Planungskosten für die vierte Elbtunnelröhre

Ich frage den Senat:

1. In jeweils welcher Höhe hat der Senat in jeweils welchen Jahren aus dem Bundeshaushalt eine Kostenerstattung für die Planung der vierten Elbtunnelröhre erhalten?

Der Bund erstattet als pauschale Abgeltung der Zweckausgaben bei der Entwurfsbearbeitung (einschließlich Planung) und Bauaufsicht einen Betrag von 3 Prozent der getätigten Bauausgaben (sogenannte UA-III-Mittel).4. Elbtunnelröhre, Vorleistungen? Wenn nein, welche Kosten sind in jeweils welcher Höhe aus welchem Grunde erstattet worden und welche weiteren sollen noch erstattet werden?

Nein, die Kostenerstattung des Bundes erfolgt im Rahmen der üblichen Erstattung von Aufwendungen der Auftragsverwaltung.

Die in dem genannten Investitionsprogramm des Bundes aufgeführte Maßnahme 06 betrifft Leistungen für die vierte Röhre außerhalb der Privatfinanzierung. Dazu gehören im wesentlichen die Kosten des Grunderwerbs, der Beweissicherung, der Baustoffprüfung, der Bauwesenhaftpflichtversicherung und der Baustraße in Waltershof.