Öffentlichkeitsarbeit

1. Gemäß § 40 Abs. 1 Bremisches Abgeordnetengesetz haben die Fraktionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Anspruch auf Geld- und Sachleistungen aus dem Haushalt der Freien gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 zusammen aus einem Grundbetrag für jede Fraktion, einem Betrag für jedes Mitglied und einem weiteren Zuschlag für

Die Höhe dieser Beträge und des Oppositionszuschlages legt die Bürgerschaft aufgrund eines Berichts des Vorstandes fest (§ 40 Abs. 2 Satz 2 2. Die Fraktionen wirken mit eigenen Rechten und Pflichten als selbstständige und unabhängige Gliederungen an der Arbeit der Bürgerschaft mit (Artikel 77 Abs. 2 Satz 1 Landesverfassung). Sie sind unmittelbar Adressat der politischen Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger und zugleich selbst maßgeblicher Faktor des politisch-parlamentarischen Willensbildungsprozesses (§ 37 Abs. 1 Satz 3 Ihre Aufgaben konkretisiert § 38 weiter wie folgt:

(1) Die Fraktionen unterstützen ihre Mitglieder, ihre parlamentarische Tätigkeit auszuüben und zur Verfolgung gemeinsamer Ziele aufeinander abzustimmen. Fraktionen wirken unmittelbar auf den politisch-parlamentarischen Willensbildungsprozess ein, indem sie eigene Standpunkte formulieren und Initiativen und Konzepte entwickeln und umsetzen. Sie können mit Fraktionen anderer Landes- und Kommunalparlamente zusammenarbeiten und regionale, überregionale sowie internationale Kontakte pflegen.

(2) Zu den Aufgaben der Fraktionen gehört die eigenständige Öffentlichkeitsarbeit. Sie dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die parlamentarische Arbeit der Fraktionen, der Vermittlung ihrer politischen Standpunkte und dem Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern über parlamentarische Fragen. Die Fraktionen sind im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung in der Entscheidung über die geeigneten Mittel, Formen und Örtlichkeit ihrer Öffentlichkeitsarbeit frei. Die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen unterliegt nicht dem Gebot der politischen Neutralität. Die Urheberschaft der Fraktion und die Unterscheidbarkeit zu Parteien muss erkennbar sein.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben brauchen die Fraktionen organisatorische, administrative und wissenschaftliche Zuarbeit sowie sächliche Mittel. Die staatlichen Geldleistungen sollen eine sachgemäße und effektive Fraktionsarbeit in der Bürgerschaft ermöglichen und gewährleisten.

3. Im Haushalt 2011 sind Mittel für die Fraktionen in Höhe von insgesamt 5 705 980 veranschlagt (Kapitel 0010, Titel 684 52-8). Darunter sind für die Personalkosten der Geschäftsführer (inklusive Versorgungsleistungen) ursprünglich 501 065 eingesetzt. Da die Kosten höher sind (2009: 636 769 ; 2010: 635 630 und Hochrechnung 2011 unter Berücksichtigung des Wegfalls der fünften Fraktion: 613 993) wird zum Ausgleich auf 100 000 aus der allgemeinen Bugetrücklage der Bremischen Bürgerschaft zurückgegriffen. Als Vorsorge für Tarif- und allgemeine Kostensteigerungen sind 167 104 vorgesehen. Für Aufwendungen der Bürokommunikation sind 153 390 eingesetzt. Schließlich sind 110 000 für eventuelle wahlbedingte Mehraufwendungen vorgesehen.

4. Die letzte Erhöhung von Grundbetrag, Kopfbetrag und Oppositionszuschlag um 2,9 % ist mit Wirkung ab 1. Januar 2009 erfolgt (Beschluss der Bürgerschaft vom 21. Januar 2009, Drucksache 17/663).

5. Die aufgrund von § 5 Abs. 2 Nr. 3 von der Bürgerschaft zu leistenden zusätzlichen monatlichen Entschädigungen für Fraktionsvorsitzende und ihre Vertreter werden auf die Fraktionszuschüsse angerechnet. In der Begründung zu § 5 heißt es hierzu: Die Funktionszulagen für je eine Fraktionsvorsitzende oder einen Fraktionsvorsitzenden und bis zu zwei stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden sollen im Vergleich zum Status quo kostenneutral finanziert werden, das heißt, auf die Fraktionszuschüsse angerechnet und zwischen den Fraktionen angemessen ausgeglichen werden.(Drs. 17/1177, S. 185)

Außerdem ist die Tarif-und Kostenentwicklung zu berücksichtigen.

6. Der Vorstand empfiehlt, ab Beginn der 18. Wahlperiode im Rahmen des Haushalts 2011 zur Gewährleistung kostenneutraler Finanzierung der gesetzlichen zusätzlichen Entschädigungen für die Fraktionsführungen und eines angemessenen Ausgleichs zwischen den Fraktionen sowie zur Berücksichtigung der Tarif- und Kostenentwicklung unter Verzicht auf die bisherigen Mittel für Bürokommunikation den Grundbetrag pro Fraktion auf 9 000, den Kopfbetrag pro Fraktionsmitglied auf 3 700 und den Oppositionszuschlag pro Oppositionsfraktionsmitglied auf 800 festzusetzen (Ergebnis siehe Anlage). Dies erfordert die Entsperrung der zu 3. benannten Tarif- und Kostensteigerungsvorsorge in Höhe von 114 740 und wahlperiodentaggenaue Abrechnung im Monat Juni 2011 (alte Beträge bis 7. Juni, neue Beträge ab 8. Juni 2011).