Zeug/innenschutzzimmer

Betreff: Zeug/innenschutzzimmer. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 1999 wurden Mittel für die Einführung von Zeug/innenschutzzimmern in Hamburg-Harburg, Altona sowie beim Familiengericht Mitte zur Verfügung gestellt. Seit 1994 besteht ein solches Zimmer im Strafjustizgebäude. Die Einrichtungen sollten jeweils betreut werden, um die besondere psychische und soziale Ausnahmesituation des Gerichtsverfahrens durch helfende Begleitung abzumildern.

Ich frage den Senat:

1. Wie häufig werden die Zeug/innenschutzzimmer genutzt und in welchen Verfahren? (Bitte aufschlüsseln nach Gericht, Geschlecht der nutzenden Person, Position im Verfahren [Zeug/in/Nebenkläger/in] und Verfahrensgegenstand.) Strafjustizgebäude:

Wegen der Zahlen für die Jahre 1994 bis 1997 wird auf die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/1089, dort Antwort zu 3., verwiesen. 1998 wurden dort 800 Zeuginnen und Zeugen betreut. Eine differenziertere Statistik wird seit Oktober 1999 bzw. Wahlperiode Amtsgericht Hamburg-Harburg:

Dort wird die Zeuginnen- und Zeugenbetreuung seit November 1999 angeboten.

Parteien zur Verfügung. Im Amtsgericht Hamburg-Altona werden alle Zeuginnen und Zeugen in Strafund Zivilverfahren über die Betreuungsmöglichkeit informiert und die Parteien in Familiensachen dann, wenn ein besonderer Betreuungsbedarf besteht. Auf das Angebot des Sozialpädagogischen Dienstes am Familiengericht des Amtsgerichts Hamburg werden ebenfalls alle Parteien hingewiesen. Die Betreuung im Strafjustizgebäude wendet sich vorrangig an Zeuginnen und Zeugen, die Opfer von Gewaltdelikten geworden sind. Im Amtsgericht Hamburg-Harburg richtet sich das Angebot an alle Zeuginnen und Zeugen in Strafverfahren; in Zivil- und Familiensachen wird hierauf dann hingewiesen, wenn ein besonderer Betreuungsbedarf besteht.

3. Wie und nach welchen Maßgaben werden die Zimmer zugeteilt, wenn gleichzeitig männliche und weibliche oder mehrere gleichgeschlechtliche Zeug/innen die Nutzung beanspruchen? (Bitte unterscheiden nach gleich- und verschiedengeschlechtlicher Fallkonstellation.)

4. Wie wird sichergestellt, dass bei der Zuteilung keine der nutzenden Personen benachteiligt wird, insbesondere wenn es sich um traumatisierte Frauen handelt, die das Schutzzimmer jedenfalls ohne Anwesenheit eines männlichen Zeugen nutzen möchten?

Es wird einzelfallbezogen entschieden, wie die Betreuungskapazitäten aufgeteilt werden. Dabei werden die Prioritäten entsprechend den bei Zeuginnen und Zeugen vorhandenen Ängsten, Unsicherheiten sowie persönlicher Betroffenheit (z.B. traumatisierte Opfer) gesetzt, so dass grundsätzlich Opfer (sexueller) Gewalt vorrangig betreut werden.

5. Wird bei mehrfacher Nutzungsanfrage auf weitere Räume ausgewichen, und besteht in diesen noch eine Betreuung?

Die Zeugenbetreuungszimmer im Strafjustizgebäude und im Amtsgericht Hamburg-Altona sowie die Räumlichkeiten des Sozialpädagogischen Dienstes im Familiengericht bestehen aus jeweils zwei zusammenhängenden Zimmern. Die Zeugenbetreuung im Amtsgericht Hamburg-Harburg verfügt über zwei nebeneinanderliegende Zimmer. Es bestehen also Ausweichmöglichkeiten. Eine durchgehende Betreuung kann in solchen Fällen jedoch nicht gewährleistet werden, da es in jedem der Gerichte nur eine Zeugenbetreuerin gibt.

6. Durch wen erfolgt die Betreuung in den Zeug/innenschutzzimmern?

Die Zeugenbetreuung erfolgt durch Diplom-Sozialpädagoginnen bzw. Diplom-Sozialarbeiterinnen.

7. Gibt es eine Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen? Wenn ja: Mit welchen und wie ist diese konkret gestaltet? Wenn nein: Seit wann nicht mehr und aus welchem Grund?

Siehe Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/1089, dort Antwort zu 5.

Den dort aufgeführten Organisationen sind noch die Opferhilfe e.V., der Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V. (IAF), KOOFRA und Patchwork sowie die Beratungs- und Betreuungseinrichtungen für Opfer sexueller Gewalt hinzuzufügen, an die ggf. Zeuginnen auch weitervermittelt werden.