Die Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses ist diesem Bericht als Anlage
Der CDU-Antrag ist dem Jugend- und Sportausschuß auf Antrag der SPD-Fraktion durch Beschluß der Bürgerschaft vom 15. Februar 2001 federführend zur Beratung und dem Rechtsausschuß mitberatend überwiesen worden. Die Beratung des Jugend- und Sportausschusses fand am 17. Mai 2001 statt. Die Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses ist diesem Bericht als Anlage beigefügt.
II. Beratungsinhalt:
Die CDU-Abgeordneten führten aus, dass gemäß §1601 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in gerader Linie Verwandte verpflichtet seien, einander Unterhalt zu gewähren. Entsprechend § 1602 Absatz 1 BGB sei unterhaltsberechtigt, wer außerstande sei, sich selbst zu unterhalten. §1603 BGB regele, daß derjenige nicht unterhaltspflichtig sei, der bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande wäre, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts Unterhalt zu gewähren. In diesem Fall trete der Staat in Vorlage, d.h., der Staat zahle einen Unterhaltsvorschuß für die Kinder, denen Unterhalt zustände, die jedoch von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt erhielten. Dieser Vorschuß sollte möglichst zurückgezahlt werden, da er jährlich im Hamburger Staatshaushalt mit 42 bis 54 Millionen DM zu Buche schlage. Hierfür habe Hamburg bis vor einem Jahr einen fünfzigprozentigen, in 2001 nur noch einen dreiunddreißigprozentigen Zuschuß vom Bund erhalten. Die Rückholquote liege in den letzten Jahren verglichen mit dem Bundesdurchschnitt von 22 Prozent und 37 Prozent in Bayern in Hamburg bei 12 Prozent bis 17 Prozent und damit deutlich niedriger. Hierbei handele es sich um ein deutliches Mißverhältnis, das behoben werden müsse. Da es sich bei der Zahlung von Unterhalt um eine gesetzliche Verpflichtung handele, liege bei Nichtzahlung abgesehen von den Fällen des §1603 BGB der Straftatbestand nach §170 (Verletzung der Unterhaltspflicht) vor und könnte dementsprechend verfolgt werden. Etwa ein Drittel der Zahlungspflichtigen würden nach Aussage der CDU-Abgeordneten wenn auch nicht in ausreichendem Maße ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen, ein weiteres Drittel könne wegen zu geringer Einkünfte nicht zahlen, und ein weiteres Drittel könnte, wolle aber nicht zahlen. An dieser Stelle müsse angesetzt werden. In Dänemark beispielsweise sei bereits möglich, zahlungspflichtigen, aber unwilligen Vätern das Kraftfahrzeug zu entziehen; allerdings gebe es dort auch ein anderes Fahrzeugregister, das vergleichbar mit einem Grundbuch sei. Über die Einrichtung eines vergleichbaren Registers in der Bundesrepublik regten die Abgeordneten der CDU an nachzudenken. Darüber hinaus wiesen die CDU-Abgeordneten darauf hin, dass auch die Möglichkeit bestünde, Unterhaltsvorschüsse über private Inkassounternehmen eintreiben zu lassen. Hierzu würden derzeit Gespräche mit einem Rechtsprofessor aus Stavenhagen geführt.
Die SPD-Abgeordneten stimmten den Ausführungen der CDU-Abgeordneten zu und berichteten, daß während der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2001 über ein Modellvorhaben in Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei gesprochen worden sei, und baten um Sachstandmitteilung. Ihres Erachtens sei im April 1999 die Frage der Unterhaltsvorschußkasse in der Bürgerschaft erörtert und beschlossen worden.
Bericht des Jugend- und Sportausschusses über die Drucksache 16/5521: Bessere Rückholquoten beim Unterhaltsvorschuß (CDU-Antrag) Vorsitzende: Sabine Steffen Schriftführerin: Karin Rogalski-Beeck
Die Senatsvertreter unterstützten die Absicht der Abgeordneten, alles erdenklich Mögliche zur Steigerung der Rückholquoten beim Unterhaltsvorschuß zu versuchen. Nicht nur finanzpolitisch seien diese Bemühungen von Bedeutung, sondern auch im moralischen Kontext der Unterhaltspflichtigen gegenüber ihren Kindern. Gerade in den letzten Jahren seien erhebliche Bemühungen unternommen worden, um die Rückholquote zu steigern. Die Senatsvertreter stellten klar, dass es sich bei der angegebenen Rückholquote von 12 Prozent bis 17 Prozent nicht etwa um schwankende Werte handele, sondern um einen Anstieg über die Jahre von 12 Prozent auf 17 Prozent. Eine abweichende Bewertung liege für die Vergleichszahlen zwischen Großstädten und Bundesländern vor. Die in manchen süddeutschen Ländern wie Baden-Württemberg und Bayern übliche und von der Senatsvertreterin und den Senatsvertretern für rechtlich bedenklich gehaltene Praxis in den Jugendämtern sei, obwohl Väter bereits zahlten, zusätzlich Unterhaltsvorschuß zu leisten. Dies führe zu einer erheblichen Erhöhung der Quote und habe zum Teil damit zu tun, dass es Verrechnungsmodalitäten mit den Landkreisen gebe, die es für die Jugendämter sinnvoll erscheinen ließen, derart zu praktizieren. Daher würden diese Zahlen nicht als realistische Vergleichswerte herangezogen werden können. Bezugnehmend auf die Frage zum Stand des in den Haushaltsberatungen angekündigten Modellvorhabens führten die Senatsvertreter aus, dass Hamburg die einzige Stadt bzw. das einzige Bundesland sei, das beabsichtige, besagtes Modellvorhaben zu testen. Zwar würden die Hamburger Aktivitäten von anderen Bundesländern und Städten mit großem Interesse verfolgt, jedoch stehe nur in Hamburg das Modellvorhaben kurz vor dem Startschuß. Nicht nur sämtliche Beratungen mit den Bezirken, dem und der Anwaltskanzlei seien abgeschlossen, sondern auch die grundsätzliche Zustimmung des Rechnungshofs bis auf wenige noch zu klärende Einzelfragen und der Finanzbehörde lägen vor. Die EDV sei ebenfalls schon eingerichtet und laufe im Rahmen des Projekts Jugendamts-Automation (PROJUGA). Es sei geplant, im Rahmen der Haushaltsberatungen des nächsten Jahres Erfahrungswerte vorzustellen. Erhoffen würden sich die Senatsvertreter weitere Steigerungen der Rückholquoten.
Die SPD-Abgeordneten stellten heraus, es sei nicht nur wichtig, den Steuerzahler zu entlasten, sondern auch den zumeist Müttern durch den Unterhaltsvorschuß den Gang zum Sozialamt zu ersparen.
Des weiteren erkundigten sich die Abgeordneten der SPD, warum der Vorschlag, den Unterhaltsvorschuß über Inkassobüros eintreiben zu lassen, nicht umgesetzt worden sei und statt dessen ein Anwaltsbüro eingeschaltet worden sei.
Die Senatsvertreter führten aus, dass bereits in 1998 in einem bürgerschaftlichen Ersuchen dargestellt worden sei, dass ein Inkassobüro nicht angemessen erscheine, weil hier Kosten zwischen 40 Prozent und 50 Prozent entstünden und Inkassobüros überdies nicht prozeßfähig seien. Von einem Anwaltbüro hingegen könne erwartet werden, dass dieses ggf. auch prozeßrechtlich tätig würde. Die Entscheidung für das ausgewählte Anwaltsbüro resultiere aus den umfangreichen Erfahrungen beim Eintreiben von Schulden und Ausständen, über die das Büro verfüge. Da es sich hierbei zunächst nur um einen Versuch handele, müsse nach der Erprobungsphase eine Auswertung erfolgen, auf deren Basis über das weitere Vorgehen zu entscheiden sein werde.
Die SPD-Abgeordneten bemerkten anhand eines geschilderten Beispielfalles, dass Zeitnähe und Nachhaltigkeit der Beitreibung noch sehr zu wünschen übrigließen. Habe der zur Unterhaltszahlung Verpflichtete erst einmal Schulden aufgebaut, würde nicht selten durch Arbeitsplatz- oder Wohnortwechsel die Flucht vor dieser Verpflichtung angetreten. Daher baten die Abgeordneten der SPD, zu Protokoll zu geben, welche Bundesländer welche Bearbeitungszeiten benötigten und welche negativen Erkenntnisse es hierzu gebe. Sie wiesen darauf hin, dass eine nachhaltige Verfolgung unerläßlich sei. Erwartet würde keine übermäßig hohe Rückholquote, dennoch müßten nach Ursachen gesucht werden, weshalb Hamburg deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liege, und entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden. Einen der Gründe hierfür sähen sie unter anderem darin, dass Hamburg nicht zügig genug agiere.
Die Senatsvertreter gaben an, dass sicherlich nicht auszuschließen sei, dass einzelne Verwaltungsmitarbeiterinnen oder -mitarbeiter ihre Arbeit nicht optimal ausführten. Dennoch müsse nach weiteren Ursachen geforscht werden. Dies sei in mit den Bezirken zu führenden Gesprächen beabsichtigt. Die Senatsvertreter sagten zu, den Bearbeitungsstand und aktuelle Probleme zu Protokoll zu geben.
Die SPD-Abgeordneten bestätigten, dass sie den Vergleich Hamburgs mit den Flächenländern in der Frage der Rückholquoten für nicht aussagekräftig hielten. Sie fragten die Senatsvertreter, ob Kenntnisse über die Situation vergleichbarer Großstädte wie Frankfurt, Leipzig oder Berlin vorlägen. Darüber hinaus würde sie interessieren, ob es zwischen den Bezirken unterschiedliche Rückholquoten gebe oder ob die Bezirke vergleichbar erfolgreich bei der Rückholung von Unterhaltsvorschüssen seien. Sie fragten nach der Qualifikation der bezirklichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Rückholung befaßt seien, und führten an, dass es Überlegungen gegeben habe, Steuerbeamte für derartige Tätigkeiten einzusetzen, da diese erfahrungsgemäß mehr Gelder beitreiben, als sie kosten würden. Diese Idee sei jedoch nicht weiterverfolgt worden.
Die Senatsvertreter antworteten, dass die Rückholquoten in 2000 in den Großräumen München bei 25 Prozent, Berlin bei 21 Prozent, Bremen bei 17 Prozent und Köln bei 15 Prozent gelegen hätten. Daraus werde deutlich, dass Hamburg genau im Mittel, verglichen mit diesen Großstädten, liege. Die in den Bezirken für die Rückholung von Unterhaltsvorschüssen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien Verwaltungsfachbeamte des mittleren Dienstes, die regelmäßig in entsprechenden Schulungen zu Inhalten, Zielen und Änderungen des Unterhaltsvorschußgesetzes fortgebildet würden. Die Rückholquote der Bezirksämter sei sehr unterschiedlich und habe in 2000 zwischen 14,5 Prozent in Bergedorf und 21,9 Prozent in Eimsbüttel gelegen. Die Differenzen ergäben sich daraus, dass es in Hamburg zwei Bezirke mit eigenen Gerichtsvertretern gebe, die Spezialisten auf dem Gebiet der Beitreibung seien. In den übrigen fünf Bezirksämtern würde diese Aufgabe von den Rechtsämtern mitübernommen, wodurch die Abläufe zeitlich verzögert würden. Seit letztem Jahr gebe es in Eimsbüttel eine Stelle, die sich insbesondere mit Eintreibung beschäftige. Als diese Stelle noch nicht besetzt gewesen sei, habe die Rückholquote bei 14 Prozent gelegen, heute liege sie bei 21,9 Prozent. Hieraus lasse sich deutlich der Vorteil von Spezialisierung erkennen. Die Senatsvertreter führten aus, daß, als sie 1998 im Rahmen des bürgerschaftlichen Ersuchens versucht hätten, gemeinsam mit der Bezirksverwaltung die Spezialisierung für jeden Bezirk zu realisieren, feststellen mußten, dass diese sich nicht in jedem Bezirke umsetzen lasse. Bezogen auf die Schnelligkeit sei beispielsweise ein Anwalt mit seinem fachlichen Wissen und seiner technischen Ausstattung der Hamburger Verwaltung weit überlegen.
Die SPD-Abgeordneten erkundigten sich, welche Beträge sich hinter den 14,5 Prozent Rückholquote in Bergedorf und den 21,9 Prozent in Eimsbüttel verbergen. Sie führten aus, dass aus dem bürgerschaftlichen Ersuchen deutlich hervorgehe, dass die Trennung zwischen Bewilligung und Heranziehung gewollt sei. Verwundert, dass dies bereits vor Jahren beschlossen und erst jetzt in zwei Bezirken umgesetzt worden sei, fragten die Abgeordneten, wann die Umsetzung der Spezialisierung in den anderen Bezirken erfolge.
Mit Schreiben vom 29. Mai 2001 informierten die Senatsvertreter:
Die Senatsvertreter sagten, dass wegen Fehlens eines entsprechenden Berichtswesens über die Anzahl der eingeleiteten Verfahren keine Auskunft gegeben werden könne.
Die CDU-Abgeordneten erkundigten sich nach eventuellen behördenübergreifenden Systemvernetzungen, die ermöglichten, einen zur Rückzahlung Verpflichteten ausfindig zu machen, sobald dieser an irgendeiner Stelle der Hamburger Verwaltung digital aufgenommen werde.
Die Senatsvertreter erläuterten, dass die Jugendämter ihre Ausstände bei den Finanzämtern melden würden, so dass auf den Unterhaltsschuldner spätestens im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs zugegriffen werden könne.
III. Ausschußempfehlung
Der Jugend- und Sportausschuß empfiehlt der Bürgerschaft
1. mehrheitlich mit den Stimmen der Abgeordneten von SPD und GAL gegen die Stimmen der CDU-Abgeordneten, Ziffer I des Antrags der Drucksache 16/5521 abzulehnen.
2. einstimmig, Ziffer II des Antrags aus der Drucksache 16/5521 wie folgt anzunehmen: 1. zu prüfen, inwieweit private Unternehmen mit der Beitreibung und Verfolgung der zurückzuzahlenden Beträge aus der Unterhaltsvorschußkasse beauftragt werden können.
2. der Bürgerschaft bis zum 1. September 2001 über die Prüfung Bericht zu erstatten. Karin Rogalski-Beeck, Berichterstatterin Anlage Stellungnahme des Rechtsausschusses an den federführenden Jugend- und Sportausschuß zur Drucksache 16/5521: Bessere Rückholquoten beim Unterhaltsvorschuß (CDU-Antrag) Vorsitzender: Prof. Dr. Ulrich Karpen Schriftführer: Rolf-Dieter Klooß
Der CDU-Antrag ist dem Rechtsausschuß von der Bürgerschaft am 15. Februar 2001 zur Mitberatung überwiesen worden.
Zur Begründung ihres Antrages erklärten die CDU-Abgeordneten, dass der Staat von der Möglichkeit der Rückforderung von Unterhaltsvorschüssen in nicht ausreichendem Maße Gebrauch mache. Es gehe der CDU darum, diejenigen Schuldner zu erfassen, die in der Lage seien, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, es jedoch nicht täten, so dass letztlich dann der Steuerzahler für sie eintrete. Deshalb sollten neue Wege beschritten werden wie z. B. die Pfändung von Kraftfahrzeugen. Dazu müßte ein Unterhaltsregister angelegt werden, in das die Polizei beim Zugriff einsehen könnte. Es gebe aber auch die Möglichkeit, ein privates Inkassobüro zu beauftragen.
Die Senatsvertreter zeigten zwar Sympathie für die hinter dem CDU-Antrag stehende Absicht, hatten jedoch Einwände gegen seine Annahme. Sie machten darauf aufmerksam, dass das Unterhaltsvorschußgesetz einem Kind den ihm zustehenden notwendigen Unterhalt sichere und auch verschaffe, wenn ein entsprechender Antrag gestellt werde. Es gehe also nicht darum, die Lebenssituation eines Kindes zu verbessern, sondern nur noch darum, einen säumigen Schuldner im Wege des gesetzlichen Übergangs der Forderung auf den Staat zur Leistung heranzuziehen. Hier werde also ein staatlicher Ersatzanspruch geltend gemacht. Da es aber viele andere Bereiche gebe, in denen der Staat ebenfalls Ersatzansprüche geltend machen könnte (z.B. Sozialhilfe, BAföG), würde es der Systemkonformität widersprechen, wenn der Staat seinen Anspruch auf einen einzigen Bereich beschränke. Dadurch würde ein relativ kleiner Sektor staatlichen Regreßanspruchs privilegiert.
Im übrigen würden auch praktische Schwierigkeiten hinzukommen, wenn beim Zugriff auf das Kraftfahrzeug die Eigentumsverhältnisse unbekannt seien und erst geklärt werden müßten; auch müßten z. B. ausreichende Abstellmöglichkeiten auf gesicherten Flächen geschaffen werden. Die Polizei würde
was vollkommen systemwidrig wäre quasi Inkassoaufgaben wahrnehmen.
Die öffentliche Hand sollte nach Meinung der Senatsvertreter vielmehr andere eigene Möglichkeiten ausschöpfen. Es sei denkbar, die Vorschußkasse zu verstärkter Aktivität zu veranlassen oder aber staatliche Forderungen mit privater anwaltlicher Hilfe beizutreiben. Das werde zur Zeit erprobt.
Die Abgeordneten von SPD und GAL waren der Meinung, dass die öffentliche Hand stärker als bisher ihre Ansprüche über neue Wege realisieren bzw. die jetzigen Möglichkeiten besser nutzen sollte. Sie hatten ebenfalls Bedenken hinsichtlich der Systemkonformität und der Privilegierung eines Teils des öffentlichen Bereichs. Aus diesen Gründen lehnten sie den Antrag ab, obwohl sie wie sie beteuerten
sich auch im moralischen Konsens mit der Absicht des CDU-Antrages sahen.
Der Rechtsausschuß empfiehlt dem federführenden Jugend- und Sportausschuß mit den Stimmen der Abgeordneten von SPD und GAL gegen die Stimmen der CDU-Abgeordneten, die Drucksache 16/5521 abzulehnen.