Steuer

162 Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Land Zuwendungen an ein außerhochschulisches Forschungsinstitut

In den letzten beiden Jahren sind zwei bremische Forschungsinstitute aufgrund ihrer hervorragenden Leistungen in überregionale Forschungsorganisationen - Fraunhofer-Gesellschaft und Leibniz-Gemeinschaft - aufgenommen worden. Mit der Aufnahme entsteht zunächst ein hoher zusätzlicher Zuwendungsbedarf, da Bremen gehalten ist, die Forschungsinstitute überregional wettbewerbsfähig zu machen. Erst danach wird das Land Bremen durch die anteilige Finanzierung der überregionalen Forschungsorganisationen von Bund und Ländern finanziell entlastet. Kurz- bis mittelfristig haben weitere bremische Forschungsinstitute die Perspektive, in überregionale Forschungsorganisationen aufgenommen zu werden. Dies würde zunächst erneut eine verstärkte finanzielle Anstrengung des Landes Bremen erfordern.

Darüber hinaus planen mehrere Forschungsinstitute - neben dem geprüften Institut - Verwertungsgesellschaften zu gründen, um u. a. ihre Aufträge von privaten Dritten darüber abzuwickeln und damit steuerliche Risiken zu vermeiden. Die Verwertungsgesellschaften in Form einer benötigen ein Stammkapital von mindestens 25 T, das vom Ressort zur Verfügung gestellt werden muss, wodurch weiterer Mittelbedarf entsteht.

Eine Dokumentation relevanter Daten, die eine Gesamtschau über alle Forschungsinstitute ermöglicht, ist notwendig, um eine valide Entscheidungsgrundlage für die Weiterentwicklung der bremischen Forschungslandschaft zu haben. Der Haushaltsgesetzgeber bedarf dieser Gesamtschau, um bei knappen Haushaltsmitteln Prioritäten setzen zu können.

163Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Land Wirtschaft Baumaßnahme Deutsches Auswandererhaus

Das Wirtschaftsressort hat die Planungsmittel nicht rechtzeitig eingeworben und die baufachliche Zuwendungsprüfung zu spät in Auftrag gegeben.

Die Bremerhavener Entwicklungsgesellschaft hat grundlegende Regeln des Vergaberechts und der Korruptionsprävention nicht beachtet.

1 Zuwendungsbaumaßnahme

Im Jahr 2004 wurden für den Bau des Deutschen Auswandererhauses in Bremerhaven 17,6 Mio. einschließlich Kosten für die Ausstattung veranschlagt. Die Bremerhavener Entwicklungsgesellschaft Alter/Neuer Hafen & Co. KG (BEAN) beantragte im Mai 2004 eine Zuwendung über 15,84 Mio., mit der 90 % der Kosten des Baus gedeckt werden sollten.

Die Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung (BIS) bewilligte die Zuwendung im September 2004. Da das Auswandererhaus rechtzeitig zur Sail 2005 eröffnet werden sollte, begann die BEAN im Einvernehmen mit der BIS bereits im Mai 2004 mit der Maßnahme.

Zeitgleich gab die BIS die baufachliche Prüfung in Auftrag, die bei Zuwendungsbaumaßnahmen vorgeschrieben ist. Die Verträge mit den freiberuflich tätigen Architektur- und Ingenieurbüros hat die BIS, die Bauverträge hat die BEAN geschlossen.

Der Bau ist im August 2005 fertiggestellt worden. Die BEAN hat erst vier Jahre später einen Verwendungsnachweis vorgelegt, der zudem unvollständig war. Diesen hat die seit 2009 zum Finanzressort gehörende Baufachtechnische Zuwendungsprüfung (BZP) geprüft. Im Januar 2010 hat die BZP festgestellt, dass die Maßnahme mit rund 18,3 Mio. abgerechnet worden ist.

Die Mehrkosten in Höhe von rund 0,7 Mio. sind nach Angabe des Wirtschaftsressorts von der Stadt Bremerhaven allein getragen worden. Sie sind angefallen, um die Baumaßnahme zu beschleunigen und den Übergabetermin einzuhalten.

Der Rechnungshof hat die Planung und die Durchführung der Maßnahme stichprobenweise geprüft. Um die Ausschreibung und die Abrechnung exemplarisch zu prüfen, hat er die Gewerke Rohbau, Trockenbau, Fassadenelemente und Holzfassade ausgewählt.

Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Land Baumaßnahme Deutsches Auswandererhaus 2 Baufachtechnische Zuwendungsprüfung

In den baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 44 und 44a LHO ist geregelt, dass die technische bremische Verwaltung bereits bei der Vorbereitung des Antrags auf Zuwendung mitwirken und während des gesamten Planungsprozesses beraten soll. Diese Regelung ist getroffen worden, weil die Kosten einer Baumaßnahme ganz wesentlich in der Planungsphase beeinflusst werden können. Nach Fertigstellung der Planung ist es nur noch in geringem Umfang möglich, auf die Kosten Einfluss zu nehmen.

Als die BIS die Begleitung der Zuwendungsbaumaßnahme bei der BZP in Auftrag gab, war die Planung bereits weitgehend festgelegt und hatte als Grundlage für Leistungsverzeichnisse bei Vergabeverfahren gedient.

Nach Angabe der BEAN konnte ein Teil der Vorschläge der BZP nicht mehr beachtet werden. Der andere Teil soll über Nachträge in den Bauablauf eingeflossen sein. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass eine Vielzahl von Nachträgen ohne Wettbewerb und ohne Preisprüfung freihändig an Handwerksfirmen vergeben wurde.

Für das Gewerk Fassadenelemente hat die BEAN z. B. 19 Nachträge in Auftrag gegeben, für das Gewerk Rohbau waren es 45. Bei anderen Gewerken war es ähnlich. Für einen Neubau, bei dem - anders als bei Umbau und Sanierung - Überraschungen durch vorhandene Bausubstanz auszuschließen sind, ist diese große Zahl von Nachtragsangeboten nicht zu akzeptieren.

Das Wirtschaftsressort hat erklärt, Planungsmittel hätten für die Beauftragung der BZP nicht eher zur Verfügung gestanden. Das Ressort hat nicht erläutert, warum es die Planungsmittel nicht eher beantragt hat, damit die BZP rechtzeitig hätte beauftragt werden können. Es hat aber zugesagt, die BZP künftig eher einzubinden, damit diese Maßnahmen noch beeinflussen kann.

3 Freiberuflich Tätige fehlerhaft beauftragt

Den Vertrag mit dem Generalplanungsbüro hat die BIS erst Monate nach Beginn der Maßnahme abgeschlossen. Das hatte zur Folge, dass die vertraglich getroffene Honorarvereinbarung unwirksam war (§ 4 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure -HOAI- in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung von 2002). Im Ergebnis gilt deshalb zwischen der BIS und dem Generalplanungsbüro der Mindestsatz nach HOAI als vereinbart.