Sicherheit der Poppenbüttler Schleuse

Nachdem Anfang Mai ein Jugendlicher an der Poppenbüttler Schleuse in die Alster stürzte und starb, muss dringend die Frage nach der Sicherheit der Schleuse gestellt werden, um möglichen Handlungsbedarf aufzudecken. Fehlende oder unzureichende Sicherheitsmaßnahmen dürfen nicht Ursache eines wiederholten Unglücksfalles sein.

Beim Bauwerk Poppenbüttler Schleuse handelt es sich nicht um eine Schleuse, sondern um ein Stauwehr. Die Ortsbezeichnung weist auf eine früher hier vorhandene Schleuse hin.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Seit wann ist die Poppenbüttler Schleuse in ihrer jetzigen Funktionsweise in Betrieb?

Seit 1961.

2. Wie viele Unfälle mit Personenschaden (Tote, Verletzte, Daten) ereigneten sich seitdem, und worin werden die Ursachen gesehen?

3. Wie viele der Verletzten bzw. Getöteten waren Wassersportler und/oder sonstige Personen?

Es sind insgesamt fünf Unfälle (1980: Wassersportlerin; 1989: Fußgänger; 1995: Rollstuhlfahrer; 2000: Wassersportler; 2001: Fußgänger) bekannt, die alle tödlich endeten.

In mindestens zwei Fällen ist von Selbstmordabsichten auszugehen, in den übrigen Fällen von leichtsinnigem Verhalten.

4. Welche Konsequenzen hat die Verwaltung aus den Unfällen ­ insbesondere aus dem jüngsten Unglücksfall vom 4. Mai 2001 ­ jeweils gezogen, und wie werden diese zeitlich umgesetzt? Falls keine Konsequenzen gezogen wurden: Warum nicht und in welche Zuständigkeit fällt diese Entscheidung?

Durch das zuständige Bezirksamt wurden über die vorhandenen Sicherungsmaßnahmen hinaus folgende Maßnahmen veranlaßt:

­ Zusätzliche Warnschilder,

­ Erhöhung des Brückengeländers,

­ Einbau von Schwimmbalken als Schutz für Wassersportler,

­ Einbau eines Geländers unterhalb des Stauwehrs zur Sicherung bei Noteinsätzen.

5. Hat eine Begutachtung des Gefahrenpotentials der Schleuse stattgefunden? Falls ja:

Durch wen, wann und mit welchem Ergebnis? Falls nein: Warum nicht?

Am 22. Mai 2001 hat eine gemeinsame Ortsbesichtigung von Polizei, Feuerwehr, Bezirksamt Wandsbek, Baubehörde sowie der Leitung der Gesamtschule Poppenbüttel und dem örtlichen Bootsverleih stattgefunden. Hinsichtlich der Ergebnisse vgl. Antwort zu 4.

6. Welche Maßnahmen wurden ergriffen und durch welche zuständige Behörde, um die von der Schleuse ausgehende Gefahr zu mindern? Falls keine Maßnahmen ergriffen wurden:

Warum nicht und in welche Zuständigkeit fällt diese Entscheidung?

Siehe Antwort zu 4.

7. Warum ist die Brücke über der Schleuse lediglich durch ein niedriges Gitter abgesichert?

Die Geländerhöhe von rund 1,0 m entspricht den einschlägigen Vorschriften. Es wird durch nach außen geneigte Geländeraufsätze von 30 cm Breite ergänzt.

8. Wie tief ist das Wasser unterhalb der Brücke?

Abhängig vom wetterbedingt sehr unterschiedlichen Abfluß der Alster: 0,2 bis 1,5 m.

9. Warum sind keine Warnschilder für Fußgänger vorhanden?

Warnschilder für Fußgänger sind seit dem 19. Mai 2001 vorhanden.

10. Warum stehen ­ außer einem Rettungsring und einer Stange ­ keine geeigneten Rettungsgeräte im räumlichen Umfeld der Schleuse zur Verfügung?

Das vorhandene Rettungsgerät ist nach einer gemeinsamen Bewertung aus der Ortsbesichtigung am 22. Mai 2001 ausreichend.

11. Warum bestehen keine Vorrichtungen, um im Unglücksfall den Wasserdurchlauf stoppen zu können?

Die Möglichkeiten zur Installation eines Notschalters zum Hochfahren der Wehrklappe und zur kurzzeitigen Unterbrechung der Wasserzufuhr werden geprüft.

12. Besteht ein Alarm- und Einsatzplan für das Auftreten einer Unfallsituation mit Personenschaden an der Schleuse?

Ja.

13. Sind der Verwaltung von dritter Seite Hinweise auf Gefahren zugegangen? Wie wurde mit diesen Hinweisen umgegangen?

Nein.