Sozialhilfe

Einigungsversuch von vornherein aussichtslos erscheint, und soll auf Fälle beschränkt werden, in denen das Gericht in ihm ein sinnvolles Instrument zur einvernehmlichen Schuldenbereinigung sieht. Eine weitere Kostenreduzierung soll dadurch erreicht werden, dass den Gläubigern künftig statt des gesamten Vermögensverzeichnisses nur noch eine Vermögensübersicht zugestellt wird (§ 307 Absatz 1 Insolvenzordnung). Diese Maßnahme wird zu einer Vereinfachung des Verbraucherinsolvenzverfahrens führen.

Da im Verbraucherinsolvenzverfahren eine breite Publizität nicht in gleicher Weise wie im Regelinsolvenzverfahren geboten ist, sollen öffentliche Bekanntmachungen künftig eingeschränkt werden und auch im Internet möglich sein (§ 9 Insolvenzordnung). Durch diese Maßnahme werden Kosten und Verwaltungsaufwand eingespart.

Eine der Ursachen für die lange Dauer von Verbraucherinsolvenzverfahren wird in der zögerlichen Bereitschaft der Anwaltschaft gesehen, sich in größerem Umfang in diesen Verfahren zu engagieren. Dem will der Gesetzentwurf durch eine Änderung des Rechtsanwaltgebührenrechts abhelfen. Diese Änderung kann zu einem strukturierteren und damit vereinfachten Verfahren beitragen.

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundesrat im ersten Durchgang des Gesetzgebungsverfahrens am 16. Februar 2001 Stellung genommen und die Bundesregierung gebeten, ihren Gesetzentwurf mit dem Ziel zu überarbeiten, die Kostenbelastung für die Haushalte der Länder so weit als möglich zu reduzieren sowie einige Änderungsanträge beschlossen.

Fortentwicklung des Controllingverfahrens und Geschäftsprozessoptimierung

Die Umsetzung der Insolvenzordnung wird laufend im Rahmen einer Lenkungsgruppe unter Vorsitz des Staatsrates der Justizbehörde und des Senatsamtes für Bezirksangelegenheiten begleitet. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass auf etwaige Mehr- oder Minderbedarfe rasch und flexibel reagiert werden kann. Darüber hinaus werden in einer interbehördlichen Arbeitsgruppe prozessbegleitend die aktuellen Anforderungen an ein qualifiziertes Berichtswesen und Controlling entwickelt.

Handlungsleitend für die Lenkungsgruppe und die Arbeitsgruppe sind dabei die Anforderungen, die sich aus der Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells ergeben und denen daher besondere Aufmerksamkeit in der Geschäftsprozessoptimierung sowie in der Fortentwicklung des Controlling und des Berichtswesens gewidmet wird.

Notwendige Voraussetzung für ein Controlling und eine fortlaufende Optimierung der Geschäftsprozesse war die Ausstattung der bezirklichen Schuldnerberatungsstellen mit und einer geeigneten Software. Die Schuldnerberatungssoftware CAWIN war die einzige, kurzfristig mit Beginn des Verbraucherinsolvenzverfahrens am Markt zur Verfügung stehende Software, die als fachlich grundsätzlich geeignet zur Bearbeitung von Insolvenzfällen eingestuft wurde. Sie war jedoch als Einzelplatzanwendung konzipiert, die ein Berichtswesen und Controllingverfahren über alle Daten nicht zuließ. In einem ersten Schritt wurde daher zunächst die Mehrplatzfähigkeit hergestellt, so dass wesentliche Arbeitsschritte unterstützt werden. Weitere Ausbauschritte folgen.

Das fortentwickelte CAWIN-Verfahren wird eine zeitnahe Auswertung der Entwicklungen in den Schuldnerberatungsstellen der Bezirksämter ermöglichen. Auch die Insolvenzberatungsstellen im Diakonischen Werk Hamburg und der Verbraucher-Zentrale Hamburg sind mit Versionen der CAWIN-Software ausgestattet.

Zurzeit wird an einer Statistik gearbeitet, die die Basis für ein Hamburg übergreifendes Controlling bilden soll. Aufbauend auf CAWIN wird ein Feinsteuerungsinstrumentarium auf der Grundlage eines Kennzahlsystems entwickelt, um frühzeitig Entwicklungen in der Schuldnerund Insolvenzberatung insgesamt, aber auch in den Schuldnerberatungsstellen der einzelnen Bezirksämter zu erkennen. Ziel ist, auf aktuelle Veränderungen zeitnah reagieren und Dienstleistungen wirksam und effizient erbringen zu können.

Qualifizierungsangebote und verbesserte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Schuldnerberatungsstellen

Für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schuldnerberatungsstellen wurde ein aufeinander aufbauendes Qualifizierungskonzept mit einer 7-tägigen fachlichen Schulung Einführung in das Insolvenzrecht sowie einer 2-tägigen Einführung zum Umgang mit dem CAWIN-Verfahren entwickelt. Bedarfsgerecht werden darüber hinaus Schulungen z. B. zu den Themen Umgang mit dem PC ­ Allgemeines; Word; OUTLOOK angeboten. Darüber hinaus führt die Juristische Zentralstelle regelmäßig einmal im Monat ein halbtägiges Arbeitstreffen für alle Berater und Beraterinnen der bezirklichen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen durch. Auf dieser Veranstaltung werden unter Einbeziehung der aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung die erforderlichen Kenntnisse für die Fallbearbeitung fortlaufend vermittelt und vertieft. Die Berater und Beraterinnen erhalten zudem mit dem regelmäßig erscheinenden Rechtsprechungs-Report zeitnah einen kommentierten Überblick über die einschlägige hamburgische Rechtsprechung zu ihrem Arbeitsgebiet.

Dieses Qualifizierungskonzept hat sich bewährt und soll fortgeführt werden. Daneben sind auch die ergänzenden Fortbildungsangebote der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung allen Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberatern zugänglich.

Bei dem derzeit eingesetzten sind nunmehr

­ bei inzwischen erheblich intensiverer Nutzung ­ die Grenzen des Verfahrens deutlich geworden. Deshalb soll noch in 2001 eine fortentwickelte Version der Fachsoftware eingesetzt werden, die

­ die von den Benutzern definierten praxisgereiften Anforderungen an eine umfassende Verfahrensunterstützung berücksichtigt und

­ zu einem erheblich verbesserten Antwortzeitverhalten führen wird.

Die Entwicklungsarbeiten des Softwareanbieters sind bereits aufgenommen worden.

Stellenverteilung zwischen dem Insolvenzgericht und den bezirklichen Schuldnerberatungsstellen

Die derzeitigen Erkenntnisse lassen eine verlässliche Bewertung der Frage, ob und ggf. in welchem Umfang die Stellenverteilung zwischen dem Insolvenzgericht und den bezirklichen Schuldnerberatungsstellen dauerhaft zu verändern ist, noch nicht zu. Die weitere Entwicklung im vorgerichtlichen und gerichtlichen Bereich wird sorgfältig beobachtet. Dabei werden insbesondere auch folgende Aspekte zu berücksichtigen sein:

­ Fallzahlenentwicklung in den bezirklichen Schuldnerberatungsstellen und in der Insolvenzberatungsstelle Alstercity auch im Hinblick auf die Anzahl der dort eingesetzten neuen Beraterinnen und Berater;

­ Auswirkungen der zu erwartenden gesetzlichen Änderungen zum Insolvenzrecht (siehe Ziff. 2.5);

­ Auswirkungen der noch für 2001 angestrebten verbesserten im vorgerichtlichen Bereich (siehe Ziff. 2.7);

­ Fallzahlenentwicklung im Insolvenzgericht.

3. Resümee und Ausblick auf das Jahr 2001

Im außergerichtlichen Insolvenzverfahren wird unter den derzeitigen Verhältnissen von einer Jahresabschlusszahl im Jahr 2001 in Höhe von 1200 bis 1400 Fällen ausgegangen. Insgesamt wird mit 2000 bis 2200 abgeschlossenen Fällen (Insolvenz- und Schuldnerberatungsfälle) in den Schuldnerberatungsstellen gerechnet.

Die weitere Entwicklung hängt auch davon ab, wie sich die geplante Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze hierzu auswirkt. Ein generelles Ziel der Reform ist dabei, mehr Personen als bisher einen schnellen Zugang zum Verfahren zu eröffnen. Das gesamte Verbraucherinsolvenzverfahren soll vereinfacht werden. Auch mittellose Schuldnerinnen und Schuldner, die bislang die Verfahrenskosten in Höhe von ca. 2500 DM nicht aufbringen konnten, sollen künftig die Chance erhalten, das Verfahren für sich in Anspruch zu nehmen. Wie bereits dargestellt, sieht der derzeit dem Bundesrat vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung u. a. ein Stundungsmodell für jene Personen vor, die die Prozesskosten nicht aus eigenen Mitteln tragen können. Diese Regelung würde den Betroffenen ermöglichen, die entstehenden Kosten erst nach Abschluss der Wohlverhaltensperiode und erteilter Restschuldbefreiung an die Staatskasse zu erstatten.

Setzt sich diese Regelung durch, steht das Insolvenzverfahren zukünftig auch Personen offen, die bisher aus wirtschaftlichen Gründen selten die Chance hatten, das gerichtliche Insolvenzverfahren zu durchlaufen. Zurzeit wird bei diesem Personenkreis teilweise versucht, gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten Gelder aus Drittmitteln (Stiftungen o. ä.) zu erschließen, was mit einem erheblich erhöhten Beratungsbedarf verbunden ist.

Erfahrungsgemäß setzt sich dieser Personenkreis aus sozial Schwächeren zusammen (Sozialhilfe- bzw. Arbeitslosengeld- oder Arbeitslosenhilfe beziehende Menschen), die neben einer intensiven insolvenzrechtlichen Begleitung auch Unterstützung in ihren sozialen Fragen benötigen. Damit könnte sich der Beratungsaufwand qualitativ und quantitativ weiter erhöhen.

Das Insolvenzgericht rechnet für 2001 im Hinblick auf die weitere Effektivitätssteigerung der vorgerichtlichen Schuldnerberatung mit dem Eingang von 900 Anträgen.

Sollten die geplanten Vereinfachungen im Bereich der Verbraucherinsolvenz sowie die vorgesehene Stundung der Verfahrenskosten Gesetzeskraft erlangen, ist mit einer weiteren Zunahme von Schuldneranträgen zu rechnen.

4. Petitum:

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle von der Drucksache Kenntnis nehmen.