Während der Bauzeit des Auswandererhauses hat eine Firma Insolvenz angemeldet die mit der Gebäudeleittechnik beauftragt war

171Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Land Baumaßnahme Deutsches Auswandererhaus

Das Ressort hat erklärt, die BEAN habe die Kontrolle auf Basis DV-gestützter Methoden geführt. Sie habe zu jeder Zeit der Maßnahme einen präzisen Kenntnisstand der jeweils aktuellen Baukosten gehabt. Warum die BEAN dem Rechnungshof dennoch eine fehlerhafte Kostenübersicht vorgelegt hat, hat das Ressort nicht erläutert.

Leistungsabgrenzung 612 Meldet eine Baufirma während der laufenden Bauausführung Insolvenz an, hat der Bauherr das Recht, die Leistung durch eine andere Firma fertigstellen zu lassen. Dabei muss er Leistungen der beiden Firmen genau gegeneinander abgrenzen. Diese Abgrenzung ist für die Abrechnung der Leistungen bedeutsam, sowie um etwaige Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden zu können und für Gewährleistungsfragen.

Während der Bauzeit des Auswandererhauses hat eine Firma Insolvenz angemeldet, die mit der Gebäudeleittechnik beauftragt war. Eine andere Firma hat die bereits begonnene, aber mangelhafte Leistung fertiggestellt.

Die BEAN hat dem Rechnungshof gegenüber weder den Nachbesserungsaufwand beziffern noch belegen können, dass die insolvente Firma nicht überzahlt worden ist.

Die Erörterung ist noch nicht abgeschlossen. Das Ressort hat die BEAN aufgefordert, die genaue Abwicklung des Falls darzulegen.

7 Zusammenfassung und Ausblick

Der Rechnungshof hat den Eindruck gewonnen, dass es an Engagement der am Bau des Auswandererhauses Beteiligten nicht gefehlt hat. Das Gebäude sieht ansprechend aus und macht auf Besucherinnen und Besucher einen guten Eindruck.

Eine Ursache für die in seiner Prüfung festgestellten Fehler sieht der Rechnungshof darin, dass die BEAN über zu wenig Personal verfügt. Das Wirtschaftsressort teilt die Auffassung des Rechnungshofs hinsichtlich der personellen Ausstattung der BEAN. 617 Zurzeit befasst sich die BEAN mit einem Erweiterungsbau für das Auswandererhaus. Dafür bekommt sie wieder Zuwendungen vom Wirtschaftsressort.

Das Personal der BEAN wurde jedoch bisher nicht aufgestockt. Vielmehr muss es zusätzlich zur Erweiterungsbaumaßnahme die Bauunterhaltung für den bestehenden Bau des Auswandererhauses und das neu gebaute 172 Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Land Baumaßnahme Deutsches Auswandererhaus Klimahaus durchführen sowie die Baumaßnahme des Klimahauses mit den Handwerksfirmen abwickeln.

Um die Vergabeverfahren für den Erweiterungsbau rechtlich einwandfrei durchzuführen, hat der Rechnungshof geraten, zur Unterstützung der BEAN schon für die Vergabe der ersten Planungsleistung die bremische zentrale Vergabestelle einzuschalten. Die BEAN ist diesem Rat nicht gefolgt.

Der Rechnungshof hat bereits im Dezember 2010 den Erweiterungsbau betreffende neue Vergabefehler festgestellt. So hat die BEAN versäumt, die Leistungsphasen 1 bis 4 der Planungsleistung gemäß HOAI nach VOF europaweit auszuschreiben.

Das Ressort hat eingewandt, Machbarkeitsstudien dürften ohne europaweiten Wettbewerb vergeben werden. Dieser Einwand überzeugt jedoch nicht, weil die Leistungen der Phasen 1 bis 4 nach HOAI nicht nur eine Machbarkeitsstudie, sondern die erheblich darüber hinausgehende, deutlich detailliertere Genehmigungsplanung umfassen.

Ferner hat die BEAN die letzte Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht beachtet, nach der eine Planungsleistung losweise auszuschreiben ist. Sie hat die Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI als Generalplanungsleistung ausgeschrieben. Generalplanungsleistungen dürfen jedoch nur noch in begründeten Ausnahmefällen ausgeschrieben werden.

Das Ressort hat argumentiert, bei einer losweisen Vergabe der komplizierten Planungsleistung für ein Museum sei der Koordinierungsaufwand zwischen den Fachplanerbüros unangemessen hoch. Deshalb dürfe ausnahmsweise eine Generalplanungsleistung ausgeschrieben werden.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass bei der Planung komplexer Gebäude eine Koordination zwischen den verschiedenen Fachplanungsbüros erforderlich ist. Aus diesem Grund sieht die HOAI jedoch für schwierig zu planende Gebäude ein entsprechend höheres Honorar für die Fachplanungsbüros vor. Gerade wegen des hohen Planungshonorars ist die Leistung nach VOF losweise auszuschreiben. Einer Generalplanungsleistung bedarf es aus diesen Gründen bei einem Museumsbau nicht.

173Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Land Wirtschaft, Finanzen Erweiterungsbau Auswandererhaus Bremerhaven

Der Erweiterungsbau des Auswandererhauses in Bremerhaven wird den belasten. Unzutreffende Annahmen und unberücksichtigte Ausgaben haben ein unrealistisches Bild von der Rentabilität der Maßnahme gezeichnet.

Das für die Bewertung von Maßnahmen mit gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen vorgesehene Tool bedarf der Korrektur. Das Finanzressort will eine Anregung des Rechnungshofs hierzu aufgreifen.

1 Prüfung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Nach § 7 LHO sind für finanzwirksame Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Einzelheiten hierzu sind in den Verwaltungsvorschriften geregelt. Für Maßnahmen in den Bereichen Wissenschaft, Gewerbeflächen und Tourismus, von denen regionalwirtschaftliche Effekte erwartet werden, stellt die Senatorin für Finanzen zusätzlich ein sog. Bewertungstool zur Verfügung.

In diesem Bewertungstool werden Parameter, wie der jeweils anzuwendende Zinssatz oder die regionalwirtschaftlichen Effekte pro Arbeitsplatz vor und nach bundesstaatlichem Finanzausgleich, zentral vorgegeben und regelmäßig aktualisiert. Darüber hinausgehende Annahmen sind vom Fachressort zu treffen.

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen stellen die Basis dar, auf der Entscheidungen für oder gegen Maßnahmen getroffen werden. Realistische und plausible Annahmen sind Grundvoraussetzungen für die Aussagefähigkeit von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Berechnungen regionalwirtschaftlicher Effekte haben die Fachressorts vor Befassung der Gremien mit dem Finanzressort abzustimmen.

Der Rechnungshof hat geprüft, ob die vom Wirtschaftsressort erstellte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den geplanten Erweiterungsbau des Deutschen Auswandererhauses Bremerhaven den Anforderungen der LHO entspricht.