Trassenverlauf der BAB 26

Betreff: Trassenverlauf der BAB 26

Der Tagespresse ist zu entnehmen, dass sich im Zusammenhang mit den Planungen zur BAB 26 der mögliche Trassenverlauf auf Hamburger Gebiet geändert habe. Von der BAB 26 wären möglicherweise auch die Kleingartenvereine Neugrabener Moor und Francoper Straße betroffen.

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

1. Inwieweit ist die Trassenführung der BAB 26 bereits festgelegt:

a) auf niedersächsischem Gebiet?

b) im Anschluß hieran auf Hamburger Gebiet?

Die Trasse der BAB A26 ist sowohl in Hamburg wie auch in Niedersachsen durch die Linienbestimmung des Bundesministers für Verkehr aus dem Jahre 1979 grundsätzlich festgelegt. Abweichungen hiervon sind aufgrund der Feinplanung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens in einer gewissen Bandbreite möglich. Bei größeren Abweichungen wird ggf. eine Änderung der Linienbestimmung erforderlich.

Eine abschließende Festlegung der Linienführung existiert in Niedersachsen aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses für den ersten Abschnitt zwischen Stade und Horneburg.

Der Trassenverlauf in Hamburg ist in einem ca. 300 m breiten Korridor zwischen Moorwettern und südlicher Begrenzung der Vorrangflächen für Windenergienutzung möglich. Es ist Ziel, bei einem späteren Planfeststellungsverfahren die Trasse so dicht wie möglich entlang der Nordgrenze des geplanten Naturschutzgebietes Moorgürtel zu führen, um auf vorhandene und künftige Nutzungen ­ wie Obstanbau und Windenergie ­ Rücksicht zu nehmen.

2. In welchem Umfang ist die Finanzierung der BAB 26 bereits gesichert?

Gemäß dem Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) des Bundes kann die Finanzierung eines Teils der Gesamtkosten des ersten Bauabschnitts der A26 zwischen Stade und Horneburg in der Funktion einer Ortsumgehung als gesichert betrachtet werden.

Die Finanzierung der übrigen Bauabschnitte ­ insbesondere des Hamburger Teilstückes ­ ist offen.

3. Ist es richtig, dass die Trasse durch den sogenannten Moorgürtel nicht mehr in Frage kommt?

Ja.

4. Sind die beiden genannten Kleingartenvereine von den Planungen für die BAB 26 betroffen? Wenn ja, in welchem Umfang?

Nein.