Sozialhilfe

Zur Entwicklung ausgewählter Kosten im Einzelnen: Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen können seit dem 1. Januar 1999 nach dem Betreuungsrechtsänderungsgesetz je nach beruflicher Qualifikation, Stundensätze von 35,-, DM 45,­ oder DM 60,­ abrechnen.

Um die Entwicklung der Kosten für die Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen analysieren zu können, sind Strukturdaten zur Entwicklung der Stundensätze, zur Anzahl der jeweils abgerechneten Stunden und zur periodengerechten Zuordnung der Zahlungen erforderlich.

Eine Erfassung der Daten nach den entwickelten Kriterien war im Rahmen der Aktenanalyse nur in einem begrenzten Umfang möglich. Als Ergebnis sollen mit dem Amtsgericht Möglichkeiten ausgelotet werden, inwieweit bestimmte Daten zur Erhöhung der Kostentransparenz regelmäßig erfasst und ausgewertet werden können.

Die Aktenanalyse hat ergeben, dass von der Einholung von Gutachten in sehr unterschiedlichem Umfang Gebrauch gemacht wird. Als Ergebnis dieser Feststellungen möchte die Justizbehörde mit dem Amtsgericht Möglichkeiten ermitteln, inwieweit durch Standardisierungen analog des Vorgehens des medizinischen Dienstes und durch Änderungen bestimmter Abläufe das Kostenbewusstsein gefördert werden kann.

Durchführung von Ländervergleichen

Darüber hinaus bieten insbesondere die vorliegenden Vergleichsdaten mit den Stadtstaaten Anhaltspunkte, die Hintergründe für z. T. sehr unterschiedliche statistische Daten hinsichtlich der Ehrenamtlichkeit im Betreuungswesen und der Kostenstrukturen darauf hin zu untersuchen, ob es lediglich methodische Unterschiede der Erhebung gibt oder ob die Entwicklungen tatsächlich sehr unterschiedlich sind. Hamburgs Justiz stellt sich in verschiedenen Arbeitsgruppen anhand der Daten der Justizstatistik dem Vergleich mit anderen Ländern. Die Betreuungskosten bieten einen weiteren Ansatz für vergleichende Betrachtungen.

Verbesserung der Aufklärung und Information im Vorfeld der gerichtlichen Verfahren

In diesem Rahmen strebt der Senat folgende Maßnahmen an:

­ Hilfen zur Unterstützung der Vormundschaftsgerichte durch die örtlichen Betreuungsstellen, z. B.

· Beratungsangebot für anregende Stellen und Personen

Durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen (z. B. Herausgabe eines Informationsfaltblattes über Leistungen der örtlichen Betreuungsstellen) sowie durch eine Optimierung der bezirklichen Kooperationsstrukturen soll versucht werden, die Nutzung ihres vorgerichtlichen Beratungsangebots zu erhöhen.

· Standardisierung von Anregungen von Betreuungen

Ein bereits entwickeltes Raster für die Anregung von Betreuungen soll überarbeitet und den Stellen zur Verfügung gestellt werden, die häufig die Bestellung eines Betreuers bzw. einer Betreuerin anregen. Das Raster fragt die Informationen ab, die für die Bestellung eines Betreuers bzw. einer Betreuerin für das Gericht entscheidungsrelevant sein können.

· Nutzung der Vernetzungsstrukturen

Die bezirklichen Betreuungsstellen werden gezielt die regionalen Arbeitsgemeinschaften zum Betreuungsgesetz nutzen, um im Sinne der Erschließung niedrigschwelliger Hilfen zu informieren.

· Erarbeitung eines Unterstützungssystems im Vorfeld einer Betreuung

Es wird geprüft, ob und wie unter Anwendung von Methoden des Case- und Care-Managements eine Vermittlung von Hilfebedürftigen in soziale Hilfesysteme nachhaltig dazu beitragen kann, überflüssige Betreuungsbestellungen zu vermeiden. Dieser in Einzelfällen bereits verfolgte Ansatz soll systematisiert werden.

­ Intensivierung der privaten Vorsorge durch Vorsorgevollmachten Jeder volljährige geschäftsfähige Bürger und jede volljährige geschäftsfähige Bürgerin kann einer Person seines bzw. ihres Vertrauens eine Vollmacht zur Erledigung einzelner oder zur generellen Regelung aller Rechtsgeschäfte erteilen. Die Rechtspraxis hat zusätzlich den Begriff der Vorsorgevollmacht geprägt, womit eine Vollmacht gemeint ist, die meist wesentliche Elemente der Generalvollmacht enthält und darüber hinaus die Gesundheitssorge und die Sorge für den Aufenthalt eines Menschen umfasst. Diese Vollmacht hat einen vorsorgenden Charakter und soll grundsätzlich erst verwendet werden, wenn der Vollmachtgeber bzw. die Vollmachtgeberin seine bzw. ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Die Vorsorgevollmacht soll nach Möglichkeit die Bestellung eines Betreuers bzw. einer Betreuerin durch das Vormundschaftsgericht vermeiden. Durch folgende Maßnahmen soll die Vorsorgemöglichkeit weiter gefördert werden:

Mit Unterstützung der Hamburger Betreuungsvereine sollen Informationsmaterialien zu Möglichkeiten der Vorsorge in anderen Sprachen aufbereitet werden.

· Broschüre für Bevollmächtigte

Zur Unterstützung von Personen, die als Bevollmächtigte im Sinne einer Vorsorgevollmacht handeln, wird eine Informationsbroschüre vorbereitet.

Da die in diesen Zusammenhängen möglichen Maßnahmen und deren Wirksamwerden überwiegend auf die Zukunft ausgerichtet sind, wird erst in den kommenden Jahren erkennbar sein, wie sie dazu beitragen werden, die Bestellung von Betreuern und Betreuerinnen bzw. Berufsbetreuern und Berufsbetreuerinnen nachhaltig zu reduzieren.

Überlegungen der Justizministerinnen und Justizminister anlässlich ihrer Herbstkonferenz 1999 zur Kostenbegrenzung im Betreuungswesen

Die Justizministerinnen und Justizminister haben auf ihrer Herbstkonferenz am 10. November 1999 in Bonn zu TOP I.5 Eindämmung der Kostenexplosion im Betreuungsrecht folgenden Beschluss gefasst: Die Konferenz der Justizministerinnen und -minister ist sich einig, dass auch nach Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Kostenexplosion im Betreuungsrecht einzudämmen. Zu diesem Zweck spricht sich die Konferenz der Justizministerinnen und -minister für über das Betreuungsrechtsänderungsgesetz hinaus gehende kostendämpfende Maßnahmen aus.

Die Konferenz der Justizministerinnen und -minister begrüßt die Einrichtung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe durch den Bundestag und die Absicht der Bundesministerin der Justiz, die Länder zu einem Erfahrungsaustausch einzuladen.

Die Arbeitsgruppe hat inzwischen getagt. Abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Das Bundesministerium der Justiz hat inzwischen die Initiative für die Durchführung einer Rechtstatsächlichen Untersuchung zu Qualität und Kosten der rechtlichen Betreuung ergriffen. Die Untersuchung soll Grundlagen für notwendige Veränderungen des Rechts schaffen. Ergebnisse werden für das Jahr 2002 erwartet.

Der Senat wird dieses Vorhaben begleiten und im Sinne einer Schaffung von Steuerungsinstrumenten mitgestalten.

4. Förderung der Ehrenamtlichkeit bei den gesetzlichen Betreuungen und Ergebnisse der bisherigen Anstrengungen des Senats

Allgemeine Daten

Für Hamburg wird von einem Anteil von rund 50 % ehrenamtlich geführter Betreuungen bei den Neubestellungen ausgegangen, von denen wiederum ca. ein Viertel von Betreuern bzw. Betreuerinnen wahrgenommen werden, die nicht dem sozialen Umfeld der Betroffenen zuzurechnen sind.

Die Angaben über den Anteil Ehrenamtlicher im Betreuungswesen haben bundesweit eine große Schwankungsbreite und zeigen auch in der zeitlichen Entwicklung ein uneinheitliches Niveau. Eine Befragung der Landesjustizverwaltungen führt zu folgenden Ergebnissen:

Die vorliegenden Zahlen lassen folgende Schlüsse zu:

­ Die Rekrutierung ehrenamtlicher Betreuer und Betreuerinnen gelingt in den Bundesländern unterschiedlich gut bzw. schlecht.

­ Der weitaus überwiegende Anteil der ehrenamtlichen Betreuer bzw. Betreuerinnen entstammt im Jahre 2000 dem Kreis der Familienangehörigen des zu Betreuenden.

­ Der prozentuale Anteil der ehrenamtlichen Betreuer bzw. Betreuerinnen an der Gesamtzahl der Betreuungen ist in allen verglichenen Bundesländern zwischen 1998 und 2000 in relativ eindeutiger Weise rückläufig, und zwar auch in den Bundesländern, in denen es gelang, die absolute Zahl der ehrenamtlichen Betreuer bzw. Betreuerinnen in 2000 gegenüber 1998 zu erhöhen.

­ Der Anteil ehrenamtlich geführter Betreuungen ist in Hamburg bei den Neubestellungen trotz gestiegener Fallzahlen gleich geblieben.

­ Werden die Erhebungen der Betreuungsbehörden der Stadtstaaten Berlin und Bremen zu Grunde gelegt, ist der Anteil ehrenamtlich geführter Betreuungen in Hamburg höher. Allerdings liegt der prozentuale Anteil der ehrenamtlichen Betreuungen an der Gesamtzahl der Betreuungen deutlich unter den Verhältnissen in den Flächenstaaten.

Gewinnung neuer ehrenamtlicher Betreuer und Betreuerinnen

Bei der Gewinnung neuer ehrenamtlicher Betreuer bzw. Betreuerinnen durch Betreuungsvereine geht es um die Betreuer bzw. Betreuerinnen, die nicht aus der Familie oder dem sozialen Umfeld eines Betroffenen kommen, sondern um Betreuer bzw. Betreuerinnen, deren Motivation abstrakter ist, die also in aller Regel die Menschen, für die sie sich engagieren wollen, vorher nicht kennen. Hinsichtlich der Gewinnung von Angehörigen und anderen Personen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen kann davon ausgegangen werden, dass durch die Bestellungspraxis der Hamburger Richter und Richterinnen annähernd alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, diese Potenziale zu erschließen.

Das Aufgabenspektrum der Hamburger Betreuungsvereine umfasst die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bzw. Betreuerinnen, die Einführung in ihr Amt und ihre Fortbildung und Beratung. Ziel der Betreuungsvereine ist es, ehrenamtliche Betreuer bzw. Betreuerinnen in die Lage zu versetzen, ihren Aufgaben gerecht zu werden und ihre Motivation für diese Aufgaben zu erhalten.

­ Einführung

Der Betreuungsverein offeriert neu bestellten Betreuern bzw. Betreuerinnen, die ihm von den Betreuungsstellen bekannt gegeben werden, seine Angebote, informiert über Sprechstunden und lädt zu einer Einführungsveranstaltung ein. Im Jahre 2000 haben die Hamburger Betreuungsvereine 70 Einführungsveranstaltungen für neu bestellte ehrenamtliche Betreuer bzw. Betreuerinnen durchgeführt. Den Betreuern bzw. Betreuerinnen wird das von den Betreuungsvereinen erarbeitete Handbuch für Betreuerinnen und Betreuer ausgehändigt.

­ Fortbildung

Die Angebote der Hamburger Betreuungsvereine für ehrenamtliche Betreuer bzw. Betreuerinnen umfassen rechtliche, medizinische und psychosoziale Themen.

Hamburger Betreuer bzw. Betreuerinnen haben seit dem 2. Halbjahr 2000 die Möglichkeit, sich durch den herausgegebenen Fortbildungskalender für Betreuer einen Überblick über alle Angebote aller Betreuungsvereine und der Behörde zu machen. Im Jahre 2000 haben die Betreuungsvereine 86 Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer bzw. Betreuerinnen durchgeführt.

­ Beratung Betreuer bzw. Betreuerinnen nehmen weiterhin Beratungs- und Unterstützungsangebote der Betreuungsvereine (Einzelfallberatung) und Möglichkeiten des Austausches untereinander (Betreuerstammtisch) wahr. Im Jahre 2000 haben die Betreuungsvereine 107 Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch durchgeführt, über 2500 ehrenamtliche Betreuer bzw. Betreuerinnen mit ihrem Unterstützungsangebot erreicht und mehr als 10 000 Beratungsgespräche geführt.

­ Gewinnung neuer Betreuer und Betreuerinnen

Zur Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer und Betreuerinnen werden von den Betreuungsvereinen unterschiedliche Methoden angewendet, z. B.:

· Durchführung von Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht und zu Möglichkeiten der Vorsorge.

· Gezielte Werbeanzeigen in verschiedenen Druckmedien.

· Präsenz bei geeigneten anderen Veranstaltungen (Informationsstände, z. B. auf Du und Deine Welt, Deutscher Fürsorgetag).

· Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterial.

· Plakataktionen (in öffentlichen Räumen, S- und U-Bahn etc.)

· Mailingaktionen bei bereits tätigen ehrenamtlichen Betreuern bzw. Betreuerinnen.

· Zusammenarbeit mit Freiwilligen-Organisationen.

Die Betreuungsvereine nutzen ihre öffentlichen Veranstaltungen, um für das Ehrenamt zu werben. Im Jahr 2000 haben sie 51 eigene öffentliche Informationsveranstaltungen durchgeführt und standen in 253 Fällen bei Verbänden oder Einrichtungen als Referent zur Verfügung. Auf diesen Veranstaltungen haben sie ca. 9500

Menschen erreicht. In den Jahren 1999 und 2000 wurden 145 bzw. 193 neue Betreuer bzw. Betreuerinnen gewonnen.

Weitere Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes

Um die Möglichkeiten zur Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bzw. Betreuerinnen weiter zu verbessern, sind folgende Maßnahmen geplant:

­ Intensivierung der Information über das Betreuungsrecht und die Rolle von Betreuern bzw. Betreuerinnen

In Zusammenarbeit mit den Hamburger Betreuungsvereinen sollen Heime, Krankenhäuser und öffentliche Verwaltungen über die Rahmenbedingungen für Betreuer bzw. Betreuerinnen und die rechtlichen Aufgaben und Befugnisse von Betreuern bzw. Betreuerinnen informiert werden.

­ Verbesserung der Servicestrukturen der Gerichte

Es soll auf die Gerichte mit dem Ziel eingewirkt werden, die ehrenamtlichen Betreuer bzw. Betreuerinnen auch von dieser Seite in ihren Aufgaben besser zu unterstützen, das Verfahren transparenter zu machen, die Servicebereitschaft im Hinblick auf Beratungs- und Verpflichtungsgespräche zu vergrößern und die formalen Strukturen moderater zu gestalten.

­ Kampagne zur Gewinnung

Die Hamburger Betreuungsvereine werden eine professionell unterstützte, auf einen längeren Zeitraum angelegte Kampagne zur Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern bzw. Betreuerinnen durchführen.

5. Betreuungskosten pro Fall im Bundesvergleich Zwischen 1998 und 2000 ist demnach eine prozentuale Steigerung von 52,1 % zu beobachten. Im Gegensatz dazu sind die Ausgaben von 1996 (595,­ DM / Fall) bis 1998 lediglich um 22,7 % gestiegen. Besonders signifikant ist die Steigerung zwischen 1999 und 2000, die sich allein auf ein Plus von 37,9 % beläuft.

Um die aus mehreren anderen Bundesländern vorliegenden Vergleichszahlen zu ermitteln, wurden die Betreuungsausgaben durch die Anzahl der Betreuungsfälle dividiert.

­ Mit Ausnahme Sachsens weist Hamburg in diesem Zeitraum die mit weitem Abstand höchste prozentuale Steigerungsrate auf.

­ Auch der Vergleich mit den Stadtstaaten Berlin und (insbesondere) Bremen zeigt Hamburg in einer eindeutig schlechteren Position.

Folgende Gründe sprechen dafür, die Vergleichszahlen lediglich als Indikator für einen bestimmbaren Trend zu werten:

­ Für die Berechnungen werden nur die Zahlen der am Jahresende anhängigen Betreuungen berücksichtigt, nicht die in den Jahren beendeten oder angefangenen Betreuungsverfahren.

­ Die Durchschnittskosten pro Verfahren werden auch entscheidend dadurch geprägt, wie hoch der Anteil der wesentlich kostengünstigeren ehrenamtlichen Betreuungen ist. Liegt dieser wesentlich höher als in Hamburg (was bei den Flächenländern allgemein der Fall ist), so sind auch die Durchschnittskosten deutlich niedriger.

­ Abgesehen von den Betreuern bzw. Betreuerinnen (sowohl Ehrenamtliche als auch Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen), deren Aufwandsentschädigung bzw. Vergütung durch Rückgriff auf das Betreutenvermögen abgedeckt werden kann, gibt es auch für die Staatskasse die Möglichkeit, für Gebühren und Auslagen (wie z. B. Sachverständigengutachten und Fahrgelder), die zunächst durch das Gericht verauslagt werden, Rückgriff auf das Betreutenvermögen zu nehmen. Es ist derzeit aber nicht bestimmbar, in welchem Umfang diese möglichen Rückgriffe auf das Betreutenvermögen und damit Geldrückflüsse erfolgen bzw. in welcher Höhe die Kosten für Betreuungsverfahren hierdurch refinanziert werden. Um die Transparenz bei den Einnahmen zu erhöhen, ist geplant, zum Haushalt 2002 einen entsprechenden Leertitel einzurichten.

­ Es liegen auch keine Erkenntnisse über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des von der Betreuung betroffenen Klientels vor, obwohl auch dies eine wichtige Größe für die insbesondere auf die Berufsbetreuungen entfallenden Kosten ist. Je höher die Zahl der Berufsbetreuer bzw. Berufsbetreuerinnen (oder auch der ehrenamtlichen Betreuer bzw. Betreuerinnen) ist, die auf das Betreutenvermögen Rückgriff nehmen können, desto geringer ist die Summe, die die öffentliche Hand hierfür aufzubringen hat.

­ Im Vergleich mit den anderen Bundesländern fehlen auch Daten darüber, in welchem Umfang dort eventuell noch staatliche Betreuer bzw. Betreuerinnen tätig sind, wie dies früher durch Bedienstete der Betreuungsbehörde üblich war. Sollte dies in einem größeren Umfang noch der Fall sein, so würden sich deren Kosten in den Budgets anderer Ressorts verstecken und den Justizhaushalt dadurch entlasten.

Erst wenn alle zuvor genannten Faktoren eindeutig empirisch belegt würden, wäre ein Vergleich mit einem realen Hintergrund und den daraus abgeleiteten Gründen für die Entwicklung einzelner Kostenarten sowie der Gesamtkosten in Betreuungsverfahren möglich. Solange dies, wie zurzeit, nicht der Fall ist, haben Versuche, Höhe und Entwicklung der Kosten zu klären, eher spekulativen Charakter.

6. Ausblick

Der Senat wird sich bei den Kosten in Betreuungssachen weiter auf folgende Bereiche konzentrieren:

­ Die Ergebnisse interner Untersuchungen werden Anlass sein, in Zusammenarbeit mit dem Amtgericht Maßnahmen zu ergreifen, um die Kostentransparenz dauerhaft zu erhöhen. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob mit Hilfe von Ländervergleichen weitere Erkenntnisse gewonnen werden können.

­ Der Senat wird das Vorhaben der Durchführung einer Rechtstatsächlichen Untersuchung zu Qualität und Kosten der rechtlichen Betreuung im Sinne einer Schaffung von Steuerungsinstrumenten mitgestalten und Gesetzesinitiativen anderer Länder zur Kostendämpfung begleiten.

­ Der Senat wird die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Information im Vorfeld der gerichtlichen Verfahren sowie zur Gewinnung und Förderung ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen forcieren.

III. Petitum:

Die Bürgerschaft wird gebeten, die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.