Fortbildung

Anlage Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung 14.06.

Entkommunalisierung in den Bezirken

- Darstellung des Sachstandes Ausgangspunkt:

Gemäß Globalrichtlinie GR J 4/99 vom 13.07.1999 sind die Bezirke verpflichtet, bis zum 31.12.2000 auf der Basis des Stichtages 01.09.1997 30 Prozent der Einrichtungen oder Stellen zu entkommunalisieren bzw. Pläne zu einer schrittweisen Entkommunalisierung vorzulegen. Mit der Entkommunalisierung sollten zentrale Steuerungselemente zur Anwendung gelangen, mit denen es möglich ist, daß

· Einrichtungen flexibler auf neue Bedarfe reagieren,

· betriebswirtschaftliches Handeln umstandslos möglich ist und

· die Aufgabenwahrnehmung weiterhin trotz Konsolidierung sichergestellt ist.

Entkommunalisierung wurde als probates Mittel betrachtet, um eine Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung, eine Zusammenführung von Fach- und Finanzzielen in Zweckbeschreibungen und eine Erhöhung der Autonomie der Angebotssteuerung der einzelnen Einrichtungen zu gewährleisten.

Zur Unterstützung dieses Prozesses hatte das Amt für Jugend eine Machbarkeitsstudie beim Institut für Gesundheits-, Umwelt- und Sozialplanung (IGUS) durchführen lassen.

Diese Studie wurde ergänzt um weitere konkretisierende Vorschläge zur Umsetzung, die eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Amtes für Jugend mit den Bezirken und IGUS als Teil 2 der Machbarkeitsstudie erarbeitet hat. Die Studie wurde mit ihren Teilen 1 und 2 Anfang des Jahres 2000 veröffentlicht und liegt seitdem allen Bezirken vor. Zur weiteren Unterstützung des Prozesses hatte das Amt für Jugend gemeinsam mit den Bezirken eine Fachtagung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen in den Bezirken durchgeführt (06.04.2000) und eine Fortbildung für die Mitglieder der bezirklichen Jugendhilfeausschüsse (11.04.2000) angeboten.

Umsetzungsstand:

Seit Inkraftsetzen der Globalrichtlinie haben die Bezirke erhebliche Schritte unternommen, um die damals von der Mitarbeiterschaft beklagte unzureichende Flexibilität und Autonomie in der Fach- und Ressourcensteuerung der Einrichtungen zu verbessern. Allerdings hat kein Bezirk ausweislich der so genannten Entkommunalisierungsbilanz (s. Anlage) am Stichtag 31.12.2000 die 30 der Globalrichtlinie realisiert. Vielmehr schwankten die Bezirke entweder zwischen kleineren Lösungen, d.h. es wurden bis heute Stellen im Wert von 520. Euro oder auch Einrichtungen schrittweise in Freie Trägerschaft überführt, oder aber sie versuchten, die Ziele der Entkommunalisierung auf andere Weise zu erreichen. noch Anlage

Die mit der Entkommunalisierung verfolgte Zielvorstellung, nämlich die Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung durch eigene Budgets für jede Einrichtung zu ermöglichen, wurde in allen staatlichen Einrichtungen verwirklicht. Damit wurde ein wichtiges fachpolitisches Ziel, das mit der Entkommunalisierung verbunden war, nämlich eine stärkere Autonomie in der Betriebssteuerung und bessere Angebotsanpassungen an den Bedarf zu erreichen, realisiert.

Ein weiteres Ziel des Entkommunalisierungsprozesses, nämlich die Zusammenführung von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung (AKV-Prinzip) in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit ist ebenfalls weitgehend erreicht worden.

Bewertung:

Da nunmehr alle o.g. Ziele, die durch die Entkommunalisierung erreicht werden sollten, jetzt auch für kommunale Einrichtungen realisiert sind, stellt sich die Frage, ob das Ziel der Entkommunalisierung im Sinne einer großen Lösung (30 Prozent-Regelung in der Globalrichtlinie) auch nach Ablauf des Erklärungszeitraums bis zum 31.12. weiterhin aufrecht erhalten werden sollte.

Da wesentliche qualitative und quantitative Vorgaben der Globalrichtlinie und damit entsprechende Leistungssteigerungen bei den Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft in ähnlicher Weise positiv entwickelt wurden, wie dies bei den Freien Trägern im Bereich der Kinder und Jugendarbeit der Fall ist, spricht alles dafür, in Abstimmung mit den Bezirken auf ein weiteres Verfolgen der großen Lösung (30 Prozent und mehr) im Bereich der Entkommunalisierung zu verzichten und es bei der Vorrangklausel für neue Einrichtungen und bei den kleinen Lösungen, schrittweise Stellen oder Einrichtungen zu entkommunalisieren, zu belassen. Bereits jetzt befinden sich 64 Prozent der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in freier Trägerschaft.

Vor diesem Hintergrund soll nicht weiter an dem Ziel der Entkommunalisierung festgehalten werden, für das es jetzt keinen fachlichen und ressourcenmäßigen Begründungszusammenhang mehr gibt. Die BSJB strebt deshalb eine entsprechende Änderung der Globalrichtlinie an.

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 16.h. sie wurden aus dem Kontenrahmen Dienstbezüge in die Rahmenzuweisung 3310.684.81 überführt.

Legende: EK - Entkommunalisierung KJA - Kinder- und Jugendarbeit - Haus der Jugend ES - Elternschule Anhang