Versicherung

Es wird davon ausgegangen, dass durch die sofortige Beseitigung neuer Graffiti nach und nach eine schrittweise Reduzierung der Mittel ermöglicht wird.

Graffiti an öffentlichen Gebäuden Öffentliche Gebäude im Rahmen des Gebäudemanagements

Im Rahmen des Konzeptes zur Neuorganisation des Managements öffentlicher Gebäude sind gemäß der Bürgerschaftsdrucksache Nr. 16 / 1535 vom 13. Oktober 1998 in einer ersten Tranche 87 Objekte (Verwaltungsgebäude) auf eine Objektgesellschaft übertragen worden. Die Bewirtschaftungsaufgaben für diese Verwaltungsgebäude sind von Betriebsgesellschaften übernommen worden, die auch zuständig sind für die umgehende Beseitigung von Graffiti, wie es eine Verwaltungsregelung nach Aufnahme der Verwaltung zum 1. April 1999 vorsieht.

Durch den Einsatz geeigneter Firmen wird sichergestellt, dass die Entfernung derartiger Beschmutzungen und Verunstaltungen nach bekannt werden kurzfristig erfolgt.

Vorbeugend wird versucht ­ so weit dies technisch möglich ist ­ bei der Abwicklung von Baumaßnahmen Materialien zu verwenden, die eine Beseitigung von Graffiti erleichtern. Dies betrifft insbesondere die Gestaltung von Fassaden und dekorativen Flächen.

Ergänzend weist die Sprinkenhof AG auf folgende Punkte hin:

Bei den Neubauten Kunstinsel und Haus der Multimediaproduzenten in der Behringstraße sind an den Hauswänden teilweise Gitter angebracht und diese Flächen entsprechend begrünt, um Schmierereien zu verhindern. Am Haus der Multimediaproduzenten hat sich außerdem das Anbringen des seinerzeit größten Graffito in Deutschland bewährt ­ die Kunstwerke werden geachtet.

Im Einzelfall wird geprüft, wie die dekorative Darstellung des Gebäudes nachhaltig gesichert werden kann, wobei selbstverständlich Rücksicht auf die berechtigten Interessen der Nutzer genommen wird.

Bei Neubauvorhaben für öffentliche Gebäude werden in Abstimmung mit den künftigen Nutzern und Kostenträgern ebenfalls Vereinbarungen über Maßnahmen zum Schutz gegen Graffiti getroffen werden. Auch in der Vergangenheit ist dies bereits praktiziert worden.

Im Übrigen liegt es im Interesse des Eigentümers, seine Objekte in einem guten baulichen Zustand zu erhalten und auch dekorative Maßnahmen regelmäßig auszuführen, die das Objekt in einem attraktiven Bild erscheinen lassen und die Substanzerhaltung und Vermietbarkeit dauerhaft sichern.

Hochschulgebäude

Bei der Universität Hamburg, der Hochschule für Wirtschaft und Politik, der Hochschule für Musik und Theater, der Fachhochschule Hamburg sowie der Staats- und Universitätsbibliothek traten in der Vergangenheit an Gebäuden immer wieder Graffitiprobleme auf.

Aus den Mitteln zur Gebäudebewirtschaftung werden regelmäßig Ausgaben für die Beseitigung von Graffiti geleistet. Schwerpunktmäßig besprühte Objekte wurden vorbeugend mit einem Graffitischutz versehen. In Teilbereichen wurden, sofern möglich, die Fassaden begrünt.

An der Hochschule für bildende Künste stellen Graffiti an den Gebäuden ein Problem dar. Bisher sind noch keine Maßnahmen zur Entfernung oder Vorbeugung getroffen worden.

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf sowie die Technische Universität Hamburg-Harburg haben keine Graffitiprobleme festgestellt.

Schulgebäude

Sowohl im Zusammenhang mit Neu- und Erweiterungsbauten als auch bei Grundinstandsetzungen und Grunderneuerungen von Schulgebäuden werden im Einzelfall aufgrund der Problemstellung vor Ort an besonders graffitigefährdeten Fassaden Gegenmaßnahmen in baulicher Hinsicht durch eine der Bauphysik zuträgliche, graffitiabweisende Oberflächenbehandlung getroffen. Auch die Begrünung von geeigneten Fassaden mit selbstklimmenden Pflanzen oder deren Berankung mit Hilfe von Gittermatten ist ein wirkungsvolles und langfristig kostengünstiges Mittel. Daneben werden im Rahmen von Gebäudesanierungen entbehrliche Bauteile (z. B. Mauern) im Außenbereich entfernt.

Im Rahmen der Bauunterhaltung stellte die Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung den Schulen im Jahr 2000 insgesamt 280 TDM zur Graffitibeseitigung zur Verfügung. Auf der Grundlage eines entsprechenden Leistungsverzeichnisses zur Graffitientfernung wurde ein Jahresvertrag mit drei Anbietern abgeschlossen, auf den die Schulen zurückgreifen können. Ein Gerät zur Graffitibeseitigung wurde beschafft, das zurzeit mehrere Schulen erproben, um kleinere Graffiti selber zu entfernen. Eine umweltschonende Graffitibeseitigung ist gewährleistet, da hierbei ohne den Einsatz von Chemikalien gearbeitet wird.

Nach der Erprobungsphase wird geprüft, ob weitere Geräte beschafft werden.

Kindertagesheime (Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten e.V.)

In den Kindertagesheimen der Vereinigung taucht das Graffiti-Problem ­ allerdings mit abnehmender Tendenz - immer wieder auf. Die Probleme werden individuell, d. h. sowohl durch sofortige Beseitigung als auch durch Fassadenbegrünungen, aber auch durch die Einbeziehung in die optische Gestaltung gelöst. In einzelnen Fällen wurden auch mit Sprayern Vereinbarungen zur gezielten Aufbringung von Graffiti geschlossen.

In den Kindertagesstätten Friedrich-Frank-Bogen, Mendelstraße und Kirchdorfer Straße wurden z. B. im Jahr 2000 mit zentral gesteuerten Maßnahmen Graffiti beseitigt, in 2001 geschah dies in den Kindertagesstätten Sturmvogelweg und Prassekstraße. Bauwerke im Bereich des Hafens

Wenn im Aufgabenbereich von Strom- und Hafenbau Reinigungsarbeiten erforderlich sind (z. B. an öffentlichen Landeanlagen), so werden diese mit eigenem Personal durchgeführt. Besondere Maßnahmen sind nicht erforderlich.

Der Landesbetrieb Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen hat geringfügige Probleme mit Schmierereien an einem Umschlaggebäude, welches unmittelbar an der Straße liegt. Das Betriebsgelände wird durch die Umzäunung gegen das Eindringen unbefugter Personen geschützt. Der Großmarkt zieht im Bedarfsfall zur Beseitigung von Graffiti seine Hochbaudienststelle beratend hinzu.

Hochwasserschutzanlagen, Uferwände und wasserwirtschaftliche Betriebsgebäude im Zuständigkeitsbereich der Baubehörde

Seit 1995 lässt die Baubehörde im Rahmen ihrer Unterhaltungsaufgaben Graffiti von wasserwirtschaftlichen Anlagen des Hafenrands an exponierten Stellen möglichst schnell entfernen. Für die Säuberung der Hochwasserschutzanlagen in der Innenstadt (rechtes Elbufer von der Tatenberger Schleuse bis zum St. Pauli Fischmarkt) hat sie nach einer Ausschreibung einen Jahresvertrag mit einer Reinigungsfirma abgeschlossen, die Graffiti innerhalb von 14 Tagen beseitigt. Die Kosten in Höhe von jährlich rund 50 000 DM werden aus den vorhandenen Unterhaltungsmitteln getragen. Teilweise werden auch Schutzschichten aufgebracht.

1998 wurden außerdem im Rahmen des Sonderprogramms für Stadtteilpflegemaßnahmen Hochwasserschutzanlagen (Fischmarkt, Johannisbollwerk, Alsterfleet) durch die Hamburger Stadtreinigung gesäubert.

Die Uferwand am Neuen Jungfernstieg wurde im Jahr 1997 mit einem Kostenaufwand von rund 30 000 DM von Graffiti gereinigt.

Graffitireinigung an wasserwirtschaftlichen Betriebsgebäuden erfolgt möglichst unmittelbar, nachdem die Schäden bemerkt werden. Hierzu sind jährliche Aufwendungen in Höhe von rund 5000 DM erforderlich. Am Pumpenhaus der Schaartorschleuse wurde zusätzlich ein Aufstiegshindernis angebracht.

Die Baubehörde beabsichtigt, in diesem Jahr einen Teil der Graffiti von den Uferwänden der Alster nach Ausschreibung der Reinigungsarbeiten entfernen zu lassen.

Gegenwärtig wird der voraussichtliche Aufwand auf ca. 100 000 DM geschätzt. Die Reinigung wird sich, da sie aus den vorhandenen Haushaltsmitteln bestritten werden muss, über mehrere Jahre hinziehen.

Sportgebäude

Beim Bau von Sportplatzgebäuden wird grundsätzlich versucht, gefährdete Stellen durch Anpflanzungen schwerer zugänglich oder für ein Graffiti unattraktiv zu machen.

Beim Bau der Sporthalle St. Pauli ist das Verblendmauerwerk mit einer Anti-Graffiti-Beschichtung geschützt worden.

Justizgebäude

Auf Grund der Überwachung der Vollzugsanstalten gibt es keine Graffiti im Außenbereich.

Polizei- und Feuerwehrrevierwachen

Bei den Polizei- und Feuerwehrrevierwachen sind keine Graffitiprobleme bekannt. Im Rahmen von Neubauten bzw. Grundsanierungen sind in Einzelfällen Fassaden bzw. Gebäudeteile mit einer speziellen Anti-Graffiti-Beschichtung versehen worden.

Bezirke

Die von den Verwaltungen der Bezirksämter bewirtschafteten und verwalteten Gebäude (Dienstgebäude) sind - insbesondere nach Einführung des neuen Gebäudemanagements ­ überwiegend Mietobjekte, bei denen grundsätzlich der Vermieter für die Beseitigung von Graffiti und damit auch für die Prävention zuständig ist. Die Bezirksämter drängen bei auftretenden Graffiti auf schnelle, bei besonders gravierenden Graffiti, z. B. mit rassistischem oder beleidigendem Inhalt, auf sofortige Beseitigung.

Bei den verbleibenden eigenen Gebäuden wird nach gleichen Grundsätzen im Rahmen vorhandener Mittel vorgegangen. Dies kann dazu führen, dass eine sofortige Beseitigung von normalen Graffiti nicht in jedem Fall möglich ist.

In einzelnen Bezirken werden gegenwärtig alternative Methoden des Schutzes von Fassaden durch Schutzfilme erprobt, durch die Graffiti mit Spezialmitteln leichter entfernt werden können.

Graffiti-Prävention

Im Bereich der Prävention sind Informationsveranstaltungen und stadtteilorientierte Anti-Graffiti-Aktionen durchgeführt worden, z. B. in Farmsen (Viele Hände für saubere Wände).

Derzeit wird in Kooperation mit der Sicherheitskonferenz Harburg eine Anti-Graffiti-Aktion in Wilhelmsburg durchgeführt: Wilhelmsburg entdrecken, Wilhelmsburg entdecken. Die Umsetzung dieser Aktion wird finanziell und organisatorisch von verschiedenen Institutionen, wie z. B. der SAGA, der Hamburger Hochbahn AG, der Provinzial-Versicherung, der Deutschen Telekom, der Landesinnung der Gebäudereiniger sowie dem Verband der Haus- und Grundeigentümer und dem Polizeiverein Hamburg e.V., unterstützt. Die Auftaktveranstaltung fand am 12. Oktober 2000 statt.

Die Aktion besteht im Wesentlichen aus drei Säulen:

­ Aufklärung

Die Bürgerinnen und Bürger sollen über die Motivation der Graffiti-Szene informiert und über die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen aufgeklärt werden.

Dazu werden die polizeiliche Arbeit transparent dargestellt und insbesondere die Präventionsmöglichkeiten zur Verhinderung von Straftaten durch Graffiti vorgestellt.

­ Reinigung

Durch Reinigung und Säubern von öffentlichen und privaten Gebäuden und anderen Flächen soll Wilhelmsburg attraktiver werden, um dadurch das Sicherheitsgefühl und die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger für ihren Stadtteil zu stärken. Dazu werden die Bürgerinnen und Bürger auch über die technischen Möglichkeiten des Entfernens von Farbschmierereien informiert.

­ Alternativen für Kinder und Jugendliche

Den Kindern und Jugendlichen sollen durch abwechslungsreiche Freizeitmöglichkeiten Alternativen geboten werden, um legal Anerkennung zu finden.

Nach der Auftaktveranstaltung werden weitere Einzelaktionen bis zum Sommer 2001 stattfinden, z. B.:

­ Schulunterricht, Begleitung und Beratung bei zum Thema Graffiti

­ Reinigung von öffentlichen Gebäuden und Wänden

­ Bemalung von Flächen und Wänden im Rahmen eines Malwettbewerbes

­ Bemalung der Fußgängerbrücke am S-Bahnhof (Die längste bemalte Fußgängerbrücke der Welt)

­ Sportturniere

­ Belohnung für Engagement bei Reinigungsaktionen (z. B. Computer-Angebot in einem Internet Cafe)

Im Jahr 2001 wird im Rahmen des Programms Kinder- und Jugenddelinquenz in den Schulen verstärkt das Thema Graffiti angesprochen (s. a. Kapitel 4.3).

Wiedergutmachung

Der Gedanke der Schadenswiedergutmachung ist ein wesentliches, zunehmend stärker beachtetes Element des Strafrechts. Die Konfrontation mit dem Opfer, der Blick auf die Folgen und die Auswirkungen der Tat sowie die Erfahrung, selbst etwas zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens beizutragen, fördern die Fähigkeit des Täters, das Unrecht seiner Tat einzusehen und beugen damit künftigen Straftaten vor. Dies gilt nicht nur im Erwachsenenstrafrecht, sondern in besonderer Weise auch im Jugendstrafrecht.

Deshalb ist unter Federführung der Justizbehörde eine interbehördliche Projektgruppe Koordinierungsstelle Schadenswiedergutmachung eingerichtet worden, an der sich Vertreter der Behörde für Inneres, der Polizei, der Behörde für Jugend, Schule und Berufsbildung, des Bezirksjugendgerichts und der Staatsanwaltschaft beteiligen. Ziel der Projektgruppe ist es, Jugendlichen und Heranwachsenden durch Arbeitsleistungen zu Gunsten der geschädigten Unternehmen oder Organisationen zu ermöglichen, die angerichteten Schäden wieder gut zu machen. Damit sind zwei Ziele verbunden. Dieses Verfahren entfaltet zum einen intensive normverdeutlichende und erzieherische Wirkung auf den Jugendlichen, so dass die Wahrscheinlichkeit gesteigert wird, dass sich entsprechende Straftaten nicht wiederholen. Zum anderen wird den Beschuldigten die Möglichkeit eingeräumt, auch den zivilrechtlichen Schaden mit den Geschädigten zu regeln.

Im Rahmen der Projektgruppe wird als Nächstes angestrebt, öffentliche Unternehmen, die häufiger durch Graffiti geschädigt werden, als Teilnehmer an diesem Projekt zu gewinnen.

Die Einbeziehung der Verursacher in die Schadensbeseitigung stößt bei Graffiti allerdings derzeit noch auf praktische Probleme:

­ Die Grafittibeseitigung setzt in der Regel Sachkenntnisse im Umgang mit dem betroffenen Material voraus.

­ Die Geschädigten müssten einen erheblichen Aufwand betreiben, um den Einsatz der Straftäter zu überwachen.

Eine unmittelbare Einbeziehung der Straftäter in die Graffitibeseitigung durch öffentliche Unternehmen oder durch Unternehmen des Handwerks, die sich mit Grafittibeseitigung befassen, würde nach Einschätzung aus betroffenen Betrieben den Aufwand für die Schadensbeseitigung deswegen deutlich erhöhen:

­ Häufig sind die Täter, wenn sie zum Arbeitseinsatz erscheinen, nicht motiviert,

­ der kurzen Einsatzzeit steht ein hoher Einweisungsaufwand gegenüber,

­ es entsteht zusätzlicher Arbeitsschutzaufwand,

­ im Verhältnis zu den Justizdienststellen entsteht administrativer Aufwand.

In der Koordinierungsstelle Schadenswiedergutmachung werden diese praktischen Probleme mit allen Beteiligten erörtert werden. Die angestrebten Verfahrensabreden sollen dazu dienen, den Aufwand für die geschädigten Unternehmen so weit wie möglich zu minimieren. Ein Ansatz könnte darin bestehen, die Täter zu anderen ­ weniger anspruchsvollen und gefährdenden ­ Tätigkeiten heranzuziehen. Die von den Tätern durch diese Arbeit verdiente Entlohnung könnte dann als Ausgleich für den angerichteten Schaden dienen.

4. Bürgerbeteiligung / Mitmach-Kampagne

Die Ursachen von Verschmutzungen sind vielschichtig und können u. a. durch veränderte Konsumgewohnheiten oder individuelles Fehlverhalten hervorgerufen werden.

Das Erscheinungsbild der Stadt kann einerseits durch die für die Pflege und Sauberkeit zuständigen Stellen beeinflusst werden, dies bedarf jedoch andererseits auch der tatkräftigen Unterstützung jedes einzelnen Bürgers dieser Stadt.

Der Senat verfolgt deshalb bereits seit 1998 verstärkt präventive Ansätze unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, um mittelfristig nachhaltige Verbesserungen zu erreichen. Die nachfolgend beschriebenen verschiedenen Projekte haben das Ziel, das Interesse der Bürgerinnen und Bürger für ein gepflegtes Umfeld sowie das Bewusstsein für die eigene Verantwortung und Handlungsmöglichkeit zu fördern. Diese Projekte umfassen im Wesentlichen Patenschaften für Bäume, Brunnen, Bäche, Denkmäler sowie Spiel- und Sportanlagen oder Aufräumaktionen in Grünanlagen und auf Spielplätzen. Darüber hinaus werden Parkbüros in Parks und Grünanlagen eingerichtet und die Bürgerinnen und Bürger in die Planung und Gestaltung von Grün- und Sportanlagen einbezogen.

Daneben gibt es eine Vielzahl von weiteren Aktionen auch von Vereinen, Organisationen und Einzelbürgern.

Diese stadtteilbezogenen Einzelprojekte werden flankiert durch Maßnahmen verschiedener Behörden, mit denen weitere Themen und Zielgruppen verstärkt angesprochen werden (z. B. Schulen [Graffiti], soziale Brennpunkte, ÖPNV). Nachfolgend sind die stadtweit erfolgenden Aktionen sowie eine Auswahl von Einzelprojekten auf bezirklicher Ebene und im Schul- und Jugendbereich dargestellt.

Stadtweite Frühjahrsputzaktion Hamburg räumt auf

Die seit 4 Jahren von der SRH gemeinsam mit Medienpartnern organisierte stadtweite Frühjahrsputzaktion Hamburg räumt auf verzeichnet stetig steigende Teilnehmerzahlen, die das wachsende Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt verdeutlichen.