Bericht

Konsequenzen aus Unregelmäßigkeiten beim Beschäftigungsträger Mook wat e.V.

Durch die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drucksachen 16/4424 und 16/4321 konnten vor rund einem Jahr bestehende Unregelmäßigkeiten beim Beschäftigungsträger Mook wat e.V. aufgedeckt werden. In der Drucksache 16/4424 teilt der Senat mit, dass als Reaktion auf die bestehenden Unregelmäßigkeiten der Träger am 6. Juni 2000 einer Sonderprüfung unterzogen wurde. Diese wurde von zwei Prüfern der Betriebswirtschaftlichen Abteilung der BAGS vor Ort vorgenommen und hatte zum Ziel, die tatsächlichen internen Abläufe beim Einsatz öffentlicher Mittel durch den Träger einer umfassenden Bestandsaufnahme und Analyse zu unterziehen. Bevor dieser Bericht nicht endgültig fertiggestellt war, hat der Senat von einer abschließenden Bewertung dieser Vorgänge abgesehen.

Die Prüfung der Betriebswirtschaftlichen Abteilung vom 6. Juni 2000 hatte zum Gegenstand, den anläßlich der Informationen aus Presseberichten vom 30. Mai 2000 bekannt gewordenen Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten bei Mook wat e.V. nachzugehen. Hierfür wurde Einsicht in die in der Geschäftsstelle Am Hasenberge geführten Buchhaltungsunterlagen genommen und die Auftragsmodalitäten im Arbeitsladen Dulsberg untersucht.

Die Aufgabe, die internen Abläufe beim Einsatz öffentlicher Mittel durch den Träger einer umfassenden Bestandsaufnahme und Analyse zu unterziehen, wurde zu einem späteren Zeitpunkt einem externen Gutachter übertragen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wann wurde der o.g. endgültige Abschlußbericht über die Vorgänge beim Beschäftigungsträger Mook wat e.V. durch die Betriebswirtschaftliche Abteilung der BAGS fertiggestellt?

Der Bericht über die Sonderprüfung der Betriebswirtschaftlichen Abteilung ist am 7. Juni 2000 fertiggestellt worden. Der abschließende Bericht des externen Gutachters vom 10. Juni 2001 liegt der zuständigen Behörde seit dem 12. Juni 2001 vor.

2. Welche konkrete Zielsetzung und welche Schwerpunkte hatte dieser Prüfungsbericht?

3. Zu welchen zentralen Erkenntnissen und zu welcher abschließenden Bewertung ist der Senat bezüglich der untersuchten Sachverhalte gelangt?

4. Welche konkreten Schwachstellen bezüglich der Zuwendungskontrolle konnten

a) in der Konzeption der bestehenden Kontrollmechanismen und

b) bei der Anwendung der bestehenden Mechanismen lokalisiert werden?

Siehe Vorbemerkung. Zentrale Erkenntnis der Sonderprüfung vom 6. Juni 2000 war, dass den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Materialbuchhaltung und Auftragskalkulation nicht entsprochen wurde. Eine der Schlußfolgerungen aus diesen Feststellungen war die Beauftragung eines externen Gutachters.

Der Bericht des externen Gutachters hatte zum Ziel, anläßlich eines Betrugsfalls im Jahre 2000 durch einen Mitarbeiter des Vereins erstens die innerbetrieblichen Strukturen und Abläufe von Mook wat e.V. eingehend zu untersuchen, zweitens festzustellen, ob innerbetriebliche Strukturen diesen Betrugsfall mit begünstigt haben könnten, und drittens, falls letzteres zutreffend sei, organisatorische Veränderungen vorzuschlagen, die ähnliche Fälle in Zukunft verhindern. Der Schwerpunkt lag auf Interviews von 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, teilnehmender Beobachtung vor Ort und einer Auswertung von Organisationsmaterialien und Buchhaltung.

5. Weshalb ist die Bürgerschaft durch den Senat bisher nicht abschließend über die Ergebnisse der Überprüfung und die daraus gezogenen Konsequenzen informiert worden?

Da das Gutachten der zuständigen Behörde erst seit dem 12. Juni 2001 vorliegt, ist eine abschließende Bewertung noch nicht erfolgt.