Besetzung von Amtsanwaltsstellen mit Volljuristen

Gemäß §§142 Absatz 1 Nummer 3, 145 Absatz 2 GVG kann das Amt der Staatsanwaltschaft bei Amtsgerichten durch Amtsanwälte ausgeübt werden. Dabei gilt für die personelle Regelung der Amtsanwaltschaft §122 nicht, d.h., der Amtsanwalt bedarf nicht der Befähigung zum Richteramt.

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Amtsanwaltsstellen gab es in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001 (erstes Quartal) in allen Aufgabenbereichen?

Im Jahr 2000 und im ersten Quartal 2001 gab es für von Amtsanwältinnen und Amtsanwälten wahrzunehmende Aufgaben 21 Planstellen. Im übrigen siehe Antwort des Senats auf die Große Anfrage dort Antwort zu VI.1. und 2.

2. Wie viele Amtsanwaltsstellen wurden in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001 (erstes Quartal) zur Bewerbung neu ausgeschrieben, und wie viele wurden davon mit Volljuristen besetzt?

In den Jahren 1998 und 2001 (erstes Quartal) sind keine Stellen für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte ausgeschrieben worden. In den Jahren 1999 und 2000 sind jeweils drei Amtsanwaltsstellen ausgeschrieben worden, die alle mit Volljuristinnen bzw. Volljuristen besetzt wurden.

3. Warum wurden diese Amtsanwaltsstellen mit Volljuristen besetzt?

Siehe Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/4788, dort Antwort zu 2.,

3. und 4.

4. Werden Bewerber mit anderen Qualifikationen wie z. B. mit fachspezifischen Fähigkeiten und Kenntnissen, die jedoch nicht die Befähigung zum Richteramt besitzen, berücksichtigt und, wenn nicht, warum nicht?

Berücksichtigt werden Bewerberinnen und Bewerber, die die Befähigung für die Laufbahn des Amtsanwalts besitzen. Hierzu bestimmt §2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des Amtsanwalts: Die Befähigung für die Laufbahn des Amtsanwalts besitzt, wer die Amtsanwaltsprüfung bestanden hat. Bewerbern, die die zweite juristische Staatsprüfung bestanden haben, kann die zuständige Behörde die Befähigung für die Laufbahn des Amtsanwalts zuerkennen.

5. Wie viele Rechtspfleger haben sich in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001 (erstes Quartal) auf die Ausschreibung einer Amtsanwaltsstelle hin beworben?

Auf die Ausschreibungen haben sich unter den über 150 Bewerbungen auch einige ­ quantitativ allerdings kaum ins Gewicht fallend ­ Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die ausgebildete Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sind, beworben.

6. Wie wird sichergestellt, dass die Besetzung von Amtsanwaltsstellen mit Volljuristen nicht zu einer Verdrängung nach unten führt mit der Folge, dass sich z. B. immer weniger Rechtspfleger auf die Amtsanwaltsstellen bewerben?

Siehe Antwort zu 3.