Identifizierung von Ausgleichsflächen

Die Stadtentwicklungsbehörde hat am 18. Mai 2001 einen Zwischenbericht über die Darstellung von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in den Bezirken Altona, Eimsbüttel und Nord vorgelegt.

Deshalb frage ich den Senat.

Die Senatskommission für Stadtentwicklung, Umwelt, Wirtschaft und Verkehr hat die Stadtentwicklungsbehörde (federführend) und die Umweltbehörde am 29. Oktober 1998 beauftragt, eine Darstellung von Ausgleichsflächenpotentialen zu erarbeiten. Der Senatskommission ist zu diesem Auftrag am 17. Mai 2001 eine Berichtsvorlage zum Stand der erarbeiteten Ausgleichsflächenpotentiale in den Bezirken Altona, Eimsbüttel und Hamburg-Nord vorgelegt worden. Die Senatskommission hat die beteiligten Behörden beauftragt, die Arbeiten (Darstellung von Ausgleichsflächenpotentialen in den Bezirken Hamburg-Mitte, Wandsbek, Bergedorf und Harburg) fortzuführen, um sie mit einem Ergebnis für ganz Hamburg abzuschließen.

Die Darstellung von Ausgleichsflächenpotentialen steht auf der Ebene des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsprogramms unter der Zielsetzung der planerischen Flächenvorsorge für Ausgleich. Es wird mit den Erarbeitungen eine grundlegende Eignung von Flächen für Ausgleich festgelegt und eine entsprechende Priorisierung vorgenommen. Die konkrete Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen einschließlich ggf. dazugehöriger vertraglicher Vereinbarungen mit Grundeigentümern ist nicht Gegenstand der Bearbeitungen. Dies ist Gegenstand der einzelnen Planverfahren. Es ist anzunehmen, daß nicht jede als Ausgleichsflächenpotential dargestellte Fläche im Einzelfall eine Inanspruchnahme als Ausgleichsfläche erhalten wird.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Um welche Flächen handelt es sich?

Es handelt sich um Flächen im Zentrum der Rissener und Sülldorfer Feldmark, um Flächen entlang der Düpenau in der Osdorfer Feldmark, um verteilt liegende Flächen in der Niendorfer und Eidelstedter Feldmark sowie um Flächen im Umfeld des Bornbaches.

Im Bezirk Bergedorf sind noch keine Ausgleichsflächenpotentiale dargestellt worden.

In den Bereichen Neuengamme, Reitbrook, Kirchwerder Wiesen und Altengamme/Curslack ist über Befragungen vor Ort wirtschaftender Landwirte die Bereitschaft erfragt worden, Flächen für Ausgleich zur Verfügung zu stellen (siehe auch Antwort zu Nummer 12). Die befragten Landwirte bewirtschaften in den genannten Bereichen eine Fläche von... ha, davon sind 580 ha als mögliche Ausgleichsfläche benannt worden.

2. Welche Flächen sind Privatflächen?

Die dargestellten Ausgleichsflächenpotentiale in den Bezirken Altona, Eimsbüttel und Hamburg-Nord umfassen private und öffentliche Flächen. Eine Quantifizierung des Anteils privater Flächen ist bisher nicht vorgenommen worden.

3. Wie groß sind die jeweiligen Einzelflächen?

Die dargestellten Ausgleichsflächenpotentiale im Bezirk Altona betragen ca. 189 ha, im Bezirk Eimsbüttel ca. 150 ha und im Bezirk Hamburg-Nord ca. 10 ha.

4. Wie sind die Flächen jetzt jeweils planrechtlich ausgewiesen, und in welchem Zustand befinden sie sich heute?

Die Flächen sind im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft, Naturbestimmte Flächen und als Grünflächen dargestellt und werden entsprechend genutzt. Der gegenwärtige Zustand bietet aus naturschutzfachlicher Sicht ausreichend Ausgleichsflächenpotential.

5. Durch welche Maßnahmen sollen die Flächen jeweils aufgewertet werden, bzw. für welche Flächen bestehen konkrete Verwendungspläne, und wie lauten sie?

Dieses obliegt den Einzelverfahren.

6. Für welche abgeschlossenen, in der Umsetzung befindlichen oder geplanten Vorhaben wird auf diesen Flächen nachträglich ein Ausgleich vorgenommen? Wann ist mit der Realisierung des Ausgleichs zu rechnen?

Eine nachträgliche Festlegung eines Ausgleichs ist rechtlich nicht zulässig.

7. Gab oder gibt es für einzelne der designierten Ausgleichsflächen anders lautende Planungen oder Begehrlichkeiten? Nein.

8. Werden bei der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen die bezirklichen und örtlichen Gremien sowie Naturschutzverbände beteiligt?

Die bezirklichen Gremien sowie die Naturschutzverbände sind bei der Darstellung von Ausgleichsflächenpotentialen bereits beteiligt worden. Die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen auf den dargestellten Flächen der Ausgleichsflächenpotentiale obliegt den Einzelverfahren mit den dort vorgeschriebenen Beteiligungsregelungen.

9. Wann und wie wird der Senat die Bürgerschaft über die jeweilige Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Kenntnis setzen?

Die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen auf den dargestellten Flächen der Ausgleichsflächenpotentiale obliegt den Einzelverfahren mit den vorgeschriebenen Verfahrensschritten. Eine gesonderte Unterrichtung der Bürgerschaft ist nicht vorgesehen.

10. Sind die Privatflächen im Einvernehmen mit den Grundeigentümern benannt worden, oder werden die Eigentümer ex post informiert?

Nein; das Einvernehmen mit Grundeigentümern wird bei der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Einzelfall hergestellt.

11. Werden private Grundeigentümer für die Inanspruchnahme ihrer Flächen entschädigt, bzw. werden die Privatflächen bei Bedarf oder vorsorglich von der Hansestadt erworben?

Die Frage der Entschädigungshöhe von Grundeigentümern obliegt dem Einzelverfahren. Der vorsorgliche Erwerb von Privatflächen für Ausgleichsmaßnahmen kann im Einzelfall in Betracht kommen.

12. Aus welchen Gründen sind die in Bergedorf identifizierten 580 ha landwirtschaftlicher Flächen möglicherweise nicht für naturschutzrechtlichen Ausgleich geeignet? Um welche Flächen handelt es sich, und wie groß sind sie?

Das darstellbare Ausgleichsflächenpotential im Bezirk Bergedorf entscheidet sich in der weiteren Bearbeitung abhängig von agrarstrukturellen, naturschutzfachlichen und wasserwirtschaftlichen Belangen.

13. Genießen diese Flächen eine spezielle Förderung aus EU-Mitteln? Wenn ja, welche? Kann die Förderung nach einer Umwidmung als Ausgleichs- und Ersatzfläche aufrechterhalten werden?

Fast alle landwirtschaftlichen Betriebe erhalten für ihre Flächen eine Förderung aus dem EU-Agrarhaushalt. Eine spezielle Prüfung in dieser Hinsicht ist nicht erforderlich. Bei einer Inanspruchnahme als Ausgleichsfläche läuft die EU-Flächenförderung aus.

14. Stehen für die Einrichtung von naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen überregionale Fördermittel zur Verfügung?

Nein.

15. Will der Senat noch bis zum Ende dieser Legislaturperiode die Ermittlung von potentiellen Ausgleichs- und Ersatzflächen abschließen?

Nein, siehe Vorbemerkung.