Einkaufswagen auf öffentlichen Wegen

Betreff: Einkaufswagen auf öffentlichen Wegen

In der Frage, wer für die an vielen Stellen in zunehmendem Maße die Stadt verunzierenden Einkaufswagen zuständig ist, zeichnet sich nach Angaben der Tiefbauabteilung in Harburg eine Lösung ab. Die Stadtreinigung soll sich angeblich dieses Problems annehmen. Auf Anruf soll diese die Gefährte entweder dem Eigentümer zurückbringen oder diese entsorgen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Unter Einbeziehung von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH) beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Ist der oben geschilderte Sachverhalt richtig? Wenn nein, wie stellt sich der Senat die Lösung dieses zunehmenden Problems vor?

Von der SRH werden im Rahmen ihrer Zuständigkeit vorrangig mit Blick auf mögliche Verkehrsgefährdung auf öffentlichen Wegen abgestellte Einkaufswagen eingesammelt.

Die Einkaufswagen werden dann in der Regel auf den Betriebshöfen der SRH vorübergehend gelagert, sofern die Wagen nicht zerstört oder beschädigt sind. Die jeweiligen Eigentümer werden von der SRH aufgefordert, die Einkaufswagen abzuholen. Die Einkaufswagen werden bisher nur zur Abholung bereitgestellt. Nicht abgeholte Einkaufswagen werden als Schrott der Verwertung zugeführt. Der SRH entstehen dabei keine Abfallbehandlungskosten.

Im Rahmen des sogenannten Schanzenkieker-Projektes wird gegenwärtig mit den dort vertretenen Handelsketten ein Kooperationsmodell diskutiert. Zielsetzung ist dabei eine umfassende Lösung mit einer angemessenen Kostenbeteiligung.

2. Welche Kosten entstehen der Stadtreinigung durch die Durchführung dieser Maßnahme?

3. Wie teuer ist die Entsorgung der Einkaufswagen?

Die Kosten der Sammlung und Entsorgung von abgestellten Einkaufswagen werden von der SRH nicht gesondert erfaßt.

4. Gibt es Überlegungen, die Kosten der Verschrottung auf die Eigentümer der Einkaufswagen, sofern eine Zuordnung durch die Markierungen am Griff möglich ist, umzulegen?

Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, warum nicht?

5. Sofern die Einkaufswagen an ihre Eigentümer zurückgeführt werden, werden die hierfür entstandenen Kosten dem Besitzer anschließend in Rechnung gestellt? Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu 1.