondere, dass es im Landesbetrieb p&w für die Dokumentation des rechtlichen Status der Bewohnerinnen und Bewohner keine einheitlichen Standards gibt. Auf zwei Einzelprobleme der Dokumentation, mit denen sich die Aufsichtskommission beschäftigte, soll im folgenden hingewiesen werden.

1. Ein offensichtlich systematischer Dokumentationsfehler ergab sich dadurch, dass die Programme für die Pflegedokumentation und die ärztlichen Anordnungen zwar einerseits getrennt genutzt werden, andererseits aber die Pflegedokumentation automatisch

­ und ohne dass sich die Pflegekräfte dessen bewusst waren ­ Rückgriff auf die ärztliche Dokumentation und die vermeintlich aktuellste Information dort nahm. Bei Überprüfung einer Einzeldokumentation stellte sich heraus, dass die letzte und für den PC daher nach wie vor aktuelle Medikamentenverordnung aus dem März des Jahres 1998 stammte. Danach hatte die behandelnde Ärztin aus Zeitgründen die Medikation nicht mehr computergestützt dokumentiert, sondern handschriftlich auf einem Formblatt. Abgesehen davon, dass dieses Formblatt nach Ansicht der Aufsichtskommission einer übersichtlichen und nachvollziehbaren Dokumentation in keinster Weise entsprach, war die letzte Medikamentenverordnung im PC nicht gelöscht worden. Es stellte sich dann heraus, dass die Pflegedokumentation so gestaltet war, dass, wenn die Pflegekräfte im Rahmen ihrer Dokumentation Medikamentengabe eingaben, der PC automatisch auf die ärztliche Dokumentation Rückgriff nahm und die Angaben der Medikamentenverordnung (Präparat, Verordnungsart und Dosierung) übernahm. Da diese Medikamentenverordnung im PC aber ein knappes Jahr alt war, war die Folge, dass in der Pflegedokumentation mehrfach täglich völlig falsche Medikamente standen, die mit den real gegebenen Medikamenten zum Zeitpunkt des Besuches der Aufsichtskommission nichts mehr zu tun hatten. Dieser Fehler wäre sehr einfach zu beheben gewesen, wenn die letzte Medikamentenverordnung in der PC-gestützten Dokumentation gelöscht worden wäre. Dann wären in der Pflegedokumentation nur noch die Angabe Medikamentengabe aber ohne Präparat und Dosierung erschienen. Die Aufsichtskommission hatte die Geschäftsführung von p&w umgehend auf diesen offensichtlich systematischen Dokumentationsfehler hingewiesen, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass möglicherweise in anderen Pflegezentren die Verknüpfung dieser beiden Dokumentationswege ­ und damit auch die Vermeidbarkeit des Fehlers ­ nicht bekannt war. Die Abteilung Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung des Landesbetriebs p&w teilte der Aufsichtskommission wenige Wochen später mit, dass mit allen Kundenbereichsleiterinnen und den Qualitätsbeauftragten die Problematik erörtert wurde. Die Software wurde so verändert, dass in der Pflegedokumentation nur noch die Bezeichnung Medikamentengabe erscheint.

2. Wie auch schon im Berichtszeitraum zuvor hat die Aufsichtskommission bemängelt, dass die Pflegedokumentation in der Maske für die Stammdaten keine ausreichende Dokumentation des rechtlichen Status vorsieht und so nach wie vor jede Station ihre eigenen Gewohnheiten hat, wie und wo sie die Angaben zur Betreuung und zum Unterbringungsbeschluss dokumentiert. Wenn auch im Zusammenhang mit dem bereits unter 1. erwähnten Vorgang der Aufsichtskommission von der Abteilung Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung von p&w mitgeteilt wurde, dass künftig im PC-Programm in der Maske bei den persönlichen Daten ein Hinweis über den Unterbringungsbeschluss aufgenommen werden sollte, so konnte dies im Berichtszeitraum von der Aufsichtskommission noch nicht verifiziert werden.

Insgesamt hatte die Aufsichtskommission während des Berichtszeitraums den Eindruck, dass auf den geschlossenen Stationen vor dem Hintergrund von Haushaltskürzungen und finanziellen Engpässen, die aktivierenden Angebote für die Bewohnerinnen und Bewohner reduziert worden sind. Dies mag auch darin begründet sein, dass ergotherapeutische Leistungen nur noch auf Einzelanordnung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte verordnet werden können. Der Aufsichtskommission wurde auf den geschlossenen Stationen aber auch mehrfach von Stelleneinsparungen berichtet. Die Aufsichtskommission ist sich sehr wohl bewusst, dass sie bei ihren Besuchen nur Momentaufnahmen wahrnehmen kann, die nicht den wahren Tagesablauf auf den geschlossenen Stationen widerspiegeln. Dennoch waren es gerade diese Momentaufnahmen, die insbesondere im Vergleich zu den Jahren zuvor den Eindruck aufkommen ließen, dass Bewohnerinnen und Bewohner wieder häufiger untätig und den Tag abwartend herumsaßen.

11. Pflegeheim Luisenhof

Die Aufsichtskommission hat 1998 erstmals das Pflegeheim Luisenhof in Bimöhlen besucht. Sie hatte sich dazu entschlossen, nachdem sie mehrfach darauf hingewiesen worden war, dass im Pflegeheim Luisenhof zahlreiche Hamburger Bewohnerinnen und Bewohner untergebracht sind und ein nicht geringer Anteil mit einem Unterbringungsbeschluss gemäß § 1906 BGB. Die Aufsichtskommission hatte daraufhin Kontakt mit dem Luisenhof aufgenommen und hat die Einrichtung, analog den Hamburger Einrichtungen, im Berichtszeitraum besucht. Die Aufsichtskommission möchte ausdrücklich betonen, dass die Vertreterinnen und Vertreter des Luisenhofes den Besuchen der Aufsichtskommission gegenüber außerordentlich aufgeschlossen und kooperativ waren, obwohl eine rechtliche Verpflichtung aus dem Hamburgischen Unterbringungsgesetz für ein Pflegeheim in Schleswig Holstein sicherlich nicht abzuleiten ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung haben die Aufsichtskommission ausführlich informiert sowie die notwendigen Angaben und Unterlagen für die aus Hamburg Untergebrachten zur Verfügung gestellt.

Das im Dorf Bimöhlen gelegene Pflegeheim Luisenhof ist eine Einrichtung zur Pflege und Betreuung von gerontopsychiatrischen und psychiatrischen Bewohnerinnen und Bewohnern und von geistig Behinderten. Die medizinische Behandlung der Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte der Umgebung. Zweimal wöchentlich steht ein nervenärztlicher Konsiliarius aus dem Klinikum Nord in Hamburg zur Verfügung.

Architektonischer Mittelpunkt der in dörflicher Umgebung gelegenen Einrichtung ist ein ehemaliges Hamburger Schullandheim, in dem 20 schwer gestörte und hochpflegebedürftige oligophrene Erwachsene versorgt werden. Weitere Bereiche bestehen aus einzelnen Pavillons und Häusern, in denen Bewohnerinnen und Bewohner unterschiedlicher Altersgruppen und unterschiedlicher Erkrankungen betreut werden.