Untersuchung und Sanierung des Haltermann-Geländes und Äußerer Veringkanal

Ein Sprecher der Firma Haltermann hat im NDR 90,3 Aktuell am 21. Mai 2001 die Dioxinbelastung des Äußeren Veringkanals durch die Firma Haltermann ausgeschlossen.

Laut Drucksachen 12/138 vom 30. Dezember 1986 und 13/2537 vom 11. Oktober 1988 hatten die Kemper-Werke (Behandlung und Bearbeitung von Holz) eine wasserrechtliche Erlaubnis (Nummer 101 AI 3) zum Einleiten von Niederschlags- und Schmutzwasser in den Veringkanal. Die Erlaubnis wurde widerrufen, weil die Firma an das Sielnetz angeschlossen wurde.

1985 wurde die Abwassereinleitung in den Veringkanal von der Umweltbehörde kontrolliert (Hamburger Umweltberichte 15/87, Emissionskataster Wasser, Direkteinleiter, Erhebungsjahr 1985).

Ich frage den Senat:

1. Welche Firmen haben, neben den beiden o.g., Abwasser bis wann in den Äußeren Veringkanal eingeleitet?

2. Um was für welche Abwässer handelte es sich dabei?

3. Welche Mengen wurden eingeleitet?

4. Welche Schadstoffe wurden in welchen Mengen eingeleitet? (Bitte Auflistung aller festgestellten Schadstoffe mit Angabe der Konzentration und Frachten.)

Neben den beiden genannten Firmen leitet die Firma Elbeton & Co. KG Abwasser in den Äußeren Veringkanal ein. Es handelt sich um überschüssiges Niederschlagswasser von Dach- und Hofflächen, das in der Produktion nicht mehr verwendet werden kann. Die Mengen des überschüssigen Niederschlagswassers und die Frachten werden nicht erfaßt bzw. nicht ermittelt.

5. Leiten die Kemper-Werke und eventuell andere Firmen noch Abwässer in den Äußeren Veringkanal ein? Wenn ja:

a) Welche Abwässer werden von welcher Firma eingeleitet?

b) Welche Schadstoffe in welcher Konzentration und Frachten werden eingeleitet?

c) Bitte ich um Überlassung der wasserrechtlichen Erlaubnisse.

Mit der Wasserrechtlichen Erlaubnis (WE) 101 AI 3 vom 29. Oktober 1990 ist es der Firma Kemper erlaubt, über die Einleitstelle 1 Niederschlagswasser von bestimmten befestigten Grundflächen und Dachflächen in den Äußeren Veringkanal einzuleiten.

Schadstoffe sind nicht beschränkt und werden nicht beprobt, da es sich um Niederschlagswasser handelt. Dies gilt auch für die Firma ELBETON (WE Nummer 101 AI 8).

Die Wasserrechtlichen Erlaubnisse sind in Kopie als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

6. Die Kemper-Werke wurden von der Umweltbehörde kontrolliert (Hamburger Umweltberichte 15/87, Emissionskataster Wasser, Direkteinleiter, Erhebungsjahr 1985). Welche Parameter wurden kontrolliert und mit welchen Ergebnissen?

In dem genannten Umweltbericht werden die von der zuständigen Behörde im Jahr 1985 beprobten 170 Einleitstellen aufgelistet. Ausweislich der Unterlagen wurden bei der Firma Kemper zwei Einleitstellen beprobt (Ablauf Kläranlage und Ablauf Dämpfgrube sowie Kesselabschlämmwasser), bei denen jedoch in den meisten Fällen kein Ablauf festgestellt wurde. So sind die wenigen Ergebnisse zu den Parametern Temperatur, absetzbare Stoffe, CSB und Chlorid nicht repräsentativ.

7. Wann und warum wurde die Firma an das Sielnetz angeschlossen?

Die vom Fragesteller eingangs zitierte alte WE 101 AI 3 (alte Bezeichnung 101 AI 11) stammt vom 17. Februar 1967. Sie wurde ersetzt durch die WE 8/84 (101 AI) vom 20. November 1984, mit der nun auch die Einleitung von Dämpfgrubenwasser (Trinkwasser ohne chemische Zusätze, das zum Erhitzen von Holzstämmen verwendet wird) nach Verdünnung mit Trinkwasser vorläufig erlaubt wurde.

Diese Erlaubnis sollte gelten bis zur Einleitungsmöglichkeit des gesamten Schmutzwassers in das öffentliche Siel. Zuvor war ein Antrag der Firma auf Einleitung dieses Abwassers in den Äußeren Veringkanal von der zuständigen Behörde abgelehnt worden.

Nach Fertigstellung des öffentlichen Sieles bis zum Schlengendeich 13 erfolgte die Umstellung dann zum Jahreswechsel 1985/1986.

8. Liegen über die Firma Kemper Erkenntnisse über Störfälle, unerlaubte Einleitungen, unkorrekte Lagerung von Materialien usw. vor? Wenn ja: Bitte detaillierte Beschreibung aller festgestellter Mängel mit Datum.

Ausgangspunkt für die unter 7. genannte WE 8/84 war die im Jahr zuvor durch die zuständige Behörde festgestellte Einleitung von Dämpfgrubenwasser in den Äußeren Veringkanal, welche nicht durch die bestehende Genehmigung gedeckt war.

Laut Akte gab es Hinweise, dass im Frühjahr 1998 wegen eines Schadens an der Schmutzwasserleitung mehrere Wochen lang das Dämpfgrubenwasser über ein ehemaliges Regensiel in den Äußeren Veringkanal eingeleitet wurde.

Mit der Wasserrechtlichen Erlaubnis (WE) 101 AI 3 vom 29. Oktober 1990 ist es der Firma Kemper erlaubt, über die Einleitstelle 1 Niederschlagswasser von bestimmten befestigten Grundflächen und Dachflächen in den Äußeren Veringkanal einzuleiten. Schadstoffe sind nicht beschränkt und werden nicht beprobt, da es sich um Niederschlagswasser handelt. (Siehe Anlage 1.)

9. Wurden auf dem Firmengelände Bodenuntersuchungen durchgeführt? Wenn ja: Bitte Auflistung aller festgestellten Schadstoffe seit Beginn der Bodenuntersuchungen mit Angabe der Konzentrationen, der Meßstellen mit Lageplan und Tiefenangabe sowie Datum.

Der Boden des Firmengeländes wurde bisher in zwei Untersuchungskampagnen beprobt und analysiert: 1983 wurden ca. 60 Proben überwiegend auf die Stoffe BTEX, Phenol, Naphthalin, Cyanide analysiert.

1989 folgte die Untersuchung von ca. 120 Proben auf die Stoffe MKW, EOX, Phenolindex, BTEX, Naphthaline, LCKW.

Insgesamt handelt es sich um einen erheblichen Datenbestand, dessen Aufbereitung wegen des damit verbundenen Aufwandes in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden kann. Die erbetenen Daten einschließlich Lageplan können jedoch nach vorheriger Absprache in der zuständigen Behörde eingesehen werden. Gegenwärtig werden weitere Bodenaufschlüsse im Auffüllungsbereich oberhalb der Kleischichten durchgeführt. Mit Ergebnissen ist ab August 2001 zu rechnen.

10. Können die einzelnen Schadstoffe im Sediment des Äußeren Veringkanals den Verursachern zugeordnet werden? Wenn ja: Bitte Zuordnung der in der Drucksache 16/6093 in der Anlage 3 aufgelisteten Schadstoffe zu den jeweiligen Firmen.

Die Schadstoffe wurden in den Äußeren Veringkanal über einen Zeitraum von rund 100 Jahren von den angrenzenden Landflächen mit wechselnder Flächennutzung eingetragen. Eine Zuordnung der einzelnen Schadstoffe zu Verursachern ist nicht möglich. Die schadstoff- und flächendifferenzierte Betrachtung ergab, dass der Eintrag der charakteristischen Schadstoffe MKW und PAK zum weit überwiegenden Teil von dem Gelände der Firma Haltermann ausgegangen ist.

11. In der Drucksache 16/6093 wurden die außerordentlichen Belastungen des Äußeren Veringkanals mit dem Seveso-Gift 2,3,7,8-TCDD im Sediment bestätigt. Sie liegen über dem von der Umweltbehörde festgelegten Handlungswert von 5 bis 10 ng/kg (Gewässergütebericht 1988). Der Senat sieht hier allerdings keinen Handlungsbedarf aufgrund der festgestellten Dioxin-Konzentration, weil diese sich vielmehr aus den hohen Gehalten an Mineralölkohlenwasserstoffen und Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen ergibt.

Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat für die letztgenannten Schadstoffe?

Es besteht insgesamt ein Sanierungsbedarf.

12. Die Umweltbehörde überprüft jetzt, ob tiefere Bereiche (300 m) unter dem belastet sind. In welchem Raster werden die Bohrungen durchgeführt? Bitte Lageplan der Bohrpunkte und Angabe der Tiefen, bei denen der Boden auf welche Schadstoffe analysiert wird.

13. Nach welchen Kriterien werden die Bohrpunkte festgelegt?

14. Sollen außer der Schadstoffanalyse der bei den Bohrungen gewonnenen Bodenproben weitere Untersuchungen während der Bohrungen oder am Probenmaterial vorgenommen werden? Wenn ja, welche?

Das Untersuchungsgebiet Haltermann und Umfeld befindet sich am süd-östlichen Rand der Wilhelmsburger Rinne. Bei fehlenden gering durchlässigen Zwischenschichten sind hydraulische Verbindungen zwischen dem 1. Hauptgrundwasserleiter und den tiefen Grundwasserleitern (Rinnengrundwasserleiter, Obere Braunkohlesande und Untere Braunkohlesande) möglich. Aus den Unteren Braunkohlesanden erfolgt eine Wasserförderung der Hamburger Wasserwerke in ca. 2,5 km Entfernung.

Aufgrund dieser Randbedingungen untersucht die zuständige Behörde, ob eine Gefährdung der tiefen Grundwasserleiter gegeben ist. Der Schwerpunkt der Untersuchungen ist die ergänzende Erkundung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse sowie der Grundwasserbeschaffenheit in den unterschiedlichen Grundwasserleitern.

Die Anordnung der insgesamt sieben Bohrungen (drei Tiefbohrungen, vier Flachbohrungen) ergibt sich aus der als Anlage 3 beigefügten Abbildung. Bei zwei Tiefbohrungen erfolgte eine Entnahme von Bodenproben bis in eine Tiefe von ca. 46 m sowie bei einer Tiefbohrung eine Entnahme in einer Tiefe von ca. 147 m. Analysiert wurden die schwerflüchtigen lipophilen Stoffe, MKW, EOX, Phenolindex, PAK, LHKW, BTEX.

Die Lage und Tiefe der Bohrpunkte basiert auf den Vorkenntnissen zur Geologie und Hydrogeologie des gesamten Untersuchungsgebiets und den örtlichen Möglichkeiten (Bebauung, Zugänglichkeit).

Neben der Bodenanalytik erfolgen Bodenansprachen, geophysikalische Messungen, Durchlässigkeitsversuche, Wasserstandsmessungen sowie Beprobungen und Analysen des Grundwassers in den unterschiedlichen Grundwasserleitern.

Die Untersuchungsergebnisse werden voraussichtlich vollständig im Oktober 2001 vorliegen.