Kredit

201Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Land Schuldenmanagement Hinterlegung von Sicherheiten durch eine oder beide Parteien in einem Derivatgeschäft). Der Rechnungshof hat diese Geschäfte bisher nicht näher geprüft.

Allgemein verfolgt das Finanzressort das strategische Ziel, Zinsausgaben zu verstetigen bzw. die Zinskurve zu glätten. Das bedeutet, es setzt seine Finanzierungsinstrumente,u. a. möglichst gering sind. So verschafft sich das Finanzressort eine bessere Planbarkeit der Zinsausgaben.

Derivatgeschäfte

Arten 762 Einen wesentlichen Teil der Geschäftstätigkeit der Schuldenverwaltung machen der Abschluss und die Verwaltung von Derivatgeschäften aus.

Finanzderivate sind Kontrakte, die Zahlungsansprüche und -verpflichtungen zwischen zwei Parteien regeln.

Eine Art von Finanzderivaten sind Swaps. Swaps sind bilaterale Vereinbarungen über den Tausch von Zahlungsströmen. Der Zinsswap (auch Zinssatzswap) ist eine vertragliche Vereinbarung, nach der die Vertragspartner feste gegen variable (Payer-Swap) oder variable gegen feste (Receiver-Swap) Zinsverpflichtungen tauschen. Bremen bedient sich fast ausschließlich solcher Derivate. In der Regel zahlt ein Vertragspartner einen festen Zinssatz auf eine vereinbarte Summe für einen bestimmten Zeitraum. Der andere Partner verpflichtet sich, einen variablen Referenzzinssatz - z. B. den - zu zahlen.

Gesamtheit des Schuldenportfolios

Der Rechnungshof hatte bereits in seinem Jahresbericht 2006 - Land -, Tz. 734 ff., über bremische Derivatgeschäfte berichtet. In die Prüfung Schuldenmanagement hat er die weitere Abwicklung der damaligen sowie die bis Ende 2010 neu abgeschlossenen Derivatverträge einbezogen.

Eine gemeinsame Betrachtung von Krediten und Derivaten ist schon aller planungs- und zahlungsrelevanten Faktoren als Einheit bewirtschaftet. Diese Faktoren sind die Einnahmen aus Krediten, der daraus folgende Schuldendienst (Zinsen und Tilgungen) sowie die Zahlungsströme aus 202 Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Land Schuldenmanagement Derivatverträgen. Die Derivatzahlungen (Einnahmen und Ausgaben) werden haushaltssystematisch den Zinsen zugerechnet.

Interne Regelungen und Verfahren

Das Finanzressort hat im Jahr 2010 die bisher für die Schuldenverwaltung geltenden Vorschriften (Dienstanweisungen, Verfügungen) überarbeitet. Seit September 2010 geht es nach zwei neuen, zurzeit noch vorläufigen Dienstanweisungen vor:

· Für Kreditgeschäfte nach der Dienstanweisung für die Anlage und Aufnahme von Kassenkrediten zur Liquiditätssicherung, verbrieften Krediten für das Land und die Stadtgemeinde Bremen sowie der Sondervermögen und

· bei Derivaten nach der Dienstanweisung für den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten (kurz: Derivate). 767 In den Dienstanweisungen hat das Ressort seine Strategien für das Schuldenmanagement festgelegt. Die Strategien geben den Rahmen für Daten vor, die das Schuldenportfolio insgesamt beschreiben. Diese Daten spiegeln sich in den jährlichen Haushaltsgesetzen in Form der Festlegung der Kreditermächtigungen und in den Anschlägen für Krediteinnahmen, Zinsen, Tilgungen und Derivatzahlungen wider. Darüber informiert es auch die Haushalts- und Finanzausschüsse 768 Das Finanzressort hat dem Rechnungshof die Entwürfe der Dienstanweisungen vorgelegt. Die Erörterungen darüber sind noch nicht abgeschlossen.

3 Einzelne Prüfungsfeststellungen

Der Rechnungshof hat für seine Prüfung Daten aus Akten des Kreditreferats, dem Schuldenverwaltungsprogramm und dem HKR-Verfahren ausgewertet. Soweit möglich, hat er die Kongruenz von Daten aus den drei Quellen überprüft. Die Kongruenz erschließt sich nicht immer auf den ersten Blick.

Der Rechnungshof hat Verbesserungen mit dem Ressort erörtert.

Bestandteil der Vermögensrechnung innerhalb der Haushaltsrechnung gemäß § 73 i. V. m. § 80 LHO (s. Tz. 35 f.) sind die Schuldenstände zum 31. Dezember des Abrechnungsjahres. Die Vermögens- und Schuldenpositionen sind im 203Rechnungshof Bremen Jahresbericht 2011 - Land Schuldenmanagement Vermögensnachweis erläutert (vgl. Anlage 3, S. 82 ff. der Haushaltsrechnung).

Darüber hinaus legt das Finanzressort dem Rechnungshof als weitergehende Unterlagen zum Vermögensnachweis u. a. Übersichten der Restschulden aller am Stichtag laufenden Kreditfälle vor.

Für alle Kredite hat der Rechnungshof die Restschuldsummen der Haushaltsjahre 2007, 2008 und 2009 miteinander verglichen. Er hat stichprobenweise ermittelt, ob die Veränderungen von Jahr zu Jahr den unterjährigen Zahlungen und Buchungen für neue Kredite und für Tilgungen entsprochen haben.

Beanstandungen haben sich nicht ergeben.

Um bewerten zu können, wie Kredit- und Derivatverträge zustande kommen, hat der Rechnungshof Akten ausgewertet. Besteht Bedarf zur Aufnahme eines Kredites oder zum Abschluss eines Derivatvertrages, holt das Kreditreferat telefonisch, per E-Mail oder schriftlich Angebote von mehreren Banken ein. Die Konditionen wie Kredithöhe (bei Derivaten Berechnungsbasis), Laufzeit, variabel oder fest verzinslich, gibt das Ressort als Leistungsbeschreibung vor. Die Angebote gehen innerhalb kürzester Zeit ein und werden sofort ausgewertet. Den Zuschlag erhält die Bank mit dem für Bremen günstigsten Angebot. Der Zuschlag erfolgt - unverzüglich - telefonisch. Die Konditionen aller Anbieter werden in der Akte dokumentiert. Der Rechnungshof hat anhand der vorgelegten Akten keine nennenswerten Beanstandungen zu diesem Verfahren erhoben.

Zentrales Element ist bei Krediten der Zins- und Tilgungsplan und bei Derivaten der Zahlungsplan. Diese Pläne werden im laufend fortgeschrieben. Das ist vor allem für die Verträge mit variabler Verzinsung von besonderer Bedeutung. Im System sind ständig aktualisierte Zinstabellen hinterlegt, anhand derer die zukünftigen Zinsausgaben jedes Einzelfalls neu berechnet werden. Überwiegend anlassbezogen werden gedruckte Exemplare der Pläne in den Akten archiviert.

Die Pläne bilden centgenau das Ausgabesoll an Zinsen und Tilgungen zum jeweiligen Fälligkeitstermin ab. Der Rechnungshof hat stichprobenweise die Plandaten aus mit den IST-Daten aus dem HKR-System verglichen. Beanstandungen haben sich in den geprüften Fällen nicht ergeben.

Das Finanzressort berücksichtigt bei seinen Entscheidungen über Verträge die von der Fachwelt vorhergesagten Zinssatzentwicklungen. In welchem Umfang Verträge netto zu höheren oder niedrigeren Zinsausgaben führen, hängt davon ab, ob die vorhergesagte Zinssatzentwicklung auch tatsächlich eintrifft.