Steuer

135Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Land Inneres Katastrophenschutz in Bremen

Für einen zugleich wirksamen wie wirtschaftlichen Katastrophenschutz ist es notwendig, den Ressourcenbedarf auf Grundlage möglichst realistischer Szenarien und Risikoanalysen festzulegen.

Zur Qualitätssicherung und Absicherung der Bedarfe sind regelmäßige Übungen mit allen bremischen Katastrophenschutzbereichen unter zentraler Steuerung des Innenressorts ebenso notwendig wie ein intensivierter Erfahrungsaustausch aller Beteiligten.

1 Aufgabe und Organisation 437 Katastrophenschutz wehrt Gefahren durch Ereignisse ab, die über eine Großschadenslage hinausgehen, und bekämpft deren Schäden. Das Innenressort steuert als Landeskatastrophenschutzbehörde zentral alle zuständigen öffentlichen Stellen und privaten Hilfsorganisationen. Es ist gleichzeitig Ortskatastrophenschutzbehörde für die Stadtgemeinde Bremen und damit auch für die Durchführung des Katastrophenschutzes zuständig. Der Innensenator ist als Katastrophenschutzleiter politisch verantwortlich. Er wird unterstützt von einem Stab, den der Amtsleiter der Feuerwehr Bremen leitet.

Beim Katastrophenschutz wirken die Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren, die Polizei und private Hilfsorganisationen (z. B. Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland, Deutsches Rotes Kreuz) mit.

Abhängig von der konkreten Gefahrenlage sind auch andere Ressorts (z. B. Gesundheit) und ihre zugeordneten Dienststellen im Rahmen ihrer Zuständigkeit in die Katastrophenabwehr eingebunden.

Für den Katastrophenschutz stehen dem Innenressort jährlich Haushaltsmittel von rund 150 T zur Verfügung. Davon erhalten die Hilfsorganisationen jährlich 57 T als Zuwendungen für Betrieb und Pflege der Ausstattung sowie für Personal, das Katastrophenschutzfahrzeuge besetzt.

Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Land Katastrophenschutz in Bremen 2 Ressourcenbedarf

Das Innenressort hat festzulegen, wie viele Kraftfahrzeuge und Personen mit welcher Ausstattung im Katastrophenschutz zur Verfügung stehen sollen. Es hält die Fahrzeuge vor, die der Bund bis zum Jahr 2007 zur Verfügung gestellt hat. Daneben haben sich Hilfsorganisationen verpflichtet, eigene Fahrzeuge bereitzustellen. Das Innenressort ist davon ausgegangen, dass diese Ausstattung angemessen ist, ohne zuvor den Bedarf ermittelt zu haben. Im Verlauf der Prüfung durch den Rechnungshof hat das Ressort begonnen, die künftige Ausstattung des Katastrophenschutzes zu konzipieren. Es will im Jahr 2011 ein Zwischenergebnis vorlegen.

Der Rechnungshof hält eine bremenspezifische Risikoanalyse mit denkbaren Katastrophenszenarien für unverzichtbar, anhand derer der Personal- und Ausstattungsbedarf ermittelt wird. Nur aufgrund solcher Szenarien lässt sich abschätzen und festlegen, welche Ausstattung zur effektiven Schadensabwehr und -bekämpfung benötigt wird. Zugleich wird dadurch der Gefahr begegnet, durch nicht benötigte Ressourcen Haushaltsmittel zu binden. Es bedarf einer Entscheidung, in welchem Umfang Bremen Kräfte und Ausstattung vorhalten will.

Das Innenressort hat dazu erklärt, bei unterschiedlichen Übungen habe sich gezeigt, dass die derzeit vorhandene Ausstattung ausreichend und angemessen sei. Auf diese Weise sei eine Bedarfs- und Risikoanalyse durchgeführt worden. Die jetzt gegründete Arbeitsgruppe zur Neukonzeption habe nicht eher eingerichtet werden können, da der Bund zuvor keine belastbaren Angaben zu seinem neuen Schutzkonzept vorgelegt hätte.

Der Rechnungshof hält die bisherige Bedarfsfeststellung für unzulänglich.

Bei der anstehenden Erarbeitung des Konzepts zur Ausstattung des Katastrophenschutzes sollten alle Katastrophenschutzbereiche an Risikoanalysen, Katastrophenszenarien und Bedarfsdeckungsplänen mitarbeiten.

3 Beteiligung von Hilfsorganisationen 445 Im Katastrophenfall können auch die Reserven der Hilfsorganisationen herangezogen werden, die diese außerhalb der vertraglichen Vereinbarungen vorhalten. Um planvoll handeln zu können, muss das Innenressort als Katastrophenschutzbehörde wissen, welches Hilfspotenzial im Land zur Verfügung steht. Im Verlauf der Prüfung hat das Innenressort begonnen, das gesamte Leistungspotenzial der Hilfsorganisationen übersichtlich zusammenzustellen.

137Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Land Katastrophenschutz in Bremen

Für die Haushaltsmittel, die die Stadt Bremen den Hilfsorganisationen zur Verfügung stellt, haben diese Verwendungsnachweise zu erbringen. Vorzulegen sind ein Sachbericht und ein zahlenmäßiger Nachweis über alle Einnahmen und Ausgaben. Die Hilfsorganisationen sind dem nicht nachgekommen, vom Innenressort deswegen aber auch nicht gerügt worden. Da Verwendungsnachweise unerlässlich sind, ist es Aufgabe des Ressorts, sie sich vorlegen zu lassen und sie zu prüfen.

4 Zusammenarbeit aller Beteiligten 447 Jeder Katastrophenschutzbereich muss als Plan einen sog. Katastrophenschutzkalender aufstellen, dessen Inhalt in der einschlägigen Verwaltungsvorschrift vorgegeben ist. Nicht alle Katastrophenschutzbereiche haben Kalender aufgestellt. Der Rechnungshof hat das Innenressort gebeten darauf hinzuwirken, dass fehlende Kalender erstellt werden, die der Verwaltungsvorschrift genügen.

Das Innenressort will die Probleme mit den Katastrophenschutzkalendern gegenüber den anderen Bereichen ansprechen. Der Rechnungshof fordert das Ressort auf, auf regelmäßige Aktualisierung und Übermittlung der Pläne hinzuwirken.

Um die Zusammenarbeit aller in Bremen am Katastrophenschutz beteiligten Einheiten zu verbessern, hat das Innenressort den Arbeitskreis Katastrophenschutz ins Leben gerufen. Es ist das einzige Gremium, in dem übergreifend Katastrophenschutzthemen diskutiert werden. Es sind aber nicht regelmäßig alle Katastrophenschutzbereiche vertreten. Damit ist das Risiko verbunden, dass die Arbeit im Katastrophenschutz nicht ausreichend aufeinander abgestimmt ist. Die Koordination übergreifender Aktionen und der Informationsfluss leiden, wenn nicht alle Beteiligten regelmäßig anwesend sind.

Der Rechnungshof hat daher vorgeschlagen, den Stellenwert des Arbeitskreises Katastrophenschutz zu erhöhen. Vorteilhaft wäre es, alle am Katastrophenschutz beteiligten Stellen zu verpflichten, regelmäßig vertreten zu sein.

Das Innenressort will prüfen, ob Regelungen zum Arbeitskreis Katastrophenschutz in der einschlägigen Verwaltungsvorschrift verankert werden können.

Zum vorbeugenden Katastrophenschutz gehört die Zusammenarbeit mit den benachbarten Kommunen. Das Innenressort beschränkt den gegenseitigen Austausch auf die Beantwortung dringender Anfragen.