Festmacherdienste im Hamburger Hafen

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über den Marktzugang für Hafendienste sieht unter anderem vor, die Festmacherdienste für den Wettbewerb zu öffnen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Unter welchen wettbewerbs- und arbeitsrechtlichen Bedingungen werden Festmacherdienste im Hamburger Hafen angeboten?

2. Welche Änderungen würden diese nach Umsetzung des EU-Richtlinien-Entwurfs erfahren?

Der Marktzugang von Festmacherdiensten ist weder wettbewerbsrechtlich noch arbeitsrechtlich beschränkt. Ob bei Umsetzung des Richtlinien-Vorschlags der Europäischen Kommission Änderungen eintreten, ist derzeit nicht abschätzbar.

3. Wer muss derzeit sicherstellen, dass eine ausreichende Qualifikation und Anzahl von Festmachern an den Kais zur Verfügung steht?

­ Der Unternehmer eines Festmacherbetriebes hat die Arbeitsqualität seiner Angestellten zu überprüfen.

­ Jeder Schiffsführer ist für die Sicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich. Hierzu gehört auch die sichere Vertäuung des Schiffes. Vor diesem Hintergrund bestellt der Kapitän bei seinem Reedereivertreter des entsprechenden Hafens (Makler) eine für seine Schiffsgröße ausreichende Anzahl Festmacher. Der Makler bedient sich der im Hamburger Hafen verfügbaren Festmacherfirmen.

4. Welche reinen Festmacherbetriebe, die im Hamburger Hafen tätig sind, sind dem Senat bekannt?

5. Wer bietet darüber hinaus im Hamburger Hafen Festmacherdienste an?

Der zuständigen Fachbehörde sind neun Festmacherbetriebe bekannt, die sich als Vereinigung Hamburger Schiffsfestmacher zusammengeschlossen haben. Darüber hinaus bieten zwei Hafenbetriebe Festmacherdienste an.

6. Welche berufliche Qualifikation muss ein Festmacher heute im Hamburger Hafen nachweisen können?

Für den Festmacherberuf gibt es kein offizielles Berufsbild. Die in den Hafenbetrieben angestellten Festmacher sind angelernte Kräfte, die sich überwiegend aus dem Seefahrtsberuf rekrutieren. Jedoch ist zum Führen eines Festmacherbootes gemäß Hamburger Hafenpatentverordnung das eingeschränkte Hafenpatent vorgeschrieben. Des weiteren wird der Führerschein Klasse 3 zum Fahren des Mooring cars verlangt.

7. Welche berufliche Qualifikation muss ein Festmacher gemäß geplanter EU-Richtlinie im Hamburger Hafen nachweisen können?

Der Richtlinien-Vorschlag enthält hierzu keine Vorschriften.

8. Ist der Senat der Auffassung, dass Festmacher aus Sicherheitsgründen (für die Arbeiter/innen sowie den Betrieb des Hafens) eine Mindest-Qualifikation aufweisen können müssen? Wenn ja, welche?

Eine bestimmte Mindestqualifikation ist nicht vorgeschrieben. Vgl. Antwort zu 6. Um so mehr werden die auf freiwilliger Basis von dem Fortbildungszentrum Hafen Hamburg durchgeführten Sicherheitslehrgänge für Festmacher begrüßt.