Alsterpavillon

Nach diversen Besitzerwechseln wurde der unter Denkmalschutz stehende Alsterpavillon von der Bass Leisure Retail übernommen und als neues Flaggschiff ihrer Alex-Restaurantkette eröffnet.

Ich frage den Senat:

1. a) Zu welchen konkreten vertraglichen Bedingungen ­ insbesondere Höhe der jährlichen Pachtsumme, Vertragslaufzeit usw. ­ wurde der Erbbaurechtsvertrag der von den Betreibern der Alex-Restaurantkette übernommen?

b) Wurde bei den Vertragsverhandlungen im Vergleich zum letzten Betreiber eine höhere oder eine niedrigere Pacht ausgehandelt?

Im Grundbuch eingetragene Erbbauberechtigte des Alsterpavillons ist unverändert die Alsterpavillon Verwaltungsgesellschaft Zapp & Co. Deren bisherige Gesellschafter, die Harms Beteiligungsgesellschaft als Komplementärin sowie Mitglieder der Familie Harms als Kommanditisten, haben ihre jeweiligen Anteile auf die ALEX Gaststätten Immobilien Gesellschaft (ALEX) übertragen. Der Übertragung wurde im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen nach vorheriger Kenntnisnahme durch die Kommission für Bodenordnung zugestimmt.

Der Inhalt und die Gültigkeit des bestehenden Erbbaurechtsvertrages sind anläßlich der Übertragung der Anteile nicht geändert worden. Die geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen gelten unverändert fort. Ergänzungsvereinbarungen wurden mit den neuen Gesellschaftern nicht abgeschlossen.

2. Ab welchem Zeitpunkt wird von den neuen Pächtern der volle Pachtzins entrichtet?

3. Welche finanziellen Leistungen wurden bis dahin, also auch während der Umbauphase, von den Pächtern an die Stadt erbracht?

Der vereinbarte Erbbauzins wurde und wird unverändert laufend gezahlt (auch während der Umbauphase).

4. Welche Investitionssumme hat der neue Pächter vertraglich zugesichert, und innerhalb welchen Zeitraumes ist diese Summe zu investieren?

5. Handelt es sich dabei um vertraglich fest vereinbarte Investitionen? Welche?

Die neuen Gesellschafter hatten zunächst mit einem Investitionsvolumen von ca. 3 Millionen DM kalkuliert. Nach ihren Angaben wurden letztlich seit Anfang dieses Jahres rund 5 Millionen DM in den Alsterpavillon investiert. Hinsichtlich der Investitionssumme gibt es keine vertraglichen Vereinbarungen (siehe Antwort zu 1.).

6. Obliegt auch den neuen Betreibern die Verpflichtung, so wie es ursprünglich in dem am 24. August 1992 mit der Alsterpavillon Verwaltungsgesellschaft Zapp & Co. KG geschlossenen Erbbaurechtsvertrag vereinbart wurde, die kulturellen Belange dieses inoffiziellen Wahrzeichens Hamburgs zu berücksichtigen? Wenn ja: Inwiefern finden die kulturellen Aspekte in dem von den neuen Pächtern vorgelegten Konzept konkret Berücksichtigung?

Wenn nein: Warum nicht?

Siehe Antwort zu 1.

7. Welche Umbaumaßnahmen im Außen- sowie Innenbereich wurden von den neuen Betreibern vorgenommen, und sind diese Umbauarbeiten vorab mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt worden, um sicherzustellen, dass der Alsterpavillon in seiner Denkmaleigenschaft nicht beeinträchtigt wird?

Die neuen Gesellschafter des Alsterpavillons haben nach eigenen Angaben folgende, vorab mit dem Denkmalschutzamt abgestimmte, wesentliche Umbaumaßnahmen vorgenommen:

­ Fassadenumbau insbesondere der Nord- und Südseite

­ Neugestaltung des Eingangsbereichs

­ Anhebung der Ebene Jungfernstieg zur Verbesserung der Sichtbeziehung zur Alster

­ Einbau eines behindertengerechten Aufzuges für alle Ebenen

­ Erneuerung der Beleuchtung und der Einrichtung.

8. Teilt der Senat meine Ansicht, dass insbesondere die Entfernung der für die sechziger Jahre Architektur typischen Drehtür das Denkmal Alsterpavillon beeinträchtigt?

Nein.

9. Wurden im Zuge der Umbaumaßnahmen alle Publikumsbereiche behindertengerecht ausgestaltet, damit in Zukunft auch das Souterrain sowie das Hochparterre von Rollstuhlfahrern problemlos frequentiert werden kann? Wenn ja: Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich konkret umgesetzt? Wenn nein: Aus welchen Gründen hat die Stadt diese wichtigen Baumaßnahmen bei der neuen Vergabe dieser Einrichtung nicht zur Vertragsbedingung gemacht?

Ja. Durch den Einbau eines behindertengerechten Aufzuges gewährleistet das Unternehmen, dass jetzt alle Publikumsbereiche des Alsterpavillons auch für Rollstuhlfahrer problemlos erreichbar sind.