Zuwendungskontrolle der Schulbehörde beim Verein Hilfe für alkoholgefährdete Kinder und Jugendliche e.V.

In der Bild-Zeitung vom 11. Juli 2000 war zu lesen, dass die Dienststelle interne Ermittlungen der Kripo (DIE) gegen den Verein Hilfe für alkoholgefährdete Kinder und Jugendliche e.V. ermittelt, dessen Vorsitzender SPD-Mitglied Klaus Nagel ist. Für die Zuschüsse an den Verein war Wolfgang Hammer (ebenfalls SPD) und damaliger Abteilungsleiter im Amt für Jugend in der Schulbehörde zuständig.

Vor dem Hintergrund der erneuten Berichterstattung und der Senatsantwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage von Henning Tants (CDU) vom 28. Juli 2000 frage ich den Senat.

Die Vorwürfe gegen den Verein Hilfe für alkoholgefährdete Kinder und Jugendliche e.V. waren bereits Gegenstand der Antwort des Senats vom 28. Juli 2000 auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/4583 des Abgeordneten Henning Tants. Ergänzend ist festzustellen, dass die Prüfungen der Verwendungsnachweise des Jahres 1998 durch die behördlichen Dienststellen abgeschlossen sind.

Keine der Prüfungen hat Hinweise auf Unregelmäßigkeiten ergeben. Die Buchführung war ordnungsgemäß, die gewährten Zuwendungen wurden zweckentsprechend verwendet.

Darüber hinaus hat der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg das Zuwendungsverfahren der zuständigen Behörde für die Jahre 1998 und 1999 geprüft. Auch daraus ergaben sich keine Anhaltspunkte für ein fehlerhaftes Verfahren.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wer erstattete Anzeige und zu welchem genauen Zeitpunkt?

Nach telefonischer Ankündigung ging beim Dezernat Interne Ermittlungen am Montag, dem 9. Juli 2001, gegen 14.30 Uhr, ein Telefax von einem ehemaligen Kassenprüfer des Vereins Hilfe für alkoholgefährdete Kinder und Jugendliche e.V. ein, in dem dieser Vorwürfe gegen die Leitung dieses Vereins erhob. Das Schreiben wurde am 11. Juli 2001 an das Landeskriminalamt Hamburg ­ Abteilung für Wirtschaftsdelikte ­ zur weiteren Bearbeitung übersandt, da eine Zuständigkeit des Dezernats Interne Ermittlungen nicht gegeben war.

2. Wann sind bei welchem Bezirksamt Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei den Abrechnungen eingegangen und was hat das jeweilige Bezirksamt im Einzelnen konkret unternommen?

Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten gingen bei den Bezirksämtern Bergedorf, Harburg, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord und Wandsbek zwischen Februar 2000 und Juni 2000 ein. Außer den ohnehin stattfindenden Prüfungen der Verwendungsnachweise fanden im Bezirksamt Wandsbek ein zusätzliches Gespräch mit dem Geschäftsführer und einem Vorstandsmitglied sowie eine nochmalige Prüfung der Unterlagen statt. Alle Prüfungen gaben keinen Anlass zu Beanstandungen.

3. Wann genau sind bei der zuständigen Behörde Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten eingegangen und welche Maßnahmen hat die Schulbehörde daraufhin ergriffen?

Vgl. die Antwort zu 3. in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/4583. Ergänzend wird mitgeteilt, dass die zuständige Behörde zusätzlich eine Vor-Ort-Prüfung durchgeführt hat.

4. Wann hat der Verein in den vergangenen fünf Jahren jeweils Anträge auf Zuwendungen gestellt, wann wurden diese beschieden, auf welche Höhe belief sich der Zuwendungsbetrag, welcher Termin für die Vorlage des Verwendungsnachweises wurde gestellt und wann sind die jeweiligen Zuwendungsbescheide eingegangen?

Vgl. die Antwort zu 1. in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/4583. Ergänzend werden die Daten für den Zuwendungszeitraum 2000 mitgeteilt:

5. Laut Bericht der Bild-Zeitung hat der Verein 215000 DM an Eigenmitteln der Schulbehörde verheimlicht.

a) Trifft es zu, dass der Verein der Schulbehörde 215000 DM an Eigenmitteln nicht angegeben hat, die er beim Jahreswechsel 1997/98 auf seinem Konto hatte? Wenn ja, welche Maßnahmen hat oder wird die Schulbehörde diesbezüglich unternehmen?

Nein. Grundsätzlich gibt es für Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger keine generelle rechtliche Verpflichtung, der die Zuwendungen gewährenden Behörde laufend oder zu einem bestimmten Zeitpunkt die Höhe der Eigenmittel bekannt zu geben. Im Rahmen der Zuwendungsgewährung für die konkret zu fördernde Maßnahme wird der Träger aufgefordert, Angaben über die Deckungsmittel zu machen. Deckungsmittel können neben Eigenmitteln auch Drittmittel oder nicht zweckgebundene Einnahmen und Spenden sein. Der Kontostand zum Jahreswechsel 1997/98 belief sich nicht auf 215 TDM. Die Höhe des Kontostandes stellt im Übrigen auch nicht die Höhe der Eigenmittel dar. Vielmehr können sich auf dem Konto auch andere Mittel befinden, z. B. bereits gewährte Zuwendungen für das Folgejahr oder Drittmittel.

5. b) In welchen Haushaltstiteln der Schulbehörde oder anderer Fachbehörden bzw. Bezirken sind diese 215000 DM als Resttitel des vorangegangenen Haushaltsjahres aufgeführt worden?

Eigenmittel einer Zuwendungsempfängerin oder eines Zuwendungsempfängers werden in keinem Haushaltstitel aufgeführt, da sie weder Einnahmen noch Ausgaben des Haushaltsplans sind.

6. Hat der Senat davon Kenntnis, ob der Verein in den vergangenen fünf Jahren Einnahmen erwirtschaftet hat? Wenn ja, aus welchen Tätigkeiten resultieren diese Einnahmen, wie hoch waren diese Einnahmen pro Jahr und wurden diese Einnahmen von der Zuwendungssumme abgezogen?

Bei Einnahmen einer Zuwendungsempfängerin oder eines Zuwendungsempfängers ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen projektbezogenen und projektunabhängigen Einnahmen. Für die projektunabhängigen Einnahmen gelten die Ausführungen in der Antwort zu 5. a).

Die projektbezogenen Einnahmen sind Gegenstand der Verwendungsnachweisprüfung und insoweit der zuständigen Behörde bekannt. Die Angaben nach Art und Höhe dieser Einnahmen unterliegen dem Sozialdatenschutz (vgl. Drucksache 16/5086, Antwort zu 4. a).

7. Der Verein Hilfe für alkoholgefährdete Kinder und Jugendliche habe laut dem Pressebericht dem notleidenden Bramfelder Kulturladen Brakula, dessen hauptamtlicher Geschäftsführer zu diesem Zeitpunkt Klaus Nagel war, 1998 einen Kredit in Höhe von 65000 DM gegeben.

a) Aus welchen Mitteln finanziert sich der zuwendende Verein hauptsächlich?

Die Projekte des Vereins werden hauptsächlich aus Zuwendungsmitteln der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung und der Bezirksämter finanziert.

7. b) Wer trägt die laufenden Kosten für z. B. Miete und Strom?

Der Verein. Für die zuwendungsfinanzierten Projekte erhält er anteilig Zuwendungen für diese Ausgaben.

7. c) Können, wenn der Verein sich überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert, überhaupt Kredite aus Steuermitteln entnommen werden?

Ja. Es ist einem Verein grundsätzlich nicht versagt, Kredite an Dritte zu gewähren, auch dann nicht, wenn er selbst im Rahmen einer Projektförderung Zuwendungen von der Freien und Hansestadt Hamburg erhält. Die Kreditgewährung kann in dem vorliegenden Fall im Übrigen auch aus anderen als Zuwendungsmitteln erfolgt sein. Eine Pflicht, Auskunft über die finanziellen Verhältnisse gegenüber der Zuwendungen gewährenden Behörde zu machen, obliegt dem Verein bei Projektförderung grundsätzlich nicht (vgl. auch die Antwort zu 5. a).

7. d) Hat der Senat davon Kenntnis, dass der Verein Hilfe für alkoholgefährdete Kinder und Jugendliche dem Bramfelder Kulturladen Brakula einen Kredit gegeben hat? Wenn ja, in welcher Höhe, zu welchen Bedingungen und in welchem Zeitraum?

Der zuständigen Behörde ist bekannt, dass ein Kredit an den Kulturladen Brakula vergeben wurde.

Hierfür wurden vom Verein Hilfe für alkoholgefährdete Kinder und Jugendliche e.V. Zinsen erhoben, die von der zuständigen Behörde im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung zurück gefordert wurden. Weiter gehende Auskünfte zur Kreditgewährung unterliegen dem Sozialdatenschutz (vgl. Antwort zu 6.).

7. e) Wann hat ggf. der Bramfelder Kulturladen Brakula diesen Kredit zurückbezahlt?

Im Mai 1999.

8. Wie finanziert sich der Bramfelder Kulturladen Brakula?

Er erhält im Rahmen der institutionellen Förderung eine Zuwendung vom Bezirksamt Wandsbek. Darüber hinaus verfügt er über Eigeneinnahmen.

9. Sind der Verein Hilfe für alkoholgefährdete Kinder und Jugendliche einerseits und der Kulturladen Brakula andererseits laut Satzung berechtigt, Kredite zu vergeben oder aufzunehmen, wenn sie sich weiterhin aus öffentlichen Mitteln finanzieren? Wenn ja, wann wurde welche Regelung diesbezüglich getroffen? Wenn nein, wie bewertet der Senat die Kreditvergabe?

Der Vorstand des Vereins Hilfe für alkoholgefährdete Kinder und Jugendliche e.V. ist nach §6 Absatz 3 Buchstabe g seiner Satzung berechtigt, Kredite zu vergeben. Für die Aufnahme von Krediten bedarf es keiner gesonderten Regelung in einer Vereinssatzung.

10. Welche Kontrollmaßnahmen hat die Schulbehörde bisher bezüglich der Zuschüsse von Vereinen ergriffen?

Der Senat geht davon aus, dass mit Zuschüsse von Vereinen Zuwendungen an Vereine gemeint ist. Die Projekte, für die Zuwendungen gewährt werden, werden im Rahmen der Antragsprüfung und der Verwendungsnachweisprüfung nach den geltenden Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung geprüft.

11. Wieso sind der Schulbehörde bisher die falschen Abrechnungen des Vereins Hilfe für alkoholgefährdete Kinder und Jugendliche nicht aufgefallen?

Die Frage geht von der falschen Annahme aus, dass die erhobenen Vorwürfe gegen den Verein zutreffend sind (vgl. die Vorbemerkung).

Welche Maßnahmen wird die Schulbehörde ergreifen, wenn die DIE feststellt, dass die Zuschüsse zweckentfremdet wurden?

Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, hypothetische Fragen zu beantworten.

13. Welche Gremien hat der Verein (Vorstand, Beirat, Aufsichtsrat u.ä.)?

Der Verein Hilfe für alkoholgefährdete Kinder und Jugendliche e.V. hat gemäß Satzung folgende Organe: Mitgliederversammlung, Vorstand, geschäftsführenden Vorstand und Beirat. Im Übrigen können diese Angaben dem Vereinsregister entnommen werden.

14. Wie viele hauptamtliche Angestellte hat der Verein, wer trägt hierfür die Personalkosten und wie viele Honorarmittel erhält der Verein?

Im Verein Hilfe für alkoholgefährdete Kinder und Jugendliche e.V. sind derzeit 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Die Personalkosten sind Teil der jeweiligen Projektfinanzierung. Im Haushaltsjahr 2000 hat der Verein Honorarmittel in Höhe von 170189 DM erhalten.

15. Wie viele Mitarbeiter des Amtes für Jugend bzw. der bezirklichen Jugendämter waren in den vergangenen zehn Jahren bei dem Verein Hilfe für alkoholgefährdete Kinder und Jugendliche und dem Kulturladen Brakula entweder als feste Mitarbeiter, Mitglieder, im Vorstand, im Beirat oder anderer Gremien?

Ein Mitarbeiter des Amtes für Jugend war bis Oktober 1994 im Vorstand des Vereins Hilfe für alkoholgefährdete Kinder und Jugendliche e.V.. In diesem Zeitraum war der Mitarbeiter für zuwendungsrechtliche Angelegenheiten des Vereins nicht zuständig. Im Übrigen werden sonstige Vereinsmitgliedschaften von Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg nicht erfasst.