Abschaffung des Biomagnetometers im UKE

Betreff: Abschaffung des Biomagnetometers im UKE Presseberichten zufolge hat das Universitäts-Krankenhaus Eppendorf (UKE) vor, ein sogenanntes Biomagnetometer abzuschaffen.

Das Biomagnetometer erlaubt mittels eines schwachen Magnetfeldes die schmerzfreie Untersuchung der Eisenwerte der Leber durch die Haut, ohne dass Gewebe aus dem Organ entnommen werden muß. Vor allem krebskranke Kinder, die zur richtigen Dosierung der Medikation regelmäßig die Eisenwerte der Leber kontrollieren lassen müssen, profitieren von dieser unblutigen und damit streßfreien Behandlungsmethode. Die Abschaffung des Gerätes bedeutet für die betroffenen Kinder, dass sie sich alle sechs bis acht Wochen einer Leberpunktion (Gewebeentnahme aus dem Organ) unterziehen müssen.

Laut Berichterstattung gibt es weltweit bisher nur zwei Biomagnetometer (in New York und Hamburg). In den USA sollen gerade fünf Millionen Dollar von der Regierung bewilligt worden sein, um ein neues Gerät anzuschaffen, und in Turin würde das UKE die italienischen Kollegen beim Aufbau eines Biomagnetometers unterstützen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Das Biomagnetometer am UKE wird eingesetzt, um die Eisenwerte in Leber und Milz nicht-invasiv und ambulant zu bestimmen. Es wurde im Jahr 1987 für die damalige Abteilung für Medizinische Biochemie des Instituts für Physiologische Chemie in erster Linie zu Forschungszwecken beschafft.

In der Krankenversorgung wird das Gerät vor allem in zwei Fallgruppen eingesetzt:

1. zur Diagnose und Therapie-Kontrolle bei der hereditären Hämochromatose,

2. zur Erfassung und zum Monitoring der Eisenüberladung bei Patienten und Patientinnen unter oder nach chronischen Bluttransfusionen (z.B. bei Thalassämien, bei Leukämien nach Knochenmarktransplantationen, bei aplastischen Anämien).

Über den geplanten Abbau des Geräts finden im UKE sowie zwischen dem UKE und der zuständigen Behörde derzeit Gespräche statt, die sowohl eventuelle Möglichkeiten zur Einsparung von Kosten beim Betrieb des Geräts als auch die Bewertung der Folgen einer Stillegung für betroffene Patientinnen und Patienten zum Inhalt haben. Dieser Klärungsprozeß ist noch nicht abgeschlossen.

Dies vorausgeschickt, antwortet der Senat wie folgt.

1. Wer ist zuständig für die Entscheidung, das Biomagnetometer ersatzlos abzuschaffen?

Zuständig für die Entscheidung ist das Direktorium des UKE nach vorheriger Befassung der für Forschungsschwerpunkte zuständigen Gremien des Fachbereichs Medizin der Universität Hamburg.

2. Warum soll das Biomagnetometer ersatzlos abgeschafft werden?

Die mit dem Gerät vorgesehene Forschungsarbeit ist im wesentlichen abgeschlossen. Weitere Forschungsaktivitäten, für die das Biomagnetometer noch eingesetzt werden könnte, liegen außerhalb der Forschungsschwerpunkte des UKE. Eine Konzentration auf Schwerpunkte ist aber ­ auch nach den Aussagen des UKE-Generalplans ­ bei begrenzten Mitteln zwingend erforderlich. Unter Forschungsaspekten ist der Weiterbetrieb des Biomagnetometers mithin nicht angezeigt.

Im Bereich der Krankenversorgung können Leistungen, die nicht auch Forschungszwecken dienen, nur dann angeboten werden, wenn die erzielbaren Erlöse aus Mitteln der Krankenversicherung ausreichen, um die Kosten zu decken. Beim Biomagnetometer ist das gegenwärtig nicht annähernd der Fall. Im übrigen siehe Vorbemerkung.

3. Wie hoch belaufen sich die jährlichen Unterhalts- und Personalkosten für ein derartiges Gerät?

Die Kosten belaufen sich auf etwa 250000 DM im Jahr. Zum weitaus größten Teil handelt es sich dabei um Personalkosten.

4. Wieso wurde auf die laut Berichterstattung von Herrn Dr. Roland Fischer (Hauptverantwortlicher für das Gerät) gemachten Vorschläge zur Kostenminimierung nicht reagiert?

5. Wo und wie sollen die betroffenen Patienten, die zum Teil von weiter her zur Untersuchung nach Hamburg kamen, behandelt werden?

6. Welche Alternativen werden den betroffenen krebskranken Kindern angeboten?

Siehe Vorbemerkung.